Beiträge von anitari

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    Mietzusicherung und Mietvertrag besagen " Von 15.12.2016 bis 15.09.2016".

    Was machst Du denn noch in der Wohnung?:rolleyes:

    Zitat

    Bin in eine 3er-WG als Untermieter gezogen. Den eigentlichen Vermieter habe ich bisher nicht gesprochen oder getroffen

    Dein Vermieter ist A.

    Zitat

    Kaution von 700 habe ich noch nicht bezahlt. Er (A) meinte er vertraut mir und ich könnte es mit Raten in den nächsten Monaten zahlen.

    Dazu hast Du sogar gesetzlich das Recht. 3 Raten. Erste bei Mietbeginn, die andern 2 in den Folgemonaten zusammen mit der Miete.

    Zitat

    Zusätzlich fand ich heraus, dass (B) nur 350 zahlt.

    Geht dich nichts an.

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    Mein netter Mittbewohner A (Hauptmieter) möchte von mir aber Miete für den GANZEN Dezember. Das wären 400 Euro warm.

    Wann war denn vertraglich vereinbarter Mietbeginn?

    Zitat

    Rechnerisch müsste ich doch eigt. nur 300 zahlen. Aber ich hab das Zimmer möbliert bekommen. Daher rechne ich mal 50 Euro dazu.

    Rechnerisch mußt Du die Miete zahlen die vertraglich vereinbart ist.


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    Ich möchte nicht auf Kriegsfuß,

    Wenn Du länger dort wohnen willst, solltest Du das auch tunlichst vermeiden.

    Dein Vermieter (A) ist, da mit in der Wohnung wohnt und das Zimmer von ihm mit Möbeln ausgestattet ist, in der besseren Position.

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    Sowohl ich als auch meine neue Mitbewohnerin sind einfach in den Mietvertrag für unsere Vormieter "eingestiegen"

    Wie muß man sich diese "Einsteigen" vorstellen?


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    Heute habe ich in der Wand in der Küche ein Loch nach außen mit ca. 10 cm Durchmesser entdeckt. Es ist in dem unteren Teil eines Wandschranks, der vom Boden bis ca. Hüfthöhe geht. Bisher standen immer Töpfe und andere Küchenutensilien davor. Das Loch ist ganz notdürftig mit Styroporstücken "gestopft".

    Meine Frage ist nun ob ich von dem Vermieter die Reparatur des Loches verlangen kann?

    Das kommt darauf an wer das Loch zu verschulden hat.

    Möglicherweise waren es ja die Vormieter. Wenn Ihr nun die Rechtsnachfolger durch den Einstieg in den bestehenden Mietvertrag seid, seid Ihr auch die "Schuldigen".

    Ich vermute mal es wurde keine Wohnungsübergabe mit dem Vermieter gemacht!?

    Wenn die Kostenarten vertraglich vereinbart sind ist es rechtens das sie umgelegt werden.

    Auch dann wenn der Vermieter das einige Jahre nicht getan hat.

    Dafür das alle Betriebskostenarten umgelegt wer dürfen, sofern sie tatsächlich entstehen, reicht es wenn im Vertrag z. B. steht "der Mieter trägt die Betriebskosten" oder so ähnlich.

    Warum wurden die Vorauszahlungen nicht mal erhöht wenn sie gestiegen sind?

    Das kann man als Mieter nach einer Abrechnung, die eine Nachzahlung ergeben hat, auch selbst tun.

    Zur Höhe der Betriebskostenarten und ob die Umlage korrekt war kann man, ohne die Abrechnung(en) zu sehen, nichts sagen.

    Zu Deiner Auflistung ist zu sagen das die Kosten gering schwanken. Das ist völlig normal.

    Wären sie jedes Jahr gleich wäre das ein Grund zur Besorgnis.

    Zitat

    soll heißen mein Mitbewohner kann nur ausziehen, wenn ich auch einverstanden bin?

    Am ausziehen kannst Du ihn nicht hindern.

    Nur aus dem Mietvertrag kommt er ohne dich und ohne den Vermieter nicht raus.

    Seine Kündigung ist übrigens unwirksam.

    Zitat

    Obwohl ich schon einen Nachfolger (wie schon in Vergangenheit) gefunden habe, habe ich nachträglich vom Vermieter erfahren, dass er meinen neuen Mitbewohner selbst bestimmen will (ein Bekannter vom Vermieter).

    Da Ihr einen Mietvertrag über die komplette Wohnung habt geht das nicht. Mit dem Nachfolger, egal ob deiner oder der des Vermieters, müßten alle beteiligten Personen einverstanden sein.

    Kann keine Einigung erzielt werden mit der alle Personen einverstanden sind, bleibt nur die Kündigung des Mietvertrages durch dich und deinen Mitmieter.

