Beiträge von sascha333

    Hallo Vermieter,
    herzlichen Dank für Deinen ausführlichen Beitrag!


    Die letzte Erhöhung ist länger als 1 Jahr her?
    Der Indexwert und die Berechnungsgrundlage ist im Schreiben angegeben und erläutert?
    Das Erhöhungsanliegen liegt in Schriftform vor?


    Das Mieterhöhungsschreiben ist in allen Hinsichten korrekt und wurde per Einwurfeinschreiben zugestellt.


    1 Jahr wonach? Nach Abschluss des Mietvertrages?


    1 Jahr nach dem misglückten Versuch der Mieterhöhung. Der Mietvertrag wurde 2007 unterschrieben. Seit dem Vertragsabschluss gab es keine (erfolgreiche) Mieterhöhung.


    Ich weiss ja nicht wie dass bei Anwälten üblich ist, bei Mietverwaltern lässt man sich einige Vollmachten ausstellen und wenn die aufgebraucht sind, lässt man sich neue erstellen, die reichen dann auch einige Zeit. Das Datum spielt da nicht wirklich eine Rolle.


    So habe ich mir das auch vorgestellt, aber auf der Vollmacht steht explizit mein Name.


    Ich glaube und befürchte nein.


    Der Meinung bin ich leider auch. Ich bin nähmlich nur wegen der Info über "Zweck der Indexmiete" irritiert.

    Außerdem ist das Ganze total unfair vom Vermieter. In die Wohnung bin ich mit den Eltern 1998 eingezogen und nach 2 Jahren alleine ausgezogen. 2005 habe ich mit meiner Frau eine andere Wohnung im selben Haus gemietet. Die beiden Wohnungen wurden an uns in einem sehr schlechten Zustand vermietet. 2005 haben wir die Wohnungen renoviert, die Badezimmer neu gefliest und Laminatboden verlegt. Ledeglich die Materialkosten wurden uns erstattet. 2007 haben wir die Wohnungen getauscht und die neuen Mietverträge blind unterschrieben.

    Erstaunlich ist, dass meinen Eltern (sie haben ebenfalls vor einem Jahr der Mieterhöhung widersprochen) im Februar dieses Jahres doch die Miete nach §558 und dem neuen Mietspiegel erhöht wurde. Sie haben die Mieterhöhung akzeptiert, da diesmal nur 10 Euro mehr verlangt wurden, also weniger als vorher. Das Mieterhöhungsschreiben war vom selben Anwalt geschrieben. Mit einer Indexmieterhöhung hätte man da wesentlich mehr rausholen können...

    Hallo zusammen,

    aus gestrigem Schreiben vom Anwalt meiner Hausverwaltung habe ich erfahren, dass ich im Jahre 2007 einen Indexmietvertrag unterschrieben habe. Beim Unterschreiben wurde ich darauf nicht extra hingewiesen, aber unter dem entsprechenden Anhang steht tatsächlich meine Unterschrift, naja - selber schuld. Also ab August erhöht sich meine Miete um fast 9 % nach §557 b BGB.

    Nachdem ich aber Einiges über Indexmietverträge gelesen habe, sind für mich paar Sachen unklar:

    • Genau vor einem Jahr habe ich ebenfalls ein Mieterhöhungsschreiben bekommen. Begründet wurde das mit dem Mietspiegel 2010. Da meine Miete etwa 15 Euro höher war als eine ortsübliche Vergleichsmiete, habe ich der Mieterhöhung erfolgreich widersprochen. Die erhöhte Miete hätte ich ab August 2011 zahlen müssen. Da wurde vom Anwalt aus einem für mich nicht nachvollziehbaren Grund genau 1 Jahr abgewartet. Die Vollmacht wurde dem Anwalt schon im November 2011 erteilt. Außerdem gibt es auf der Seite folgende Info:
      Zitat

      Mieterhöhungen

      Mieterhöhungen dürfen ausschließlich auf der Grundlage des vom Statistischen Bundesamt angegebenen Preisindex vorgenommen werden.Anderweitige Mieterhöhungen (z.B. wegen Modernisierung etc.) sind ausgeschlossen.

      Könnte ich vielleicht deswegen die Index-Klausel in meinem Mietvertrag für unwirksam erklären?

    • Ebenfalls auf der Seite steht:
      Zitat

      Zweck des Indexmietvertrages

      Mit dem Indexmietvertrag soll sichergestellt werden, dass der Mieter nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus in Anspruch genommen wird. Die ortsübliche Vergleichsmiete setzt damit das Limit der zulässigerweise zu verlangenden Miethöhe.

      Ich habe die ortsübliche Vergleichsmiete nach dem neuen Mietspiegel 2012 ermittelt und meine Miete ist immer noch 3 Euro darüber.

    Also was ich Euch fragen möchte ist, ob ich 2 von mir genannte Punkte irgend-wie ins Spiel bringen kann und der Mieterhöhung doch widersprechen. Oder habe ich keine Chance mehr die Erhöhung der Miete zu verhindern?

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