Beiträge von anitari

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    habe nur die namen und straße entfernt.

    Das wurde uns gegeben mit den wortenzeuigt das dem jobcenter dann müssten die es zahlen wenn nicht habt ihr pech.
    anbei aber kein neuen mietvertrag oder irgendwelche angaben von den kosten die haben wir später erst aus der wohnungsbeschreibung im internet entnommen.

    Ist der Vermieter wirklich diese Immobilien UG & Co. KG oder hat der Vermieter nur deren "Briefpapier" benutzt?

    Aber eigentlich egal. Die ist unwirksam.

    2 Möglichkeiten

    1. Ihr widersprechen weil formell falsch

    oder

    2. schweigen

    Ich empfehle 2.

    aus anderen quellen genau so wie vom vermieter höre ich das kein grund angegeben sein muss.

    Da haben die anderen Quellen und der Vermieter keine Ahnung.

    Eine Kündigung durch den Vermieter bedarf immer eines wichtigen, rechtlich zulässigen Grundes der im Kündigungsschreiben zu nennen ist.

    BGB § 573
    Ordentliche Kündigung des Vermieters

    (1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.

    (2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn
    1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,
    2. der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder
    3. der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde; die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt außer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will.

    (3) Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind.

    (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Zitat

    Die kündigung lautete einfach: hiermit kündigen wir sie frau..... in der .... str fristgemäß zum 30.6.15.

    Werden alle Personen die als Mieter im Vertrag stehen angesprochen?


    Zitat

    Vermutlich erhöht der vermieter auch zu viel (über gesetzlichen angaben).

    Was evtl. zu prüfen wäre.

    Zitat

    Wir sind zurzeit von jobcenter abhängig und die neue miete übersteigt dem regelsatz für 3 personen und 60 qm.

    In welchem Landkreis bzw. Ort wohnt Ihr denn?

    3 Personen stehen eine Wohnfläche von 75 m² zu. Die Höhe der Kaltmiete und der Nebenkosten richte sich nach den örtlichen Richtlinien.

    Also entweder erzählt Euch das Jobcenter einen vom Pferd oder Du uns.

    Bei Kündigung wegen Eigenbedarf gilt die ganz "normale" Kündigungsfrist. Bei Wohndauer bis 5 Jahre sind das 3 Monate.

    Schadensersatz? Nein.

    Mit einer Kündigung wegen Eigenbedarf muß man immer rechnen wenn man Wohnraum von Privat mietet.

    Wenn man, als Mieter und/oder Vermieter, ein langfristiges Mietverhältnis wünscht kann man einen Kündigungsverzicht vereinbaren.

    Hier mal was: "Optische Mängel im Badezimmer durch altersbedingte Abnutzungen an Fliesen und Waschbecken, 3 % Mietminderung. (AG Hamburg-Altona WuM 2008, 551)

    Es ändert sich ständig. Such mal "Mietminerung".

    Und da haben wir schon so einen "Tipp" von einem Laien.

    1. Urteile von AGs sind nichts Wert.

    2. Erwecken diese Kurfassungen der Urteile immer den Eindruck man können pauschal die Miete des ganzen Monats mindern.

    3. Wie schon geschrieben, sind es Einzelfallentscheidungen und nicht allgemein gültig.

    Ich hatte irrtümlich vermutet, es könnte hier eine Art Erfahrungsaustausch stattfinden.

    Das ist schon richtig. Aber Mietminderung ist ein ganz heißes Eisen. Ein falscher Tipp von Laien kann böse Folgen für den Fragesteller haben.

    Im Internet gibt es div. Tabellen und Urteile zu Mietminderung. Aber alle beruhen auf Einzelfallentscheidungen irgend eines Gerichtes. Also nichts was allgemein gültig ist.

    Zitat

    In der Küche wurden vor Wochen der Fliesenspiegel und die Wand aufgeschlagen und die Wasserleitung repariert, ohne dass die Wasserversorgung wiederhergestellt wurde.

    Die kann man doch meist selbst wieder her stellen. Haupthahn aufdrehen - fertig.

    Vorausgesetzt für bestimmte Betriebskostenarten ist vertraglich (bitte prüfen) die Umlage nach Personen vereinbart, ist bei Leerstand 1 fiktive Person anzusetzen.

    Aber Deine Rechnung ist aus meiner Sicht richtig. Der Vermieter hätte also für die Monate September - Dezember Leerstand mit 4 Personen rechnen müssen. Denn er muß die Kosten dafür tragen, nicht die Mieter.

    Muß aber gestehen das ich mit der Umlage nach Personen nicht wirklich auskenne.

    Zum Thema Umlage nach Personen und Leerstand hier mehr Infos

    http://www.mietrecht.org/nebenkosten/pe…lageschluessel/

    http://www.mietrecht.org/nebenkosten/ne…zahl-leerstand/

    Zitat

    Es ist schon ein wenig merkwürdig....wir bekommen für 2014/2015 eine Abrechnung von 1100 € und auf einmal reichen die 1000€ Kaution für 2014/2015 und 2015/2016 ???

