Beiträge von Leipziger82

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    Der Vm muss in seiner Abmahnung ganz konkret darlegen, was diese beiden Hunde getan haben, dass es Grund zur Beanstandung gibt.

    Woher nimmst Du dieses Wissen? Grundsätzlich liegt hier ein Verstoß gegen vertragliche Vereinbarungen vor, da der Fragesteller einen Hund angeschafft hat, obwohl dies der Zustimmung des Vermieters bedarf.

    Was die Hunde hier angestellt haben oder nicht, ist völlig irrelevant. Der Vermieter kann hier einfach wegen unerlaubter Hundehaltung abmahnen, bzw. kündigen.

    Wenn der Fragesteller vorab um Zustimmung gefragt hätte und der Vermieter hätte dies verneint, dann wäre hier im schlimmsten Fall eine Klage zur Zustimmung notwendig gewesen. Einfach einen Hund - trotz Verbot - anschaffen, funktioniert so nicht.

    Die Geschichte mit der Kaution würde ich als Lehrgeld verbuchen. Merke Dir für die Zukunft, dass Du niemals Geld irgendjemandem überreichen solltest, wenn Du dafür nicht sofort eine Quittung erhältst.
    Letztendlich hätte auch der alte Vermieter im Nachhinein behaupten können, er hätte nie etwas erhalten.


    Bedeutet aber auch, dass der Kündigungsverzicht weiterhin gilt und ein Käufer der zwecks Eigenbedarf kauft auch nicht in die Wohnung kann. Also 01.05. + Kündigungsfrist nach Eigenbedarf = Möglicher Einzug neuer Eigentümer 01.08.2017.

    Nein, wie kommst Du darauf? Die Tatsache, dass es einen Nachmieter gibt, heißt nicht, dass dieser in einen bestehenden Mietvertrag eintritt.
    Vielmehr ist es so, dass mit dem Nachmieter ein völlig neuer Vertrag abgeschlossen wird. Hier könnte der Vermieter also auch gänzlich auf einen Kündigungsausschluss verzichten, oder einen höheren Mietpreis vereinbaren.

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    Eine Frage aber noch: Wozu gibt es Nachmieterklauseln, wenn sich kein Vermieter daran halten muss?

    Nachmieterklauseln (echte sowieso) sind eine absolute Seltenheit. Weder für Vermieter, noch für Mieter sind diese sinnvoll, da zu schwammig.
    Apropos schwammig: In deinem Vertrag steht geschrieben, dass Du außerordentlich kündigen kannst, wenn Du einen Nachmieter stellst.
    Was heißt denn außerordentlich? Dieser Begriff muss schon genau definiert sein. Heißt außerordentlich fristlos? 3 Monate? Ein halbes Jahr? Ein ganzes Jahr?

    Bei Dir kommt hinzu, dass der Vermieter offensichtlich noch verkaufen möchte, folglich also gar keinen Nachmieter haben will.
    Was ist, wenn der Vermieter Dir mitteilt, dass er beabsichtigt, die Wohnung selbst zu bewohnen? Dann muss er nämlich keinen Nachmieter akzeptieren.

    Das wäre beispielsweise der Fall, wenn Du ein Haus mit 4 Wohnungen besitzt und diese Wohnungen an verschiedene Eigentümer verkaufst.

    Folglich wird das Grundbuch des Hauses geschlossen und es werden 4 Wohnungsgrundbücher eröffnet. Folglich wird aus dem Eigentum des Hauses ein Wohnungseigentum an 4 verschiedenen Wohnungen begründet.

    In dem Fall gibt es dann eine Sperrfrist.
    Wenn einfach nur eine Wohnung verkauft wird, ändert sich - abgesehen vom Eigentümer - für den Mieter gar nichts.

    Wenn der Vermieter clever ist, dann wird er deinen potentiellen Nachmietern erzählen, dass hier ein Hausverkauf geplant ist und eine Eigenbedarfskündigung zu befürchten ist.
    Deine Nachmieter werden dann kaum zum "nächstmöglichen Termin" einen Mietvertrag abschließen.

