Beiträge von anitari

    Nein, finde es nur eine sauerer das der Vermieter will das wir den Makler beauftragen, falls wir es keine 2 Jahre in der Wohnung aushalten.

    In den 2 Jahren kann ja sehr viel passieren - das man früher auszieht

    Ihr habt doch den Vertrag gelesen bevor Ihr ihn unterschrieben habt.

    Der Makler kostet maximal 2,38 Kaltmieten. Was kosten 12 Monate Miete?

    Anderes Rechenxempel:

    Ihr würdet selbst geeignete Nachmieter suchen und vorschlagen. Der Vermieter kann sich bis 3 Monate Zeit lassen einen davon auszuwählen. Was kosten 3 Monate Miete?

    Dies wäre eine Individualvereinbarung und demzufolge gültig. Ausserdem ist es Dir unbenommen selbst einen Nachmieter nach Auszug zu stellen. Das kann Dir der Vermieter nicht verbieten.

    Vorzuschlagen. Akzeptieren muß er keinen.

    Falls Du darauf hinaus willst das der VM den Mieter möglicherweise bei Stellung eines Nachmieters aus dem langfristigen Vertrag entlassen muß, das gilt nur wenn es eine entsprechende Klausel gibt und der Mieter einen wichtigen Grund nachweist.

    Traumwohnung gefunden ist kein wichtiger Grund.

    Zitat

    Der Vermieter möchte das wir mindestens 2 Jahre darin Wohnen bleiben

    Und was genau verlangt der Mietvertrag?

    Zitat

    ABER sollten wir vor diesen 2 Jahren ausziehen müssten WIR (Mieter) auf eigene Kosten einen Makler beauftragen, damit ein Nachmieter gefunden wird. Dies soll dann Schriftlich mit der Maklerin vorab vereinbart werden
    Nun ist meine Frage ist das rechtlich bzw. darf er das verlangen?

    Wenn das die Bedingungen sind um früher aus dem Vertrag zu kommen, ja.

    Zitat

    Wie könnte ich in diesem Fall vorgehen?

    Entweder 2 Jahre Mieter bleiben oder in den sauren Apfel beißen.

    Die Mieter A und B müssen nach Mietende die Wohnung vollständig geräumt an den Vermieter zurück geben. Vollständig geräumt heißt auch frei von Untermietern.

    Deine Schwester kann dann gegenüber ihrem Vermieter Schadensersatz geltend machen, da dieser ihr den vertraglich vereinbarten Wohnraum entzieht.

    Sie könnte sich aber auch weigern auszuziehen. Dann hätten ihr Vermieter und sie ein Problem. Nämlich die Räumungsklage und Zwangsräumung. Bei des ist teuer, sehr teuer.

    Zitat

    Da diese auf einen für mich dummen krummen Betrag auskam, habe ich diese einfach um 7 euro nach oben angepasst,
    um eine grade Summe zu haben.

    Und den Vermieter darüber informiert?

    Zitat

    Mich würde jetzt einfach mal interssieren, ob es denn so richtig ist, dass bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung der IST Zustand des Mieterkontos nicht aufgeführt bzw. mit einberechnet wird?

    Wenn der Vermieter nicht weiß das mehr NK gezahlt wurden, ist das richtig.

    Zitat

    Aber wie hoch ? 10% oder mehr ?

    So hoch wie der Vermieter will und der Nachmieter bereit ist zu zahlen.

    Einen evtl. Verstoß gegen die Mietpreisbremse, falls sie denn für den Ort gilt, oder Mietwucher mal außer acht gelassen.

    245 € für eine 1Zimmerwohnung ist schon ziemlich günstig. Wie groß ist die Wohnung denn?

    Zitat

    Das müsstest du mir genauer erklären. Auf welche Art und Weise sollte die Genossenschaft davon Wind kriegen, dass der Hauptmieter mir die Wohnung längerfristig überlässt?

    Zum Beispiel dein Name an Briefkasten und Klingel, aufmerksame Nachbarn oder aufmerksamer Hausmeister.

