Morgen Dietmar
Wohnst Du selbst mit in der Wohnung?
Wenn ja wären es doch 3 Zimmer bzw. Personen. Folglich müßtest Du Deine Gesamtkosten durch 3, nicht durch 2 teilen.
Wie Dein Vermieter mit Dir abrechnet und das er zwischendurch, was eigentlich unzulässig ist, Deine monatlichen Vorauszahlungen erhöht hat, ist für Deine Abrechnung mit Deinen Mietern irrelevant.
Da zählen nur die tatsächlichen Gesamtkosten der Wohnung und die Vorauszahlungen Deiner Mieter.
Person A finanziert nichts mit. Sie hat ihre tatsächlichen Kosten zu tragen, fertig.
Im Übrigen ist Deine Formel nicht ganz richtig. Korrekt wäre eine taggenaue Abrechnung.
tatsächliche Kosten Zimmer : 365 Tage x Tage Mietdauer = tatsächliche anteilige Kosten des Mieters
Für A sähe das dann so aus:
Kosten 312 € : 365 x 90 = 76,93 €
Vorauszahlungen 75 €
Nachzahlung 1,93 €
Wie Nebenkosten umgelegt werden ist Vereinbarungssache und rechtlich korrekt, solange es nicht zum Nachteil des Mieters ist.
Sprich die Umlage nach Zimmer bzw. Personen ist, da eine Abrechnung nach exaktem Verbrauch nicht möglich ist, nicht zu beanstanden.
ZitatNebenkostenabrechnung meines Vermieters (Kalenderjahr 2015) über insgesamt 624,00 Euro, d.h. 312 Euro pro Zimmer
Bei so glatten Beträgen bekomme ich immer leichtes Bauchgrummeln![]()