Beiträge von anitari

    Zitat

    wenn er mit dem Mietvertrag kommt ...

    ... nicht unterschreiben.

    Denn der neue Eigentümer tritt mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Vertrag ein. Für Euch ändert sich lediglich Name und Bankverbindung des Vermieters.

    Ist die Nutzung des Stellplatzes nicht vertraglich zugesichert kann der neue Eigentümer sie untersagen oder verlangen das Ihr dafür zahlt.

    3. hat sich erledigt wenn Ihr keinen neuen Vertrag unterschreibt. Die Miete gem. den gesetzlichen Bestimmungen kann auch so erhöht werden.

    Zu. 4.: Was steht dazu im Vertrag?

    Zu 5.: Bauliche Maßnahmen in der Wohnung muß der Vermieter rechtzeitig ankündigen. Ist dadurch die Tauglichkeit der Mietsache mehr als unerheblich eingeschränkt kann die Miete gemindert werden.

    Familienmitglieder und nahe Verwandte sind keine Dritte im Sinne des Mietrechts.

    Die Mutter kann wohnen wo sie will, kein Mietvertrag verpflichtet einen Mieter in einer bestimmten Wohnung auch leben zu müssen, der Sohn sollte die Füße stillhalten und alles so laufen lassen wie das vorher war, es sei denn die Mutter möchte die Wohnung aufgeben!

    Hier wird dem Sohn die komplette Wohnung zur alleinigen Nutzung vom Mieter überlassen.

    Hmm, ja, aber wenn die Mutter ihren damals 15-jährigen Sohn zu sich nahm?

    Auch dann hätte Sohnemann keinen Anspruch auf die Wohnung. Außer, was man nicht hoffen will, Mutti verstirbt unerwartet in nächster Zeit.

    Bernay, ich dachte Du kennst dich im Mietrecht aus.:rolleyes:

    Zitat

    Wenn man in der Schei*** rührt ...

    Das könnte übrigens auch der Vermieter. Und herausfinden das da was gewaltig stinkt.

    Verstehe. Gilt der Eigenbedarf auch, obwohl ich noch eine Eigentumswohnung besitze, die ebenfalls groß genug für uns wäre? (Aber halt in der Stadt ist und wir wieder zurück ans Land wollen.)

    Das müßte im E-Fall ein Richter entscheiden.

    Man könnte die ETW ja dem Mieter als Ersatz zur Miete anbieten.

    Wie schon geschrieben, Rat und Hilfe von einem Fachanwalt ist das Beste.

    Zitat

    Aber ich möchte nur zur Sicherheit nachfragen, ob das wohl wirklich rechtens ist?

    Es ist rechtens wenn Du einige gesetzliche Bestimmungen beachtest.

    1. Die Kündigung muß in Schriftform erfolgen.

    2. Du kannst den Mietern nur mit rechtlich zulässigem Grund, der im Kündigungsschreiben anzugeben ist, kündigen. Eigenbedarf wäre ein zulässiger Grund.

    3. Für dich als Vermieter, egal was im Vertrag steht, verlängert sich die Kündigungsfrist nach 5 und 8 Jahren Wohndauer des Mieters um jeweils 3 Monate.

    Zitat

    Nicht, dass da irgendetwas falsch formuliert ist und es zu Streiterein kommen könnte.

    Dann lass das von einem Fachanwalt für Mietrecht machen.

    Streitereien kann es aber trotzdem geben.

    Zitat

    Trifft das auf o.g. Fall zu?

    Trifft zu. Ein Kündigungsverzicht in einem Formularmietvertrag darf maximal 4 Jahre ab Vertragasbschluß betragen. Ansonsten ist die Klausel unwirksam. Im Zeitraum des 4jährigen Kündigungsverzichtes muß die für den Mieter geltende Kündigungsfrist enthalten sein.

    Zitat

    Wenn ja, wie hat eine Kündigung auszusehen? Einfach so, als gäbe es diese Klausel nicht

    Genau so.

    Der Vermieter hat nicht danach gefragt und Ihr habt immer pünktlich die Miete gezahlt.

    Warum sollte es ein Problem geben wenn der Vermieter jetzt von der Insolvenz erfährt?

    Kündigen kann er Euch nur wegen erheblicher Vertragsverletzungen.

    Was anderes wäre es wenn Ihr in einer Selbstauskunft falsche Angaben gemacht hättet. Da er aber keine verlangt hat ist der Drops gelutscht.

    Zitat

    Wie viele Monate beträgt die Kündigungsfrist, da ich ja schon etliche Jahre in diesem Apartment wohne?

    Für dich 3, für den Vermieter 9 Monate.

