uns sollte ich doch die restlichen Zimmer streichen, hätte ich dich die eigentliche Aufgabe des VM übernommen und müsste dafür angemessen entschädigt werden. 300 Euro sind dafür nicht angemessen. Habe ich dann nicht das Recht eine angemessene Entschädigung, ergo eine Nachzahlung zu fordern? kann mir jmd dazu was verständlich erklären?
Oh man... Dann doch noch mal...
Du kapierst es echt nicht...
Du hast die Wände durch Mustertapete beschädigt, also musst Du diese Beschädigung auf eigene Kosten beseitigen.
Warum sollte sich der Vermieter an den Kosten beteiligen, wenn Du etwas beschädigt hast? Hier wieder das Beispiel der kaputten Tür.
Du kapierst echt nicht, dass es hier nicht um Schönheitsreparaturen geht, sondern nur um Schadenersatz, den du schuldest.
Allein die Tatsache, das du jedes mal von "unrenoviert" sprichst, zeigt deutlich, das du das eigentliche Problem gar nicht erfasst.
Ich drücke das überspitzt aus: Selbst wenn der Vermieter Dir eine Wohnung mit Tapeten aus purem Gold übergeben hätte, du diese durch Mustertapete ersetzt hättest, müsstest Du jetzt Schadenersatz leisten.
Der Zustand bei Wohnungsübergabe ist hier völlig belanglos.
Einfache Formel: Mustertapete=Beschädigung= Schadenersatz.
Jetzt verstanden?