Beiträge von anitari

    Zitat

    Muss ich einen Nachmieter akzeptieren?

    Das mußt weder Du, noch der Vermieter.

    Zitat

    Kann ich mich irgendwie rechtlich absichern, damit sie sich mir gegenüber verpflichtet während der 3-monatigen Kündigungsfrist ihren Mietanteil zu überweisen?

    Könnte man mit einem privatrechtlichen Vertrag versuchen.

    Für den Vermieter wäre der aber ohne jegliche Bedeutung.

    Der hat bis Vertragsende Anspruch auf 100% Miete + Nebenkosten. Wer von Euch welchen Anteil zahlt ist völlig wurscht.

    Erste und wichtigste Frage habt Ihr form- und fristgerecht gekündigt?

    Näxte Frage, sind in Eurem Bundesland schon Rauchmelder für alle Wohnungen vorgeschrieben?

    Zitat

    Letzteres ist ein Hausfriedensbruch und könnte zur Anzeige gebracht werden.

    Können schon, verläuft aber i. d. R. im Sande weil nicht nachweisbar.

    Meiner Meinung nach sind die Asse, wenn überhaupt vorhanden, Luschen.

    Versäumt - nicht veräumt... entschuldigung.

    Über Miete (Kalt und Warm) wurde mit uns und dem Nachmieter gesprochen, die Kündigungsfrist hat sie bei uns vergessen zu erwähnen, beim Nachmieter hat sie dies dreimal im Gespräch erwähnt.

    Erwähnt ... mehr nicht. Daraus ist noch lange nicht zu schlussfolgern das ein wirksamer Mietvertrag zustande gekommen ist.

    Ich erwähne bei Besichtigungen mit Mietinteressenten mindesten 30 x die Kalt- und Warmmiete.

    Die Kündigungsfrist muß nicht erwähnt werden, die regelt das BGB.

    2 Sachen fallen mir so als erstes auf:

    1. In der Abrechnung fehlt die Angabe des Umlageschlüssels und die Gesamtkosten für Kaltwasser.

    2. 70 € Vorauszahlungen für Heizung und WW-Aufbereitung sind viel zu wenig. bei 90 m² hätten es mindestens 100 € sein sollen.

    3. Heizungswartung ist ziemlich teuer. Kann es sein das der VM einen Wartungsvertrag hat?

    Zitat

    Ist es rechtens, dass der VM die Heizkosten für seinen DG-Raum pauschal auf die beiden Mietparteien verteilt und sie nicht selbst trägt?

    Das ist aus der Abrechnung die Du hochgeladen hast nicht zu ersehen.

    Zitat

    Uns ist bei der NK-Abrechnung, die wir am 01.03.16 erhalten haben

    Wir haben ja bald wieder den 1.3.

    Wenn Ihr gegen die Abrechnung noch was tun, Einspruch einlegen, solltet Ihr das bis dahin erledigt haben. Sonst ist der Zeug ein für allemal abgefahren.

    Ja, Einwohnermeldeamt wäre, wenn man denn so ohne weiteres die Auskunft bekommt, die vermutlich einfachste Lösung.

    Als Vermieter bekommt man die sicher. Mietvertrag als Nachweis vorlegen. Und wenn Du auch der Eigentümer bist, den Grundbuchauszug.

    aber kein Problem
    hab bald wieder mit dem Anwalt meines Mieters zu tun, welcher am 31.1. 2017 auszieht.
    der müsste nach euerer Meinung 23 Monate auf Abrechnung warten.

    Wenn Du so lange brauchst, ja.

    Denn zu Zwischenabrechnungen bist Du als Vermieter nicht verpflichtet.

    Dann müßte der Vermieter unter Umständen für alle Mieter und das gesamte Objekt mehrfach binnen weniger Monate Abrechnungen erstellen.

    Wie das gehen soll erkläre bitte mal.

    Du hättest das was in dem Link steht genauer lesen sollen.

    Dort heißt es u. a.

    Da üblicherweise ein Abrechnungszeitraum gewählt wird, der dem Kalenderjahr entspricht, endet die gesetzliche Abrechnungsfrist in der Regel mit Ablauf des Monats Dezember des Folgejahres. Demzufolge muss die Nebenkostenabrechnung dem Mieter bis spätestens 31.12. des Folgejahres zugestellt worden sein.


    Zitat

    hat aber diesen komischen Mietvertrag vom DMB

    Nicht Dein Ernst? Du verwendest den Mietvertrag des "Feindes"?

    Noch mal:

    Du mußt zwischen Abrechnungszeitraum des gesamten Hauses und Abrechnungszeitraum (Miet-, Nutzungszeitraum) des Mieters unterscheiden. Abrechnen muß der Vermieter binnen 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes des Hauses, nicht nach dem des Mieters.

    wenn du zum 31.10.2015 gekündigt hast, endete die Zwölfmonatsfrist am 31.10.2016
    hast du z.B zum 15.10.2015 gekündingt, endete die Zwölfmonatsfrist dann auch am 31.10.2016


    Das ist Quatsch mit Soße!

    Zu wann man gekündigt hat bzw. wann der Mietvertrag endet ist für die Abrechnungsfrist der Betriebskosten völlig wurscht.

    .Übrigens hat sie heute eine Nebenkosten Abrechnung erhalten in der u.a.Rücklagen und kosten für Hausverwaltung umgelegt wurden..

    Typischer Fehler von ETW-Eigentümern.:rolleyes:


    Vor 4 Wochen eingezogen und schon eine Abrechnung?

    Für welchen Abrechnungszeitraum denn?


    Zitat

    Das ist mir schon klar...Aber darf die kaltmiete bei neuvermietung um 80 euro erhöht werden?

    Neuer Vertrag - Neue Miete

    Mit Erhöhung im Sinne des Gesetzes hat das nichts zu tun.

    Wie hoch die Kaltmiete des Vormieters war ist völlig egal.

    Zitat

    Im Mietvertrag meiner Freundin steht warm 450..Davon 50 Euro Nebenkosten.....

    Nochmal, ohne die genaue vertragliche Vereinbarung zu kennen kann man nur spekulieren.

    Deine Freundin kann ja prophylaktisch etwa 70 € monatlich bei Seite legen. Dann wird der Schlag bei der ersten Abrechnung nicht ganz so groß.

    Wenn im Mietvertrag nur 450 € "warm" steht und sonst keine Vereinbarung das der Mieter Betriebskosten zahlen muß, ist mit den 450 € alles abgegolten.

    Hat die Freundin separate Verträge mit dem Heizenergie-, Wasserversorger und dem Müllentsorger können 50 € monatlich ausreichend sein.

    Aber das sind alles nur Vermutungen.

    Ohne die genauen vertraglichen Vereinbarungen zu kennen kann man die Frage nicht beantworten.

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