Beiträge von anitari

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    Auch erscheinen uns die Nk etwas hoch , wir haben vergleichsweise in der vorherigen Wohnung (85qm) 80 € NK bezahlt ?!

    Dann aber sicher ohne Heizkosten.

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    ist es rechtens dass wir immer noch keine Nebenkostenabrechnung bekommen haben ?


    Unter Umständen ja. Entscheidend ist der Abrechnungszeitraum. Dieser muß zwar 12 Monate betragen, aber nicht zwingend das Kalenderjahr.

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    Und wie ist die Kündigungsfrist des Vermieters?

    Bei Wohndauer bis 5 Jahre 3 Monate, 5 - 8 Jahre 6 Monate und ab 8 Jahre 9 Monate. Nachzulesen im BGB § 573c Abs. 1

    Es gibt da noch eine Besonderheit. Gilt aber nur wenn Mieter und Vermieter im selben Haus, mit nicht mehr als 2 Wohnungen wohnen. Dann kann der Vermieter auch ohne Angabe eines Grundes dem Mieter kündigen. Allerdings mit einer, je nach Wohndauer, um 3 Monate längeren Frist.

    Da kein Grund für die Befristung angegeben ist, ist es ein unbefristeter Vertrag. Auch die Verlängerungsklausel greift hier nicht bzw. ist unwirksam.

    Kündigungsfrist für den Mieter 3 Monate. Ist jetzt, sofern die Kündigung spätestens am 3. Werktag im Juli beim Vermieter ist, zum 30. September möglich.

    Zitat

    ob ich, wenn mans ganz genau nimmt, erst nach 12 monaten die kuendigung einreichen darf, oder duerfte ich das auch schon nach 9 monaten, so dass ich dann nach 12 monaten ausziehen wuerde?

    Das kommt auf den exakten Wortlaut an. Die Bedeutung der Wörtchen ab, zum oder nach sollten eigentlich klar sein. Besonders jemandem der Abitur hat. Wenn nicht - Duden hilft.

    Also ist die Kündigung unwirksam und weil jetzt 2 Monate miete fehlen ist die auch nicht ab jetzt aktiv? Also ist die Unwirksam die Kündigung?

    Eine fristlose Kündigung wegen offener Mieten in Höhe von 2MM (müssen nicht 2 aufeinander folgende sein) wird nur unwirksam wenn die 2MM komplett und unverzüglich gezahlt. Ausgenommen es wurde in den letzten 2 Jahren schon einmal wegen Mietrückständen fristlos gekündigt.

    Hat der Vermieter gleichzeitig auch fristgerecht wegen unzuverlässiger Mietzahlungen gekündigt, bleibt diese Kündigung wirksam. Kündigungsfrist siehe BGB §573c Abs. 1

    Der Mietspiegel bzw. die ortsübliche Vergleichsmiete ist ein gescheiter, gesetzlich erlaubter, Grund. Egal wie marode das Haus ist.

    Allerdings darf der Vermieter die Miete nur um maximal 20 % innerhalb von 3 Jahren erhöhen.

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    Jetzt kamen die uns an, mit: Wir haben gar kein Anspruch auf einen Kellerraum, Dachbodenplatz und die Garage die wir seit 25 Jahren haben, gehört eigentlich nicht zu unserer Wohnung!

    Schauen Sie in Ihren Mietvertrag. Keine Vereinbarung zu den Räumen und Flächen - kein Anspruch darauf. Oder umgekehrt.

    Die von Ihnen aufgeführten Vergleichspreise sind rein statistische Mittelwerte und haben nichts mit den tatsächlichen Kosten zu tun.

    Die Preise für Wasser z. B. sind in Deutschland extrem unterschiedlich. Das geht von lumpige ca. 2 € pro m², über ca. 5 € bis hin zu stolzen 10 €.

    Noch ein Beispiel ich zahle ca. 1,60 €/m² Grundsteuer im Jahr. Das kann z. B. in München das doppelte, in ein kleinen Dörfchen in Thüringen nur die Hälfte sein.

    Mainschwimmer

    Zitat

    Ich trinke kein Bier und wurde auch nicht gefragt.

