Beiträge von anitari

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    HM - hat nicht blos unsere Wohnung.

    Der Hausmeister ist ja auch nicht für die Wohnungen zuständig, sondern für so ziemlich alles was drumherum geschieht. Nicht nur fürs Glühlampen austauschen und Mülltonnen raus stellen.

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    2. Hausreinigung- die Reiningung ist blos Treppen + Flur + Trepper zum Keller. 950m2 ist gesammte verteilungsschlussel nicht Reinigungsfläche. Ich rechne max 1 bis 1,5 Stunden.

    Wenn ordentlich gemacht eher 3 Stunden. Reinigung von Fenstern, Haustüren usw. gehört auch dazu. Und wie schon geschrieben kann auch das Verbrauchsmaterial abgerechnet werden.

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    3. Gartenspflege - steht nicht explizit in MV

    Muß es auch nicht. Es reicht wenn dort steht der Mieter trägt die Betriebskosten oder so ähnlich.

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    Ich kann vergleich mit meine vorherige Wohnung, Wir bezahlen zirka 3000€ für 900m2 pro Jahr.
    Alles is inklusive - auch Gartenspflege und Treppenreinigung

    Kannst Du nicht. Anderer Dienstleister, weniger Aufwand oder gar weniger Leistung. Das alles kann bei der jetzigen Wohnung bzw. dem Haus völlig anders sein.

    Im großen und ganzen liegen die Kosten aber im Normalbereich.

    Wie schon mehrfach geschrieben hast Du das Recht die Belege beim Vermieter einzusehen. Tu das, dann weist Du ob die Kosten gerechtfertigt sind oder nicht.

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    Hausmeister - 1943,24€

    161 € bzw. 15 € im Monat zu hoch?

    Neben den Arbeiten die Du siehst hat der Hausmeister noch andere Aufgaben. Zum Beispiel Reparaturen beauftragen/koordinieren/überwachen, Einhaltung der Hausordnung prüfen, prüfen ob und wie die Hausreinigung ausgeführt wurde etc.

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    Hausreinigung - 2644,93€ / 245€

    220 €/Monat, 55 € wöchentlich. Bei einem Haus mit fast 1.000 m² können das locker 5 - 6 Stunden pro Woche sein. Etwa 10 € ist doch ein normaler Stundenlohn. Wovon ja noch die Abzüge abgehen. Kosten für Putzmittel dürfen ebenfalls abgerechnet werden. Also ist eher davon auszugehen das die Putze nur den Mindestlohn bekommt oder sogar nur aus Pauschalbasis arbeitet.

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    Gartenpflege - ??? warum ???

    Weil vertraglich vereinbart und durchgeführt? Es gibt doch sicher um das Haus herum eine Rasenfläche, Rabatten mit Sträuchern o. ä. bepflanzt, vielleicht auch einen Spielplatz, Wege die zu reinigen sind. Das alles zählt zur Betriebskostenart Gartenpflege.

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    Dachrinnenreinigung

    Möglicherweise hat der Dachrinnenreiniger dieses mal eine Leiter benutzt.

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    Um ganz sicher zu gehen, kann ich dir eine Kopie der Rechnung(en) zukommen lassen. Ich würde dann natürlich sensible Daten schwärzen.

    Du kannst die Abrechnungen hier als Bilder hochladen.

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    Nein es war Kaltmiete vereinbart.

    Dann lade auch noch die entsprechende Mietvertragsseite hoch.

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    Eine Frage zu erst: Was heißt ETW?

    Eigentumswohnung. Heißt die Wohnungen im Haus gehören unterschiedlichen Eigentümer/Vermietern.

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    Ich bin mir eben auch nicht ganz sicher, ob der Vermieter die erhöhten Beiträge bei der Angabe der kalten Nebenkosten mit hätte angeben müssen, wenn diese schon vor Abschluss des Mietvertrages bekannt waren.

    Ein kluger Vermieter hätte diese Kosten bei Neuvermietung einkalkuliert.

    Eine Pflicht den Mieter darauf hinzuweisen besteht nicht.

    Das die Gebäudeversicherung nach einem Schaden den Beitrag erhöht ist üblich.

    Der Schaden in 2013 muß schon enorm gewesen sein das sich die Versicherung 2014 etwa vervierfacht hat.

    Zum Vergleich, ich hatte zwischen 2010 und 2014 mehrere Wasserschäden, Summe etwa 6000 €. Daraus folgte eine Beitragserhöhung von knapp 400 € im Jahr.

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    Im Netzt habe ich nur gefunden, dass die Gebäudeversicherung wirtschaftlich seien muss und in der Regel bei 0,14€ pro qm und Monat liegt.

    Das ist ein Durchschnitts-, um nicht zu sagen Fantasiewert.

    Lass Dir vom Vermieter die entsprechenden Originalbelege vorlegen. Möglicherweise ist ja auch nur ein schnöder Tippfehler.

    Falls nicht mußt Du dir die Mühe machen und dem Vermieter die Unwirtschaftlichkeit nachweisen.

