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Trotz alle dem hab ich die vermieterin angesprochen wegen einer mietminderung,
Wegen einer Mietminderung spricht man den Vermieter nicht an, man nimmt sie vor. § 536 BGB
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da für mich persönlich der raum nicht nutzbar ist.
Ist das Tatsache oder nur dein persönliches Empfinden?
Den Schaden an deinem Hausrat, Möbel und Teppichboden, falls dein Eigentum, kannst Du bei deiner Hausratversicherung geltend machen. Sofern vorhanden.
Mieter haben oft eine falsch Vorstellung von Mietminderung bzw. deren Höhe und wie man diese richtig berechnet.
Angenommen Monatsmiete + Betriebskosten 600 € und Mietminderung 50 %. Dann heißt das noch lange nicht das man die Miete um 300 € mindern kann.
Dies wäre nur so wenn die Nutzung gesamten Wohnung einen ganzen Monat lang eingeschränkt nutzbar ist.
Ansonsten muß eine Mietminderung flächen- und taggenau, manchmal sogar stundengenau, berechnet werden.
Wie wenig dabei oft rauskommt erschreckt viele.
Beispiel:
Gesamtwohnfläche 60 m², Miete inkl. BK 600 €, Fläche die eingeschränkt nutzbar ist 10 m², Dauer der eingeschränkten Nutzung 10 Tage, Mietminderung 50 %. Dann wären das ca. 16 €. Bei völliger Unbenutzbarkeit etwa 32 €.
Ein pfiffiger Vermieter oder Anwalt könnte dann noch argumentieren das der Mieter besagte Fläche gar nicht 24 Stunden täglich nutzen kann, selbst wenn er wollte, weil er berufsbedingt 8 - 10 Stunden außer Haus ist.