Beiträge von Leipziger82

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    Dabei geht es um Räume, die vorher bereits renoviert waren und nicht wie bei mir unrenoviert.

    Ich habe doch nun in einem vorherigen Beitrag eben dieses Urteil benannt und zitiert, wonach der Mieter unabhängig der Abwälzung von Schönheitsreparaturen diese grellen Farben, bzw. Mustertapeten beseitigen muss.

    Ergo hat der BGH hier eindeutig zwischen Schönheitsreparaturen und Beschädigungen unterschieden. In deinem Fall gibt es zwar eine ungültige Schönheitsreparaturklausel, aber eben eine Beschädigung der Mietsache, die Du - unabhängig irgendwelcher anderer Klauseln - beseitigen musst.

    Die Tatsache, dass es sich in diesem speziellen Fall um eine renovierte Wohnung gehandelt hat, ist für das eigentliche Urteil völlig unerheblich.

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    Wären die Wände wie bei Einzug immernoch unrenoviert, dann wäre die Wohnung doch genauso schwerer vermittelbar und ich müsste keine Ausgleichszahlung leisten.

    Kann schon sein, dürfte aber unerheblich sein. Warum die Richter des BGH genau so geurteilt haben, kann ich Dir nicht sagen. Die Tatsache, dass so geurteilt wurde, ist aber unumstößlich und bedarf keiner Diskussion.

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    Aber in meinem Fall ist ja nicht die gesamte Wohnung in "beschädigtem" Zustand

    Weil Du einen Teil der Beschädigungen auf eigene Kosten schon beseitigt hast?

    Wie gesagt: Streiche die Wohnung halbwegs vernünftig und behalte die 300 EUR oder zahle den Betrag zurück und mache gar nichts. Eine andere Option hast Du meiner Meinung nach nicht.

    Dein Problem ist einfach, dass Du nicht verstehst, dass die ungültige Schönheitsreparaturklausel (und die 300 EUR) in deinem Fall irrelevant ist.

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    nochmal: die Wohnung wurde doch renoviert - malermäßig instandgesetzt ohne genaue Vorgaben, zum Auszug werden Farbtöne vorgegeben - ist doch eine Doppelbelastung des Mieters

    Ja, hast Du auch. Grundsätzlich kann der Vermieter Dir nicht vorschreiben, wie Du die Wohnung während der Mietzeit gestaltest, allerdings kann er (teilweise) vorschreiben, wie die Wohnung bei Mietende auszusehen hat.

    Das kann der Vermieter auch so machen, da dies durch den BGH gestützt wird.

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    Die Entschädigung verlangt er zurück, wenn nicht hell neutral. Also zwingt er mich zu ner Doppelbelastung bzw. nimmt mir die Entschädigung für die malermäßige Instandsetzung ohne Vorgabe.

    Das ist ein nicht ganz uninteressanter Aspekt.
    Wenn die Farbgebung der Wände unzulässig ist und Du der Forderung einer Beseitigung nicht nachkommen wirst, dann kann der Vermieter hierzu einen Maler beauftragen und Dir die Kosten in Rechnung stellen.

    Da Du schon erwähntest, dass die 300 EUR hier niemals ausreichen, würdest Du dann noch draufzahlen. Ergo wärst Du mit der Rückzahlung der 300 EUR gut bedient.

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    Kann ich von der von ihm geforderten Rückzahlung, wenn ich nicht streiche, wenigstens die Kosten für das wie gefordert instandgesetzte Arbeitszimmer abziehen?

    Auch wenn ich hier offensichtlich gegen eine Wand rede, versuche ich es nochmal:

    Du hast das Arbeitszimmer vorab bunt gestrichen, bzw. mit einer Mustertapete versehen. Dies gilt unter Umständen als Beschädigung der Mietsache und muss auf deine Kosten beseitigt werden, egal ob es vorher einen Mieterlass von 300 EUR gab.

    Ergo kannst Du hier gar nichts zurückfordern, sondern musst einfach nur Streichen.

