Kündigungsrecht bei Insolvenz

  • Mir ist leider mir kein Besserer Titel eingefallen.
    Leider ist meine Lebenspartnerin wegen Behinderung frühzeitig Pensioniert (ich selbst bin berentet) worden und somit steht bei uns eine Insolvenz an, da wir unser eigenes Haus nicht mehr abbezahlen konnten. Nun sind wir ganz frisch (Juli 016) in ein Haus umgezogen. Wir haben hier Antrag auf Privatinsolvenz gestellt und wir sind noch ganz am Anfang, der Vermieter weiß noch nicht das wir Insolvent werden, da wir die Miete auch trotz Insolvenz weiter zahlen können. der Mietvertrag ist super, wir können sogar im Haus Veränderungen vornehmen.
    Nun haben wir aber erfahren, dass der Vermieter gedenkt das Haus zu verkaufen (wir haben es durch die Maklerin erfahren). Das hat uns natürlich sehr geschockt, damit haben wir nicht gerechnet.
    Ich habe erst mal der Maklerin gesagt, das ich das mit meinem Vermieter abkläre, ich bekam auch sofort eine Mail von unserem Vermieter mit einem beruhigenden Schreiben, ich soll mir keine Sorgen machen, das wäre ein Missverständnis.

    Ich mach mir dennoch Sorgen.

    Was passiert wenn das Haus dennoch verkauft wird?
    Wir haben unser komplettes Erspartes in den Umzug gesteckt (wir sind von Hessen nach Niedersachsen gezogen) wir haben keinen Cent mehr zur Verfügung um wieder umzuziehen.
    Wie ist das wenn auf Eigenbedarf gekündigt wird?
    Gibt es eine Sonderregelung bei insolventen Mietern?
    Kann unser wirklich toller Mietvertrag geändert werden (Dieser Mietvertrag ist klasse, wir können sogar im Haus Veränderungen vornehmen, ohne den Mieter fragen zu müssen) oder muss er so übernommen werden?


    Wir sind beide nicht mehr die Jüngsten, wir sind beide behindert (30% und 50%) und haben noch eine 8 Jährige Tochter, die hier zur Schule geht. Der Weg in die Insolvenz ist uns schon extrem schwer gefallen und nun das. Das haut uns den Boden unter den Füßen weg.

    Ich hoffe sehr sie können uns helfen.

    Liebe Grüße

  • Zitat

    Was passiert wenn das Haus dennoch verkauft wird?

    Außer das Ihr einen neuen Vermieter bekommt erst mal nichts.

    Zitat

    Wie ist das wenn auf Eigenbedarf gekündigt wird?

    Dann endet der Mietvertrag mit Ablauf der Kündigungsfrist und Ihr müßt ausziehen. Behinderung ist hier kein Kündigungsschutz wie im Arbeitsrecht.

    Es besteht aber die Möglichkeit der Kündigung zu widersprechen wenn sie eine besondere Härte darstellt.

    Zitat

    Gibt es eine Sonderregelung bei insolventen Mietern?

    Nein.

    Zitat

    Kann unser wirklich toller Mietvertrag geändert werden (Dieser Mietvertrag ist klasse, wir können sogar im Haus Veränderungen vornehmen, ohne den Mieter fragen zu müssen) oder muss er so übernommen werden?

    Der neue Eigentümer/Vermieter muß den bestehenden Mietvertrag, so wie er ist, fortsetzen.

  • Hallo Ahimsa,

    "Wir haben hier Antrag auf Privatinsolvenz gestellt und wir sind noch ganz am Anfang, der Vermieter weiß noch nicht das wir Insolvent werden, da wir die Miete auch trotz Insolvenz weiter zahlen können."
    - Braucht der VM auch nicht zu wissen.

    "der Mietvertrag ist super, wir können sogar im Haus Veränderungen vornehmen."
    - Vorsicht!!!

    "Nun haben wir aber erfahren, dass der Vermieter gedenkt das Haus zu verkaufen"
    - Das ist sein gutes Recht, jedoch dürfte es sich auf Euren MV nicht auswirken, da der neue VM den MV übernimmt.

    "ich bekam auch sofort eine Mail von unserem Vermieter mit einem beruhigenden Schreiben, ich soll mir keine Sorgen machen, das wäre ein Missverständnis."
    - Das bedeutet zunächst gar nichts.

