Wenn der Vermieter auf die Bindung von einem Jahr besteht, würde ich an deiner Stelle gar nicht erst einziehen. Das ist alles Verhandlungssache.
Ist die Klausel mit der Bindung wirksam, gibt es kaum einen Grund für Dich, das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden. Ein Anspruch auf Nachmieterstellung besteht grundsätzlich nicht, eine außerordentliche Kündigung ist auch nicht möglich, da deine "Umstände" auch bekannt sind.
Beiträge von Leipziger82
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Habe ich Anspruch auf einen Herd mit Umluft und Ceranfeld?
Nur wenn das explizit vertraglich zugesichert ist. Steht im Mietvertrag nur "Herd", steht Dir auch nur ein normaler Herd zu.
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Grundsätzlich kann eine gemeinschaftliche Terrasse nicht räumlich geteilt werden. Jeder Mieter kann diese gleichermaßen nutzen.
Das ändert aber nichts daran, dass man sich auch dort an vertragliche Bestimmungen handeln soll, bzw. die Ruhezeiten einhält.
Ich würde hier vielleicht nochmal mit den Nachbarn sprechen und - wenn es nochmals vorkommt - den Vermieter hiervon nachweislich in Kenntnis setzen. -
Hallo,
ZitatWie verfahre ich weiter?
Am besten eine neue Wohnung suchen. Das Heiz- und Lüftungsverhalten scheint ja weitestgehend zu passen.
Schimmel in Souterrain-Wohnungen ist keine Seltenheit.
Hast Du denn schon einmal die Feuchtigkeit in den Wänden gemessen, bzw. messen lassen? Insbesondere der Fußboden sollte geprüft werden.
Die Verbindung aus Souterrain und Hanglage ist sehr ungünstig. Insbesondere bei Starkregen kann selbst die beste Drainage nicht das gesamte Wasser abführen.
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Wenn sich nur der Rahmen der Steckdose gelöst hat, wäre das ein Fall für die Kleinstreparaturklausel. Wurde derartiges im Mietvertrag vereinbart?
Der Vermieter sollte sich hier aber mal an den Elektriker wenden. Auch hierfür sollte es eine Gewährleistung geben.
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Hallo,
um was für einen Lüfter handelt es sich denn? Handelt es sich um einen Abluftschacht mit Dachlüfter oder ist hier ein elektrischer Lüfter im Raum verbaut?
Ist ersteres der Fall, kann man hier sicher wenig machen. Bei einem elektrischen Gerät könnte man ja einfach mal die Sicherung ausschalten, oder?
Hier würde ich den Vermieter mal auf das Wirtschaftlichkeitsgebot hinweisen. Die meisten Lüfter haben einen Feuchtigkeitsfühler und schalten ab, wenn die Raumfeuchte OK ist.ZitatNur wer trägt die Kosten für diesen dauerhaft laufenden Lüfter?
Die Antwort findest Du im Mietvertrag. Ich denke mal, dass diese Kosten über die Betriebskosten abgerechnet werden.
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Wenn ich den Vertrag unterzeichne und die Kaution bezahle, habe ich dann die Wohnung sicher?
Es kann auch sein, dass Du einen unterschriebenen Mietvertrag hast, für den es keine Wohnung gibt.
Der Vermieter wird sich dann an der Kaution erfreuen.Sitzt der Vermieter im Inland?
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Hallo,
wenn Du deine Kündigung am 01.06. überreicht hast, endet das Mietverhältnis trotzdem zum 31.08.16 (§ 573c (1) BGB)
ZitatUnteranderem hat er mir gesagt das er ab jetzt 40 Euro mehr Miete haben will für Strom.
Du zahlst eine Pauschalmiete? Wenn ja, kann hier nicht einseitig mehr verlangt werden. Wenn 370 € vereinbart wurden, ist das auch so.
ZitatDie Kaution würde ich auch erst in 2 Jahren zurückbekommen, da er meinte dass er diese einbehält bis ich meine Nachzahlung am Ende des Jahres getilgt hätte. (2018 würde ich die Nachzahlung für das Jahr 2016 erhalten)
Wenn Du keine Vorauszahlungen auf Betriebskosten leistest, sondern eine Pauschale zahlst, kann er hier auch keinen Teil der Kaution einbehalten.
Was wurde denn im Mietvertrag konkret vereinbar? Pauschale oder Vorauszahlungen?ZitatUnd ob ich in diesem Fall früher aus der Wohnung könnte oder diese Notfalls untervermieten darf.
