Hausverkauf Angst wegen Eigenbedarf

  • Guten Tag
    Habe einige Fragen
    Wir sind vor ca 12 Monaten in ein 3 Parteien Haus eingezogen,
    Das 2 Jahre Lehrstand da sie es nicht Verkauft-bekommen haben .
    Wurde es nun neu Vermietet...
    Habe den Eigentümer noch extra gefragt,,, Es steht nicht mehr zum Verkauf und wird auch nicht Verkauft ,,,er meinte Klar mit nein ,sonst wären wir auch nicht eingezogen ist ja klar ....
    Habe dann die Ganze Wohnung neu Renoviert und den Ganzen garten neu gemacht ...
    Nun soll es doch Verkauft werden :mad:
    Kleine Info zur Wohnung Sind 4 Zimmer 115 cm 750 Euro Warm ,
    Mit Tollen garten den wir so Toll gemacht haben Separaten Eingang vom Garten aus in den Hoff wo auch 3 Stellplätze sind meiner ist direkt am Eingang
    Nun Haben wir Angst die Wohnung zu Verlieren wegen Eigenbedarf
    Vom neuen Eigentümer ( Da die Wohnung ein Traum ist )
    Kann ich nichts machen das ich in der Wohnung bleiben kann
    Es ist alles Perfekt zur Arbeit 10km einkaufen 5 Minuten zum Wald 10 Minuten Mein Sohn zur Arbeit 5 km Das ist alles klasse !!
    Nun wenn wir Pesch habe müssen wir raus !!
    Das kann es nicht sein !!
    Es muß doch was geben das ich nicht Raus muß Oder ??

    Ach so nun zur uns
    Da ist meine Frau mein Sohn und ich und unser Hund Symon

    Was kann ich tun Brauche Hilfe :(:(

  • Wenn es hart kommt, können Sie nichts tun.
    Es ist nach wie vor nicht Ihr Eigentum und Sie sind dort nur gegen Zahlung einer Gebühr(Miete) befristet geduldet.
    Oder Sie erwerben das Grundstück!

  • Hmm, was ist denn mit den anderen beiden Wohnungen im Haus? Auch wenn der neue Eigentümer Eigenbedarf geltend machen möchte, so muss er schon begründen, warum ausgerechnet für Ihre Wohnung....

  • Zitat

    Nun soll es doch Verkauft werden

    Mit Betonung auf "soll". So schnell verkauft sich keine Immobilie. Wenn es dann aber doch so sein sollte, muß der neue Eigentümer zunächst den bestehenden Mietvertrag übernehmen. Natürlich wäre eine Kündigung wegen Eigenbedarf möglich. Die Bedingungen dafür sind allerdings recht streng. Als Mieter hätten Sie dann das Recht der Kündigung wegen besonderer zu widersprechen.

    Hier mehr zum Thema Eigenbedarf

  • Hallo blue-wulf951,

    da es sich um ein Haus mit drei Wohnungen handelt ist es nicht so einfach fuer einen Vermieter oder Kaeufer Ihren Mietvertrag wegen Eigenbedarf zu kuendigen.

    Es bestehen somit ersteinmal zwei denkbare Moeglichkeiten.

    Ihr aktueller Vermieter moechte Sie kuendigen um ein "leeres" Haus zu einen anderen Preis verkaufen zu koennen.
    > Hier muss Ihr Vermieter schon sehr gute Gruende haben, warum er Sie kuendigen moechte. Allein wegen den Kaufpreis ? Schwer vorstellbar das dieser Grund ohne weiteres akzeptiert werden koennte ( Aber moeglich !)

    Ihr aktueller Vermieter verkauft das Haus ohne Sie zu kuendigen. Und der neue Eigentuemer moechte Sie kuendigen.
    > Hier gilt ersteinmal ein Grundsatz "Kauf bricht Miete nicht". Und wenn der neue Eigentuemer ausgerechnet Ihre Wohnung haben moechte, muessen auch dafuer nachvollziehbare Gruende vorhanden sein.
    Sollten die Gruende fuer eine Eigenbedarfkuendigung ausreichen, dann muss Ihr neuer Vermieter ( wenn vorhanden ) eine freistehende Wohnung im gleichen Objekt anbieten ( Anbietpficht ).

    Darueber bestehen noch weiter Moeglichkeiten dagegen zu reagieren
    In Kurzfassung
    > Kuendigungssperrfrist
    > Soziale Haertegruende
    > Stillschweigende Verlaengerung ( Paragraf 545 BGB )
    usw.
    Um alles genau zu erlaeutern muss ersteinmal abgewartet werden, wann, wie und mit welchen Inhalt Sie die Kuendigung erhalten.
    Tipp: Suche Sie nach den Erhalt der Kuendigung unmittelbar einen Fachmann / -frau auf ( Mieterschutzbund / Rechtsanwalt ) da es sicherer ist angemessen darauf zu reagieren.

    Geben Sie den Vermieter keinen Anlass Sie zu kuendigen, bleiben Sie weiterhin ein Mieter der seine Pflichten erfuellt insbesondere die puenkliche und vollstaendige Zahlung der Miete

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    2 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (29. Mai 2012 um 19:38)

  • Klass danke
    Sobald ich die Kündigung habe
    Ist erste weg zu Anwalt da ich nicht einsehe das ich soviel gelt und zeit
    in die Wohnung gesteckt habe ....
    Und wer zeiht in eine Wohnung ein wenn man nach einen Jahr wider raus soll ..
    Dan wären wir erst gar nicht eingezogen ist doch klar !!
    Kampf los gebe ich die Wohnung nicht auf !!!

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