Beiträge von Leipziger82

    Natürlich steht die Küche direkt an der Wand, wo sollte sie sonst befestigt werden?
    Die Küche wurde von einem Fachmann eingebaut.

    Im Normalfall sollte lediglich die Arbeitsplatte mit der Wand abgeschlossen sein, niemals aber die Möbel direkt. Es sollte zumindest an der Seite der Küchenzeile irgend ein "Spalt" vorhanden sein, damit die Luft zirkulieren kann.
    Was bringt Dir sonst heizen und lüften, wenn die Wand hinter der Küche luftdicht abgeschlossen ist?

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    Gilt "schriftlich" eigentlich auch für Emails?

    Schriftlich heißt mit eigenhändiger Unterschrift (Vgl. § 126 BGB). Eine E-Mail ist niemals sinnvoll, da hierdurch nie nachgewiesen werden kann, das diese in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters gelangt ist. Wie Mainschwimmer schon meinte, nur per EW-Einschreiben versenden.

    Hallo,

    Zitat

    Wer zahlt hier den Schaden bzw. die Reparatur?? Können wir nach so kurzer Zeit überhaupt schuld sein??

    Keine Aussage hierzu von mir. Es hat einen guten Grund, warum sich diverse Gutachter solche Geschichten gut bezahlen lassen. Es kommt hier natürlich auch darauf an. wie die Küche aufgestellt wurde. Steht diese also direkt an der Wand, d.h. kann dahinter keine Luft zirkulieren, kann dies dem Schimmel Tür und Tor öffnen.

    Wer hier Schuld trägt, lässt sich nur durch ein Gutachten feststellen. Der Vermieter muss Euch aber grundsätzlich nachweisen, dass Ihr Schuld daran habt. Sonst hat der Vermieter die Instandhaltungspflicht nach § 535 BGB.

    Zitat

    Die Vertragspartner sind natürlich gesamtschuldnerisch haftbar, jedoch standen Person D und E niemals mit Person B in einem gemeinsamen Vertragsverhältnis. Sind Person D und E tatsächlich mithaftbar für dei gesamte Summe?

    Es zählt nur das Vertragsverhältnis von Bewohnern zu dem Vermieter. Der Rest ist unerheblich. Ergo kann sich der Vermieter hier aussuchen, bei wem er sich das Geld holt.

    Zitat

    Können die Vermieter die Zahlung des Anteils von Person B überhaupt fordern, wenn sie noch die Kaution haben und das mit dieser verrechnen könnten.

    Dann sollte B dem Vermieter mitteilen, dass dieser die Kaution zur Aufrechnung verwenden kann.

    Hallo,

    Zitat

    Was soll man davon halten? Darf der Vermieter das denn?

    Natürlich darf er das. Das ist alles Verhandlungssache. Du musst dich damit ja nicht einverstanden erklären.
    Grundsätzlich sind Kündigungsfristen einzuhalten, egal ob es Nachmieter gibt.

    Zitat

    Und was kann ich tun?

    Entweder Du nimmst das Angebot an oder Du bleibst halt bis zum 31.01.16 darin wohnen.

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    Wäre es dann am cleversten, die Wohnung B als Zweitwohnsitz anzumelden?

    Ich weiß nicht, warum das clever wäre. Wie gesagt, wenn die Untermieter plötzlich keine Miete mehr zahlen, wirst Du zur Kasse gebeten. Ähnliches sieht es bei sonstigen Vertragsverstößen aus. Mir persönlich wäre das zu heikel.

    Unabhängig davon, zahlst Du hier ggfs. ordentlich Steuern. Im Durchschnitt liegt der Steuersatz hier bei 10%, manche Gemeinden verlangen aber auch bis zu 20%.
    Angenommen, Du hast eine Kaltmiete von 400,00 € bei einem Steuersatz von 20%, so bist Du in einem Jahr mal schnell knapp 1.000 € an Steuern los.
    Alles nur dafür, damit deine Bekannten weiterhin in der Wohnung leben dürfen?

    Aufgrund der Tatsache, dass Du die Zweit- oder Erstwohnung aus beruflichen Gründen vermutlich gar nichts brauchst, kannst Du hier auch keine Werbungskosten ansetzen. Ob Du in der Wohnung tatsächlich wohnst, ist im übrigen irrelevant.

