ZitatDer Vm muss in seiner Abmahnung ganz konkret darlegen, was diese beiden Hunde getan haben, dass es Grund zur Beanstandung gibt.
Woher nimmst Du dieses Wissen? Grundsätzlich liegt hier ein Verstoß gegen vertragliche Vereinbarungen vor, da der Fragesteller einen Hund angeschafft hat, obwohl dies der Zustimmung des Vermieters bedarf.
Was die Hunde hier angestellt haben oder nicht, ist völlig irrelevant. Der Vermieter kann hier einfach wegen unerlaubter Hundehaltung abmahnen, bzw. kündigen.
Wenn der Fragesteller vorab um Zustimmung gefragt hätte und der Vermieter hätte dies verneint, dann wäre hier im schlimmsten Fall eine Klage zur Zustimmung notwendig gewesen. Einfach einen Hund - trotz Verbot - anschaffen, funktioniert so nicht.