    "Was passiert wenn das Haus dennoch verkauft wird?"
    - Wie gesagt, der Erwerber übernimmt die Mieter.

    "Wir haben unser komplettes Erspartes in den Umzug gesteckt (wir sind von Hessen nach Niedersachsen gezogen) wir haben keinen Cent mehr zur Verfügung um wieder umzuziehen."
    - Das kann passieren...

    "Wie ist das wenn auf Eigenbedarf gekündigt wird?"
    - Erst mal abwarten...

    "Gibt es eine Sonderregelung bei insolventen Mietern?"
    - Nein.

    "Kann unser wirklich toller Mietvertrag geändert werden (Dieser Mietvertrag ist klasse,"
    - Vorsicht mit solchen Äusserungen!!!

    "wir können sogar im Haus Veränderungen vornehmen, ohne den Mieter fragen zu müssen)"
    - Mieter oder Vermieter?

    "oder muss er so übernommen werden?"
    - Wer ist "er"?

  • Vielen Dank für die Antworten.

    Ich meinte natürlich Vermieter, nicht Mieter, das war ein Missverständnis. Und mit ER ist der Mietvertrag gemeint. Es geht unteranderem auch hier um die Küche, wir können die Küche erneuern, was auch notwendig war, indem Fall haben wir schon neue Steckdosen gesetzt und können einen Wanddurchbruch vornehmen, das wurde uns vom Vermieter erlaubt.
    Eingezogen sind wir erst im Juli, wir wohnen also gerade einmal 4 Wochen hier, ein Bekannter meint, es hätte im Mietvertrag drin stehen müssen, das das Haus verkauft wird, ist das Richtig?

    Ich habe nach dem Anruf der Maklerin nun herausgefunden, dass unser Haus auf einer Internetplattform zum Verkauf steht, mit Einzug nach Vereinbarung. Auch hier meine Frage, ist das Rechtens?

    Wie verhalten wir uns jetzt am Besten? Welche Rechte haben wir als Mieter, wann wäre eine Kündigung durch den neuen Käufer möglich?

    Liebe Grüße Ahimsa

  • Ahimsa:

    "ein Bekannter meint, es hätte im Mietvertrag drin stehen müssen, das das Haus verkauft wird, ist das Richtig?"
    - Nein, braucht nicht im MV zu stehen.

    "Ich habe nach dem Anruf der Maklerin nun herausgefunden, dass unser Haus auf einer Internetplattform zum Verkauf steht, mit Einzug nach Vereinbarung. Auch hier meine Frage, ist das Rechtens?"
    - Ja, (noch) nicht zu beanstanden.

    "Welche Rechte haben wir als Mieter,"
    - Die üblichen.

    "wann wäre eine Kündigung durch den neuen Käufer möglich?"
    - Bspw. wenn er Eigenbedarf hat.

  • Wie lange dauert normalerweise so ein Prozedere - Kauf und Eigenbedarf ? - Wieviel Zeit hätten wir bei einem Verkauf des Hauses, bis wir ausziehen müssen?
    Was sind in dem Fall die üblichen Rechte?
    Grüße

  • Zitat

    Wie lange dauert normalerweise so ein Prozedere - Kauf und Eigenbedarf ?

    Vom Kaufvertrag bis zum Grundbucheintrag, ab dann ist der Käufer rechtmäßiger Eigentümer, kann es wenige Wochen bis einige Monate dauern. Je nach Auslastung der involvierten Instanzen, wie z. B. Amtsgericht, Finanz- und Grundbuchamt.

    Zitat

    Wieviel Zeit hätten wir bei einem Verkauf des Hauses, bis wir ausziehen müssen?

    Das kommt darauf an wann ein Käufer gefunden wird und wie lange o. g. Prozedre dauert.

    Ab Zugang der Kündigung hättet Ihr dann auf jeden Fall knapp 3 Monate.

    Zitat

    Was sind in dem Fall die üblichen Rechte?

    Der Kündigung widersprechen. Ob mit Erfolg ist eine andere Frage.

    Wie am besten verhalten?

    Schon mal Ausschau nach einer neuen Bleibe halten. Denn bei Kauf eines EFH ist es ziemlich sicher das der neue Eigentümer wegen Eigenbedarf kündigen wird.

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