    Ansonsten auch hier nochmal: Ich verstehe gar nicht, warum Du nicht einfach (je nach Wohnungsgröße) 1-2 Eimer Farbe holst und über die Wände streichst. Der Spaß kostet Dich dann vielleicht 80 EUR und ein bisschen Zeit.

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    dann ist die Wohnung entsprechend instangesetzt, da die Entschädigung dafür aber nicht angemessen ist, kann ICH noch Zahlungen nachfordern!?

    Nein, kannst Du nicht.
    Ist das echt so schwer zu verstehen? Nochmal langsam:

    Schönheitsreparaturen müsstest Du vermutlich keine ausführen, da Du die Wohnung in einem unrenovierten Zustand übernommen hast und der Ausgleich nicht angemessen war.

    Aber: Es geht hier nicht um Schönheitsreparaturen, sondern um Beschädigungen durch Mustertapeten.

    Folglich musst Du streichen/malern/tapezieren, unabhängig davon, ob Du zu Mietbeginn 300 EUR oder einen feuchten Händedruck erhalten hast.

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    liegt auch eine Beschädigung vor wenn die Wohnung vorher unrenoviert war?

    Siehe oben. Das eine oder andere hat damit nichts zu tun. Bitte orientiere Dich an dem Begriff der "Beschädigung".

    Als überspitztes Beispiel: Wenn Du ein Loch in die Tür trittst, müssest Du für den Schaden aufkommen, obwohl Du eine unrenovierte Wohnung übernommen hast?
    Das würdest Du sicher nicht in Frage stellen und hier für Schadenersatz aufkommen.

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    wenn ein neuer Mieter es schön findet oder selber etwas ganz anderes mit den Wänden anstellen will, ist dann eine andere Sache...

    Fast jeder AG-Richter orientiert sich an der BGH-Rechtsprechung, bzw. den Leitsätzen hieraus (In dem Fall: unzumutbar bunt=Beschädigung), so dass die Wahrscheinlichkeit vermutlich sehr gering ist, dass der Fragesteller als Sieger hervorgeht.

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    In dem Fall hier würde ich die Tapeten sicherheitshalber einfach wieder abmachen

    Hier könnte der Vermieter dann aber evtl. die Entschädigung von 300 EUR zurückfordern. Diese wurden gezahlt, damit der Mieter die Renovierung selbst durchführt. Steckt er sich das Geld aber ein, ohne zu renovieren, dann ist sein Teil der Abmachung nicht erfüllt.

    Ansonsten verstehe ich den Stress gar nicht. Mit einer guten Farbe kann man auch eine Mustertapete überstreichen.

    Unabhängig davon, dass zum Thema Schönheitsreparaturen und unzulässige Klauseln nun genügend philosophiert wurde, frage ich mich, ob es hier überhaupt um solche geht.

    Der Fragesteller hat doch nun eindeutig von bunten Wänden gesprochen, so dass hier eine Beschädigung der Mietsache vorliegt und es völlig unerheblich ist, ob es gültige Klauseln zu Schönheitsreparaturen gibt.

    Beschädigungen an der Mietsache haben nichts, aber auch gar nichts mit Schönheitsreparaturen zu tun.

    Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen.

    Ich zitiere aus dem BGH-Urteil vom 6. November 2013 (VIII ZR 416/12):

    "Unabhängig davon, ob der Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet sei, stelle es eine Vertragsverletzung dar, wenn der Mieter das Mietobjekt in einem farblichen Zustand zurückgebe, welcher die Grenzen des normalen Geschmacks überschreite."

    Wenn die Wände unzumutbar bunt sind, bzw. Mustertapeten angebracht sind, dann hat der Mieter diesen Zustand zu beseitigen.

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    Hätten Sie gesehen wie der Teppich aussah hätten Sie ebenfalls vor der Entscheidung "Krätze oder Cholera" gestanden.

