Beiträge von anitari

    Hallo zusammen.

    Ist eine vom Mieter (mir) handschriftlich selbst eingetragene Befristung eines Mietvertrags rechtsgültig? Ich habe meinen Mietvertrag bis zum 31.01.2017 befristet. Als Begründung nach einem "weil:" habe ich "Probezeit" eingetragen.
    Meine Vermieterin ist selbst Mieter, ich also Untermieter (was jedoch nichtmal auf dem Vertrag steht) und sie bewohnt ein Zimmer der WG. Außerdem hat Sie mir mein Zimmer möbliert gestellt.

    Kann ich eher kündigen? Wenn die Befristung nicht rechtsgültig ist, habe ich eine 2-wöchige Kündigungsfrist oder?


    Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus :)

    Man kann sich aber auch Eigentore schießen.

    Steht befristet bis 31.01.2017 auch im Vertrag der Vermieterin und ist von beiden unterschrieben?

    Denn in der Konstellation Mieter und Vermieter wohnen in der selben Wohnung, Zimmer ist vom Vermieter möbliert und an nur eine Person vermietet, bedarf es keiner Begründung für die Befristung.

    Untermieter muß nicht im Vertrag stehen. Denn für das Mietrecht ist es wurscht ober der Vermieter Eigentümer oder selbst Mieter ist.

    Zitat

    B) Wie lange hat er Zeit für eine solche Korrektur.

    Bei Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr bis zum 31.12.2016

    Zitat

    A) Müsste der Vermieter das Geld nicht eigentlich 30 Tage nach Eingang
    (nach Ausgang bei Ihm/Eingang bei mir) der Rechnung überweisen ?

    Normalerweise, ja. Aber hier hat der Vermieter die Abrechnung für gegenstandslos erklärt. Heißt es gibt (noch) gar keine.

    Es ist ein Vertrag von unbestimmter Zeit, Sprich unbefristet. Kann also jeder Zeit von Euch mit der für Mieter geltenden Kündigungsfrist gekündigt werden. Aktuell zum 31.12.2016.

    Übrigens gemäß § 17 wäre auch bei einer Befristung bzw. einem Kündigungsverzicht für Euch irrelevant, da es da heißt

    "Der Vermieter kann den Mietvertrag von bestimmter Dauer ..."

    Dank des Vertragsvordruckes des MDB ein Mietvertrag der sehr mieterfreundlich ist;)

    In Punkt 4. des § 17 heißt es u. a.

    "... dabei zählen Samstag, Sonntag und gesetzliche Feiertage nicht mit ..."

    Der Samstag ist, wenn auch für viele arbeitsfrei, immer noch ein Werktag und zählt als solcher bei Kündigungen. Nur Bei der Mietzahlung zählt er nicht als Werktag.

    Ihr solltet diesen mieterfreundlichen Vertrag noch mal genau "untersuchen" ob da was von Schönheits- und/oder Kleinreparaturen drin steht.

    Ist bin mir fast sicher das es nicht der Fall ist.

    Zitat

    1. Der Mieter kann den Mietvertrag von bestimmter Dauer nach ablauf von 3 Jahren jederzeit unter Einhaltung von Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen

    Wenn es ein sog. Formularmietvertrag und keine Staffelmiete vereinbart ist, ist diese Klausel unwirksam.

    Zitat

    Heute entdeckte ich eine Kündigungsklausel.

    Liest man Verträge nicht mehr bevor man sie unterschreibt?

    Das §-Zeichen ist übrigens Umschalttaste + 3, nicht 4;)

    Zitat

    Kann man die Kündigungsfristen hier auf 4 Wochen reduzieren?

    Kann man für den Mieter, wenn beide Vertragsparteien zustimmen.

    Eine "Mindestmietzeit" in Form eines gegenseitigen Kündigungsverzichtes ist erlaubt. 6 Monate sind doch wenig. In vielen Mietverträgen sind 12 Monate das Minimum.

    Geht von der Wohnung eine erhebliche Gesundheitsgefahr aus, die amtsärztlich bestätigt ist, kann man u. U. außerordentlich kündigen.

