Mietminderung weil der Balkon nicht genutzt werden kann ist möglich.
Aber Du wirst staunen wie wenig das ist. Ein Betrag über den der Vermieter nur müde lächelt.
Angenommen:
Gesamtmiete 600 €
Gesamtwohnfläche 60 m²
davon anrechenbare Balkonfläche 3 m²
Dann entfallen auf den Balkon 30 € Miete monatlich.
Und nur auf diesen Teil dürftest Du die Miete mindern.
Angenommen um 3 %. Das wären dann für einen kompletten Monat der z. B. 31 Tage hat 0,90 €.
Mietminderung ist ab dem Tag möglich ab dem der Mangel besteht.