    Naja, zur Unterzeichnung des Mietvertrags wurdet ihr ja gar nicht gezwungen. Eine Wohnung, die offensichtlich heruntergekommen ist (und dafür dann auch zu teuer), würde ich gar nicht anmieten.
    Demnach kann man sich der "Knechtschaft" entziehen, wenn man vor Vertragsunterzeichnung die wichtigen Details klärt.

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    Ein gesamtes Leben als Mieter kostet mindestens genau so viel. Wenn nicht sogar mehr.

    Ein guter Bekannter meinerseits musste zuletzt Dach und Heizkessel erneuern. Da war er einen vernünftigen fünfstelligen Betrag los. Ich als Mieter hatte bis dato - abgesehen von einigen wenigen Kleinstreparaturen - keinerlei Aufwendungen für meine Mietwohnung.

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    Ich freu mich schon auf mein Eigenheim

    und auch auf die damit verbundenen Instandhaltungskosten? Im Vergleich zum Eigenheim ist die Mietwohnung (normalerweise) wesentlich günstiger.

    Die meisten Vermieter "weigern" sich doch nicht Reparaturmaßnahmen durchzuführen, um Euch zu ärgern, sondern vielmehr aufgrund des schnöden Mammons.

    Die Vermieter beziehen sich auf § 387...

    Hat mit Mietrecht gar nichts zu tun. Unabhängig davon steht in den §§ 387 ff. BGB gar nichts von Verjährungsfristen.

    Ich würde den Ball zum Vermieter zurückspielen und ihn - mit Verweis auf § 548 BGB - fragen, wie er zu den Annahme kommt, dass es hierdurch zu einer Änderung der Verjährungsfristen von § 548 BGB zu § 195 BGB kommen soll.

    Folglich kann es also durchaus sein, dass hier eine Aufrechnung möglich ist, allerdings ändert das überhaupt nichts an den gesetzlich (!) festgelegten Verjährungsfristen bei solchen Sachverhalten.

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    Nein, da wir von den Vormieter gesagt bekommen haben, dass sie ihn gelegt hatten.
    Abgesehen davon war er an den Seiten zu kurz wodurch Stolperfallen entstanden sind.

    Was Vormieter sagen, ist unerheblich. Wenn der Vermieter fies ist, kann er hier Schadenersatz für die Entsorgung des Bodenbelags fordern (wenn das auch nicht viel sein dürfte).

    Diese Stolperfallen hättet Ihr den Vermieter mit Verweis auf § 535 BGB melden sollen.

    Ich fürchte, Ihr habt den zweiten Schritt vor dem ersten gemacht.

    Was heißt denn Aufrechnung?

    Wenn der Vermieter Forderungen aus dem Mietverhältnis hat, muss er die innerhalb von 6 Monaten geltend machen. Hier reicht auch nicht die Zusendung einer Rechnung, sondern es wäre ein gerichtlicher Mahnbescheid von Nöten, um die Verjährung zu hemmen.

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    Steht der Paragraph der Verjährung höher als der der Aufrechnung?

    Wenn im BGB geschrieben steht, dass die Verjährung nach 6 Monate eintritt, dann ist das auch so. Eventuelle Ausnahmeregelungen müssten im selben Paragraphen benannt sein.

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    Die Verjährung von 6 Monaten gilt für verdeckte Schäden.

    Nein, das stimmt nicht. Diese Verjährung gilt für alle Ersatzansprüche aus einer Verschlechterung der Mietsache. Hier der Verweis auf § 548 BGB.

    Die Forderung hinsichtlich des Laminats ist definitiv verjährt.

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    Auch möchten sie uns wegen Betruges anzeigen, weil wir angeblich einen falschen Zählerstand am 15. durchgegeben hätten, der sie ca. 300€ gekostet hätte.

    Dann soll er das doch mal versuchen. Der Vermieter ist für die ordnungsgemäße Erstellung einer Betriebskostenabrechnung verantwortlich. Im Zweifel muss also der Vermieter eine Kontrollablesung durchführen.

    Unabhängig davon dürfte es ein Ding der Unmöglichkeit sein, hier einen Vorsatz, bzw. einen Betrug nachzuweisen.