    Der Vermieter wird sich denken "der Spatz in der Hand ist mir lieber als die Taube auf dem Dach":o

    Zitat

    und das Wasser wurde pauschal per Verteilerschlüssel gerechnet und nicht nach tatsächlichem verbrauch laut Wasseruhr.

    Verfügen denn alle Nutzereinheiten im Haus über Zwischenzähler?

    Zitat

    im Untergeschoss ist auch ein Gewerbe und zwar eine Versicherung ... Außerdem war das Gewerbe im Untergeschoss nicht seperat abgerechnet sondern ganz normal als Wohnraum gerechnet laut Verteilerschlüssel.

    Wo ist das Problem? Eine Wohnung die als Büro genutzt wird hat keine anderen Nebenkosten als jede andere Wohnung auch.

    Anders sähe das schon bei Nutzung als z. B. Frisörsalon aus.


    Mein Problem ist jetzt: vonovia musste mir das von Anfang sagen, sodass ich keine Nachmieter suchen müssen. Zweitens: ich muss für Mai und Juni doppelt miete zahlen

    Und das bleibt es auch.

    Das der von Dir gefundene Nachmieter akzeptiert wurde heißt nicht das mit ihm ein Mietvertrag vor Ende Deiner Kündigungsfrist abgeschlossen wird/wurde/werden muß.

    Hier ist nur einer happy - der Vermieter. Hat er doch Zeit und Geld für die Nachmietersuche gespart.;)

    Zitat

    Bezieht sich der Terminus "Mietschuldenfreiheitserklärung" darauf, dass der potenzielle Mieter seine Mietschuldenfreiheit erklären soll?

    Nein, der aktuelle Vermieter soll diese Erklärung abgeben. Erklärung ist hier ein anderer Begriff für Schriftstück/Schreiben.

    Zitat

    Erhaltung der Mietsache - Minderung, Schadenersatz, Aufwendungsersatz

    Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten der Reparatur von solchen Gegenständen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind (sog. Kleinreparaturen) zu tragen. Dies sind insbesondere Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, wie z.B. Licht-, Klingel-, u. Gegensprechanlagen, Lichtschalter, Steckdosen, Wasserhähne, Siphons, Spülkästen, Druckspüler, Wasch-, Toiletten-, u. Abflussbecken, Badewannen, Gas- u. Elektrogeräte, Badeeinrichtungen und Warmwasserbereitungsanlagen, Heiz- u. Kocheinrichtungen, wie z.B. Wärmemesser, Heizkörperventile, Öfen, Herde, Fenster-u. Türverschlüsse, wie z.B. Schlösser und Rollläden, soweit die Kosten für jeden sachlich abgegrenzten Schaden EUR 100,- nicht übersteigen und der Aufwandsbetrag für alle Schäden in einem Kalenderjahr 8% der Jahresgrundmiete, höchstens jedoch EUR 614,- nicht überschreitet. Diese Kostentragungspflicht trifft den Mieter auch, wenn die Veränderungen oder der Schaden nicht von ihm zu vertreten ist.

    Das ist die sog. Kleinreparaturklausel und betrifft nur Teile auf die der Mieter häufigen Zugriff hat. Wie z. B. Fenster-, Türgriffe, Schalter, Steckdosen oder den Rollogurt, nicht aber das "Innenleben" von mit vermieteten Elektrogeräten o. ä.

    Zitat

    Die Höhe der Jahresgrundmiete beträgt EUR 4308,-.
    8% davon sind EUR 344,64. Ist es richtig verstanden worden, dass der Mieter für alle Kleinreparaturen insgesamt diesen Betrag innerhalb eines Jahres begleichen muss, insofern sie notwendig werden? Wenn dieses Limit vereinbart wird, welche Funktion hat dann der Zusatz "höchstens EUR 614,-"?

    Da bin ich im Moment überfragt.

    Zitat

    Mängelhaftungsrecht

    a) Die verschuldungsunabhängige Haftung des Vermieters für bei Vertragsabschluss vorhandene Sachmängel ist ausgeschlossen. § 536a Abs. 1 BGB findet soweit keine Anwendung.

    c) Der Mieter verzichtet auf den Ersatz von Aufwendungen, die ausgenommen bei Gefahr im Verzug vorgenommen wurden, ohne dass vom Vermieter zuvor Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist gefordert worden ist.

    Was bedeuten beide Sätze?

    Heißt das Du wegen Mängel die bei Mietbeginn bekannt sind keine Mietminderung vornehmen darfst. Ausgenommen Mängel die eine Gefahr darstellen. Wie z. B. eine defekte Heizungsanlage.

    Zitat

    Betreten der Mieträume

    In Fällen dringender Gefahr ist dem Vermieter und/oder seinem Beauftragten das Betreten der Mieträume zu jeder Zeit gestattet.

