Beiträge von anitari

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    Weißt Du vielleicht auch, was nun aus meinem Kautionsanteil wird?

    Egal ob der VM jetzt noch eine Abrechnung erstellt oder nicht, den Kautionsanteil muß er Dir auszahlen, denn er hätte ohnehin keinen Anspruch mehr auf eine evtl. Nachzahlung.

    Rechtliche Basis das eine vetl. Nachzahlung nicht mehr zu zahlen ist § 556 BGB Vereinbarungen über Betriebskosten - dejure.org

    Rechtliche Basis das er sogar die geleisteten Vorauszahlungen zurück erstatten muß, dieses Urteil z. B.

    Der Mieter kann die Rückzahlung aller monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen verlangen, wenn der Vermieter sich weigert, über die Nebenkosten und Vorauszahlungen abzurechnen (LG Berlin 64 S 509/99).

    Quelle und mehr dazu Rückzahlung von Nebenkosten, Mieter kann Vorauszahlungen zurückfordern, wenn keine Abrechnung vorgelegt wurde

    Eine Nebekostenabrechnung hätte Dir spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes (ebenfalls 12 Monate) zugehen müssen.

    Vorlegen kann Dir der Vermieter eine Abrechnung, muß er sogar, nur eine evtl. Nachzahlung mußt Du jetzt nicht mehr leisten.

    Im Gegenteil, Du kannst, wenn der Vermieter der Aufforderung eine Abrechnung zu erstellen nicht nachkommt, die gesamten gezahlten monatlichen Vorauszahlungen zurückfordern.

    Deine Pflicht ist es die Kündigungsfrist einzuhalten. Ohne Erlaubnis des Vermieters bist Du nicht berechtigt Nachmieter zu suchen. Folglich auch keine diesbezüglichen Anzeigen zu schalten o. ä.

    Das Recht des Vermieters sich seine Mieter selbst auszusuchen. UND die Wohnung zwecks Besichtigung mit Mietinteressenten zu betreten.

    Wenn Du selten da bist leg selbst Termine fest an denen Besichtigungen möglich sind und teile diese dem Vermieter schriftlich mit.

    Besichtigungen gänzlich und grundlos verweigern kann zu Schadenersatzansprüchen des Vermieters führen.

    Wie auch schon im anderen Forum geschrieben, die rückständige Miete umgehend zahlen. Dann ist die fristlose Kündigung unwirksam.

    Geh schnellstens zum Arbeistamt, Jobcenter oder wo auch immer hin beantrage Hilfe.

    Das und den Chef auf Zahlung des ausstehendes Lohns beim Arbeitsgericht verklagen, hättest Du längst tun sollen.

    Sorry, das hat nichts mit Schamgefühl (Charm ist was anderes;)), sondern eher was mit Dummheit zu tun.

    Zitat

    Habt ihr eine Ahnung was ich indem Schreiben stehen muss? ALso das er für die Schulden alleine aufkommt...

    Das im Himmel Jahrmarkt oder Weihnachten ab sofort im Sommer ist. Den Vermieter interessiert es nicht wer von mehreren Hauptmietern Schuld ist das die Miete nicht gezahlt wurde.

    Zitat

    Nur wir wollten schon vorher raus, indem wir einen Nachmieter suchen.

    Dazu braucht Ihr die Erlaubnis des Vermieters. Und selbst wenn Ihr die habt kann sich der Vermieter bis 3 Monate Zeit lassen um zu prüfen ob und welchen der vorgeschlagenen Interessenten er akzeptiert.

    Wie schon geschrieben, ist der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr hat der VM bis zum 31.12. des Folgejahres Zeit die Abrechnung er- und zuzustellen.

    Der Vermieter ist berechtigt einen angemessenen Teil für eine evtl. Nachforderung aus der Abrechnung zurück zu behalten.

    Er ist aber verpflichtet spätestens 6 Monate nach Mietende über die Kaution abzurechnen und zu begründen warum sie ganz oder einen Teil noch zurückhält.

    Mehr dazu hier Rückzahlung der Mieterkaution

    Zitat

    Ich bin ja dann kein Hauptmieter mehr, weil mein Vertrag ausläuft.

    Natürlich bist Du noch Hauptmieter. Und das bis zum 30.9. Du hättest auch einen Schlüssel behalten können/sollen.

    Für evtl. Schäden die der Zwischen-/Untermieter verzapft bist Du verantwortlich auch dafür das die Bude am 30.9. komplett geräumt ist.

    Zitat

    und ich auch in 3 Monaten ausziehen werde.

    Dann müßt Ihr doch beide schon gekündigt haben. Folglich ist es völlig unnötig das Dein Mitbewohner kündigt. Mal davon abgesehen das seine Teilkündigung unwirksam wäre.

    Zitat

    Nun würde es mich interessieren ob ich verpflichtet bin die kompletten Kosten der Wohnung zu übernehmen

    Dem Vermieter gegenüber ist jeder von Euch zu 100 % verpflichtet. Das Dein Mitbewohner nicht zahlt/zahlen will ist ein Problem zwischen Euch beiden.

    Zitat

    Gibt es dqann eine gesetzl. Grundlage, über die ich ablehnen bzw. nicht unterschreiben muss.

    Gesetzliche Grundlage? Euer gültiger Mietvertrag.

    Wenn der VM einen neuen Vertrag möchte soll er doch den alten kündigen. Dazu muß er aber einen schwerwiegenden Grund angeben. Und den hat er (hoffentlich) nicht.

    Wohnt Ihr mit dem VM gemeinsam in 2FH?

    Zitat

    ... worauf ich mich berufen kann?

    darauf:

    BGB § 535
    Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

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