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    Hat irgendwer eine Idee, wie ich/wir (die Mieter der Wohnung A und ich) es anstellen, dass die Wohnung übertragen wird, ohne Gefahr zu laufen, diese zu verlieren?

    Ihr könnt hier nur mit dem Vermieter sprechen und euer Problem schildern. Ob er nun aber an die bisherigen Untervermieter weitervermietet, entscheidet er allein.

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    Ich meinte mehr, ob es sein kann, dass der Vermieter die Pflicht hat, mich bei den Behörden zu melden, die mich dann kontaktieren würden.

    Nein, hat er nicht.

    :D Naja, ich meinte es im Sinne von "hat er die Pflicht im Zuge des neuen Gesetzes" oder liegt das ausschließlich in seinem eigenen Ermessen?

    Der Vermieter hat nur die Pflicht, dir eine Wohnungsgeberbescheinigung auszuhändigen, die Du dann bei der Ummeldung vorlegen musst. Er selbst wird dich kaum anmelden.

    Gehen wir mal logisch ran: Wie soll der Vermieter dich denn anmelden? Dazu würde er ja deinen Personalausweis benötigen.

    Ansonsten kann ich Dir nur raten, dich unverzüglich umzumelden. Tust Du das nicht, wirst Du wegen einer Ordnungswidrigkeit zur Kasse gebeten. Die Tatsache, dass Du umfänglich für die alte Wohnung haftest (also auch Mietschulden) wurde Dir schon mitgeteilt.

    Inwiefern das Besitzen einer Zweitwohnung (ohne diese Anzumelden) den Tatbestand der Steuerhinterziehung (Hintergehung einer Zweitwohnungssteuer) erfüllt, erzählt Dir ein Anwalt (oder ein Richter).

    Hallo,

    Zitat

    Ich habe schon im Internet nachgeschaut und dort wurde geschrieben, wenn ich keine Nebenkostenabrechnung erhalten habe, kann ich die Vorauszahlungen zurück verlangen. Stimmt das?

    Das funktioniert nur bei beendeten Mietverhältnissen. In deinem Fall also nicht.

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    ich wollte nun wissen, ob ich die Nebenkostenabrechnung rückwirkend bekommen kann und für die 4 Jahre nachzahlen muss?

    Du hast Anspruch auf die Betriebskostenabrechnung. Der Vermieter kann allerdings aus den Abrechnungen für 2012 und 2013 keine Nachforderungen mehr geltend machen. Dazu hätte er die Abrechnungen spätestens 12 Monate nach Abrechnungszeitraum zustellen müssen.
    Auf der anderen Seite hast Du das Recht, eventuelle Guthaben bis zu 3 Jahren nach Abrechnungszeitraum geltend zu machen.

    Ich würde den Vermieter daher mal schleunigst auffordern, die Abrechnung zuzusenden.

    Zitat

    Und wie ist das mit der Nebenkostenabrechnung für 2014, wenn mein Vermieter jetzt (01.11.) verkauft hat?

    Wenn die Abrechnungsperiode mit dem Kalenderjahr identisch ist, kann der Vermieter Dir noch bis zum 31.12.2015 eine Abrechnung zusenden.

    Längere Mietverhältnisse scheinen nichts mehr zu gelten in der heutigen Zeit - das ist wirklich sehr schade.

    Grundsätzlich schon, insbesondere wenn es sich um angenehme Mieter handelt.
    Letztendlich ist es aber gerade für das Forderungsmanagement größerer Konzerne schwierig, Zahlungen zu überwachen, wenn jeder Mieter zu einem anderen Zeitpunkt zahlt.

    Zitat

    Unser Vermieter (eine große Gesellschaft) verlangt ab 2016, dass die Miete am 1. bezahlt werden muss.

    Laut Gesetz muss die Miete bis spätestens zum 3. Werktag beim Vermieter eingegangen sein (Vgl. § 556b BGB)

    Zitat

    "dann sparen sie halt die Miete an. Wenn sie nicht pünktlich zahlen und die Lastschrift kündigen, wird die
    Gesellschaft ihnen fristlos kündigen".

    Da hat sie - rechtlich gesehen - recht. Permanent verspätete Mietzahlungen können mittelfristig eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.

    Dass ist halt dass problem...
    Es steht überall etwas anderes.

    Kann schon sein, dass der eine oder andere "Experte" hier etwas anderes behauptet, allerdings ist die Rechtsprechung des BGH nun mal bindend.

