Beiträge von anitari

    Haben Sie denn dem Vermieter die Mängel schon schriftlich angezeigt? Mündliche Aufforderungen reichen nicht bzw. sind im E-Fall nicht oder nur schwer nachzuweisen.

    Hier finden Sie Infos wie Sie bei einer Mietminderung vorgehen sollten

    Für die zerbrochene Fensterscheibe könnten Sie die Miete um 5 - 10 % mindern. Ich rate aber immer bei Mietminderung zu fachlicher Unterstützung (Anwalt oder Mieterbund). Da kann man als Laie sehr viel falsch machen und im Handumdrehen hat man Mietschulden.

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    Der Hauptmieter möchte sich mit dem Vermieter auf eine sofortige Kündigung einigen, da er schon Nachmieter gefunden hat!

    Na da soll sich der Hauptmieter mal nicht zu früh freuen. Die "frohe Botschaft" des Vermieters könnte nämlich "meine Mieter suche ich mir selber aus" lauten. Dann muß der Hauptmieter fristgerecht kündigen.

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    Habe ich ein Recht mit zu bestimmen, was für Mitbewohner ich bekomme?


    Als Mieter haben Sie kein Recht zu bestimmen wer Ihr Vermieter ist oder wird. Auch bei einem Untermietverhältnis nicht.

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    Was passiert wenn mei Vermieter (also der noch Hauptmieter) kündigt. Muss ich einen neuen Mietvertrag unterachreiben?

    Dann endet mit seinem auch Ihr Mietvertrag. Denn er muß ja die Wohnung bei Mietende vollständig geräumt zurück geben. Es sei denn der Nachmieter übernimmt Ihren Vertrag. Ein neuer Vertrag wäre nicht unbedingt nötig.

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    Mir wäre neu, dass man überhaupt einen Vertrag auf der Meldestelle vorlegen muss.

    Das ist nicht neu, wird nur wieder, besonders in "Brennpunktstaddteilen" einiger Großstädte, verlangt um Scheinanmeldungen zu vermeiden.

    Bis Ende der 1990er Jahre gab es ohne Mietvertrag + Bescheinigung des Vermieters das man auch wirklich eingezogen ist keine Ummeldung.

    Die schlechte Dämmung war Ihnen bereits beit Einzug/Vertragsunterzeichnung bekannt nehme ich mal an. Ergo habe Sie keinen Anspruch diese vom Vermieter beheben zu lassen.

    Tip für die Ladentür, selbst von innen Dämmen und mit einer Rigipsplatte verkleiden. Kostet nicht die Welt.

    So große Fenster kann kaum dämmen. Wie auch. Außer wie bei der Tür. Dann gibt es aber kein Tageslicht mehr.

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    Hat der Vermieter darauf einen Anspruch?

    Eigentlich nicht. Aber wenn Sie immer nachzahlen mußten, sollten Sie freiwillig diesen Betrag "hinterlegen".

    Je nach Abrechnungszeitraum können es noch 2 Abrechnungen sein die zu erstellen sind.

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    Nun soll es doch Verkauft werden

    Mit Betonung auf "soll". So schnell verkauft sich keine Immobilie. Wenn es dann aber doch so sein sollte, muß der neue Eigentümer zunächst den bestehenden Mietvertrag übernehmen. Natürlich wäre eine Kündigung wegen Eigenbedarf möglich. Die Bedingungen dafür sind allerdings recht streng. Als Mieter hätten Sie dann das Recht der Kündigung wegen besonderer zu widersprechen.

    Hier mehr zum Thema Eigenbedarf

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    ...muß eine Katze wirklich Hausmeisterkosten, Allgemeinstrom und Müllabfuhr ect zahlen?

    Klar. Auch die 50 Guppys im Aquarium:D

    Scherz beiseite, das ist natürlich Schwachsinn. Widersprechen Sie der Abrechnung in diesem Punkt bzw. rechnen diesen Betrag raus.

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    Kann ein Vermieter seinem/einem Familienmitglied welches als Mieter in seinem Haus wohnt,kündigen?

    Wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt kann der Vermieter dem Mieter kündigen. Das der Mieter rein zufällig ein Familienmitglied ist spielt keine Rolle.

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    Wenn die Gaskosten soviel höher sind, müsste doch auch die Zahl der AE entsprechend höher sein oder?

    Nein. Die Ableseeinheiten haben nicht mit Gaskosten zu tun. Das ist lediglich ein Anhaltspunkt um den Verbrauch zu errechnen.

