Beiträge von anitari

    Die Originalrechnung habe ich schon angefordert. Sollte spätestens übermorgen eintreffen. Dann kann ich mal im Detail posten wie die 173€ zustande kommen.

    Man wird Dir, wenn überhaupt, bestenfalls die Kopie der Rechnung zuschicken, nicht das Original.

    Besser wäre es diese einzusehen.

    Das was die Dame da wegen der Kleinreparatur gesagt ist natürlich Dummfug.

    Der Austausch von Verschleißteilen wie Dichtungen gehört zu den Wartungskosten.

    Aber eine lumpige Graphitdichtung für etwa 80 €? Nie und nimmer!

    Mein Rat, lass Dir die Originalrechnung der Wartung vorlegen.

    Ich vermute ja fast das möglicherweise ein Wartungsvertrag abgeschlossen wurde. In solchen Verträgen sind oft Kosten enthalten die nicht umlegbar sind. Zum Beispiel eine gewisse Anzahl von Reparaturen oder Noteinsätzen.

    Hallo?

    Du hast das Zimmer 2 Wochen nach Mietende genutzt, auch wenn nur Deine Habseligkeiten drin standen, und fragst ob das rechtens ist das der Vermieter dafür Geld verlangt?

    Ist es. Auch wenn es keinen Nachmieter gab.

    Zitat

    Wir würden in nächster Zeit sowieso gerne umziehen ob man fristlos kündigen kann unter den Umständen?

    Da liegt also der Hund begraben.

    Ob die Gesundheitsgefährdung so extrem ist das die gesamte Wohnung unbewohnbar ist, kann nur ein Experte feststellen. Wenn dann von Amtswegen, Bauamt oder Gesundheitsamt, erklärt die Wohnung ist unbewohnbar, wäre vielleicht eine fristlose Kündigung möglich. Eh das geschieht, wenn überhaupt, kann es locker 3 Monate oder länger dauern.

    Zitat

    EG-Mieter legt weder den Mietvertrag vor noch will er die Abrechnung für die Wasserkosten vorlegen.

    Sein Mietvertrag geht, außer ihm und den Vermieter, keinen was an.

    Ist besagter Mieter Vertragspartner des Wasserversorgers?

    Gibt es eigentlich jährliche Abrechnungen über Betriebskosten?

    Was genau ist dazu im Mietvertrag vereinbart?

    Zitat

    was gehört zum Garten des Erdgeschossmieters

    Das was er mit dem Vermieter vertraglich vereinbart hat.

    Zitat

    Geht das mit der Vereinbarung 33,xx% Wasserkosten?

    Wenn eine Abrechnung nach Verbrauch nicht möglich ist und das vertraglich so vereinbart, geht das.

    Zitat

    Im Garten war bei meinem Einzug ein alter Wäschetrockenplatz, der sollte durch eine Wäschespinne ersetzt werden. Der Erdgeschossmieter, der letztes Jahr damit einverstanden war, verweigert das dieses Jahr mit Hinweis darauf, dass er den Garten mitgemietet habe; er hat hier auch ein Gemüsebeet angelegt.
    DG und ich haben lediglich Balkonnutzung in unseren Mietverträgen.

    Dann müßt Ihr die Wäsche halt auf dem Balkon trocknen. Keine Gartennutzung vertraglich vereinbart, dann dürft Ihr den Garten auch nicht nutzen.

    Was tun?

    Die Mieterhöhung, wenn wirklich mit Sanierung die schon vor x Jahren gemacht wurde begründet, ignorieren.

    Mängel dem Vermieter, nachweisbar, anzeigen, die Beseitigung fordern und ggf. die Miete mindern. Für letzteres kann ich allerdings keinen Grund erkennen. Ein Wasserhahn funktioniert auch ohne Chromglanz, unfertige Außenfassade und lose Fensterbank sind außerhalb der Wohnung. Beeinträchtigen also nicht den Gebrauch der Mietsache.


    Was meinst du mit "Sämtlichen Schaden der Ihrem Mandaten dadurch entsteht werden wir natürlich in voller Höhe übernehmen."
    Gem. § 546a Abs.1 BGB wäre ich dem Vermieter gegenüber für die Zeit ab der Beendigung des Mietverhältnisses bis zur Räumung zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten Miete und – falls diese höher ist- auch in Höhe der ortsübliche Vergleichsmiete verpflichtet.

    Zum Beispiel Einlagerung von Hausrat und Kosten einer anderen Unterkunft meine ich damit.


    Abs. 2 § 546a

    Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.


    Wir haben jetzt ein Haus gekauft. Finanzierung steht. Notartermin ist nächste Woche.
    Schlüsselübergabe und somit Einzugstermin ist für den 1.10 spätestens 15. Oktober angesetzt.

    Ihr seid aber optimistisch. Zwischen Notartermin, dem ganzen bürokratischem Kram dazwischen und Eigentumsübergang können locker 3, wenn nicht noch mehr, Monate vergehen.


    Zitat

    Der Rechtsanwalt könnte ja beim zuständigen Amtsgericht eine Räumungsklage einreichen.
    Aber wenn er weiss, das ich in 4 bis 6 Wochen ausziehe, verzichtet er sicher darauf, oder ?

    Vielleicht, vielleicht nicht.

    Wie formulieren?

    Kurz und knapp.

    Sehr geehrter ....,

    wir kaufen in den nächsten Tagen Wohneigentum welches wir im Oktober beziehen können. Um uns einen 2maligen Umzug binnen kurzer Zeit zu ersparen bitten wir darum die Wohnung bis Ende Oktober nutzen zu dürfen.

