Das positive ist, dass die Vereinbarungen der DDR-Mietverträge auch heute noch Bestand haben. Das ist insbesondere bei den Kündigungsfristen von 14 Tagen recht praktisch.
Zitat
Soweit ich gehört habe, verhält es sich bei DDR-Mietverträgen ja so, dass Einbauten, die dem „gesellschaftlichen Interesse“ zugute kommen, unter Umständen nicht rückgebaut werden müssen.
Solche Mietverträge habe ich auch schon gesehen, allerdings muss das eben auch vertraglich vereinbart werden.
In den meisten DDR-Verträgen, die ich kenne, steht geschrieben, dass der Mieter entweder die Einbauten entfernen muss, oder diese dem Nachmieter gegen Abstandszahlung überlassen darf.
Ohne entsprechende Vereinbarung gilt auch hier, dass der Mieter sämtliche Einbauten entfernen muss.
Steht im Mietvertrag etwas darüber, dass Umbauten an den Mietsache von den "staatlichen Organen" oder dem Vermieter genehmigt werden muss?
Lange Rede, kurzer Sinn: Bitte den gesamten Vertrag durchlesen und prüfen, was hinsichtlich der Wohnungsabnahme, bzw. Rückbauten vereinbart worden ist.
Ein DDR-Mietvertrag, nachdem der Mieter gar nichts ausbauen muss, ist mir bis dato noch nicht unter die Augen gekommen.