Fristverstreichung Nebenkosten

  • Abrechnungszeitraum sind immer 12 Monate, meist von 1.1. bis 31.12.d.J. Alle Rechnungen in diesem Zeitraum zählen, z.B.
    ergibt eine Summe von € 2.000,00. Für NK zulässig und vereinbart.
    Du ziehst aber schon im Sept. aus, dann ist Dein Nutzungszeitraum nur 9 Monate, also gilt die Summe nur für 9 Monate.
    Die Berechnung recht simpel z.B.: € 2.000,00 : 12 = € 166,67, diese Summe mal 9 Monate ergibt € 1.500,03.


    Das gilt für die üblichen Nebenkosten, jedoch nicht für die Heizkosten.

  • Du mußt zwischen Abrechnungszeitraum des gesamten Hauses und Abrechnungszeitraum (Miet-, Nutzungszeitraum) des Mieters unterscheiden. Abrechnen muß der Vermieter binnen 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes des Hauses, nicht nach dem des Mieters.


    Das hast du sehr schön erklärt.

  • nachtrag:

    über dem beitrag steht:

    Wichtig für Mieter die ausziehen:

    Grundsätzlich endet der Abrechnungszeitraum mit dem Ende des Mietverhältnisses und die Nebenkostenabrechnung hat anteilig zu erfolgen.

    stimmt das auch nicht?

    Du meinst das schon richtig, nur heisst dies Nutzungszeitraum. Abrechnungszeitraum sind 12 Monate, der Nutzungszeitraum kann durchaus kürzer sein, nämlich Ende des Mietverhältnisses z.B. nur 6 Monate innerhalb des Abrechnungszeitraums.

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