Nein und nein. Wenn Du die Kündigung am 01.06. übergeben hast, endet das Mietverhältnis am 31.08.16. Einen Anspruch auf Untervermietung gibt es grundsätzlich nicht
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Wenn der Mangel durch das Beseitigen der Trockner beseitigt war, warum wurde weiterhin die Miete gemindert?
Was noch ein Mangel vorhanden? Ein Schlitz in der Wand ist ja kein Mangel, der eine Mietminderung rechtfertigt.
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das geht doch nicht mit rechten Dingen zu, oder?!
Das kommt darauf an und lässt sich aus der Ferne kaum beurteilen. Da Ihr Euch aber auf 120 € geeinigt habt, Du die Summe gezahlt hast und auch eine Quittung erhalten hast, ist der Fall eh erledigt.
Du kannst ja mal prüfen, ob Du den Schaden an deine Privathaftpflichtversicherung weiterleiten kannst.
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Es gibt hier verschiedene Optionen, die Maklerprovision trotzdem zu verlangen.
Im Zweifel wird hier (übertriebermaßen) halt eine Klobrille für 500 € Ablöse an den Nachmieter übergeben.
Das klassischere Beispiel ist hier die Ablöse einer Einbauküche, die fast nichts wert ist.ZitatIch sollte unterzeichnen dass ich die Kosten trage oder der liebe Vermieter hat mir ganz offen gesagt, dass meine Nebenkosten wohl aus diesem Grund höher werden.
..oder der Vermieter sagt einfach, dass er an denjenigen vermietet, der die Provision (freiwillig) zahlt. Insbesondere an Standorten, wie München oder Hamburg ist das neue Bestellerprinzip für die Katz'.
ZitatDer Wohnungsmarkt in München ist eh schon so kritisch, aber wenn man jetzt auf dem offenen Markt gar keine Wohnung mehr findet
In dem Fall zieht man halt in eine benachbarte Gemeinde. Für meine damalige Zweitwohnung, die knapp 80 km von München entfernt war, habe ich weniger Kaltmiete gezahlt, als für meine jetzige Hauptwohnung am Dresdner Stadtrand.
Vorteilhaft ist es hier, wenn man ein Auto hat. Mieten in Städten/Dörfern, die keinen eigenen Bahnhof haben, sind wesentlich günstiger. -
Interessant, dass sich der Thread nun schon über 3 Seiten zieht, der Fragesteller aber nicht einmal reagiert hat.
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- In einem solchen Fall kann ich doch auch noch die 2014er NK-Abrechnung anfechten, oder?
Das muss im Einzelfall entschieden werden. Grundsätzlich wäre zu prüfen, ob die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist.
ZitatKann ich Anzeige wegen Betrugs erstatten?
Wenn Du hier zweifelsfrei einen Vorsatz (!) nachweisen kannst, steht dem nichts im Wege.
Kann es nicht auch sein, dass der Vermieter, bzw. der Mieter hier gar nichts davon wusste? -
Sehe ich auch so. Es wohnt ja jeder in einem anderen Haus.
Das wäre erst einmal zu prüfen. Wenn die beiden Doppelhaushälften laut Grundbuch ein Gebäude darstellen, wäre hier auch eine erleichterte Kündigung möglich.
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Hallo,
habt Ihr die Wohnung vorab nicht besichtigt? Grundsätzlich habt Ihr nur auf das Anspruch, was im Mietvertrag steht. Ist dort kein renovierter Zustand vereinbart, müsst Ihr auf eigene Kosten und ohne Beteiligung des Vermieters renovieren.
ZitatWenn Du mit 5 Jahresvertrag einen Kündigungsverzicht von 5 Jahren meinst, ist dieser unzulässig. Hier sind maximal 4 Jahre erlaubt.
Das stimmt nicht. Die entsprechenden Urteile des BGH beziehen sich auf unzulässige Kündigungsausschlüsse in Formularmietverträgen.
Hier liegt eine separat ausgehandelte Individualvereinbarung vor, wonach der Vermieter sich an den Renovierungskosten beteiligt und die Mieter dafür X-Jahre in der Wohnung bleiben.Solche individuellen Vereinbarungen unterliegen nicht der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB und können somit auch wirksam vereinbart werden.