    Dem potenziellen Mieter behagt es nicht, dass die Wohnung betreten werden kann. Was bedeutet "in Fällen dringender Gefahr"? Es hieße ja auch, dass der Vermieter oder seine Beauftragten einen Schlüssel zur Wohnung behalten. Es erscheint unrechtmäßig. Ist es das? Wie sollte der potenzielle Mieter damit umgehen, wenn er die Wohnung anmieten möchte?

    Dringende Gefahr kann z. B. ein Wasserschaden oder Feuer sein.

    Schlüssel zur Wohnung darf der Vermieter ohne Zustimmung des Vermieters nicht behalten. Bei Häusern mit Schließanlage läßt es sich aber nicht vermeiden da es ja sog. Haupt-/Generalschlüssel gibt.

    Probates Mittel - gleich bei Mietbeginn den Schließzylinder der Wohnungstür austauschen. Den vom Vermieter aufheben und bei Mietende wieder einsetzen.

    Zitat

    Schönheitsreparaturen

    Die Wohnung hat keine Tapete. Die Wände sind weiß gestrichen und der potenzielle Mieter hat kein Interesse daran, eine Tapete anzubringen.
    Unter dem Paragrafen Schönheitsreparaturen ist vermerkt, dass dazu das Anstreichen und Tapezieren der Wände und Decken gehören. Allerdings gilt dies nur für renoviert übergebene Wohnungen.
    Ist eine Wohnung ohne Tapete eine renoviert übergebene Wohnung? Wenn dies der Fall sein sollte, wäre dann der Mieter dazu verpflichet, die Wohnung zu tapezieren?

    Eine Wohnung gilt als renoviert wenn eine Renovierung nicht notwendig ist. Ob da nun Tapete oder lediglich Farbe an Wänden und Decken ist, ist völlig egal.

    Der Mieter muß auch keine Tapeten anbringen wenn der das nicht will.

    Hier wird lediglich aufgezählt was unter Schönheitsreparaturen zu verstehen ist.

    Wie das läuft?

    Zunächst mal den Vermieter höflich fragen ob er bereit wäre Dich vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen wenn Du ihm geeignete Kandidaten als mögliche Nachmieter vorschlägst.

    Sagt er nein - Pech gehabt

    Sagt er ja, aber keiner der vorgeschlagenen Kandidaten entspricht seinen Vorstellungen - auch Pech gehabt

    Was genau heißt eigentlich Mietvertrag über drei Jahre?

    Zitat

    Sofern bei Auszug des Mieters die Schönheitsreparaturen fällig und notwendig sind, jedoch von diesem nicht ausgeführt werden, ist der Vermieter berechtigt die Schönheitsrepararturen fachgerecht ausführen zu lassen und die Kosten bei dem Mieter geltend zu machen.

    Das setzt voraus das überhaupt eine wirksame Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag gibt und ob die Wohnung bei Mietbeginn renoviert übergeben wurde.

    Kurz gesagt, der Vermieter versucht mit diesem Paragrafen die Rechtsprechung des BGH zum Thema Schönheitsreparaturen auszuhebeln.

    Im Klartext, wenn dies keine Individualvereinbarung ist, ist sie unwirksam.

    Angenommen der Mieter wäre verpflichtet bei Auszug zu renovieren, müßte der Vermieter ihn dazu auffordern und Gelegenheit geben dies zu machen bzw. machen zu lassen. Erst nach erfolgloser Fristverstreichung, dürfte er die Arbeiten machen lassen und dem Mieter in Rechnung stellen bzw. mit der Kaution verrechnen.

    Alles etwas wirr.

    Verstehe ich das richtig, Du hast eine Wohnung gemietet, wohnst aber seit 6 Jahren mit in der Wohnung Deines Partners?

    Der einst "normale" Mietvertrag für Deine Wohnung wurde irgend wann mal erneuert und als Werkswohnung deklariert, heißt Arbeits- und Mietvertrag sind miteinander gekoppelt?

    Jetzt hat die Chefin Dir den Arbeitsvertrag gekündigt, damit auch gleichzeitig den Mietvertrag?

    Zitat

    Kann sie mich aus der Wohnung meines langjährigen Lebensgefährten einfach rausschmeißen????

    Da kann Dich nur Dein Lebensgefährte "rausschmeißen".

    Zitat

    Muß ich eigentlich Miete bezahlen, da mein Lebensgefährte ja schon für die gesamte Wohnung zahlt?

    Natürlich mußt Du für Deine Wohnung Miete zahlen. Das Du sie nicht nutzt ist völlig egal.


    Ich hab mich leider letztendlich auch wegen einem finanziellen Zwischfall verkalkuliert.

    Das nennt man p. P. (persönliches Pech)

    Die Wohnung hätte Dir der Vermieter trotzdem übergeben müssen.

    Und der Vormieter hätte sie nach Mietvertragsende an den Vermieter zurück geben müssen.

    Wobei beides, Mietvertragsende und Mietvertragsbeginn, Mitte des Monats schon ungewöhnlich ist.

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