Beiträge von anitari

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    Jetzt mal noch ne Frage sind wir als Mieter dazu verpflichtet und selbst Heizmaterial zu organisieren und weiterhin die volle Miete zu zahlen?

    Wenn es eine zentrale Heizungs- und WW-Aufbereitungsanlge ist, ist der Vermieter für den Brennstoffeinkauf verantwortlich.

    Tut er das trotz nachweisbarer Aufforderung nicht, könnt Ihr als Mieter Brennstoff einkaufen und mit der Miete verrechnen.

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    Die schriftliche Kündigung der Wohnung werden wir heute schreiben und ihm leider nur per Mail zukommen lassen,

    Ist unwirksam. Mietvertragskündigungen müssen auf Papier gedruckt/geschrieben und eigenhändig/original unterschrieben erfolgen.

    Das der Vermieter unter der Adresse nicht wohnt ist irrelevant. Oder habt Ihr eine andere zustellbare Anschrift?

    Was steht denn nun im Vertrag zur "Mietzeit von 2 Jahren"?

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    Vorab gab es mündliche Absprachen an die sich unsere Vermieter inzwischen nicht mehr erinnert.

    Das ist meistens so. Nicht nur bei Vermietern.

    Ihr habt die Wohnung mit den damals bekannten Mängeln angenommen und vermutlich nicht nachweisbar reklamiert!?

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    Oder sind wir an die vertraglich vereinbarte mietzeit von 2 Jahren gebunden?

    Bitte den genauen Wortlaut wie er im Vertrag steht.

    Zitat

    Einschließlich der vertraglich vereinbarten Nebenkosten, die bis auf Wasser und Heizung nicht anfallen, z.b. Gartenpflege oder Reinigung des Hausflurs.

    Kosten die nicht tatsächlich anfallen kann/darf der Vermieter nicht abrechnen.
    Das im Mietvertrag alle umlegbaren BK-Arten hat lediglich einen informatorischen Zweck.

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    Ist diese Forderung des neuen Eigentümers gerechtfertigt?

    Wenn sie den gesetzlichen Bestimmungen, § 558 BGB, entspricht ist sie das.

    Die nächste Mieterhöhung wäre aber frühestens zum April 2018 zulässig.

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    Die Mieterin wohnt seit 50 Jahren in dem Haus, es besteht aber erst seit 08/2015 ein schriftlicher Mietvertrag.

    Irrelevant. Es zählt die Wohndauer.

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    Wie lang ist die Kündigungsfrist ?

    9 Monate, vielleicht sogar 12.

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    Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Eigentümerwechsel ?

    Nein.

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    Wann kann ich der Mieterin kündigen, sobald der Vertrag unterschrieben ist oder erst wenn ich im Grundbuch stehe?

    Ab Grundbuchänderung.

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    Desweiteren hat die verstorbene in ihrem Testament den Wunsch geäußert dass die obere Wohnung für die Mieterin erhalten bleiben soll, so lange Sie möchte.
    Ergibt sich daraus ein Rechtsanspruch oder ist es nur ein Wunsch?

    Gute Frage. Auf die ich leider keine Antwort weiß.

    Mietvertrag mit Befristung + Kündigungsfrist beißen sich.

    Ein befristeter Mietvertrag kann ordentlich gar nicht gekündigt werden.

    Den Vertrag, besser gesagt den exakten Wortlaut zu sehen wäre besser.

    Entschuldigung, aber Fragesteller neigen gerne dazu Vertragsinhalte zu interpretieren, nicht wörtlich wiederzugeben.

    Wen möglich lade den Vertrag hier als Bild(er) hoch. Persönliche Daten unkenntlich machen.

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    Wenn jetzt eine Nachzahlungsaufforderung kommen sollte, wie hoch dürfte die maximal sein?

    Da gibt es keine Obergrenze.

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    Gilt diese Zahlungsaufforderung denn noch rückwirkend bis November 15?

    Das kommt auf den Abrechnungszeitraum an.

    Geht der z. B. vom 1.11.15 - 31.10.16 kann der Vermieter noch bis 31.10.17 eine Nachzahlung geltend machen.

    Es kann aber auch der 1.7.15 - 30.6.16 sein. In dem Fall ist eine Nachzahlung so sicher wie das Amen in den Kirche.

    Gut gemeinter Rat, leg für jeden Mietmonat 15 - 20 € beiseite für eine mögliche Nachzahlung.

    Gibt es keine oder nur eine geringe Nachzahlung kannst Du dich über einen Spargroschen freuen.

    Hallo kamuffel110,
    rückwirkend ist sowieso nicht. Ob die Kosten der Versicherung überhaupt auf die Mieter abwälzbar sind, wäre m.E. nur möglich, wenn diese als solche im MV benannt sind OPER wenn im MV vereinbart, dass der Mieter Betriebskosten lt. Betriebskostenverordnung zu übernehmen hat.

    Inzwischen reicht allein die Nennung des Begriffes Betriebskosten im Mietvertrag. Damit gelten alle umlagefähigen BK-Arten als vertraglich vereinbart.

    Zitat

    Nun ist es so, dass wir keinen neuen Mietvertrag bekommen haben sondern der bisherigen unverändert weiterläuft.

    Ein neuer Vertrag ist wegen Eigentümer-/Vermieterwechsel auch nicht nötig.

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    Da wir aber bisher keine Gebäudeversicherung bezahlt haben und davon auch nichts im Mietvertrag steht,

    Da steht aber sicher drin das Ihr Betriebskosten zahlen müßt.

