Untermietvertrag von Mitmieter - Erlaubnis?

  • Hallo Leute,

    ich habe etwas rund um das Thema Miete gegoogelt und einige EIndrücke gesammelt, eine Konstellation konnte ich jedoch nicht finden:

    A, B und C wohnen als Hauptmieter in einer WG. Diese wird von Vermieter V vermietet. C will nun ausziehen und sein Zimmer an U untervermieten. A und B wollen dies nicht, da C sie nicht gefragt hat und sie U nicht kennenlernen konnten, geschweige denn prüfen konnten ob er in die WG passt.

    Mir ist bewusst, dass C V erst um Erlaubnis bitten muss. Ich bin mir auch nicht sicher, ob V in dieser SItuation die Erlaubnis geben muss, jedenfalls hatte ich "will schnell umziehen" nicht als Grund gesehen. Nehmen wir aber an, V würde zustimmen. Sind A und B dann darauf angewiesen, dass C eine harmonische Person aussucht oder dürfen sie dem Untermietvertrag widersprechen?

    Mit freundlichen Grüßen
    DerBob

  • A und B sind, genau wie C, Mieter der Wohnung und können bestimmen wer dort wohnt oder nicht.

    Sie müssen sich keinen Mitbewohner vor die Nase setzten lassen.

    Mal zum Verinnerlichen den Paragrafen dazu:

    § 553
    Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte

    (1) Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann.

    (2) Ist dem Vermieter die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, so kann er die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt.

    (3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Und zur Erklärung des Begriffes Mieter:

    Das sind in diesem Fall A, B und C gemeinsam.

    Haben A und B bzw. einer davon kein berechtigtes Interesse einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen so müssen sie nicht erlauben/dulden das C das tut.

    Alles Klar?

  • Hallo antari, vielen Dank für Deine Antwort. Da habe ich wohl den Begriff des Vermieters zu eng gefasst und zwischen den Hauptmietern zu wenig Bindung erkannt. Das klärt das Problem natürlich :)

  • Hallo,

    die Antwort ist leider nur richtig, wenn ihr alle als gleichberechtigte Hauptmieter im Mietvertrag steht. Sollte jeder von euch einen einzelnen Mietvertrag für sein Zimmer habe, dann habt ihr keinen Einfluss, wer das dritte Zimmer mietet.

    Gruß
    H H

  • die Antwort ist leider nur richtig, wenn ihr alle als gleichberechtigte Hauptmieter im Mietvertrag steht

    Das habe ich einfach mal vorausgesetzt. Aber trotzdem Danke für die Ergänzung.

  • Hallo DerBob,
    wenn die 3 Mieter zusammen in EINEM Vertrag stehen, können nur alle drei zusammen wirksam kündigen ODER wenn nur einer ausgetauscht werden soll, müssten alle incl. Vermieter eine Vertragsänderung unterschreiben.

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