Beiträge von anitari

    Zitat

    Durch die neu Regelung (seit 2015) und Auskunftsersucht des Einwohnermeldeamtes ist mir bekannt, dass der WG-Mitbewohner nicht einmal amtlich auf die Wohnung angemeldet ist.

    Hast Du ihm denn die dazu nötige Wohnungsgeberbescheinigung ausgestellt?

    Zitat

    Meine schlimmste Befürchtung ist, dass wenn ich zurück in die Wohnräume komme, der Mietbewohner samt Sachen verschwunden ist und ich keine Kontaktmöglichkeiten habe. Welche Rechte habe ich? Was kann ich tun?

    Was Du tun kannst?

    Das ganze Repertoire der rechtlichen Möglichkeiten, Mahnbescheid, fristlose Kündigung, Klage etc., abspulen oder froh sein das es so ausgegangen ist und die Kohle unter Lehrgeld verbuchen.

    So am Rande, hat er ein möbliertes oder unmöbliertes Zimmer gemietet?

    Hallo,

    die Umlage der Grundsteuer ist im Mietvertrag mit 0€ beziffert, somit kann der Vermieter nicht im nachhinein eine Nachzahlung und auch noch eine Vorauszahlung verlangen, wenn dies nicht so vereinbart war oder wird.

    Das die Vorauszahlungen mit 0 € angegeben sind, ändert nichts daran das vertraglich vereinbart wurde das der Mieter die Betriebskosten tragen muß.

    Wo bitte steht das im Mietvertrag ein Betrag größer als 0 für Vorauszahlungen stehen muß?

    Hallo und danke.

    Das ist richtig, der Vermieter wohnt nicht im Haus, ist aber auch nicht der Eigentümer, sondern eigentlich auch nur Mieter (ich gehe mal von gewerblichen Zwecken, da er ja damit Geld verdient) und somit an uns untervermietet.

    Ob der Vermieter der Eigentümer ist oder nicht, spielt keine Rolle.

    Das mit der Nachmieternennung/-stellung ist ein Märchen das einfach nicht auszurotten ist.

    Kündige deinen Vertrag form- und fristgerecht, fertig.

    Herr T hatte im Januar einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 gestellt, nun hat er sich nie wirklich drum gekümmert um alle Papiere für einen erfolgreichen Antrag einzureichen, da er zum einen keine Lust hatte und zum anderen sein Lohn bekommt, somit wurde erst letzte Woche der Antrag auf ALG 2 bewilligt, da er aber zuviel Geld verdient wird vom Jobcenter nur etwas über 200€ im Monat für die Miete beigesteuert, daher sind von Januar bis März 2017 1320€ an Mietschulden zusammen gekommen.
    Da er keine Abtrittserklärung beim Jobcenter gemacht hat, bekommt er eben das Geld auf sein Konto und zahlt nicht.

    Das alles hat doch nichts damit zu tun wer denn nun dem Vermieter die Miete schuldet.

    Ist Herr T. Vertragspartner des Vermieters, schuldet dieser die Miete, nicht Frau D.

    Ist Herr T. nicht Vertragspartner des Vermieters, schuldet Frau D. die Miete.

    Denn Ihre fristlose Kündigung ist mit Sicherheit unwirksam.

    Nur ein Büro vom Sohn des VM, welches aber nicht genutzt wird.

    Spielt keine ob der Mieter mit dem Vermieter verwandt ist und ob es genutzt wird.

    Wenn es keine separaten Behälter für die Gewerbeeinheit gibt muß diese Kostenart nach der Gesamtnutzfläche, also 646 m², umgelegt werden.

    Gleiches gilt für den Allgemeinstrom wenn die Gewerbefläche über den Hausflur, den auch die Wohnungsmieter nutzen, zu erreichen ist.

    Hier scheint der Vermieter den Leerstand auf die anderen Mieter abwälzen zu wollen.

    ja mit 0€ oder meint er 0€ Vorauszahlung - also dann nur nach Abrechnung?

    Der Vermieter hat uns jetzt eine Mail geschickt mit PDF Anhang über die anteilige Grundsteuer 2016 und das was er in Zukunft haben möchte. siehe Anlage.

    Das ist keine formell korrekte Betriebskostenabrechnung.

    Die sollte in etwa so aussehen

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Die erhöhten Vorauszahlungen darf der Vermieter erst ab Beginn des 3. Monats nach Zugang der Abrechnung verlangen.

    Warum in meinem Beispiel nur 6,98 € als neue Vorauszahlungen steht wundert dich sicher.

    Der Vermieter darf die Vorauszahlungen nur angemessen erhöhen, Sprich um 1/12 des Nachzahlungsbetrages.

    Da in diesem Fall aber zu erwarten ist das dies nicht ausreicht dürfen es auch die geforderten 20,67 € sein.

    Was ich meine?

    Ein Punkt über den man streiten kann.
    In § 556 BGB heißt es

    Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt.

    Das ist geschehen.

    Im genannten Paragrafen steht jedoch nicht das ein Betrag angegeben werden muß.

    Weiter heißt es

    Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen

    Hat das der Vermieter in korrekter Form getan oder einfach nur gesagt er möchte das Ihr anteilig die Grundsteuer für 2016 zahlt und ab 2017 dafür Vorauszahlungen leistet?

    Zitat

    Nein, kein seperater Abfallbehälter, sondern nur die Abfallbehälter den auch die normalen Mieter nutzen.
    Und ich bezahle z.B. dieses Jahr über 30 € mehr für die Müllentsorgung, obwohl sich nichts geändert hat, an den Müssbehältern.


    Das ist natürlich ein Grund der Abrechnung, in diesem Punkt, zu widersprechen.

