ZitatDurch die neu Regelung (seit 2015) und Auskunftsersucht des Einwohnermeldeamtes ist mir bekannt, dass der WG-Mitbewohner nicht einmal amtlich auf die Wohnung angemeldet ist.
Hast Du ihm denn die dazu nötige Wohnungsgeberbescheinigung ausgestellt?
ZitatMeine schlimmste Befürchtung ist, dass wenn ich zurück in die Wohnräume komme, der Mietbewohner samt Sachen verschwunden ist und ich keine Kontaktmöglichkeiten habe. Welche Rechte habe ich? Was kann ich tun?
Was Du tun kannst?
Das ganze Repertoire der rechtlichen Möglichkeiten, Mahnbescheid, fristlose Kündigung, Klage etc., abspulen oder froh sein das es so ausgegangen ist und die Kohle unter Lehrgeld verbuchen.
So am Rande, hat er ein möbliertes oder unmöbliertes Zimmer gemietet?