    Hallo,

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    Nun haben wir den Teppich entfernt, da er nicht mehr sonderlich ansehnlich war.

    hoffentlich mit Zustimmung des Vermieters? Grundsätzlich habt Ihr im Falle des Auszugs nämlich die Wohnung so zurückzugeben, wie Ihr sie übernommen habt.

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    Natürlich kam sofort die Antwort das dies "leider" nicht möglich sei, da wir die Wohnung so genommen haben wie wir sie gesehen hatten.

    So ist es! Ein Anspruch auf Erneuerung eines Fußbodens besteht grundsätzlich nicht. Vermutlich wäre das anders gewesen, wenn ihr die Wohnung ohne Teppich gemietet hätte. Hier wäre der Vermieter ggf. in der Pflicht gewesen, die Absplitterungen zu beseitigen.

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    Meine eigentliche Frage, kann ich dagegen irgendwie vorgehen, da ich es leid bin jeden Tag splitter aus meinen Füßen zu operieren.

    Kann der Dielenboden denn nicht einfach mal abgeschliffen werden?

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    und solange er nicht ein einzieges schreiben auf setzt kann der rechtsanwalt noch nicht tätig werden.

    Wer sagt denn sowas? Der Rechtsanwalt kann den Vermieter auffordern, eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen und die Mängel abzustellen.

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    er sagte mir ,das die arge ein recht darauf hat ,weil die arge die nebenkosten übernimmt und selber nicht weiss ob sich die kosten erhöht haben.

    Das sagt Dir ein Rechtsanwalt? na, dann...Lass mich raten: Kein Fachanwalt für Mietrecht?

    Solange es kein Schreiben des Vermieters gibt, wonach sich die Vorauszahlungen für Betriebskosten ändern, ist es doch logisch, dass die bisher vereinbarten Kosten weiter gezahlt werden.
    Ich frag doch auch nicht jedes Jahr bei meinem Telefonanbieter nach, ob sich vielleicht die Kosten ändern.

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    Unser Ergebnis ist folgendes ( Mittelwert )

    67,35%
    17,08°C

    Die Luftfeuchte ist meiner Meinung nach zu hoch, dafür ist die Temperatur zu niedrig.

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    Wenn wir aber früh aufstehen haben wir manchmal sogar unter 14°C.

    Das ist definitiv zu wenig. In Anbetracht der Tatsache, dass der menschliche Körper so einiges an Feuchtigkeit abgibt, die Raumfeuchte aber vorher schon (zu) hoch war und die Raumtemperatur (Nachts) mit 14°C viel zu niedrig ist, verwundert es nicht, dass Ihr Schimmel habt.

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    DIe Heizung im Schlafzimmer benutzen wir nur minimal, da wir im Wohnzimmer dafür mehr Heizen und die Tür zwischen SZ und WZ immer geöffnet ist

    Ihr wisst schon, dass Ihr somit das Geld zum Fenster rauswerft? Vermutlich ist der Heizkörper im Wohnzimmer auch der größte in der Wohnung?
    Niemals mehrere Räume mit einem Heizkörper beheizen! Dafür ist die Energieleistung des Heizkörpers gar nicht ausgelegt, so das dieser permanent "feuern" muss.
    Dann lieber beide Heizkörper etwas aufdrehen.

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    Da ich mal gehört habe, daß hier ein Mietspiegel von 5,-/m² angesetzt wird, erschien mir 500,- für angemessen... Ist ja auch nur ein kleines, ruhiges Dorf ohne Einkaufsmöglichkeiten... Dennoch meint der Mieter noch immer, er zahlt zuviel (obwohl Wasser, Müll usw. includiert ist)

    Tipp meinerseits:

    Mieter (wenn der nur meckert) nach § 573a BGB kündigen, Mietspiegel prüfen und zu einem angemessenen Neupreis vermieten.
    Selbst wenn der lokale Mietspiegel einen Preis von 5 EUR hergibt (was ich bezweifle), dann aber halt kalt, sprich ohne Betriebskosten.