    Bei kalenderjähriger Abrechnung hat der Vermieter seit gestern keinen Anspruch mehr auf eine evtl. Nachzahlung, Du aber noch Anspruch auf ein mögliches Guthaben.

    Darum solltest Du den Vermieter nachweisbar, mit Fristsetzung z. B. bis 15.01.2017, auffordern die Abrechnung für 2015 zuzusenden.

    Das von dir gewählte Formular ist an sich in Ordnung, bezieht sich allerdings auf ein laufendes Mietverhältnis.

    Deines ist ja schon beendet.

    Dem ehemaligen Vermieter ist hoffentlich deine aktuelle Anschrift bekannt!?

    der Hausverwalter erlies uns dann 200€ so das man noch 92,61€ nachgezahlt hatte.

    Wie nett vom Verwalter:o, aber rechnen scheint nicht seine Stärke zu sein.

    Ihr würdet ja 540 € zurück bekommen.

    Wenn Ihr die 92,61 € noch nicht gezahlt habt, tut es auch nicht.

    Nächster Schritt ein nettes Schreiben an den Vermieter, das ist euer Vertragspartner, nicht der Verwalter.

    Darin schildert Ihr den Fehler in der Abrechnung und fordert eine neue, korrekte Abrechnung.

    Gleichzeitig teilt Ihr dem Vermieter mit das Ihr ab Februar 2017 nur noch 175 € für Betriebs- und Heizkosten, statt wie bisher 220 € monatlich zahlt.

    Denn nach einer Abrechnung ist jede Vertragspartei berechtigt die Vorauszahlungen anzupassen.

    Für die fehlerhaften Abrechnungen der Vorjahre ist der Zug leider abgefahren.

    sollte das für nur für 2015 zählen oder auch für die Jahre davor?

    Das zählt gar nicht.

    Die Vorauszahlungen dürften nur zurückbehalten werden wenn der Vermieter trotz Aufforderung keine Abrechnung erstellt.

    Binnen 12 Monate nach Zugang können noch Einwände gegen eine Abrechnung eingelegt werden.

    Für die 2014 und früher also nicht mehr möglich.


    Zitat

    wir zahlen laut mietvertrag 70€ Nebenkosten sowie 150€ Heizung pro monat vorraus.


    Auch tatsächlich?

    Habe vergessen zu erwähnen das alle Wohnungen in dem Haus einem Besitzer gehören und von einer Wohnungsverwahltung verwalten werden.

    Einem Eigentümer.

    Auch dann ist, wenn man sich nicht anders, z. B. mittels Aufhebungsvertrag, einigt eine Kündigung nötig.

    Wenn ich das recht verstehe hast Du für eine andere Wohnung schon einen Mietvertrag. Dieser beginnt am 1.2.2017.

    Dann hast Du noch gar keinen Anspruch auf die Wohnung und der derzeitige Mieter vermutlich noch gar nicht die Pflicht sie zu räumen.

    Du schreibst

    Zitat

    "Bei der Besichtigung wurde abgemacht das der Interessent in meine und ich in die kleine gehe."


    Mit wem "abgemacht"?


    Weiter schreibst Du

    Zitat

    "Durch das ewige hin und her wurde der Wohnungsverwahltung mitgeteil das ich die neue Wohnung nicht mehr will."


    Das reicht aber nicht. Du hast einen Mietvertrag. Der kann nur durch Kündigung beendet werden. Auch dann wenn die Wohnung im selben Haus ist und alle Wohnungen einem Eigentümer gehören.


    Zitat

    "Da ich aber für die Wohnung einen Vertrag unterschrieben habe, der ab Februar beginnt und der Nachmieter für meiner Wohnung ebenfalls, gibt's jetzt ein Problem."


    Richtig. Möglicherweise sogar mehrere.

    Alte Wohnung nicht gekündigt, Vertrag für neue Wohnung und es gibt einen neuen Vertrag mit einem anderen Mieter für die Wohnung in der Du noch wohnst.

    In die Wohnung für die Du einen Vertrag ab 1.2.17 gemietet hast willst Du nicht einziehen, folglich in der jetzigen bleiben. Auf die hat aber ab dem 1.2.17 ein neuer Mieter Anspruch.

    Ach ja, der will ja plötzlich eine andere Wohnung.

    Weißte was ich als Vermieter machen würde?

    Ich würde den Mieter der deine Wohnung mieten wollte zum 31.1.17 aus dem Vertrag entlassen und dich für 2 Mietverträge zahlen lassen.

    Zitat

    Gibt es eine möglich keit so raus zu kommen ohne nachmieter.

    Natürlich. Den den Mietvertrag einhalten.

    Die olle Kamelle man müsse nur ein Paar Leute als Nachmieter anschleppen um vorzeitig aus dem Mietvertrag zu kommen ist einfach nicht tot zu kriegen.

    Ich gem al davon aus das es im Mietvertrag keine Klausel bezüglich Nachmieterstellung gibt.

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