Beiträge von anitari

    Morgen Dietmar

    Wohnst Du selbst mit in der Wohnung?

    Wenn ja wären es doch 3 Zimmer bzw. Personen. Folglich müßtest Du Deine Gesamtkosten durch 3, nicht durch 2 teilen.


    Wie Dein Vermieter mit Dir abrechnet und das er zwischendurch, was eigentlich unzulässig ist, Deine monatlichen Vorauszahlungen erhöht hat, ist für Deine Abrechnung mit Deinen Mietern irrelevant.

    Da zählen nur die tatsächlichen Gesamtkosten der Wohnung und die Vorauszahlungen Deiner Mieter.

    Person A finanziert nichts mit. Sie hat ihre tatsächlichen Kosten zu tragen, fertig.

    Im Übrigen ist Deine Formel nicht ganz richtig. Korrekt wäre eine taggenaue Abrechnung.

    tatsächliche Kosten Zimmer : 365 Tage x Tage Mietdauer = tatsächliche anteilige Kosten des Mieters

    Für A sähe das dann so aus:

    Kosten 312 € : 365 x 90 = 76,93 €
    Vorauszahlungen 75 €
    Nachzahlung 1,93 €

    Wie Nebenkosten umgelegt werden ist Vereinbarungssache und rechtlich korrekt, solange es nicht zum Nachteil des Mieters ist.

    Sprich die Umlage nach Zimmer bzw. Personen ist, da eine Abrechnung nach exaktem Verbrauch nicht möglich ist, nicht zu beanstanden.

    Zitat

    Nebenkostenabrechnung meines Vermieters (Kalenderjahr 2015) über insgesamt 624,00 Euro, d.h. 312 Euro pro Zimmer

    Bei so glatten Beträgen bekomme ich immer leichtes Bauchgrummeln:cool:

    Vielen Danke für die schnelle Antwort.
    Das Zimmer ist leider nur teilmöbliert, also muss ich wohl bis Oktober zahlen. Muss der Brief eigentlich nur bei dem Vermieter im Briefkasten sein? Oder schon am selben Tag unterschrieben werden? (ansonsten kann ich ja gar nicht beweisen, dass der Brief überhaupt angekommen ist.)

    Der Vermieter muß spätestens am 3. Werktag die Möglichkeit haben die Kündigung zur Kenntnis zu nehmen. Dazu muß sie in seinem Machtbereich sein. Der Briefkasten ist sein Machtbereich. Ob und wann er die das raus nimmt liest oder nicht, ist egal.

    Um den Zugang nachzuweisen schickt man das Kündigungsschreiben am besten per Einwurfeinschreiben.

    Der Vermieter muß die Kündigung nicht unterschreiben.

    Setzt dem Vermieter, nachweisbar per Einwurfeinschreiben, noch mal eine, nicht zu lange Frist, 2 Wochen sollten reichen, um den Mangel zu beheben.

    Den hab Ihr ja sicher schon bei Mietbeginn/Wohnungsübergabe festgehalten, z. B. im Übergabeprotokoll.

    Zwischenzeitlich könnt Ihr ja schon mal einen Termin bei einem Fachanwalt für Mietrecht machen und Euch dort beraten lassen. Der Anwalt sollte dann auch die Mietminderung, falls das Recht dazu besteht, vornehmen.

    Als Laie kann man das sehr viel falsch machen und hat möglicherweise im Handumdrehen Mietschulden.

    Wegen ein paar Schusseligkeitsfehler ist der Vertrag nicht unwirksam.

    Wie der Mietvertrag betitelt ist, ist unwichtig. Wichtig ist der Inhalt.

    Ob der Hauptmieter die Erlaubnis zur Untervermietung hat oder nicht ist für den Mietvertrag völlig ohne Bedeutung. Er ist auch so wirksam.

    Ist das Zimmer mit Möbeln des Vermieters oder mit Deinen ausgestattet?

    Wenn mit Deinen wäre eine Befristung auch ohne Angabe eines Grundes wirksam. Hieße der Vertrag würde am 31.8. enden ohne das Du kündigen mußt.

    Wenn mit Deinen Möbeln ist die Befristung unwirksam.

    Dann müßtest Du fristgerecht kündigen. Was jetzt, sofern die Kündigung bis Übermorgen beim Vermieter ist, 31.10.2016 möglich.

    Zitat

    Jetzt habe ich allerdings herausgefunden, dass so eine Befristung nur mit schriftlich festgelegten Gründen (z.B. Eigenbedarf), gültig ist.

    Und warum hast Du dieses Wissen Deinem Vermieter auf die Nase gebunden?

    Zitat

    Können uns hier schlimmere Konsequenzen drohen im Hinblick auf die Zukunft?

    Möglicherweise die Kündigung.

    Zitat

    Auf eine Ratenzahlung zur Abzahlung der Schulden geht er nicht ein, er möchte es gerne auf einmal.

    Zahl trotzdem jeden Monat was. Ich glaube nicht das der VM das Geld zurück überweist.

    Als Hauptursache für die Nachzahlung sehe ich die zu geringen Vorauszahlungen.

    Bei 61 m² Wohnfläche sollten es mindestens 120 € im Monat sein. Ist auch die WW-Aufbereitung dabei sogar 150 €.

    Das sich die Einheiten erhöht haben liegt an dem Nutzungs- bzw. Heizzeitraum.

    Oktober bis Dezember können durchaus noch milde Monate sein in denen wenig geheizt werden muß. Wenn ich mich recht entsinne war das 2014 so.

    Januar bis Februar/März dagegen sind die heizkostenintensivsten Monate des Jahres. Da können bis 50 % der Jahresheizkosten anfallen.