    Ich selbst wohne im Speckgürtel einer ostdeutschen Großstadt und zahle schon erheblich mehr, als dein Mieter.

    Entweder Dein Mieter kennt die Wohnsituation in der Region nicht oder er nutzt Dein Unwissen aus (Ich tippe auf letzteres).

    Ich zahle für ein normales Spasskassengirokonto mtl. nur 5 Teuros. Da hättest Du also noch erhebliches Potential...
    Sind die 2000 für ein Ticket mit der Lufthansa...?

    Das "Ticket 2000" ist nur die Monatskarte für den ÖPNV. Also nix mit Airbus, sondern einfach nur Bus. ;)

    Mittlerweile bekommt man sogar Kontos ohne irgendwelche Gebühren.

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    Ich selbst habe als Hausbesitzer hier in Hessen, Frankfurter Einzugsgebiet, Taunus, eine Einliegerwohnung vermietet... Diese hat auch 100 m², ist voll gedämmt (auch Außendämmung), mit modernisiertem Bad (incl. Dusche, Badewanne, WC usw...) 3-ZKB, Zentralheizung plus Kamin, Überdachte Terrasse, Rasenfläche, Nebengebäude (Lager und Unterstand), alles ebenerdig... und für 500,- Euro /mtl.

    Ist das Dein Ernst? Im Umkreis von Frankfurt/M. für 500 €? warm?
    Ein Freund meinerseits wohnt im übrigen auch in der Ecke des Taunus (Richtung Wiesbaden) und zahlt dort eine Kaltmiete von über 9,00 €/m²

    Selbst auf dem ostdeutschen Dorf zahlst Du aktuell Mieten von 5,00 EUR/m² kalt.
    In Gotha hatte ich mal einen Verwaltungsbestand. Die Durchschnittskaltmiete lag dort knapp über 5,00 €/m².

    Du kannst mir glauben, dass 3,20€/m² auch für eine "Schrottbude" fast geschenkt sind.

    Auch wenn es schwer wird, würde ich über einen Umzug nachdenken. Bei derartigen Mieten lohnt sich eine Bewirtschaftung gar nicht. Schlimmstenfalls droht vielleicht in 5-10 Jahren eine Kündigung wegen mangelnder wirtschaftlicher Verwertung. Wenn Deine Eltern die 80 dann überschritten haben, wird ein Umzug erst recht zur Qual.

    Hallo,

    wurde der Vermieter in der Vergangenheit denn jemals schriftlich und nachweislich aufgefordert, eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen?

    Wurde es dem Vermieter mitgeteilt, dass nur noch die Kaltmiete überwiesen wird?

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    wir sagten ihm das die arge das so gemacht hatihm ist das egal was die arge sagt ,er meinte wir haben da für zu sorgen das wir die volle miete zahlen an sonsten kriegen wir die kündigung

    Da hat er vielleicht nicht ganz unrecht. Sein Ansprechpartner seid Ihr und nicht das Jobcenter. Weiterhin haftet Ihr für Mietrückstände.

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    verlangt der Vermieter seit vielen Jahren eine, wie ich meine, stattliche Miete von 380 Euro monatlich

    Warm oder kalt?

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    Kann der für so eine spartanisch ausgestattete Bude, die so viel Energie kostet, denn so viel Miete verlangen?

    Hier hilft nur der Blick in den Mietspiegel der Gemeinde. Womit hat der Vermieter die Erhöhung begründet?

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    Vom Eingang her muss man über drei Stufen "stolpern" um überhaupt in die Wohnung zu gelangen. Man steht dann direkt im Wohnzimmer. Der anschließende enge Flur ist aufgrund der Enge kaum passierbar... Eine extrem steile Treppe führt ins Obergeschoss...

    Naja, das Problem ist aber seit 40 Jahren bekannt oder?
    Warum haben sich deine Eltern in den letzten Jahren nicht einfach eine neue Wohnung gesucht?

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