    Die Säuglinge und Kinder auch nicht;)

    Jede Mietvertragspartei, Vermieter und Mieter, hat das Recht Zeugen (z. B. den Ehemann) zur Wohnungsübergabe/-abnahme mitzubringen. Ja sogar einen Dritten (z. B. die Tochter) damit zu beauftragen.

    Was würden Sie denn sagen wenn die Vermieterin eine Abnahme ablehnen würde nur weil Sie einen Beistand (die beste Freundin z. B.) dabei haben möchten?

    Zitat

    Fristlose Kündigung noch abzuwenden?

    Wenn sie nicht berechtigt ist, ihr widersprechen. Ob sie berechtigt ist oder nicht lassen Sie am besten fachlich prüfen.

    Sollten Ihre Beschwerden wirklich der einzige Grund sein, ist das natürlich kompletter Schwachsinn.

    Zitat

    Was soll ich nun tun?

    Im Prinzip könnten Sie den Vermieter bzw. die Verwalterin wegen Hausfriedensbruch anzeigen. Sie, die Verwalterin, hatte zwar Ihre Erlaubnis die Wohnung in Ihrer Abwesenheit zu betreten, aber ausschließlich zum Zwecke der Besichtigung mit Mietinteressenten.

    Sollten die Handwerkerrechnungen kommen, mit dem Vermerk das Sie keinen Auftrag erteilt haben, zurück schicken.

    Hallo Nora, das tut mir Leid. Habe es aber vermutet. Es ist ungewöhnlich das sich Mieter und Vermieter zum Unterschreiben des Vertrages irgend wo treffen. Jedenfalls nicht ohne das der Mieter vorher ausreichend Gelegenheit und Zeit hatte den Vertrag gründlich zu lesen und evtl. prüfen zu lassen. Das Sie diese Gelegenheit nicht hatten hat mir mein 7. Sinn gesagt.
    Bei größeren Entfernung ist es eigentlich üblich den Vertrag per Post hin- und her zuschicken. Genau genommen war das ein sog. Haustürgeschäft.

    Aber das hilft Ihnen jetzt auch nicht mehr. Ist aber für die Zukunft sicher nützlich.

    Das Sich sich mit der richtigen Vermieterin treffen finde ich gut. Und noch eine Vermutung beschleicht mich. Evtl. ist ja der jetzige Miete, da Sie die Wohnung ja besichtigt haben, ein Komplize der Betrügerin.


    Alles Gute:)

    Die genannten Posten gehören zu den umlagefähigen Nebenkosten. Daher sehe ich das diese Klausel als wirksame Nebenkostenvereinbarung an. Allerdings, wie Mainschwimmer schon schreibt, 1 x jährlich reicht aus bzw. ist nicht nötig. Wenn Ihr also innerhalb eines Jahres vor einer evtl. Kündigung die Wartungen und Überprüfungen habt machen lassen, müßt Ihr sie vor dem Auszug nicht noch ein mal machen lassen.

    Zitat

    Das darf er doch nicht oder?

    Doch, darf er.

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    Einfach so hin nehmen wollen wir es auch nicht.


    Müssen Sie aber. Oder eine andere Wohnung suchen wo Ihnen die Haltung eines Hundes ausdrücklich erlaubt wird.

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    Wieviel Mahnungen braucht es denn um es weiter zu geben ans Inkasso z.B.?

    Brauchen? Keine. Im Gegenteil der Vermieter kann sofort einen Mahnbescheid, schlimmstenfalls sogar eine Kontopfändung erwirken. Also versuchen Sie soviel wie möglich der Forderungen zu zahlen. Am besten natürlich alles. Dann ist Ruhe.

    Zitat

    Wiso kann kann ich denn dagegen jetzt nicht mehr angehen?

    Weil Sie es verpennt, nicht konsequent durchgezogen bzw. gründlich verbockt haben. Ganz einfach.

    Erst widersprechen und dann nicht auf weitere Post antworten bzw. sie mit "unbekannt verzogen" zurück schicken. Glauben Sie der Vermieter zieht sich die Hose mit der Kneifzange an? Sorry, aber für so viel Ignoranz und Unklugheit kann ich kein Verständnis aufbringen.

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