Beiträge von anitari

    Mietminderung weil der Balkon nicht genutzt werden kann ist möglich.

    Aber Du wirst staunen wie wenig das ist. Ein Betrag über den der Vermieter nur müde lächelt.

    Angenommen:

    Gesamtmiete 600 €

    Gesamtwohnfläche 60 m²

    davon anrechenbare Balkonfläche 3 m²

    Dann entfallen auf den Balkon 30 € Miete monatlich.

    Und nur auf diesen Teil dürftest Du die Miete mindern.

    Angenommen um 3 %. Das wären dann für einen kompletten Monat der z. B. 31 Tage hat 0,90 €.

    Mietminderung ist ab dem Tag möglich ab dem der Mangel besteht.

    Hey benny Danke erstmal für die antworten �� unsere Wohnung ist dank Nachmieter zum 01.06. gekündigt ansonsten wäre es der 01.08.! Was ist mit dem Mündlichen Mietvertrag? Eigentlich müsste das doch in diesem Moment ziehen oder? So das er an seine zusage und dem schriftlichen und telefonieschen Kontakt zum Vm an den Vertrag gebunden ist oder?


    Hat das der Vermieter das so bestätigt bzw. Euch zum 31.05. aus dem Vertrag entlassen?

    Ich vermute mal nicht.

    Unterschreibt der Vermieter jetzt den Mietvertrag mit dem vorgeschlagenen Interessenten ist dieser wirksam und Ihr seid raus.

    Unterschreibt der Vermieter nicht seid Ihr bis 31.07. an Euren Vertrag gebunden.

    Wo kommt denn da jetzt ein mündlicher Mietvertrag her?

    Hey benny Danke erstmal für die antworten �� unsere Wohnung ist dank Nachmieter zum 01.06. gekündigt ansonsten wäre es der 01.08.! Was ist mit dem Mündlichen Mietvertrag? Eigentlich müsste das doch in diesem Moment ziehen oder? So das er an seine zusage und dem schriftlichen und telefonieschen Kontakt zum Vm an den Vertrag gebunden ist oder?


    Hat der Vermieter Eure Kündigung zum 31.05. bestätigt bzw. Euch zu dem Termin aus dem Vertrag entlassen?

    Ich vermute mal nicht.

    Folglich läuft Euer Vertrag bis 31.07., wenn der Vermieter jetzt den, schon vom Nachmieter unterschriebenen, nicht unterschreibt.

    Was er vermutlich auch nicht tun wird.

    Mündlicher Mietvertrag? Wo kommt der denn her?

    Es handelt sich um einen Fachanwalt für Mietrecht. Nicht um den Verein namens Mieterbund. Der Anwalt wurde über alle Aspekte aufgeklärt inkl. der Verkaufsabsicht.

    Und wie ist nun der wichtige Grund das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden?

    Zitat

    Nun würde ich gern vor Ablauf des Kündigungsverzichtes ausziehen ...

    ... ist keiner.

    Übrigens, Anwälte sagen/schreiben gerne was im Sinne ihres Mandanten. Auch dann wenn sie wissen das es rechtlich nicht durchsetzbar ist.

    Ist das jetzt nur deine private Meinung, oder warum hälst du das für unangemessen? Diese Antwort hilft nicht gerade viel.

    Hier gibt es nur private Meinungen, bestenfalls Erfahrungen mehr nicht.

    Ich empfehle Dir zu einem Fachanwalt für Mietrecht zu gehen. Der wird dafür bezahlt Romane zu lesen.

    Der Vermieter muß Dir im E-Fall nachweisen das Du am Ausfall der Heizung schuld bist. Und falls er das kann, was ich stark bezweifel, Dich auffordern den Schaden selbst zu beheben bzw. beheben zu lassen. Tut er das nicht darf er die Kaution nicht dafür verwenden.

    Zu diesem Punkt solltest Du also erst mal schweigen.

    Die Kaution darf der Vermieter bis 6 Monate nach Mietende einbehalten um zu prüfen ob und welche Ansprüche er noch hat.

    Ansprüche können u. a. verdeckte Mängel und evtl. Nachzahlung(en) aus noch nicht fälligen Nebenkostenabrechnungen sein.

    Für evtl. Nachzahlung(en) aus noch nicht fälligen Nebenkostenabrechnungen darf er einen angemessenen Teil der Kaution auch länger einbehalten.

    Bei kalenderjähriger Abrechnung im E-Fall bis Ende 2017.

    Also warte ich im schlimmsten Fall bis Ende 2017 auf die Kautionrückzahlung wenn ich am 01.04.2016 offiziell ausgezogen bin?
    Das verwundert mich sehr. Ist sowas rechtens?