    Mir scheint, wenn ich Ihre Frage so lese, Sie verwechseln Heizkosten mit Gaskosten.

    Das sie für 2011 höhere Heizkosten zahlen müssen kann viele Ursachen haben. Zum Beispiel das andere Mieter mehr geheizt und mehr warmes Wasser verbraucht haben als im Vorjahr. Denn Heizkosten werden ja zu 30 oder 50 % nach Wohnfläche abgerechnet.

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    Wenn merh Gas verbaucht wurde, muss ja auch mehr Wärme in die Wohungen gegangen sein.

    Sie haben eine süße Logik;)Das mehr Gas verbraucht wurde heißt nicht das es in den Wohnungen wärmer wird, nur das der eine oder andere Mieter mehr geheizt und mehr warmes Wasser verbraucht hat.

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    Zur Wohnung: 3Z KB 88m² 500€warm (davon 130 Nebenkosten)

    Das sind ca. 50 € zu wenig pro Monat. Was die Nachzahlung von ca. 500 € schon fast erklärt.

    Zur Info die durchschnittlichen Heizkosten liegen bei ca. 1 - 1,30 €/m² und die übrigen Nebenkosten nochmals 1 - 1,50 €/m².

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    Das sollte aber erst nach erfolgter Kündigung passieren.

    Das meine ich auch. Außerdem müssen sie Besichtigungen nicht wann und so oft der Vermieter das will zulassen. Er muß sich nach Ihnen bzw. Ihrem Zeitplan richten. Am besten, wenn Sie dann gekündigt haben, teilen Sie dem Vermieter schriftlich 1 - 2 Termine pro Woche (jeweils 1 - 2 Stunden)mit an denen Sie für Besichtigungen zur Verfügung stehen. Einer der 2 Termine sollte, wenn möglich, am Wochenende sein.

    Um Ihre Hauptfrage zu beantworten, ja Sie müssen dem Vermieter + Mietinteressenten, in die Wohnung lassen.

    Mehr Infos dazu hier

    Zitat

    Ist es eine Mähr ...

    Ist es. Und zwar eine nicht tot zu kriegende. Eine Nachmietersuche muß vom Vermieter genehmigt sein und macht bei ganz "normalen" unbefristeten Mietverträgen, falls genehmigt, ohnehin keinen Sinn, da der Vermieter bis 3 Monate Zeit hat zu prüfen/überlegen welchen der vorgeschlagenen Kandidaten er als Mieter akzeptiert.

    danke für Ihre Einschätzung, meiner Meinung nach liegt hier kein Abschluss
    eines Vertrages vor, weder mündlich noch schriftlich, sollte eine
    schriftliche Forderung bei mir eintreffen werde ich den Vermieter kontaktieren und ihm mitteilen dass ich diese nicht bezahlen werde.
    Und bei einem Mahnschreiben den Schritt zum Anwalt wagen.

    Würden Sie mir zu dieser Vorgehensweise raten?

    Genau so.

    Sollte der VM eine Zahlung fordern soll er doch erst mal den von beiden Parteien unterschriebenen Vertrag vorlegen. Also bitte Ihr Exemplar nicht vernichten. Es könnte im E-Fall als Beweis dienen das mündlich lediglich vereinbart war einen schriftlichen Vertrag abzuschließen.

    Annehmen muß der Vermieter die Kündigung nicht. Sie ist auch so wirksam und zwar automatisch zum 31.7.2012. Für Mieter gilt seid der Mietrechtsreform 2001, egal was im Vertrag steht, eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Gestaffelte Fristen gibt es nur noch für den Vermieter.

    Eine neu Kündigung würde ich nicht erklären. Denn diese wäre jetzt erst zum 31.8. möglich.

    Schreiben Sie dem Vermieter noch ein nettes Briefchen in dem Sie um die Wohnungsübergabemodalitäten zum 31.7.bitten/vereinbaren/vorschlagen.

    In einem 2FH in dem Mieter und Vermieter gemeinsam wohnen kann so abgerechnet werden, wenn vertraglich vereinbart. Ist vertraglich nichts zum Umlageschlüssel vereinbart könnte sogar nach Wohnfläche abgerechnet werden.

    Die Ablesegeräte (Heizkostenverteiler) kann der Vermieter, wenn er sie kauft, nicht auf die Mieter umlegen. Wenn er sie aber mietet wäre die Miete + Wartung dafür umlegbar.

    Aber nur wenn vertraglich vereinbart.

    Das gilt übrigens für alle Betriebskosten. Nur was vereinbart ist kann/darf der Vermieter umlegen/abrechnen.

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