Beiträge von anitari

    Zur Überschrift, ja ist möglich wenn der Vertrag unbefristet und ohne wirksamen Kündigungsverzicht ist.

    Wäre aktuell noch bis 05.10.2016 zum 31.12.2016 möglich. Also noch einige Tage, wenn auch nur wenige, Zeit ihn zu überzeugen.

    Wenn er der Kündigung nicht zustimmt kann/muß Deine Tochter ihn auf Zustimmung zur Kündigung verklagen.

    Dann ersetzt das Urteil seine Unterschrift unter der Kündigung.

    Zitat

    verlasse die Wohnung und zahle keine miete mehr , was könnte schlimmstenfalls auf mich zu kommen ?

    Der Vermieter wird als erstes die Kaution einbehalten. Falls die nicht ausreicht den Mietausfall von bis 3 Monaten zu decken, dich auf Schadensersatz verklagen. Und natürlich ein negativer Schufaeintrag, sowie Probleme bei einer künftigen Wohnungssuche.

    Was ist das eigentlich für ein Teppichboden? Einer aus Natur- oder Kunstfasern?

    Den aus Kunstfasern mögen Teppichkäfer nämlich nicht.

    Der Name Teppichkäfer ist zudem etwas irreführend. Denn die Tierchen bzw. die Larven mögen alles aus Naturfasern wie z. B. Pelze, Wolle, Baumwolle und Seide.

    Zitat

    wenn der Vermieter sich nicht an die frist hält , kann ich dann fristlos kündigen ?

    Können schon, ob die Kündigung wirksam ist, ist eine andere Frage.

    So am Rande, wo willst Du denn von jetzt auf gleich hin? Die Nächte sind schon recht frisch um unter der Brücke zu schlafen.

    Zitat

    Und bekomme ich meine kaution zurück ?

    Vermutlich nicht. Wenn doch frühestens nachdem der Vermieter geprüft hat welche Ansprüche er noch hat. Dazu hat er bis 6 Monate Zeit.

    Wem gehört eigentlich der Teppich bzw. Teppichboden?

    Zitat

    Ich habe Whats App Konversationen.

    Wow, wie beweiskräftig im E-Fall (vor Gericht) :mad:

    Zitat

    Die Absage meiner gefundenen Nachmieterin habe ich auch in einem Chat gespeichert.

    Das ist ohnehin irrelevant. Denn ein Vermieter kann jeden vorgeschlagenen Nachmieter ablehnen.

    Fazit, Du hast bis auf die halbe Monatsmiete die Kaution, das auch noch kurz nach Mietenden, ach was noch davor, zurück bekommen.

    Was willst Du mehr?

    Wie schon geschrieben, der VM hätte auch die ganze Miete für September fordern können.

    Du wolltest die Wohnung nicht mehr nutzen.

    Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied.

    Sie hätte auch die ganze Septembermiete fordern können.

    Zitat

    Nun hat Sie endlich meine Kaution zurück überwiesen

    Da kannst Du dich glücklich schätzen. Normalerweise dürfen Vermieter die Kaution bis 6 Monate nach Mietende, wäre bis 31.03.2017, einbehalten.

    Zitat

    Ich habe zu Heute 26.09 gekündigt

    Mietverträge können nur zum Monatsende gekündigt werden.

    Sofern deine formgerechte Kündigung spätestens am 3. Werktag im Juli beim Vermieter war, zum 30.09.

    Zitat

    Sie wollen die komplette Kaution bis zur Abrechnung deren Vermieters also Hauseigentümer einbehalten. Und das Jobcenter möchte seine Kaution wieder haben.

    Zunächst hat der Vermieter bis 6 Monate nach Mietende/Rückgabe der Wohnung Zeit zu prüfen ob und welche Ansprüche er noch hat.

    Hier also bis zum 31. März 2017

    Das mit dem Jobcenter ist allein Dein Problem. Wurde da keine Ratenzahlung vereinbart?

    Zitat

    und die Betreuerin beim Hausbesuch hat die Schäden dokumentiert und mir versprochen sie kümmert sich darum das die Mängel beseitigt werden.

    Was für eine Betreuerin?

    Zitat

    Wie errechne ich für diesen fall die Höhe der minderung pro. Monat

    Mietminderung für was?

    Wurden relevante Mängel dem Vermieter zeitnah und nachweisbar dem Vermieter mitgeteilt und die Behebung gefordert?

    Zitat

    -Sollte ich einen Anwalt aufsuchen?

    Sicher besser.

    Zitat

    Hätte ich chancen?

    Kann man aus der Ferne nicht sagen.

    Zitat

    Darf mein Vermieter die Kaution so lange einbehalten?

    Er darf einen angemessenen Teil, für evtl. Nachzahlungen, so lange einbehalten bis die letzte BK-Abrechnung erstellt ist.

    Zu wann hast Du denn gekündigt?

    Bestehen evtl. Mietschulden?

    Zitat

    Er hat mir aber lediglich eine Rechnung mit dem Posten "Wartung der Lüftungsunterlage mit Umfang, welcher durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch entstand“ zukommen lassen.

    Warum machst Du nicht von Deinem Recht die Originalbelege einzusehen Gebrauch und gibst dich statt dessen mit einer Kopie zufrieden?

    Also Vermieter nachweisbar auffordern dir Gelegenheit zu geben die Originalrechnung einzusehen.

    Vorher ist eine evtl. Nachzahlung nicht fällig.

    Einfach nur sonstige Betriebskosten in der Abrechnung angeben genügt nicht um alles mögliche abrechnen zu dürfen.

    Dazu müßte im Mietvertrag genau benannt sein welche Kostenarten dazu gehören. Hier z. B. Wartung der Lüftungsanlage.

    Mir geht es um die Abrechnung 2015.
    Es kann ja nicht sein das der Vormieter 11 Monate nix zahlt und er wegen 1 Monat die gesamten Kosten.

    Die Vermieterin sagt da haben die Vormieter einfach Glück.

    In 2016 hätte Sie für 5 Monate berechnen müssen.

    Trotz allem sind beide Abrechnungen und vorallem ihre Aussage falsch.
    Wenn man immer dann die Beträge abrechnen würden, wann sie beim Eigentümer eingehen, dann müssten ja auch Müll, Grundsteuer, Straßenreinigung usw. nur im Januar berechnet werden. Das ist ja völliger quatsch.

    Richtiger Quatsch.

    Für 2015 müßte Dein Freund lediglich 1/12 der Wartungskosten, also 6,50 €, tragen.

    Für 2016 dann 32,50 €.

    Am einfachsten ändert Dein Freund die Abrechnung selbst. Endbetrag minus 78 € plus 6,50 €. Teilt das der Vermieterin mit, fertig.

    Komisch das jetzt schon die Abrechnung für 2016 vorliegt?

    Sind die Abrechnungszeiträume jeweils vom 1.1. - 31.12. oder wie?

    Zitat

    Nach Rückfrage bei der Vermieterin sagte Sie uns das sie bei Haus und Grund nachgefragt hätte und die haben ihr gesagt das die Heizungswartung immer in dem Monat abgerechnet wird, wann die gemacht wurde.

    Entweder haben die von H&G Dummfug erzählt oder die Vermieterin hat das falsch verstanden.

    Die Wartung hat 78 € gekostet. Das ist anteilig auf die Nutzer im Abrechnungszeitraum umzulegen.

    Für deinen Freund demnach auf 6 Monate bzw. 1 Monat in 2015 und 5 Monate in 2016.

    Zitat

    Jetzt hat er die Nebenkostenabrechnungen erhalten (für 2015/2016).

    Abrechnungszeitraum?

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