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    Allerdings möchte er auch die Gebäudeversicherung Rückwirkend für den Zeitraum von August 15 - November 16 ebenfalls auf uns Umlegen

    Wie ist denn der Abrechnungszeitraum für Betriebskosten?

    Ist das das Kalenderjahr könnte er das für 2015 nicht mehr, wohl aber für 2016.

    Sollte der Abrechnungszeitraum aber z. B. der 1.8. bis 31.7. des Folgejahres sein, könnte die GB-Versicherung ab dem 1.8.15 noch umgelegt werden. Denn für die Abrechnung über den Zeitraum 1.8.15 - 31.7.16 ist hätte der VM noch bis 31.7.17 Zeit.

    Zitat

    Kann das tatsächlich sein?

    Das kann nicht nur so sein, das ist so.

    Jedenfalls nach deutschem Mietrecht.

    Nur weil man fast sein Leben lang mit Muttern in der selben Wohnung gewohnt hat, hat man keinen Anspruch auf die Wohnung.

    Zitat

    Würde mich über Antworte freuen

    Ob dich der Inhalt freut wage ich zu bezweifeln.:cool:

    Was stimmt?

    Das was hier steht

    https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__12.html

    Sind in deiner Wohnung entsprechende Meßeinrichtungen vorhanden und dein Vermieter rechnet korrekt ab darfst Du die Heizkostenabrechnung nicht kürzen.

    Das die der Abrechnung zu Grunde liegenden Verbrauchswerte fehlerhaft sind bzw. nicht korrekt ermittelt wurden hat damit nichts zu tun.

    Das ist das Problem der anderen Mieter und deren Vermieter.

    Ja. War auch nicht der beim "Flurfunk" gehörte Verstoß gegen die HeizkostenV.

    Welcher denn?

    Haben alle Wohnungen den selben Eigentümer/Vermieter oder sind es ETWs und jeder Mieter hat einen anderen Vermieter?

    Bei letzterem kann es schon mal vorkommen das die jeweiligen Vermieter, oft aus Unkenntnis, nicht korrekt mit dem Mieter abrechnen.

    Das hat dann aber nichts mit den anderen Mietern und deren Vermietern zu tun.

    Wenn ich das recht verstehe hat Du noch gar keine Abrechnung bekommen.

    Warum machst Du dir dann jetzt schon Gedanken darüber?

    Aber gut.

    Sollte dein Vermieter tatsächlich nicht gem. Heizkostenverordnung abrechnen, könntest Du den Posten Heizkosten in der Abrechnung um 15 % kürzen.

    Ich kann mir jedoch nicht vorstellen das bei einer HK-Abrechnung durch eine externe Firma die HK-Verordnung mißachtet wird.

    Zitat

    Trotz alle dem hab ich die vermieterin angesprochen wegen einer mietminderung,

    Wegen einer Mietminderung spricht man den Vermieter nicht an, man nimmt sie vor. § 536 BGB


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    da für mich persönlich der raum nicht nutzbar ist.

    Ist das Tatsache oder nur dein persönliches Empfinden?

    Den Schaden an deinem Hausrat, Möbel und Teppichboden, falls dein Eigentum, kannst Du bei deiner Hausratversicherung geltend machen. Sofern vorhanden.

    Mieter haben oft eine falsch Vorstellung von Mietminderung bzw. deren Höhe und wie man diese richtig berechnet.

    Angenommen Monatsmiete + Betriebskosten 600 € und Mietminderung 50 %. Dann heißt das noch lange nicht das man die Miete um 300 € mindern kann.

    Dies wäre nur so wenn die Nutzung gesamten Wohnung einen ganzen Monat lang eingeschränkt nutzbar ist.

    Ansonsten muß eine Mietminderung flächen- und taggenau, manchmal sogar stundengenau, berechnet werden.

    Wie wenig dabei oft rauskommt erschreckt viele.

    Beispiel:

    Gesamtwohnfläche 60 m², Miete inkl. BK 600 €, Fläche die eingeschränkt nutzbar ist 10 m², Dauer der eingeschränkten Nutzung 10 Tage, Mietminderung 50 %. Dann wären das ca. 16 €. Bei völliger Unbenutzbarkeit etwa 32 €.

    Ein pfiffiger Vermieter oder Anwalt könnte dann noch argumentieren das der Mieter besagte Fläche gar nicht 24 Stunden täglich nutzen kann, selbst wenn er wollte, weil er berufsbedingt 8 - 10 Stunden außer Haus ist.

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    nein, es gab keine überweisungen (er hat sich geweigert), es gab nur sporadische barzahlungen, in der höhe, die er lust hatte
    - seit dem 23.01.2012

    Heißt er hat keinerlei Nachweise aus denen hervorgeht das er Miete gezahlt hat?

    Wenn dem so ist, ist er auch kein Mieter. Eine Kündigung also gar nicht nötig.

    Bestenfalls die Aufforderung, notfalls mit Hilfe der Polizei, da er die Wohnung bis zum Tag x verlassen soll.

    Zitat

    im inernet finde ich immer nur formulare für kündigungen, die sich auf einen mietvertrag in schriftform beziehen.

    Da steht mit Sicherheit "Mitvertrag vom ...", nicht "schriftlicher Mietvertrag vom ...".

    Bei einem mündlichen Mietvertrag kann man einfach das Datum an dem der Mieter eingezogen ist als Vertragsdatum nehmen. Wäre hier der 23.1.2012. Oops, dann wohnt er ja schon 5 Jahre da. Kündigungsfrist für dich also 6 statt 3 Monate.

    Aber wie gesagt, kann er keine Mietzahlungen nachweisen gibt es tatsächlich keinen Mietvertrag.

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