ZitatDaher erbitte ich hier in diesem Forum Gedanken und Lösungsvorschläge dazu.
Dann einigt Euch, dass die vereinbarten Vorauszahlungen/Pauschalen mit deinem Freund nach oben angepasst werden, wenn Du fast ein Dauerbesuch bist.
ZitatNun verlangt sie zusätzlich, dass ich bei jedem Besuch 6 € zu zahlen habe
Der Fall ist schwierig...grundsätzlich kann der Vermieter Besuch nicht verbieten, wenn in der Person kein wichtiger Grund vorliegt. Folglich kann auch keine Gebühr verlangt werden.
Aber: Es wurde hier nur ein separates Zimmer vermietet und die Mitbenutzung anderer Räume gestattet. Da der Vermieter nun Besitzer dieser anderen Räumlichkeiten ist, kann dieser auch die Nutzung von Küche, Bad, etc. durch Dich untersagen.
Als Abschließender Hinweis: Da dein Freund ein möbliertes Zimmer innerhalb der vom Vermieter bewohnten Wohnung angemietet hat, kann die Vermieterin das Mietverhältnis grundlos nach § 573c (3) BGB kündigen.