Wurde der Zähler bei Einzug/Mietbeginn abgelesen?
Ist der Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr, dann hätte doch um den 31.12.2016 abgelesen werden müssen, nicht erst im Juni.
Oder geht der Abrechnungszeitraum vom 01.06.2015 bis 31.05.2016?
Zitat
und habe vor 3 Monaten die Abrechnung für das Jahr 2015 bekommen.
Du bist also schon 2 Monate mit der Zahlung in Verzug. Wenn dir der Fehler gleich bei Zugang aufgefallen ist warum hast Du nicht sofort reagiert und diesen reklamiert?
Aber gut.
Mein Rat, zahlen mit dem Vermerk "unter Vorbehalt" und die Abrechnung fachlich prüfen lassen. Einwände gegen die Abrechnung können noch binnen 12 Monate nach Zugang erhoben werden.
Aber noch mal, ist der Abrechnungszeitraum der 1.1. - 31.12.2015 oder der 1.6.2015 - 31.5.2016?
Zur Sicherheit solltest Du jetzt den/die Zähler (Kalt- und Warmwasser) ablesen und den Stand notieren.
Wenn möglich stell die Abrechnung hier als Bild(er) ein. Persönliche Daten unkenntlich machen.
Ob die Abrechnung eine externe Firma gemacht hat oder nicht, wenn der Vermieter bzw. die HV wollte könnte sie noch geändert werden. Denn so lange sich das Ergebnis zu Gunsten des Mieters ändert wäre das wirksam.
Was mir noch einfällt, kann es sein das es 2 Abrechnungen mit unterschiedlichen Abrechnungszeiträume gibt?
1 x für Heiz- und Wasserkosten vom 01.06.2015 - 31.05.2016 und 1 x für die übrigen Betriebskosten vom 01.01. - 31.12.2015?