Nebenkostenabrechnung verkaufter Wohnung

  • ein freundliches hallo an euch alle,


    ich habe eine vermietete wohnung in einem mehrfamilienhaus geerbt. diese habe ich zum 01.10.15 verkauft. nun habe ich die nebenkostenabrechnung für 2015 erhalten. die abrechnung ist falsch da der zeitraum nicht von 01.01-30.09.15 berechnet wurde sondern auch noch oktober 2015 dazugerechnet wurde (nebenkosten betrugen 141 € monatlich). nun hat mich die hausverwaltung angerufen und meinte sie müssten von meinem guthaben von 308,09 €, 141 € abziehen da ich im oktober ja nichtmehr der besitzer war. darf mir die hausverwaltung 141 € wegen einem monat von meinem guthaben abziehen wenn das guthaben 308,09 € für 9 monate beträgt? ist die hausverwaltung im recht?

    sorry falls die frage etwas dumm/unnötig ist, aber ich habe absolut keine erfahrung mit nebenkostenabrechnungen und auch bekannte konnten mir nicht weiterhelfen.

    mfg

  • ein freundliches hallo an euch alle,


    ich habe eine vermietete wohnung in einem mehrfamilienhaus geerbt. diese habe ich zum 01.10.15 verkauft. nun habe ich die nebenkostenabrechnung für 2015 erhalten. die abrechnung ist falsch da der zeitraum nicht von 01.01-30.09.15 berechnet wurde sondern auch noch oktober 2015 dazugerechnet wurde (nebenkosten betrugen 141 € monatlich). nun hat mich die hausverwaltung angerufen und meinte sie müssten von meinem guthaben von 308,09 €, 141 € abziehen da ich im oktober ja nichtmehr der besitzer war. darf mir die hausverwaltung 141 € wegen einem monat von meinem guthaben abziehen wenn das guthaben 308,09 € für 9 monate beträgt? ist die hausverwaltung im recht?

    sorry falls die frage etwas dumm/unnötig ist, aber ich habe absolut keine erfahrung mit nebenkostenabrechnungen und auch bekannte konnten mir nicht weiterhelfen.

    mfg

    Hallo,

    dieses Thema behandelt kein Mietrecht, es behandelt wenn denn überhaupt WEG-Recht.

    Zudem heisst die Abrechnung nicht Nebenkostenabrechnung sondern Hausgeldabrechnung, wenn diese nicht richtig ist oder es Vertragsstörungen mit der Hausverwaltung gibt, dann sollte man sich mit dieser auseinandersetzen.

    Grundsätzlich, ist man für die Hausverwaltung nicht mehr Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft, wenn der Übergang Nutzen- und Lasten vollzogen wurde, das ist in der Regel der Zeitpunkt, wann der Käufer den Kaufpreis beim Notar bestätigt an den Käufer gezahlt hat, sofern es keine andere vertragliche Vereinbarung gibt.

    Gruß
    BHShuber

  • vielen dank für eure antworten. ich werde mich bei dem oben genannten forum anmelden und dort nachfragen.

    ich wünsche euch ein schönes wochenende!

    lg

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