Zitat
EG-Mieter legt weder den Mietvertrag vor noch will er die Abrechnung für die Wasserkosten vorlegen.
Sein Mietvertrag geht, außer ihm und den Vermieter, keinen was an.
Ist besagter Mieter Vertragspartner des Wasserversorgers?
Gibt es eigentlich jährliche Abrechnungen über Betriebskosten?
Was genau ist dazu im Mietvertrag vereinbart?
Zitat
was gehört zum Garten des Erdgeschossmieters
Das was er mit dem Vermieter vertraglich vereinbart hat.
Zitat
Geht das mit der Vereinbarung 33,xx% Wasserkosten?
Wenn eine Abrechnung nach Verbrauch nicht möglich ist und das vertraglich so vereinbart, geht das.
Zitat
Im Garten war bei meinem Einzug ein alter Wäschetrockenplatz, der sollte durch eine Wäschespinne ersetzt werden. Der Erdgeschossmieter, der letztes Jahr damit einverstanden war, verweigert das dieses Jahr mit Hinweis darauf, dass er den Garten mitgemietet habe; er hat hier auch ein Gemüsebeet angelegt.
DG und ich haben lediglich Balkonnutzung in unseren Mietverträgen.
Dann müßt Ihr die Wäsche halt auf dem Balkon trocknen. Keine Gartennutzung vertraglich vereinbart, dann dürft Ihr den Garten auch nicht nutzen.