    Zitat

    Zählt in so einem Fall überhaupt die Mietdauer, obwohl es sich um einen Zeitmietvertrag handelt?

    Der Vertrag gilt als stillschweigend fortgesetzt oder als neu abgeschlossen, unbefristet.

    Für die Kündigungsfrist des Vermieters zählt die Wohn-, nicht die Vertragsdauer.

    Zitat

    Er möchte aber gerne noch weiter erhöhen, wie die per Gesetz zulässige Mieterhöhung. Dazu meinte er, da er mich nicht kündigen will, könnte ich das auch freiwillig leisten.

    Gibt es einen Grund warum der Vermieter dir kündigen könnte, außer evtl. Eigenbedarf?

    Lass dir keinen neuen Vertrag aufschwatzen!

    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Gibt es denn einen bestimmten Paragraphen der dies besagt bzw. die Folgen einer solchen Kündigung auflistet? Habe ich nämlich bisher nicht gefunden - nur wann eine solche Kündigung wirksam oder auch nicht ist.

    § 573c Abs. 1

    § 573c
    Fristen der ordentlichen Kündigung

    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.

    Wenn Du also bis zum 4.4.17 Kündigst endet dein Vertrag am 30.6.17

    § 573c Abs. 4

    (4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Wobei eine Kündigung keine Vereinbarung, sondern eine einseitige Willenserklärung ist.

    Einen Termin haben wir vom ihm noch nicht angeboten bekommen.

    Ihr seid verpflichtet die Wohnung zurückzugeben. Folglich müßt Ihr dem Vermieter einen Termin benennen bzw. 2 zur Auswahl.


    Zitat

    Bis wann müssen wir die Wohnung spätesten übergeben?

    Spätestens am 1. Mai um 0 Uhr.

    Welches Datum steht denn im Vertrag als Mietbeginn?

    Zitat

    Ich möchte wissen, wenn ich nach einem Jahr ausziehe , darf ich für eine Rückerstattung für 9 Tagen fragen?

    Wenn man berechtigte Ansprüche hat fragt man nicht danach, man macht sie geltend.

    Um welchen Betrag geht es eigentlich?

    Ich habe meine Wohnung gekündigt zum 01.07.2017. Kündigung ist mittlerweile raus.

    Zum 30.06.2017. Mietverträge können nur zum Monatsende gekündigt werden.

    Zitat

    Jetzt stellt sich meine Frage wenn ich meinen Freund JETZT mit in den Mietvertrag nehme , verlängert sich dann meine Kündigungsfrist, sprich muss ich eine neue Kündigung schreiben?

    Du kündigst und willst für die paar Monate noch das dein Freund im Mietvertrag steht?

    Denn Sinn verstehe ich nicht.

    Mal davon abgesehen ginge das nur mit Zustimmung des Vermieters.

    Angenommen er, Du und dein Freund würden zustimmen, dann wäre deine Kündigung unwirksam weil nicht von allen Personen der Partei Mieter erklärt.

    Was in der Wohnung vorhanden ist, wie z. B. Rollos, darf der Mieter auch benutzen.

    Zudem hat der Vermieter dafür zu sorgen das solche Einrichtungen in funktionsfähigem Zustand bleiben bzw. in einen solchen zu versetzen.

    Mit einer Klausel wie es dieser Vermieter versucht kann er sich nicht davor drücken.

    Man stelle sich vor er verbietet es das Klo zu benutzen weil es ja kaputt gehen könnte. ;)


    Aber sobald ums liebe Geld geht, sieht man die wahren Gesichter mancher Menschen.

    Entschuldigung, bei Euch doch auch.

    Ihr wollt die Zahlung für 2 Wohnungen sparen. Und da kommt doch der blöde Vermieter bzw. das BGB mit seinen gesetzlichen Bestimmungen. Zu blöd aber auch.

    Scherz bei Seite. Der Vermieter ist im Recht. Steht im Mietvertrag nichts oder was unwirksames zur Kündigungsfrist gilt automatisch die gesetzliche. Das sind für Mieter nun mal 3 Monate.

    Wie und ob der Vermieter Nachmieter sucht ist allein seine Sache.

    Hallo anitari,
    habe ich ihm mitgeteilt. Dann kam ein Schreiben vom Anwalt, dass ein außerordentliches Kündigungsrecht mit 3 Monaten bestehen würde. Deshalb die Frage. Im Netz ist nichts zu finden.
    Viele Grüße
    WM

    Dann möge der Herr Anwalt doch bitte die entsprechende Rechtsgrundlage nennen.


    Zitat

    nicht aber bei einem Verkauf des Insolvenzverwalters.

    Steht doch klar und deutlich im § 111 Insolvenzordnung

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