Ihr habt echt ne ganz tolle Phantasie .
Davon braucht man solchen Fragen wenig bis keine.
Ihr habt echt ne ganz tolle Phantasie .
Davon braucht man solchen Fragen wenig bis keine.
Zur Überschrift, ja ist möglich wenn der Vertrag unbefristet und ohne wirksamen Kündigungsverzicht ist.
Wäre aktuell noch bis 05.10.2016 zum 31.12.2016 möglich. Also noch einige Tage, wenn auch nur wenige, Zeit ihn zu überzeugen.
Wenn er der Kündigung nicht zustimmt kann/muß Deine Tochter ihn auf Zustimmung zur Kündigung verklagen.
Dann ersetzt das Urteil seine Unterschrift unter der Kündigung.
ich hab so leise das Gefühl das daher der Wind weht ...
Das hatte ich, und sicher auch andere, von Anfang an.![]()
Mein Spruch bei solchen Fragen:
Wer eine Grund suchen muß hat keinen.
Wie sieht es denn aus wenn ich selber einen nachmieter finde ?
Das entscheidet allein der Vermieter.
Zitatund kann mir zwei mieten nicht leisten .
Dein Problem.
Ich weiss mit seeeehr großer sicherheit um welchen käfer es sich handelt ! Kannst dich auch gerne sebst vergewissen
Haare mögen die Larven übrigens auch. Also nicht alles auf den Teppich bzw. Vermieter schieben.
Zitatverlasse die Wohnung und zahle keine miete mehr , was könnte schlimmstenfalls auf mich zu kommen ?
Der Vermieter wird als erstes die Kaution einbehalten. Falls die nicht ausreicht den Mietausfall von bis 3 Monaten zu decken, dich auf Schadensersatz verklagen. Und natürlich ein negativer Schufaeintrag, sowie Probleme bei einer künftigen Wohnungssuche.
Was ist das eigentlich für ein Teppichboden? Einer aus Natur- oder Kunstfasern?
Den aus Kunstfasern mögen Teppichkäfer nämlich nicht.
Der Name Teppichkäfer ist zudem etwas irreführend. Denn die Tierchen bzw. die Larven mögen alles aus Naturfasern wie z. B. Pelze, Wolle, Baumwolle und Seide.
Zitatwenn der Vermieter sich nicht an die frist hält , kann ich dann fristlos kündigen ?
Können schon, ob die Kündigung wirksam ist, ist eine andere Frage.
So am Rande, wo willst Du denn von jetzt auf gleich hin? Die Nächte sind schon recht frisch um unter der Brücke zu schlafen.
ZitatUnd bekomme ich meine kaution zurück ?
Vermutlich nicht. Wenn doch frühestens nachdem der Vermieter geprüft hat welche Ansprüche er noch hat. Dazu hat er bis 6 Monate Zeit.
Wem gehört eigentlich der Teppich bzw. Teppichboden?
ZitatIch habe Whats App Konversationen.
Wow, wie beweiskräftig im E-Fall (vor Gericht) ![]()
ZitatDie Absage meiner gefundenen Nachmieterin habe ich auch in einem Chat gespeichert.
Das ist ohnehin irrelevant. Denn ein Vermieter kann jeden vorgeschlagenen Nachmieter ablehnen.
Fazit, Du hast bis auf die halbe Monatsmiete die Kaution, das auch noch kurz nach Mietenden, ach was noch davor, zurück bekommen.
Was willst Du mehr?
Wie schon geschrieben, der VM hätte auch die ganze Miete für September fordern können.
ZitatUnd Sie hat ja die Schlüsselübergabe Ende August verlangt. Das war ja so mit ihr abgemacht und sie meinte Sie hätte einen Nachmieter zum 1.9.
Kannst Du das alles nachweisen?
Du wolltest die Wohnung nicht mehr nutzen.
Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied.
Sie hätte auch die ganze Septembermiete fordern können.
ZitatNun hat Sie endlich meine Kaution zurück überwiesen
Da kannst Du dich glücklich schätzen. Normalerweise dürfen Vermieter die Kaution bis 6 Monate nach Mietende, wäre bis 31.03.2017, einbehalten.
ZitatIch habe zu Heute 26.09 gekündigt
Mietverträge können nur zum Monatsende gekündigt werden.
Sofern deine formgerechte Kündigung spätestens am 3. Werktag im Juli beim Vermieter war, zum 30.09.
ZitatSie wollen die komplette Kaution bis zur Abrechnung deren Vermieters also Hauseigentümer einbehalten. Und das Jobcenter möchte seine Kaution wieder haben.
Zunächst hat der Vermieter bis 6 Monate nach Mietende/Rückgabe der Wohnung Zeit zu prüfen ob und welche Ansprüche er noch hat.