    Heißt Du mußt eine Versicherung finden die, mit den selben Konditionen, wesentlich günstiger ist. Aber Achtung, Vorschäden werden auch bei einem Wechsel der Versicherung berücksichtigt!

    Das die Betriebskostenart Dachrinnenreinigung nicht in allen Mietverträgen als umlagefähig vereinbart ist, ist das Problem des Vermieters.

    Sprich er muß hier die Gesamtwohnfläche ansetzten. Den Teil der Kosten die er wegen mangelnder vertraglicher Vereinbarung nicht umlegen kann muß er selbst tragen.

    Rechtsgrundlage?

    Der Vermieter soll dir die nennen wonach er diese Kosten nur auf knapp die Hälfte der Wohnfläche umlegen darf. So wird ein Schuh draus.

    Ob es wirklich eine Reinigung oder doch eine Reparatur war findet man ganz leicht raus.

    Belegeinsicht verlangen.

    Vielen Dank für die Antworten...
    leider sind diese nicht erfreulich für mich.

    Hast Du verstanden was wir schrieben haben?

    Ich glaube nicht wirklich.

    Umlage nach Personen müßte explizit vertraglich vereinbart sein.

    Wenn nicht muß der Vermieter nach Wohnfläche abrechnen. Gut dann hättest Du Pech wenn Du als Einzelperson in einer relativ großen Wohnung wohnst.

    Abrechnung der Jahr 2013 und 2014 kannst Du noch nachfordern. Eventuelles Guthaben würde dir nämlich noch zustehen.

    Stellt der Vermieter, trotz Fristsetzung, die Abrechnungen nicht zu kannst Du die Vorauszahlungen zurückbehalten.

    Bei Abrechnung nach Personen zählt mehrwöchige Abwesenheit genau so wenig wie mehrwöchige Anwesenheit von Besuch oder täglich 3 x duschen.

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    Was nicht verbraucht wurde, sollte ich nicht bezahlen müssen.

    Im Prinzip richtig, nur bei verbrauchsunabhängiger Abrechnung nicht möglich.

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    Seit Jahren bekommen wir Mieter keine Nebenkostenabrechnung.

    Na dann sollte die eingefordert werden. Vorausgesetzt vertraglich sind monatliche Vorauszahlungen vereinbart.

    Bei Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr können aktuell noch die Abrechnungen für 2013 und 2014 gefordert werden.

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    Drei Monate sind verstrichen.

    Laut diverser Urteile sind es bis 6 Monate.

    Das ist auch die Frist für evtl. verdeckte Mängel.

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    Ebenso habe ich nach dem Datum der Nebenkostenabrechnung gefragt und darum gebeten mir die Zählerstände an den Wasseruhren und Heizkörpern per Mail zuzusenden

    Warum hast Du die Zählerstände nicht selbst abgelesen?

    Die NK-Abrechnung muß der Vermieter, wie sonst auch, spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes er- und zustellen.

    Wann Du ausgezogen bist bzw. wann das Mietverhältnis endete spielt keine Rolle.

    Was ist denn der Heizkostenverteiler?

    Das Ding das jedem Heizkörper ist.


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    Ändert aber nichts an der Tatsache, dass ich mit 75qm in einem 300qm Haus 74% der Gesamtkosten verursache.
    Ca 160€ im Monat an Heizkosten für 75qm finde ich persönlich sehr viel.

    Stimmt. Schon ziemlich viel.

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    Wenn ich mir bekannte ansehe, die ihr gesamtes Haus für fast die Hälfte heizen

    Die haben ja auch nicht das "Vergnügen" 30 - 50 % der Gesamtheizkosten verbrauchsunabhängig nach der Wohnfläche zahlen zu müssen.

    Hatten wir schon die Heizungsart geklärt?

    Zentralheizung im Haus oder Fernwärme?

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    Und ja diese werden von außen abgelesen, es kommt niemand mehr in die Wohnung.

    Trotzdem kann man die, um Zählerstände zu vergleichen, selbst ablesen.

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    Wie gesagt, ich friere trotzdem. Wohnzimmer, Badezimmer am Abend für wenige Stunden bei 20°C, sonst alles 17-18°C.

    Vielleicht sparst Du am falschen Ende. Heißt drehst die Thermostate bei Abwesenheit oder nachts zu weit runter.

    Vieleicht lässt sich das Problem mir der nicht nachvollziehbaren Nebenkostenabrechnung anhand eines Bild besser nachvollziehen.

    Anbei meine Nebenkostenabrechnung:

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    Grundsetzlich zahle ich alles was ich verbrauche ich will nur nicht "über den Tisch gezogen werden" und wenn man Anfang des Jahres nachdem die entsprechenden Rechnungen eingegangen sind gesagt bekommt es gibt eine Rückzahlung in höhe von ca. 500,- € und nach dem man die ABrechnung aufgrund dessen, dass man "gerade kein Geld hat" bis Ende des Jahres aufschiebt und dann die Rückzahlung lediglich ca. 190,- € beträgt fragt man sich natürlich wo sie Differenz her kommt.

