Hallo zusammen.
Ist eine vom Mieter (mir) handschriftlich selbst eingetragene Befristung eines Mietvertrags rechtsgültig? Ich habe meinen Mietvertrag bis zum 31.01.2017 befristet. Als Begründung nach einem "weil:" habe ich "Probezeit" eingetragen.
Meine Vermieterin ist selbst Mieter, ich also Untermieter (was jedoch nichtmal auf dem Vertrag steht) und sie bewohnt ein Zimmer der WG. Außerdem hat Sie mir mein Zimmer möbliert gestellt.
Kann ich eher kündigen? Wenn die Befristung nicht rechtsgültig ist, habe ich eine 2-wöchige Kündigungsfrist oder?
Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus ![]()
Man kann sich aber auch Eigentore schießen.
Steht befristet bis 31.01.2017 auch im Vertrag der Vermieterin und ist von beiden unterschrieben?
Denn in der Konstellation Mieter und Vermieter wohnen in der selben Wohnung, Zimmer ist vom Vermieter möbliert und an nur eine Person vermietet, bedarf es keiner Begründung für die Befristung.
Untermieter muß nicht im Vertrag stehen. Denn für das Mietrecht ist es wurscht ober der Vermieter Eigentümer oder selbst Mieter ist.