ZitatWas kann ich nun tun um nicht auf den gesamten Kosten in Höhe von 1500 Euro sitzen zu bleiben?
Den Mietvertrag prüfen und schauen, was zum Renovierungszustand vereinbart wurde. Steht diesbezüglich nichts geschrieben, dann könnt Ihr nur das Angebot des Vermieters annehmen (was ich persönlich nicht tun würde).
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Hallo,
das ist das übliche und bekannte Problem, wenn derartige Arbeiten allen Mietern aufgebrummt werden.
Was sagt denn der Vermieter dazu? Habt Ihr ihn auf die Problematik schon angesprochen? -
Also ist der Fehler ja zugunsten des Mieters entstanden, oder? Bei einer korrekten Angabe wäre die Erhöhung ggfs. noch höher ausgefallen.
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Hallo,
das Mieterhöhungsverlangen dürfte trotzdem wirksam sein.
Wurde die Erhöhung durch einen Mietspiegel begründet? Im Normalfall spielt das Baujahr des Objektes schon eine Rolle, allerdings sind die Spannen hier höher.
Am Beispiel Dresden weiß ich beispielsweise, dass alle Objekte mit dem Baujahr ab 1990 gleich eingeordnet werden.Unwirksam wäre dies vermutlich nur, wenn im Erhöhungsverlangen ein Baujahr 1996 angegeben wurde, das Haus aber schon 1940 gebaut wurde.
Wichtig bei der Erhöhung nach § 558 BGB ist nur eine Vergleichbarkeit nach Lage, Größe oder Ausstattung.
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Auch wenn ich keine Beweise habe? Wie soll man es denn beweisen?
Wie wäre es mit den Gründen im Kündigungsschreiben? Wie soll er wissen, ob Ihr falsch lüftet, bzw. der Hund in den Garten macht, wenn er das nicht vor Ort geprüft hat?
ZitatNun haben wir am 23.05.16 eine Kündigung zum 31.08.16 von ihm erhalten. Die Gründe der Kündigung sind: kein regelmäßiges lüften (falsch) , Garten wird als Hundeklo benutzt ( der Hund geht zwar in den Garten, aber es wird direkt weggemacht), keine Pflege des Gartens ( stimmt nicht).
Unwirksam. Erstens erkenne ich hier keinen Kündigungsgrund, zweitens wäre hier eine Abmahnung erforderlich gewesen.
ZitatDarf er dann überhaupt vermieten?
Mit Vollmacht der Eigentümerin, ja.
Ich würde als ersten Schritt mal das Schloss zur Wohnungstür tauschen und mich dann auf Wohnungssuche begeben.
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Zitat
Da ja nach der neuen Abrechnung über den Verbrauch abgerechnet wird und in der DG-Wohnung (128 m², unsere Wohnung hat 133 m²) ja im Prinzip nicht geheizt wird, fallen dann die gesamten Betriebsstromkosten auf die beiden anderen Wohnungen und der Vermieter ist fein raus.
Nein, ist er nicht. Grundsätzlich erfolgt ja hier die Aufteilung im Maßstab 70/30. Folglich zahlt der Vermieter für seine Wohnung auch den entsprechenden Anteil.
ZitatWas mir auch nicht klar ist: Ist der Betriebsstrom "Verbrauchskosten" oder "Grundkosten"? Wegen dem Abrechnungsprinzip 70% Verbrauchskosten und 30% Grundkosten.
Das ist Jacke, wie Hose.
Letztendlich ist der Begriff "Grundkosten" irreführend. Letztendlich werden alle Kosten, die mit den Heizkosten zusammenhängen (Betriebsstrom, Verbrauch, Wartung, Miete, etc.) zusammengerechnet und hiervon 30% herausgerechnet, die jeder Mieter nach dem Maßstab der Wohnfläche (?) zahlt.
Demnach zahlt der Vermieter auch seinen Anteil der 30%, in dem neben dem Betriebsstrom auch der Gesamtverbrauch steckt. Folglich zahlt er auch Brennstoffkosten, obwohl er nie heizt.ZitatIn dieser Abrechnung hat mich der Posten "Allgemeinstrom" in Höhe von 385,42 Euro mehr als verwirrt. Insbes. deshalb weil es keine gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen gibt, die einen "Allgemeinstrom" zur Folge hätten.
Und was ist mit der Treppenhausbeleuchtung oder Außenbeleuchtung? Habt ihr sowas nicht?
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