    Was der Vermieter so einschätzt und was tatsächlich raus kommt sind nun mal 2 verschiedenen Latschen.

    Wie groß ist denn die Wohnung?

    Mal davon abgesehen ist dieser Zettel keine formell korrekte Abrechnung.

    Dazu fehlen einige Mindestvoraussetzungen wie z. B. die Gesamtkosten des Hauses und der Umlageschlüssel.

    Du hast jetzt 2 Möglichkeiten:

    1. Der Abrechnung wegen Formfehler widersprechen und eine korrekte Abrechnung fordern.

    2. Bis zum 1.1.2017 warten und dann vom Vermieter, nachweisbar, die Abrechnung für das Jahr 2016 fordern.

    So in etwas sollte eine korrekte Abrechnung aussehen:

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    Da die 100% Verbrauchsabhänige Abrechnung müsste dann aber aber Explizit im Vertrag stehen. Das ist nicht der Fall somit könnte man dies wohl anfechten wenn man will.


    Nein

    § 556a
    Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten

    (1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.

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    Da in der Nebenkostenabrechnung keine Kosten für Schornsteinfeger und Wartung der Heizung aufgeführt wurden gehe ich davon aus, dass diese in die Verbrauchskosten gerechnet wurden das wäre aber nicht zulässig oder?

    Ist zulässig. Schornsteinfeger und Wartung der Heizung sind sog. Heiznebenkosten und dürfen zu den Gesamtheizkosten gerechnet werden. Ebenso der Betriebsstrom der Heizungsanlage.

    Ob der Vermieter Schornsteinfeger und Wartung mit einberechnet hat, läßt sich ganz einfach überprüfen.

    Verlange die Einsicht in die der Abrechnung zu Grunde liegenden Originalbelege. Das muß der Vermieter ermöglichen.

    Eh Du ab daran denkst irgend welche "Maßnahmen" zu ergreifen beachte folgendes:

    § 573a
    Erleichterte Kündigung des Vermieters

    (1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

    Zitat

    Da die 100% Verbrauchsabhänige Heizkostenverteilung offenbar eher unüblich ist


    Wohnen Mieter und Vermieter im selben Haus welches nur 2 Wohnungen hat das zulässig.

    Hier wäre es auch zulässig zu 100 % rein nach der Wohnfläche abzurechnen.

    Heizkostenverordnung § 2

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    Nun stellt sich natürlich für mich auch die Frage was mit den Kosten für z.B. Schornsteinfeger und Wartung passiert die sind ja nicht Verbrauchsabhänig. Muss der Vermieter diese dann komplett übernehmen?

    Die kann der Vermieter, falls vertraglich nicht anders vereinbart, anteilig zur Wohnfläche umlegen.

    Vorausgesetzt die Umlage dieser Kosten ist überhaupt vertraglich vereinbart.

    Zu 1.: Nein

    Zu 2.: Wenn bei Mietbeginn Ölöfen vorhanden waren muß der Vermieter, wenn diese defekt sind, sie reparieren oder ersetzen.

    (In der Frage bei gutefrage.net klang es aber so als wären bei Mietbeginn keine Ölöfen vorhanden gewesen. Was denn nun?)

    Zu 3.: Wie lüftest Du denn? Wenn Du nicht heizt nützt auch Lüften nichts.
    Große Möbel, wie z. B. Schränke, sollten nicht zu dicht an Außenwänden stehen.

    110 € für welche Wohnfläche?

    Was genau, außer dem Hausmeister, ist noch in den NK enthalten?
    Wasser, Abwasser, Grundsteuer, Versicherungen, Müllentsorgung, Treppenhausreinigung, Winterdienst ... etc.?

    Was genau ist vertraglich zu Nebenkosten vereinbart, Pauschale oder monatliche Vorauszahlungen?

    Warum der Schornsteinfeger 4 x im Jahr kommt mußt Du mit dem Vermieter klären. Pflicht ist nur 1 x jährlich.

    Moinmoin,
    Deine Worte in VM's Ohren...:)
    Aber, HKVs, die mmer nur Null anzeigen, wären mir etwas völlig Neues...*grübel*

    Habe ich geschrieben Null anzeigen?

    Dir mögen solche HKV vielleicht neu sein, aber es gibt sie. Am letzten Tag des Abrechnungszeitraumes stellen sie sich auf Null und beginnen am nächsten Tag von neuem die Verbrauchseinheiten zu zählen.

    Gibt es irgend was schriftliches zur Nutzung der Wohnung über das Ende der Kündigungsfrist hinaus?

    Wenn ja was genau steht da drin?

    Zitat

    Meine Frage wäre jetzt, ob wir zumindest berechtigt sind, selber Nachmieter zu suchen, um unsere eigentliche Kündigungsfrist einzuhalten?! Weil nicht mal das hat er uns angeboten.

    Muß er auch nicht.

    Ihr könnt geeignete Interessenten vorschlagen. Akzeptieren muß er keinen davon oder, wenn doch, einen Vertrag abschließen der erst Ende Eurer Nutzungsdauer, z. B. 1.3.17, beginnt.

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