    Eine Klausel wonach bei Mietende, unabhängig von Mietdauer und tatsächlichem Renovierungsbedarf, renoviert werden soll ist unwirksam.

    Wenn der Vermieter eine andere Rechtslage kennt soll er die benennen. Allgemein bindend sind nur BGH-Urteile.

    Zitat

    Wie lange dauert normalerweise so ein Prozedere - Kauf und Eigenbedarf ?

    Vom Kaufvertrag bis zum Grundbucheintrag, ab dann ist der Käufer rechtmäßiger Eigentümer, kann es wenige Wochen bis einige Monate dauern. Je nach Auslastung der involvierten Instanzen, wie z. B. Amtsgericht, Finanz- und Grundbuchamt.

    Zitat

    Wieviel Zeit hätten wir bei einem Verkauf des Hauses, bis wir ausziehen müssen?

    Das kommt darauf an wann ein Käufer gefunden wird und wie lange o. g. Prozedre dauert.

    Ab Zugang der Kündigung hättet Ihr dann auf jeden Fall knapp 3 Monate.

    Zitat

    Was sind in dem Fall die üblichen Rechte?

    Der Kündigung widersprechen. Ob mit Erfolg ist eine andere Frage.

    Wie am besten verhalten?

    Schon mal Ausschau nach einer neuen Bleibe halten. Denn bei Kauf eines EFH ist es ziemlich sicher das der neue Eigentümer wegen Eigenbedarf kündigen wird.

    BGB § 193
    Sonn- und Feiertag; Sonnabend

    Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

    Zitat

    Ich habe bereits gelesen dass ich nur kündigen kann, wenn beide Mitbewohner damit einverstanden sind

    Falsch. Ihr könnt nur alle gemeinsam kündigen.

    Zitat

    Das andere was mich beschäftigt ist, dass wir etwa 150€ pro Person an Einrichtungskosten gezahlt haben(Küche, Waschmaschiene, Couch, LEDs,...) Habe ich ein ein Recht 150€(oder etwas weniger wegen Abnutzung) ausgezahlt zu bekommen? Oder muss ich "meinen Teil" beim Auszug einfach herschenken?

    Das hat mit Mietrecht nichts zu tun.

    Zitat

    Was passiert wenn das Haus dennoch verkauft wird?

    Außer das Ihr einen neuen Vermieter bekommt erst mal nichts.

    Zitat

    Wie ist das wenn auf Eigenbedarf gekündigt wird?

    Dann endet der Mietvertrag mit Ablauf der Kündigungsfrist und Ihr müßt ausziehen. Behinderung ist hier kein Kündigungsschutz wie im Arbeitsrecht.

    Es besteht aber die Möglichkeit der Kündigung zu widersprechen wenn sie eine besondere Härte darstellt.

    Zitat

    Gibt es eine Sonderregelung bei insolventen Mietern?

    Nein.

    Zitat

    Kann unser wirklich toller Mietvertrag geändert werden (Dieser Mietvertrag ist klasse, wir können sogar im Haus Veränderungen vornehmen, ohne den Mieter fragen zu müssen) oder muss er so übernommen werden?

    Der neue Eigentümer/Vermieter muß den bestehenden Mietvertrag, so wie er ist, fortsetzen.

    Wie jetzt, die jetzigen Duschen sind nicht begehbar?:cool:

    Scherz bei Seite, Wünsche könnt Ihr immer äußern.

    Ob sie der Vermieter, das ist Euer Vertrags- und Ansprechpartner, erfüllen muß ist eine andere Sache.

    Es sei denn es geht um eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft.

    Na ja, wir hatten doch letztens die Frage wegen der Abrechnung. Und wenn ich nun die Belege einsehe und der Abrechnung widerspreche, könnten die doch auf den Gedanken kommen zu kündigen.

    Dazu müßten sie aber einen rechtlich zulässigen Grund haben.

    Das Du die Belege einsehen willst ist dein Recht.

    Oder liegen Gründe vor die evtl. eine Kündigung berechtigen?

    Nu ma Butta bei de Fische.

    Gibt es mindestens einen?

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