    Zitat

    Da A, B und C Vollmieter sind und A und B nun raus fallen,

    Aus einem gemeinsamen Mietvertrag "fällt" man nicht raus.

    Entweder wird von allen, wie Du es nennst, Vollmietern gemeinsam gekündigt oder von dem Vollmieter der bleiben will und dem Vermieter aus dem Vertrag entlassen.

    Andere Möglichkeit, der Vertrag wird im Gegenseitigen Einvernehmen aller Personen der Partei Mieter und dem Vermieter zum Tag x aufgelöst und mit einer Person ein völlig neuer Vertrag abgeschlossen.

    Zitat

    bleibt C doch auch so weiterhin Vollmieter mit der Tatsache, dass er nun alles selber zahlen muss,

    Nö. Wenn es hart auf hart komm, z. B. keine Miete zahlt, kann sich die Vermieterin an B und/oder C halten.

    Die Vermieterin kann die WG nicht "auflösen", bestenfalls der Partei Mieter, das sind A, B, und C, kündigen.

    Das aber nur mit rechtlich zulässigem Grund.

    Keine Lust mehr an WGs zu vermieten ist kein rechtlich zulässiger Grund.

    Zitat

    Ende August ziehen A und B aus.

    Das beendet aber nicht ihre vertraglichen Verpflichtungen.

    Zitat

    C möchte nun die Wohnung komplett mieten und alle 3 Zimmer untervermieten.

    Dann müssen A, B und C gemeinsam den Vertrag kündigen und C hoffen das die Vermieterin mit ihm allein einen Vertrag abschließt.

    Ein Recht darauf hat C nicht.

    Zitat

    Es ist mir schon bewusst, dass meine Vorauszahlungen nicht ausreichen werden. Das war auch nicht mein Problem. Allerdings ist das ja nun kein Grund eine, meiner Meinung nach zu hohe Abrechnung zu bezahlen.

    Doch das ist ein Grund.

    Und zu Hoch ist die Abrechnung, angesichts dessen das überwiegend Heizmonate enthalten waren, auch nicht.

    Die zu geringen Vorauszahlungen sind hier der Nachzahlungsgrund schlechthin.

    Aber wie schon geschrieben, wende Dich an den Vermieter und reklamiere das in der Abrechnung die Heiz- und Warmwasserkosten nicht getrennt wurden.

    Ist das möglich muß der Vermieter das auch machen.

    Der Abrechnungszeitraum ist auch nicht korrekt.

    01.04.2015 - 30.04.2016 sind 13 Monate. Eine Abrechnung darf über längstens 12 Monate erstellt werden. Es kann natürlich auch nur ein Tipfehler sein und soll 01.05.2015 - ... heißen. Dann wäre das korrekt.

    Es fehlen auch die Kosten für die Erstellung der Abrechnung. Die sind nämlich, im Gegensatz zur Nutzerwechselgebühr, umlegbar.

    Die Abrechnungsfirma erstellt die Abrechnung ja im Auftrag und nach den Angaben des Vermieters.

    Also wende Dich an diesen.

    Allerdings bin ich der Meinung das es von Vorteil für Dich ist das vergessen wurde die WW-Kosten getrennt abzurechnen.

    Anmerkung, 475 € Heizkostenvorauszahlungen für 9 Monate + 2 Wochen ist recht wenig für eine 80 m² große Wohnung, viel zu wenig.

    Davon abgesehen waren in den 9 Monaten 7 Heizmonte enthalten. In diesen sind die tatsächlichen Heizkosten 2 - 3 x so hoch wie die gezahlten. Die 2,5 Monate heizfreien Monate reichten nicht um "Guthaben" für die Heizperiode "anzusparen", schon gar nicht bei den geringen Vorauszahlungen.

    Natürlich ist das Rechtens.

    Rechnungen sind eigentlich sofort fällig. Außer es ist ein Zahlungsziel angegeben.

    Knapp 30 Tage ist doch eine reichlich lange Zahlungsfrist.

    Wurde die Abrechnung durch einen Boten eingeworfen oder der VM hatte einen Zeugen dabei, hat er einen Nachweis.

    Zitat

    Muss ich mir hier Unterstützung holen

    Ja. Am besten vom einem Fachanwalt für Mietrecht.

    Denn bei Mietminderung kann man als Laie sehr viel falsch machen und hat im Handumdrehen Mietschulden.

    Zitat

    Für folgende Punkte hatte ich bereits im Mai einmal Miete abgezogen:

    Hoffentlich nicht zu viel.

    Zitat

    da ich in 2015 2 Monate im Sommer und 1 Monat im Winter nicht in der Wohnung anwesend war.

    Spielt keine Rolle.

    1. werden Heizkosten zu einem Teil, meist 30 %, verbrauchsunabhängig nach der Wohnfläche berechnet und 2. wirst Du ja die Thermostate sicher auf Frostschutz gestellt haben. Da ist ein, wenn auch minimaler, Verbrauch möglich.

    Wie groß ist denn die Wohnung und wie hoch die monatlichen Vorauszahlungen?

    Ansonsten kann man mit Deinen Angaben wenig anfangen. Die Abrechnung(en) zu sehen wäre besser.

    Handelt es sich um einen "normalen" Wohnraummietvertrag, kein Studentenwohnheim, in Deutschland ist diese Klausel unwirksam.

    Handfestes Argument?

    BGB § 575, danach bedürfen befristete Miete einer zulässigen Begründung.

    Ich würde aber nicht argumentieren, sondern schweigen und unterschreiben.

    In einem Studentenwohnheim wäre eine solche Klausel allerdings wirksam. Denn da gilt § 575 nicht.

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