ZitatGibt es irgendeine Regelung, dass bei einem Verkauf durch den Insolvenzverwalter kürzere Kündigungsfristen gelten?
Soweit ich weiß nicht.
Wortlaut des genannten Paragrafen:
§ 111
Veräußerung des Miet- oder Pachtobjekts
Veräußert der Insolvenzverwalter einen unbeweglichen Gegenstand oder Räume, die der Schuldner vermietet oder verpachtet hatte, und tritt der Erwerber anstelle des Schuldners in das Miet- oder Pachtverhältnis ein, so kann der Erwerber das Miet- oder Pachtverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen. Die Kündigung kann nur für den ersten Termin erfolgen, für den sie zulässig ist.
Selbst wenn der neue Eigentümer die Wohnung per Zwangsversteigerung erworben hätte, müßte er die für Vermieter geltende Kündigungsfrist einhalten.
Möglicherweise weiß er nur nicht das die Kündigungsfristen für Vermieter nach der Wohndauer des Mieters gestaffelt sind.