    Und natürlich durch die Ummeldung.

    Denn als Eigentümer hat man das Recht auf Auskunft vom EMA welche Personen namentlich unter der Adresse gemeldet sind.

    Ach ja, da wäre möglicherweise noch die Jahresrechnung des örtlichen Müllentsorgers. Sogenannte Müllgrundgebühren werden meist pro amtlich gemeldeten Personen erhoben. Müllentsorger und EMA sind da sehr gut vernetzt.

    Zitat

    Und wäre dann legal, dass ich in dieser Wohnung längerfristig wohne? Kann ich mir nicht so wirklich vorstellen, weil der Vermieter (Genossenschaft) ja auch ein Wörtchen mitzureden hat.

    Der Mietvertrag zwischen dir und dem guten Bekannten wäre rechtlich völlig in Ordnung.

    Nur das er, der gute Bekannte, ohne Zustimmung seines Vermieters handelt wäre rechtlich "illegal".

    Zitat

    Ich habe mir gerade einige FOrmulare der Wohnungsgeberbestätigung angeschaut. Bei diesen vorgefertigen Dokumenten muss angegeben werden, ob der WOhnungsgeber gleichzeitig Eigentümer oder nicht Eigentümer ist. Jetzt die Frage: Was passiert, wenn der Hauptmieter wahrheitsgemäß angibt, er sei nicht der Eigentümer?

    Erst mal nichts.

    Aber das EMA könnte beim Eigentümer, der muß ja in der Bestätigung gennat werden, nachfragen ob das seine Richtigkeit hat.

    Oder der Eigentümer könnte, wie oben schon geschrieben, Auskunft beim EMA über die gemeldeten Personen einholen.

    Zitat

    Wie soll der Vermieter denn davon erfahren?

    Siehe oben.

    Zitat

    Erstens: da ich ja nicht im Mietvertrag stehe, besteht die Möglichkeit, irgendwie in den Mietvertrag zu kommen?

    Dann passiert genau das was der gute Bekannte nicht will. Der Vermieter erfährt das er die Wohnung einem Dritten überläßt.

    Zitat

    Vlt als Untermieter oder so?

    Du und dein guter Bekannter könnt einen Mietvertrag miteinander abschließen. Dieser hat dann mit seinem Mietvertrag den er mit seinem Vermieter hat nichts zu tun.

    Zitat

    Zweitens: Falls ich nicht aufgenommen werden kann, wie mache ich das mit der Ummeldung beim Amt?

    Zum Ummelden benötigt man keinen Mietvertrag, sondern die Wohnungsgeberbestätigung. Die muß dir der gute Bekannte ausstellen, denn er "gibt" dir ja die Wohnung.

    Zitat

    Drittens: Können irgendwelche rechtlichen Konsequenzen auf uns zukommen?

    Damit kommen wir zum Knackpunkt der Sache.

    Dein guter Bekannter ist nicht berechtigt die Wohnung weiter zu vermieten.

    Erfährt der Vermieter davon, und das wird er ganz sicher, droht dem Guten Bekannten die Kündigung der Wohnung, im E-Fall sogar die fristlose. Dann mußt auch Du ausziehen.

    In der Wohnungsgeberbestätigung muß der gute Bekannte, da er nicht Eigentümer der Wohnung ist, Angaben zu diesem machen.

    Tut er dies nicht oder macht falsche Angaben droht ihm ein empfindliches Bußgeld.

    Zitat

    Inzwischen liegt eine Kopie des Schreibens vor. Es wurde mir letzte Woche in den Briefkasten geworfen.

    Ach ja, stimmt.

    Dann stell die Kopie als Bild ein.

    Hinweis, die Kopie ist keine wirksame Kündigung da die Unterschrift nicht eigenhändig/original ist.

    Das sollte ein Anwalt aber wissen.

    Zitat

    Welche Beweiskraft hat der DHL Beleg bei einem Einwurf einschreiben?


    Das am ... um ... Uhr der Zusteller das ES in den Briefkasten eingeworfen hat.

