Beiträge von Leipziger82

    Leider ist der Ausgangszustand der Wohnung hierbei unerheblich. Ansonsten scheint der Vertrag leider eindeutig, da auch hier die Rückbauverpflichtung eindeutig ist.

    Zu welchem Mieterverein geht Du denn? Hoffentlich einer, der sich in den neuen Bundesländern befindet?
    Unabhängig davon: Die schlechte Qualität des Mieterschutzbundes ist ja ein offenes Geheimnis. Ehrlich gesagt, würde ich hier eher einen Fachanwalt für Mietrecht empfehlen.

    Eine Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen ist auch dann möglich, wenn die Arbeiten nicht rechtzeitig angekündigt worden sind. Hier verschiebt sich dann nur Frist um 6 Monate ( § 559 b BGB).

    Das positive ist, dass die Vereinbarungen der DDR-Mietverträge auch heute noch Bestand haben. Das ist insbesondere bei den Kündigungsfristen von 14 Tagen recht praktisch.

    Zitat

    Soweit ich gehört habe, verhält es sich bei DDR-Mietverträgen ja so, dass Einbauten, die dem „gesellschaftlichen Interesse“ zugute kommen, unter Umständen nicht rückgebaut werden müssen.

    Solche Mietverträge habe ich auch schon gesehen, allerdings muss das eben auch vertraglich vereinbart werden.
    In den meisten DDR-Verträgen, die ich kenne, steht geschrieben, dass der Mieter entweder die Einbauten entfernen muss, oder diese dem Nachmieter gegen Abstandszahlung überlassen darf.

    Ohne entsprechende Vereinbarung gilt auch hier, dass der Mieter sämtliche Einbauten entfernen muss.

    Steht im Mietvertrag etwas darüber, dass Umbauten an den Mietsache von den "staatlichen Organen" oder dem Vermieter genehmigt werden muss?

    Lange Rede, kurzer Sinn: Bitte den gesamten Vertrag durchlesen und prüfen, was hinsichtlich der Wohnungsabnahme, bzw. Rückbauten vereinbart worden ist.

    Ein DDR-Mietvertrag, nachdem der Mieter gar nichts ausbauen muss, ist mir bis dato noch nicht unter die Augen gekommen.

    Zitat

    Wenn im allgemeinen Rechnungen, Angebote usw. vorliegen, dann gehen Richter da schon mit, auch ohne Protokolle.

    Aber nur, wenn die "Formalitäten" eingehalten worden sind. Das scheint hier nicht der Fall zu sein.

    Bevor ein Vermieter überhaupt irgend einen Schadenersatz fordern kann, muss der Mieter erst einmal aufgefordert werden, die Schäden selbst zu beseitigen, bzw. hierzu selbst Firmen zu beauftragen.
    Ist dies nicht geschehen, sind Kostenvoranschläge oder Rechnungen nichts wert.

    Zitat

    Nachdem ich ihr gesagt habe das ich mich auskenne und wir nicht renovieren werden, meinte Sie ja ist schon klar, sie machen nur alle Bohrlöcher zu

    Ich verstehe hier das Problem gar nicht. Die Bohrlöcher (wenn es wirklich 50 Stück sind) dürften unter Umständen einfach zu viel sein.
    Die Vermieterin verlangt doch nur das Verschließen der Bohrlöcher, richtig?

    Das die dunklen Wände hell gestrichen werden müssen, ist auch klar.

    Zitat

    Und ich frage mich, ob das so okay ist, dass man das so in den Mietvertrag schreibt und dann quasi "machen kann, was man will".

    und ich frage mich, warum man erst den Mietvertrag unterschreibt und sich dann über Vertragsinhalte aufregt.

    Bitte nicht persönlich nehmen, aber ich verstehe nicht, warum man Verträge unterschreibt, obwohl man mit einzelnen Klauseln nicht einverstanden ist.

    Ansonsten handelt es sich hierbei um eine sogenannte "Öffnungsklausel", die dem Vermieter die Möglichkeit gibt, einzelne Kostenpositionen zu ergänzen.

    Zitat

    Ich glaube Sie haben meine Frage etwas missverstanden, mein Hauptanliegen ist:
    - in Erfahrung zu Bringen, ob Einkäufe einer Wohngemeinschaft prinzipiell von der Kaution abgedeckt werden

    Da es kein WG-Mietrecht gibt, sind natürlich auch keine WG-Einkäufe geregelt.

    Eine Kaution wird als Sicherheit für die Erfüllung deiner Pflichten einbehalten. Wenn also im Mietvertrag vereinbart wurde, dass Du monatlich den Betrag X für WG-Einkäufe zur Verfügung stellen musst, könnte sich der Vermieter auch an der Kaution bedienen.

    Zitat

    Mein Vermieter hat mir gestern eine Email gesendet, das er seit 2013 sich bei dem Betrag der Kaltmiete geirrt hat.

    Das kann jeder behaupten. Wenn sich der Vermieter hier irrt, ist das sein persönliches Pech. Er kann hier keinerlei Nachforderungen geltend machen. Die vertraglich vereinbarte Miete ist bindend.

    Zitat

    außerdem erhöht der die Miete um 15 Euro, was ich jetzt nicht in Frage stelle.

    Ich persönlich würde das aber in Frage stellen, wenn er die Erhöhung nicht nach den gesetzlichen Anforderungen (§ 558 BGB) begründen kann.

    Hallo,

    du kannst dem Vermieter verdeutlichen, dass die allgemeine Rechtsprechung ca. 21°C in den Wohnräumen vorschreibt.

    Zitat

    ich weiss das meine Vermieterin in meiner Abwesenheit die Wohnung betritt um zu kontrollieren ob ich Wäsche aufgehangen habe, was mir verboten wurde.

    Hierbei handelt es sich um Hausfriedensbruch und kann entsprechend strafrechtlich geahndet werden. Auch das würde ich dem Vermieter verdeutlichen und hier den Einbau eines Schlosses fordern.

    Zitat

    Die Rechnung beschrieb das Auskratzer aller übermalten Fugen und neu verfugen.

    Das hast hier aber etwas von über 1.700 € geschrieben. Das wäre eindeutig zu viel des Guten. Ein "normaler" Handwerksbetrieb erledigt das für unter 100 €

    Zitat

    Nachdem ich der Vermieterin mitgeteilt habe, dass Sie mich hätte vorher informieren müssen, hat Sie nur geantwortet, dass "Sie nicht dazu verpflichtet ist, nachdem das Mietvertragsverhältnis beendet ist, mich zur Nachbesserung der vorhandenen Mängel aufzufordern. Das wir uns nicht im Werkvertragsrecht, sondern im Mietrecht befinden".

    Das ist grober Unfug und hat mit Werkvertragsrecht gar nichts zu tun.

    Konfrontiere deine Vermieterin mit dem § 281 BGB, wonach ein Schadenersatz im Sinne einer Geldzahlung erst dann geltend gemacht werden kann, wenn der Schuldner die Frist zur Nacherfüllung (also Reinigung) verstreichen lässt.

    Das Werkvertragsrecht beginnt im Übrigen erst mit dem § 631 BGB.

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