    Um was für ein Gewerbe handelt es sich eigentlich?

    Also nochmal hierzu. Wir haben keine Wärmemengenzähler. Haben diese HKV http://www.mue-line.de/index.php?id=9

    Also müssen die Warmwasserkosten doch noch mit einer Formel errechnet werden oder?
    Bin im Moment etwas verwirrt.

    Wärmemengenzähler ist, mal simpel gesagt, ein Zwischenzähler der den exakten Heizenergiebedarf/-verbrauch für die Warmwasseraufbereitung erfasst. Mit dieser Formel ist das nicht möglich und seit dem 1.1.2014 auch nicht mehr zulässig.

    Der Mieter darf in diesem Fall die Heizkostenabrechnung um 15 % kürzen.

    Mehr dazu hier https://www.haufe.de/immobilien/ver…_HI5682925.html

    Zitat

    Kann es wirklcih sein, das der normale Mieter in diesen Fall höhere Verbrauchtskosten tragen muss wie der Gewerbemieter???

    Die Gewerbeeinheit hat mit Sicherheit separate Abfallbehälter deren Entsorgung separat abgerechnet wird. Vielleicht sogar direkt mit dem Entsorger. Folglich hat die Gewerbeeinheit in diesen Punkt nichts mit den Wohneinheiten zu tun.

    Übrigens ist die Entsorgung von Gewerbemüll meistens teurer als der von "normalen" Haushalten. Angenommen alles, Gewerbe- und Haushaltsmüll, würde auf alle Nutzer im Haus umgelegt, wird das für die Wohnungsmieter mit Sicherheit teurer.

    Zum Allgemeinstrom (Treppenhausbeleuchtung):

    Ist die Gewerbeeinheit in einem separaten Trakt des Hauses hat sie auch damit nichts zu tun.

    Besagte Kostenarten fallen für die Gewerbefläche nicht an bzw. gesondert abgerechnet. Da ist zulässig.

    Was nicht mehr zulässig ist, ist die Ermittlung des der Warmwasserkosten mittels Formel. Seit 2014 sind separate Wärmemengenzähler dafür vorgeschrieben.

    Wenn Herr T und der Vermieter einen Mietvertrag ab dem 01.01.2017 abgeschlossen haben ist Frau D. nicht mehr Mieterin des Vermieters.

    Sprich damit das Herr T., auch wenn es Bruder oder Sohn (?) ist, keine Miete zahlt hat sie nichts zu tun.

    Sippenhaft gibt es in Deutschland nicht mehr.

    Zitat

    vom Prinzip her müsste der Vermieter nun eine Fristlose Kündigung schreiben,

    Er kann.

    Zitat

    nur wie lange müsste er Zeit geben damit Herr T die Wohnung Räumen muss.


    Etwa 1 - 2 Wochen.

    Zitat

    Und wie ist der sachverhalt wenn Herr T sich weigert und es zu einer Räumungsklage kommt, da meinte Herr T das sowas bis zu 1 Jahr dauern könnte.

    So ist es.

    Ich gehe mal davon aus das der Vermieter nicht selbst in dem Haus wohnt.

    Dann hast Du einen ganz "normalen" unbefristeten Mietvertrag.

    Der nächstmögliche Termin zu dem Du jetzt kündigen kannst ist der 30. Juni 2017.

    Die Bezeichnung Studierzimmer macht aus einem Haus noch lange kein Studentenwohnheim. Das hast Du richtig erkannt.

    zunächst muss der Vermieter einen feuchten Kehricht, dies wie du dass verlangst hast du nicht verlangt, denn der Vermieter muss den Energieausweis nur auf Verlangen herzeigen, vorführen oder Kopie aushändigen.

    Seit 2014 ist die EnEV da anderer Meinung.

    EnEV 2014: Vorzeigen des Energieausweises wird Pflicht

    Auch bislang galt die Pflicht, dass der Energieausweis einem potenziellen Mieter bei der Wohnungsbesichtigung vorgelegt werden muss, wenn er danach fragt. Diese Regelung wurde nun präzisiert: Künftig muss der Vermieter oder Makler den Energieausweis dem Interessenten zum Zeitpunkt der Besichtigung aktiv zeigen. Wird im Anschluss ein Mietvertrag abgeschlossen, muss der Ausweis oder eine Kopie dem Mieter ausgehändigt werden.

    https://news.immowelt.de/n/2083-worauf-…en-muessen.html

    Mal ehrlich. ... kannst Du Dir vorstellen, dass 3942 durch uns in 3 Monaten verbraucht wurde.

    Kann ich mir.

    Warum?

    Darum:

    Zitat

    Wie gesagt, Schlafzimmer nie an. Kinderzimmen nur ab und zu am Wochenende. Ansonsten immer aus, wenn wir zur Arbeit gehen.

    Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube Heizkosten zu sparen wenn man die Heizung völlig aus macht.

    Dann werden abends erst mal die Wände aufgewärmt. Da verpufft Heizenergie ohne das der Raum warm wird.

    Ist die Tür zum Schlafzimmer evtl. noch offen ackert der arme Heizkörper im Wohnzimmer ohne Ende.

    Aber wie schon mehrfach geschrieben, zuerst Zählerstände vergleichen.

    Zitat

    Auf Seite 2 steht Abrechnungszeitraum 07.01.2016 bis 06.01.2017 und darunter die Ablesewerte alt. Ich gehe davon aus, dass sind die Werte vom 07.01.2016. Dann könnte ich mir 3942 erklären.

    Richtig.

    Ablesewert alt sind die vom Auszug des Vormieters bzw. die von Eurem Einzug, Ablesewerte neu die per 06.01. 2017

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!