Hier also bis zum 31. März 2017
Das mit dem Jobcenter ist allein Dein Problem. Wurde da keine Ratenzahlung vereinbart?
Zitatund die Betreuerin beim Hausbesuch hat die Schäden dokumentiert und mir versprochen sie kümmert sich darum das die Mängel beseitigt werden.
Was für eine Betreuerin?
ZitatWie errechne ich für diesen fall die Höhe der minderung pro. Monat
Mietminderung für was?
Wurden relevante Mängel dem Vermieter zeitnah und nachweisbar dem Vermieter mitgeteilt und die Behebung gefordert?
Zitat-Sollte ich einen Anwalt aufsuchen?
Sicher besser.
ZitatHätte ich chancen?
Kann man aus der Ferne nicht sagen.
ZitatDarf mein Vermieter die Kaution so lange einbehalten?
Er darf einen angemessenen Teil, für evtl. Nachzahlungen, so lange einbehalten bis die letzte BK-Abrechnung erstellt ist.
Zu wann hast Du denn gekündigt?
Bestehen evtl. Mietschulden?
Es reicht wenn im Mietvertrag steht der Mieter trägt/zahlt Betriebskosten oder so ähnlich.
Dann gelten alle Betriebskostenarten, u. a. die Gartenpflege, als vertraglich vereinbart.
Ob es eine ETW oder eine Wohnung in einem "normalen" Haus mit ist, ist völlig egal.
Der TE scheint an einer Klärung nicht sonderlich interessiert zu sein.
In einem anderen Forum schreibt sie/er, auf die Frage nach dem Kündigungsgrund, lediglich
Kündigung gem. § 573c BGB ... mit drei Monate Kündigungsfrist
ZitatEr hat mir aber lediglich eine Rechnung mit dem Posten "Wartung der Lüftungsunterlage mit Umfang, welcher durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch entstand“ zukommen lassen.
Warum machst Du nicht von Deinem Recht die Originalbelege einzusehen Gebrauch und gibst dich statt dessen mit einer Kopie zufrieden?
Also Vermieter nachweisbar auffordern dir Gelegenheit zu geben die Originalrechnung einzusehen.
Vorher ist eine evtl. Nachzahlung nicht fällig.
Einfach nur sonstige Betriebskosten in der Abrechnung angeben genügt nicht um alles mögliche abrechnen zu dürfen.
Dazu müßte im Mietvertrag genau benannt sein welche Kostenarten dazu gehören. Hier z. B. Wartung der Lüftungsanlage.
Mir geht es um die Abrechnung 2015.
Es kann ja nicht sein das der Vormieter 11 Monate nix zahlt und er wegen 1 Monat die gesamten Kosten.
Die Vermieterin sagt da haben die Vormieter einfach Glück.
In 2016 hätte Sie für 5 Monate berechnen müssen.
Trotz allem sind beide Abrechnungen und vorallem ihre Aussage falsch.
Wenn man immer dann die Beträge abrechnen würden, wann sie beim Eigentümer eingehen, dann müssten ja auch Müll, Grundsteuer, Straßenreinigung usw. nur im Januar berechnet werden. Das ist ja völliger quatsch.
Richtiger Quatsch.
Für 2015 müßte Dein Freund lediglich 1/12 der Wartungskosten, also 6,50 €, tragen.
Für 2016 dann 32,50 €.
Am einfachsten ändert Dein Freund die Abrechnung selbst. Endbetrag minus 78 € plus 6,50 €. Teilt das der Vermieterin mit, fertig.
Komisch das jetzt schon die Abrechnung für 2016 vorliegt?
Sind die Abrechnungszeiträume jeweils vom 1.1. - 31.12. oder wie?
Und wer soll deiner Meinung nach für die 5 Monate bis zu seinem Auszug in 2016 die Wartung übernehmen? Und schon sieht die Sache ganz anders aus und wir reden hier über einen Betrag von nur noch 39,- Euro.
Es wurden aber 78 € abgerechnet.
ZitatNach Rückfrage bei der Vermieterin sagte Sie uns das sie bei Haus und Grund nachgefragt hätte und die haben ihr gesagt das die Heizungswartung immer in dem Monat abgerechnet wird, wann die gemacht wurde.
Entweder haben die von H&G Dummfug erzählt oder die Vermieterin hat das falsch verstanden.
Die Wartung hat 78 € gekostet. Das ist anteilig auf die Nutzer im Abrechnungszeitraum umzulegen.
Für deinen Freund demnach auf 6 Monate bzw. 1 Monat in 2015 und 5 Monate in 2016.
ZitatJetzt hat er die Nebenkostenabrechnungen erhalten (für 2015/2016).
Abrechnungszeitraum?
ZitatWas nun wenn sie nicht zum 15.12 auszieht sondern erst zum 31.12?
Was soll da sein?
Ihr bleibt bis 31.12. in Eurer Wohnung.
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