Beiträge von anitari

    Zitat

    "Der Mieter erkennt den ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung an, insbesondere (...) dass Schönheitsreparaturen nicht fällig sind."

    Heißt im Klartext das die Wohnung bei Mietbeginn nicht renovierungsbedürftig war.

    Die Schönheitsreparaturklausel ist wirksam.

    Was auf dich zukommen kann?

    Das Du, falls Wände, Decken, Türen etc. übernormal abgenutzt oder papageibunt angemalt sind, renovieren mußt.

    Zitat

    Wäre eine außerordentliche Kündigung des Untermietverhältnisses in diesem Fall angemessen bzw. rechtens?

    Da liegt also der Mops begraben.

    Die Mietsache wird ja nicht unbewohnbar wegen der fehlenden Wohnungsgeberbestätigung.

    Zitat

    Gibt es vllt noch andere Möglichkeiten wie ich zu dieser Bescheinigung kommen kann und das ganze streitfrei zu regeln?

    Außer dem EMA mitteilen das sich deine Wohnungsgeberin weigert die Bestätigung auszustellen, kaum.

    Du könntest ihr damit drohen zu ihrem Vermieter zu gehen.

    Das könnte aber die Folge haben das ihr wegen unerlaubter Untervermietung gekündigt wird.

    Angenommen die Pauschalen waren monatliche Vorauszahlungen (noch mal nachsehen was genau im Vertrag steht), dann hätte der Vermieter 1 x jährlich darüber abrechnen müssen.

    Weiter angenommen der Abrechnungszeitraum wäre das Kalenderjahr, dann sind für 2014 alle Messen gesungen. Denn um eine Nachforderung geltend machen zu können hätte dir die Abrechnung spätestens am 31.12.2015 zugegangen sein müssen.

    Ist sie aber offensichtlich nicht. Dann sitzt Du am längeren Hebel. Denn Du könntest, wenn der Vermieter der Forderung die Abrechnung zuzustellen nicht nachkommt, sämtliche Vorauszahlungen für 2014 zurückverlangen.

    Ist jedoch tatsächlich ein Pauschale vereinbart gibt es keine Abrechnung, folglich auch keine Pflicht eine Nachzahlung zu leisten.

    In dem Fall dürfte der Vermieter bestenfalls die Pauschale für die Zukunft erhöhen, vorausgesetzt dies ist vertraglich vereinbart.

    Lange Rede, kurzer Sinn, Mahnbescheid über den offenen Betrag erlassen, fertig.

    Danke für deine Antwort!
    Sie darf also nicht schon während wir dort noch offziell wohnen, also Miete zahlen, rein zum Renovieren?
    Dann mache ich einen Termin zur Schlüsselübergabe am 31.12.16.
    Muss ich in der Zeit, in der ich Miete zahle, dort aber nicht mehr wohne, trotzdem heizen? Und darf ich den Strom schon abmelden?

    Heizen?

    Jein. Die Mietsache ist lediglich vor Schäden zu bewahren.

    Nicht heizen und nicht lüften könnte den Schimmel verschlimmern.

    Strom abmelden?

    Auch jein.

    Warum sollte der Vermieter die Grundgebühren für den Mieter zahlen?

    Das erste Mieterhöhungsverlangen unwirksam.

    Der Vermieter hat dies bemerkt, sich fachlich beraten und nun ein korrektes, wirksames Erhöhungsverlangen zukommen lassen.

    Die Bedenkfrist beginnt jetzt von vorn und die erhöhte Mieter wäre, bei Zugang des Erhöhungsverlangens im Oktober, ab Januar zu zahlen.

    Auch wenn das Erhöhungsverlangen von einem Anwalt verfasst wurde, lasst es trotzdem prüfen.

    damit dürfte sich deine Spekulation bzgl. Mietpreisbremse erledigt haben. Ausnahmetatbestand liegt sehr wahrscheinlich vor.

    Wie hoch/gering waren denn die monatlichen Vorauszahlungen insgesamt?

    Wenn ich das recht erkenne (Bilder leider zu klein) hat die Wohnung 46 m².

    Das sollten es mindestens 100 € monatlichen sein.