    Ja ist rechtens, sofern eine Nachzahlung für Nebenkosten zu erwarten ist. Und das ist bei Nutzungszeitraum ausschließlich in Heizmonaten, wenn denn Heizkosten dabei sind, ziemlich sicher.

    Für die Abrechnung 2015, sofern Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr, hat die Vermieterin bis 31.12.2016 Zeit.

    Nach Mietende und Wohnungsrückgabe hat der Vermieter bis 6 Monate Zeit um zu prüfen ob und welche Ansprüche er noch hat.

    Mehr Infos zum Thema hier

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/…_rueckzahlg.htm

    und in diesem Fall wären gleich 2Parteien sauer auf mich - das Amt und der Vermieter und daher die Frage!

    NÖ.

    Das Amt holt sich sein Geld von Dir, egal ob die Kaution gepfändet wird oder nicht. Im E-Fall wird es bei Dir Pfänden lassen.

    Der Vermieter darf seine Ansprüche, sofern er denn nach Mietende welche hat, von der Kaution abziehen.

    Nur Du bist Neese, denn Du bekommst keinen Cent von der Kaution zurück.

    Für eine schnelle AW wäre ich sehr dankbar da ich mich bis Freitag für oder gegen die Wohnung entscheiden

    Ohne eine Kaution zu hinterlegen wirst Du wohl keine Wohnung bekommen.

    Ja, die Kaution darf gepfändet werden. Heißt der Vermieter bekommt ein Schreiben (weiß jetzt nicht genau wie das heißt) wo er angewiesen wird die Kaution nach Mietende nicht an Dich auszuzahlen. Nur seine evtl. seine Ansprüche darf er damit verrechnen, der Rest geht an den/die Gläubiger.

    Zitat

    Kann der Vermieter die Kaution auch auf seinen Namen, bzw.Pfändungssicher anlegen?

    Er muß sie insolvenz-/pfändungssicher getrennt von seinem Vermögen anlegen. Heißt aber nur das die Kaution bei evtl. Insolvenz oder Pfändung der Konten des Vermieters nicht futsch ist.


    Kaution darf übrigens maximal 3 KM (Kaltmieten) betragen.

    Meine Frage wäre nun, kann ich meine Mietzahlungen über einen Zeitraum, sagen wir einmal 3 Monate kürzen, bis der Erstattungsbetrag aufgebraucht ist. Es gehr immerhin um fast 400 € bei anderen Mietern sogar noch etwas mehr.

    Du kannst das Guthaben mit den nächsten Vorauszahlungen, nicht der Miete, verrechnen. Den Vermieter solltest Du aber darüber nachweisbar informieren.


    Mehr Infos zum Thema hier http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabr…aben-nicht-aus/

    Nee ich bin nur Untermieter aber die mussten ja auch genhemigen das ich da einziehe.Ich dachte die müssten vielleicht auch genehmigen das ich ausziehe ohne Kündigungsfrist.

    Reicht es dann wenn ich so einen Text schreibe als Aufhebungsvertrag?


    Mietaufhebungsvertrag
    Die unterzeichnenden Parteien sind sich einig, dass das Mietverhältnis
    zwischen ………………………… (Vermieter) und ………………………………(Mieter)
    über die Wohnung im Haus ………………………………… (Ort, Straße, Nr., Etage)
    am …………………. (Tag, Monat, Jahr) beendet ist.

    Unterschrift

    Puh, dann iss ja gut. Der Vermieter Deines Vermieters hat mit Deinem Auszug/Mietvertragsende nichts zu schaffen.

    Dein Vermieter ist der Hauptmieter der Wohnung.

    ... am …………………. (Tag, Monat, Jahr) im gegenseitigen Einvernehmen beendet ist.

    Das heißt selbst wenn man die Kündigungsfrist garnicht will kann man sie nicht umgehen??

    Wenn der Vermieter nicht will und es keinen Grund gibt fristlos zu kündigen, nein.

    Natürlich kann man den Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen zu jedem x-beliebigen Datum per Aufhebungsvertrag beenden.

    Das im Mietvertrag keine Kündigungsfrist steht heißt nicht das es keine gibt.

    Es gibt die gesetzliche. Die gilt automatisch.

    Für Mieter beträgt sie 3 Monate zum Monatsende.

    Kündigung erst Morgen vorbereiten reicht nicht.

    Wenn Du zum 31. Juli 2016 ausziehen willst muß sie morgen, in Schriftform, bei Deinem Vermieter sein.

    Nebenkosten? Was genau ist dazu vertraglich vereinbart.

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