    Nicht mehr.


    Das es vielleicht aus versehen in einem falschen Briefkasten gelandet ist/sein könnte ist irrelevant.

    Mal davon abgesehen kann ich mir nicht vorstellen das jemand Post die nicht an ihn adressiert ist einfach behält oder entsorgt.

    Oder doch?

    Anfechten was? Ich denke Du hast keine Kündigung bekommen.

    Den Zugang muß der Vermieter nachweisen, nicht Du das Du keine Kündigung bekommen hast.

    Erfolgschancen?

    50:50

    Wohnst Du schon mehr als 5 Jahre dort?

    Denn nur dann beträgt die K-Frist des Vermieter 6 Monate und ab 8 Jahre sogar 9 Monate.

    Zitat

    Utermietvertrag war befristet und endet automatisch wenn Hauptmietvertrag endet

    Die Rechtsgrundlage dafür würde mich interessieren.

    Was steht denn als Grund für die Befristung im Mietvertrag?

    Zitat

    Mieter B hatte zum Schluss keinen gültigen Mietvertrag

    Dem muß der Vermieter, das ist Mieter A, binnen 2 Wochen nach Vertragsende widersprechen. Ansonsten gilt der Vertrag als stillschweigend fortgesetzt.

    Zitat

    offene Miete zum Ende des Untermietvertrages

    Dafür kann der Vermieter nach Ende des Mietverhältnisses die Kaution, falls hinterlegt, verwenden.

    Sollte die Befristung des Vertrages unwirksam sein, fristlos kündigen wenn ein Betrag in Höhe von 2 MM offen ist.

    Zitat

    Bei einem verzweifelten erneuten Kontaktversuch 2 Tage nach Ablauf des Untermietvertrages vor Ort ist niemand in der Wohnung und Mieter A tauscht daraufhin den Zylinder aus

    Prima, verbotene Eigenmacht.

    Zitat

    Miter A sucht einen Nachmieter und wird fündig. Nun müssen die nicht abgeholten Sachen (Hausrat, Wäsche, vereinzelt techn. Geräte etc.) aus der Wohnung, um die Wohnung vermietbar zu machen. Mieter B wurde mitgeteilt, dass die Sachen kostenpflichtig untergestellt werden, sofern diese nicht abgeholt werden. Es gab nie Reaktionen von Mieter B.


    Nun die Frage, wohin kann man solche Sachen bringen? Dürfte man das überhaupt machen?

    Nein. Das dürfte man nur mit einem gerichtlichen Räumungsbeschluß.


    Ein weiteres mögliches Problem.

    Wenn As Mieter nicht zu dessen Mietende auszieht kann A die Wohnung nicht vollständig geräumt an seinen Vermieter zurück geben. Dann droht A und B eine Räumungsklage.

    So am Rande, hatte A eigentlich die Erlaubnis seines Vermieters die komplette Wohnung weiter zu vermieten?

    Zitat

    Frag ich mich nur wie sie auf die andere Summe kommen?

    Das war ein Beispiel.

    Zitat

    Zeitabrechnung war vom 01.01.2015-31.12.2015 365Tage und das Sie ja auch sagen das es da keien abzüge geben dürfte.

    Richtig. Warst Du auch so lange Mieter in dem Zeitraum?

    Hintergrund ist das weniger Vorrauszahlung aufs Jahr bei der Nebenkostenabrechnung drauf als es sein müsste wenn ich es x 12 Rechne

    Wenn Du 12 x gezahlt hast müssen auch die 12 x berücksichtigt werden.

    Oder war dein Nutzungszeitraum nicht 12 Monate?

    Man zahlt, wenn vertraglich vereinbart, monatliche Vorauszahlungen.

    Bei der Abrechnung werden die Gesamtvorauszahlungen mit den tatsächlichen Gesamtkosten verrechnet.

    Beispiel:

    Gesamtkosten 1.545,11 €

    Gesamtvorauszahlungen 1.440 € (12 x 120 €)

    Nachzahlung 105,11 €

    Hintergrund deiner Frage?

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