    Zitat

    Folgende Situation: zum 1.10.2015 eingezogen, Abrechnungszeitraum ist 1.5.2015 - 30.4.2016, Nutzungszeitraum also 1.10.2015 bis 30.4.2016

    Hauptursache für die (geringe) Nachzahlung schlechthin. Nutzungszeitraum ausschließlich Heizmonate.


    Zitat

    Ist das so zulässig? Es ergibt sich ja allein durch die Grundkosten eine Nachzahlung von 42,98€.

    Ist so zulässig und gemäß Heizkostenverordnung vorgeschrieben. Im der nächsten Abrechnung, wenn Heizmonate und heizfreie Monate enthalten sind, wird sich das relativieren. Heißt sicher keine Nachzahlung mehr. Möglicherweise sogar ein Guthaben.

    Zitat

    Desweiteren ist mir dabei aufgefallen, dass unsere Kaltmiete (vermutlich) deutlich über dem hiesigen Mietspiegel liegt. Wie geh ich bei dem Thema jetzt am besten vor?

    Gilt in dem Ort die sog. Mietpreisbremse?

    Zitat

    Was könnte in meiner Situation ein Grund für eine fristlose Kündigung sein?

    Amtlich bescheinigte Unbewohnbarkeit der Wohnung zum Beispiel.

    Zitat

    Vielleicht gibt es ja doch noch einen guten Hinweis, wie ich in meiner Situation am besten damit umgehe?

    Auch wenn's schwer fällt, versuchen einen Nachmieter zu finden den der Vermieter akzeptiert.

    Nein nicht vertraglich, das haben wir mal mündlich Besprochen muss allerdings sicher noch einmal überdacht werden. Mich wurmt einfach das Versucht wird die gesamt Kosten auf die Mieter zu verteilen wie in der Abrechnung ersichtlich.

    Aber da werde ich heute einfach mal mit ihm drüber reden.

    Nicht reden, handeln.

    Weise die Abrechnung wegen falschem Umlageschlüssel und doppelter Berechnung der Schornsteinfegerkosten zurück, fertig.

    Hallo Berny,

    ich konnte mittlerweile die Rechnungen dazu einsehen. Eine Rechnung führt "Mess und Überprüfungstätigkeiten", die andere mehrere Positionen wie:
    Feuerstättenbeschau und Feuerstättenbescheid, sowie Grundgebühren.

    Grüße,
    Oliver

    Aber sicher für beide Heizungsanlagen!? Denn knapp 180 € für eine kann nicht sein.

    Bleibt immer noch die Frage ob die Umlage nach Personen vertraglich vereinbart ist.

    Hallo Berny,

    ich konnte mittlerweile die Rechnungen dazu einsehen. Eine Rechnung führt "Mess und Überprüfungstätigkeiten", die andere mehrere Positionen wie:
    Feuerstättenbeschau und Feuerstättenbescheid, sowie Grundgebühren.

    Grüße,
    Oliver

    Aber sicher für beide Heizungsanlagen!? Denn knapp 180 € für eine kann nicht sein. Schornsteinfegergebühren sind relativ einheitlich in Deutschland. Ich zahle für Emissionsmessung und Feuerstättenbescheid immer um die 60 €.

    Bleibt immer noch die Frage ob die Umlage nach Personen vertraglich vereinbart ist.

    Zitat

    Darf der Vermieter die Kosten für beide Objekte zusammenfassen und über die Anzahl der Personen umlegen?

    Aus meiner Sicht nein.

    Ihr habt mit der Heizungsanlage der anderen Wohnung nichts zu tun.

    Die Umlage der Schornsteinfegerkosten nach Personen ist schon sehr ungewöhnlich. Ist das vertraglich explizit so vereinbart?

    Wenn nicht müssen die Kosten nach der Wohnfläche umgelegt werden.

    Wobei das bei eigener, nur für die Wohnung, Heizungsanlage unwichtig ist.

    Hier müßte wie folgt gerechnet werden:

    Gesamtkosten : 365 Tage Abrechnungszeitraum x 61 Nutzungstage des Mieters = anteilige Kosten des Mieters

    Belege muß der Vermieter der Abrechnung nicht beilegen. Du hast aber das Recht diese bei ihm einzusehen.

    Könntest Du die Abrechnung, persönliche Daten unkenntlich gemacht, als Bild(er) hochladen?

    Mir schwant das da noch mehr im argen sein könnte.

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