Haben Sie denn dem Vermieter die Mängel schon schriftlich angezeigt? Mündliche Aufforderungen reichen nicht bzw. sind im E-Fall nicht oder nur schwer nachzuweisen.
Hier finden Sie Infos wie Sie bei einer Mietminderung vorgehen sollten
Für die zerbrochene Fensterscheibe könnten Sie die Miete um 5 - 10 % mindern. Ich rate aber immer bei Mietminderung zu fachlicher Unterstützung (Anwalt oder Mieterbund). Da kann man als Laie sehr viel falsch machen und im Handumdrehen hat man Mietschulden.