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    In meinem vertrag ist genau in dem kasten der mir ein verbot gibt einen hund zu halten kein haken drin.

    Die Tatsache, dass es kein Verbot gibt, heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass es erlaubt ist. Hier bedarf es zwingend der Genehmigung des Vermieters.

    Zitat

    Mein obermieter hat auch einen hund

    Das ist völlig "wurscht". Ein Recht des Obermieters muss nicht zwingend ein Recht für Dich sein. Hier könnte der Vermieter Dir beispielsweise die Hundehaltung untersagen, weil er nur einen Hund im Haus haben möchte.

    Zitat

    Ja mit den neuen vermieterin ist es im vorfeld abgeklärt.

    Ich hoffe schriftlich. Ansonsten gilt das oben gesagte, falls ihr irgendwann mal wieder umziehen wollt.

    O
    Habe gelesen dass chihuahuas schon zu kleintieren gehören.

    Nein, Kleintiere sind nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung solche, die in Käfigen/Aquarien gehalten werden können. Hunde und Katzen sind niemals Kleintiere, egal, wie groß sie sind.

    Habt Ihr dem neuen Vermieter die Hundehaltung verschwiegen, dann könnt Ihr Euch vermutlich bald wieder eine neue Wohnung suchen.

    Ansonsten kannst Du hier nachlesen:

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/yy/yorkshire.htm

    Und dann wirst du feststellen, ob das Problem ein mietrechtliches ist, wenn du ihn auf Zahlung der Hotelrechnung verklagen musst.

    Ich hätte es besser nicht ausdrücken können. Dein Vater kann Dir die Wohnung nicht zu 30.11. kündigen.
    Der früheste Kündigungstermin wäre der 31.01.16. Da der Vermieter/Vater die Wohnung aber nicht zusammen mit Dir bewohnt hat, braucht er einen Kündigungsgrund nach § 573 BGB.

    Rechtlich gesehen, müsste er Dich also aus der Wohnung klagen, womit er aber keinen Erfolg haben wird. Da er - wie Du sagst - die Wohnung aus finanziellen Gründen nicht halten kann, wäre das also ein finanzielles Fiasko für ihn.

    Du hast also zwei Möglichkeiten:

    1. Du lässt es auf ein Gerichtsverfahren ankommen.
    2. Du redest mit deinem Vater und ihr findet eine Lösung.

    Ich bin irrtiert, dass man überhaupt darüber nachdenkt, familiäre Differenzen über das Gericht klären zu müssen. In dem Fall wird es sich der Richter auch nicht nehmen lassen, Euch noch ein paar Takte dazu zu erzählen.

    Ich würde hier ebenso keine zusätzliche Geldsumme verlangen. Verkauf hin oder her: Der Vermieter könnte theoretisch auch auf die Einhaltung der Kündigungsfrist pochen.

    Ich würde mir den Umzug bezahlen lassen und eine Vereinbarung schließen, wonach Du die Wohnung ohne Durchführung von Schönheitsreparaturen verlassen kannst.

    Hallo,

    Nachmieter muss der Vermieter nicht akzeptieren, selbst wenn das Angela Merkel persönlich wäre. Die vertragliche Kündigungsfrist ist immer bindend.
    Wenn der Vermieter tatsächlich erst die Wohnung renovieren will, habt Ihr erst recht keine Chance. Warum sollte sie einen Nachmieter akzeptieren, wenn sie renovieren will?

    Zitat

    Meine Vermieter wohnen neben an und haben uns seit dem wir einen Chihuahua haben auf dem kicker.
    Im Mietvertrag stand nichts dass wir keinen haben dürften.

    Oha! Vorsicht! Nur weil im Mietvertrag nichts von Hundehaltung steht, heißt das längst nicht, dass Ihr auch einen Hund halten dürft. Die Hundehaltung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig!
    Ich hoffe, Ihr habt Euch bei dem neuen Vermieter eine Genehmigung geholt?

    Zitat

    es geht mir auch nicht darum mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, nur die Hip Hop Tanzstunden gehen bis ca 21:00 Uhr und da bin ich der Meinung dies muss ich nicht Tolerieren.

    Es kommt darauf an: Wenn man eine Mietwohnung oberhalb von Gewerberäumen anmietet, dann muss man eigentlich auch damit rechnen, dass dies mit Lärmbelästigungen verbunden sein kann.

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