    Hier wäre dann zu prüfen, inwiefern Du bei der Nachmietersuche vielleicht schon verpflichtet bist, diese Information preiszugeben. Letztendlich trittst Du hier als Wohnungsvermittler auf und hast entsprechende Pflichten.

    Hallo,

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    Massiver Schimmel Befall festgestellt, ein Großteil des Hausrats zwangsweise vernichtet

    hierfür gibt es Hausratversicherungen. Da dürfte Dir kaum ein großer Schaden entstanden sein.

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    Bis heute keine Nebenkostenabrechnung für das letzte Jahr

    Je nach vertraglicher Vereinbarung ist der Vermieter hierzu verpflichtet. Ich würde ihn zur Erstellung auffordern. Mögliche Nachzahlungen sind deinerseits dann nicht mehr zu leisten.

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    Nun stellt sich heraus dass der Eigentümer vor unserem Auszug eine 2. Wohnung gekauft hat in welcher er wohnt
    - In unserer alten Wohnung wohnen neue Mieter zu einem höherem Mietpreis

    Es kann hier, wie anitari schrieb, sein, dass der Grund des Eigenbedarfs dann weggefallen ist. Das müsste geprüft werden.

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    Wie sieht es aus mit den Kosten für Gericht/Anwalt usw.? Bekomme ich da Beihilfe da ich ja in Privatinsolvenz bin?

    Du kannst Dir vorab (wenn Du kein Geld hast) einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen. Das sollte mal ein Anwalt prüfen.

    Hallo,

    bevor Du dich hier mit Verstößen gegen das AGG beschäftigst, solltest Du erst einmal prüfen, inwiefern Du hier überhaupt einen Anspruch auf eine Nachmieterstellung hast (das steht auch in dem Link).

    Da es hierbei nur um einen Monat Kündigungsfrist hast, bezweifle ich das. Demnach musst Du deinen Vertrag auch einhalten, wenn die Vermieterin den Nachmieter ablehnt.
    Der Verstoß gegen das AGG hat hier nur zur Folge, dass der potentielle Nachmieter rechtlich gegen den Vermieter vorgehen kann. Du hast hieraus keinerlei Ansprüche.

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    Der Vermieter soll die Arbeitszeit des Hausmeisters beweisen. Wie soll das gehen?

    Über Arbeitszeitnachweise. Warum sollte der Mieter irgend etwas zahlen müssen, das der Vermieter nicht nachweisen kann?

    Laut BGH (Az.: VIII ZR 27/07 vom 20. Februar 2008) ist der Vermieter verpflichtet, die Hausmeisterkosten genau aufzuschlüsseln.

    Hallo,

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    Ist nur die aktuelle Nebenkostenabrechnung anfechtbar oder sind die Abrechnungen der letzten 7 Jahre rückwirkend noch anzufechten

    Vermutlich nur die aktuelle. Nach § 556 (3) BGB beträgt die Widerspruchsfrist 12 Monate.

    Ansonsten kann auch bei abgelaufener Eichfrist nach Verbrauch abgerechnet werden. Der Vermieter kann hier von einer anerkannten Stelle nachweisen, dass die Zähler ordnungsgemäß funktionieren.

    Uhrzeiten regelt das BGB nicht. Wenn die Wohnung am 02.05. übernommen wird, zahlt Ihr ab dem 02.05. Miete.

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    Ich weiß nur nicht, wie ich das machen soll, denn die Miete ist ja im Voraus fällig

    Ihr solltet das sowieso vorab mit dem Vermieter klären, bzw. die gekürzte Mietzahlungen nachweislich ankündigen. Ihr könnt den entsprechenden Betrag dann auch von der Mieter für Juni abziehen.

    Zitat

    Alleine schaffe ich einen Umzug nicht, gibt es da irgendwelche Hilfen, nicht mit Geld, sondern der mich da dabei unterstützt? (Wohnung suchen, Umzug)?

    Es gibt sicher Makler, die hier ein "Rundum-Sorglos-Paket" anbieten und neben der Wohnungssuche auch das Umzugsunternehmen organisieren.
    Das kostet allerdings eine Stange Geld.

    Ansonsten hilft Dir bei der Wohnungssuche niemand.

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