    Sämtlichen Schaden der Ihrem Mandaten dadurch entsteht werden wir natürlich in voller Höhe übernehmen.


    blablabla

    Mit freundliche Grüßen


    Unterschrift

    So nebenbei, ist das Haus überhaupt frei oder wohnt da noch jemand drin?

    Wertgegenstände und hochwertiges Werkzeug lagert man nicht in einer Garage zu der noch andere Zutritt haben.

    Das der andere Mieter von Deiner Garagenhälfte weg bleibt kannst Du natürlich verlangen, sofern denn vertraglich explizit diese Hälfte Dir zugesichert ist und nicht nur ein Stellplatz darin.

    Sicherungskasten und der Austausch unzulässiger (was immer das auch heißt) Steckdosen ist Sacher der Vermieterin.

    Die (Verlängerung?) der Telefonleitung meine ich Deine. Denn an Telefondose endet die Zuständigkeit des Vermieters.

    Davon abgesehen, wer die Musik bestellt zahlt sie auch.

    Hallo ReJanz,
    jedoch die Vierjahresvereinbarung nicht.

    Wieder Lese-/Verständisprobleme lieber Berny?:D

    Der Kündigungsverzicht soll 4 Jahre ab Mietbeginn sein und eine ordentliche Kündigung erst nach 4 Jahren. Das wären mehr als 4 Jahre Vertragsbindung und somit unwirksam.

    In einem Formularmietvertrag.

    Zitat

    "Die Mietparteien gehen das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit ein, verzichten jedoch wechselseitig für die Dauer von 4 Jahren ab Vertragsschluss auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages.

    Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf dieses Zeitraumes mit der gesetzlichen Frist zulässig.

    Das ist der Kasus Knacksus.

    Eine Kündigungsverzicht von 4 Jahren (48 Monaten) muß die 3monatige Kündigungsfrist des Mieters beinhalten.

    Sprich der Kündigungsverzicht darf nicht länger als 45 Monate betragen. Und das ab Vertragabschluß.

    Du bist also in der glücklichen Lage zum nächstmöglichen Termin, wäre jetzt der 30.11.2016, kündigen zu können.

    Zitat

    Nimmt der Mieter das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund mit gesetzlicher Frist in Anspruch, vereinbaren die Mietparteien, dass der Mieter an den Vermieter eine einmalige Abstandssumme in Höhe der vereinbarten Mietkaution zahlt, oder der Vermieter findet einen Nachmieter (Bonität vorausgesetzt) der in den bestehenden Mietvertrag eintritt."

    Noch ein unwirksamer Dummfug.

    Ich weise allerdings darauf das sich meine Antwort auf Vereinbarungen in einem Formularmietvertrag beziehen.

    Zitat

    Ich wurde außerdem beim Termin zur Unterschrift nicht auf diese Klausel hingewiesen.

    Lesen kannst Du aber?

    Wieso ein gemeinsamer Briefkasten ein Problem ist/sein kann?

    Denken Sie doch mal nach. Sie könnten ja die Kündigung aus versehen mit der Werbung "entsorgt" haben oder auf den Küchentisch gelegt und dann was weiß ich, Tomatensoße drüber gekippt oder ähnliches.

    Einschreiben + Rückschein auf gar keinen Fall!

    Kann man die Kündigung nicht unter der Zimmertür des Vermieters durch schieben?

    Nicht lachen. Aber dann ist sie in seinem alleinigen Machtbereich und keiner kommt mehr dran. Außer das Zimmer ist nicht abgeschlossen.

    Die Kündigung gilt als zugegangen sobald sie im Machtbereich des Vermieters, z. B. Briefkasten, ist.

    Wann und ob er sie da raus nimmt und liest oder nicht ist egal.

    Habt Ihr einen gemeinsamen Briefkasten kann das jedoch zum Problem werden. Denn der BK wäre auch Dein Machtbereich.

    An seine Heimatadresse würde ich die Kündigung auf keinen Fall schicken. Ausschließlich an die die im Mietvertrag steht.

    Nach Information eines Anwalts (telefonisch) wäre seine Kündigung gleichzeitig auch meine Kündigung, als Untermieter hätte ich keine Rechte.

    Der Anwalt soll noch mal Semster 1 besuchen:mad:

    Oder war es ein Jurastudent im 1. Semester?

    Diese Aussage des "Möchtegern-Telefon-Anwaltes" schlicht Blödsinn.

    Keine bzw. weniger Rechte hättest Du wenn das gemietete Zimmer überwiegend vom Vermieter mit Möbeln ausgestattet ist, nur von Dir allein gemietet und innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist.

    Dann hättest Du aber das Glück (Recht) bis zum 15. des Monats zum Ende des selben Monats kündigen zu dürfen.


    Zitat

    Daher bat ich um eine Verlängerung der Räumungsfrist. Die ist aber jetzt eigentlich "zu lange" ausgefallen


    So was nennt man Eigentor. :o

    Hallo Anitari,

    erstmal danke für deine Antwort. Es gibt unter § 2 des Mietvertrags folgende Klausel:

    1. Das Mietverhätlnis beginnt am 01.09.2016 und läuft auf unbestimme Zeit; zu seiner Beendigung bedarf es der Kündigung.

    Die Kündingung ist für Mieter und Vermieter jedoch erstmals zum 31.08.2017 zulässig.

    So was meinte ich.

    Bist Du ganz sicher in den nächsten Monaten nicht umziehen zu müssen oder wollen?

    Wenn ja, kannst Du den Vertrag unterschreiben.

    Übrigens gilt eine solcher Kündigungsverzicht nur für die ordentliche (fristgerechte) Kündigung. Das sollte eigentlich in einer Kündigungsverzichtsklausel betont werden bzw. das das Recht zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung davon ausgenommen ist.

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