ZitatOder auch eine Loggia.
Wintergarten, Schwimmbad und Dachgarten auch:)
ZitatOder auch eine Loggia.
Wintergarten, Schwimmbad und Dachgarten auch:)
Der Vermieter scheint was Studenten und Lärmbelästigung angeht ein "gebranntes Kind" zu sein.
Natürlich kann er gleich bei einem erstmaligen Vorfall dieser Art den Mieter ermahnen. Wehret den Anfängen.
Ihr müßt natürlich eine diesbezügliche Erklärung nicht unterschreiben.
Ihr solltet aber künftig auf Zimmerlautstärke achten und pünktlich um 22 Uhr in die Heia gehen;)
Mehrmalige Beschwerden über Lärmbelästigung können zur fristlosen Kündigung führen.
ZitatDarf ich den Flur zu 100% miteinberechnen?
Ganz simpel gesagt, alles was hinter der Wohnungstür ist zählt zur Wohnfläche.
Übrigens auch eine Terrasse oder ein Balkon darf zu 25 - 50 % dazu gerechnet werden.
Ein Zeitmietvertrag kann überhaupt nicht gekündigt werden. Er endet mit Ablauf der Befristung.
Genau genommen war die Kündigung unwirksam.
Ich meine auch das sich der Weg zu einem Anwalt lohnt.
ZitatAlso haben wir jetzt beschlossen uns Zeit zu lassen mit dem Umzug und so dann doch erst gegen Ende Dezember umzuziehen, denn wenn ich schon doppelt Miete zahlen muss nutz ich das auch aus.
Kluge Entscheidung;)
Berny und Vermieter
ZitatDa fällt mir ad hoc die Jubiläumsbaustelle Berliner Flughafen ein.
Niemand hat die Absicht einen Flughafen zu errichten.
:D:D:D
Ihr hättet Euch noch mal genau nach dem endgültigen Bezugstermin erkundigen sollen. 1- 2 Wochen sind bei einem Neubau nichts. Das können auch locker 1 - 2, oder sogar mehr Monate werden. Siehe Antwort Berny.
ZitatAlso ist der Mieter immer im Nachteil in solch einem Falle?
Es zwingt ja keiner den Mieter vor Ende der Kündigungsfrist auszuziehen.
Zitat... Bewerber vorgeschlagen habe, der "meinen Ansprüchen" entspricht?
Der/die Bewerber müssen den Ansprüchen der Vermieterin entsprechen. Sie kann auch beide Bewerber ablehnen bzw. sich mit Ihrer Entscheidung bis zum Ende Deiner Kündigungsfrist Zeit lassen.
Bewerber 2 könnte jetzt ohne hin erst zum 31.01.2013 kündigen.
ZitatOder kann er eine Besichtigung verweigern?
Wenn Du dem Vermieter 3 MM als Mietausfallentschädigung auf den Tisch legst, kannst Du das.![]()
ZitatIch bin im Betrag einfach in 1998 "eingestiegen".
Was heißt "einfach eingestiegen"? Sind Sie offizieller Mieter oder laut Vertrag immer noch Ihr Schwiegervater?
ZitatAm Anfang April möchte meine Wohnung verlassen.
Aber nicht vergessen fristgerecht zu kündigen. Wenn vertraglich keine kürzere Frist vereinbart ist gilt die 3monatige. Ausgenommen es wurde individuell eine längere K-Frist vereinbart.
Sie müßten bzw. der der als Mieter im Vertrag steht müßte dann spätestens am 4. Werktag im Januar 2013 zum 31. März 2013 kündigen.
1. Frage: Was genau steht im Vertrag?
2. Frage: Geht es, weil Du schreibst, "danach werde ich in Österreich weiter arbeiten", überhaupt um deutsches Mietrecht?
ZitatZunächst wäre sicherlich zu klären, ob es sich hier tatsächlich um einen Mietvertrag mit einem Kündigungsverzicht handelt oder aber ein Zeitmietvertrag vereinbart werden sollte. Deshalb wäre der Wortlaut der getroffenen Vereinbarung interessant.
Stimme Dir vollkommen zu.
Alle die bisher geantwortet haben setzen einfach voraus das es sich um einen wirksamen Zeitmietvertrag bzw. um einen wirksamen Kündigungsverzicht handelt.
ZitatTipp: Bleib' bei Deinen Leisten.
Das mit den/dem Leisten betrifft einen anderen Beruf;)
ZitatIn wieweit kann ich Mietminderung aufgrund des aufgeführten Mangel verlangen?
Keine. Oder wurde vertraglich ein beheizter Keller unter der Wohnung zugesagt? Ich glaube sicher nicht.
ZitatEr hat mit dem Vermieter gesprochen, dass er zum 1.11. auszieht und der dass wohl auch bewilligt hat.
Das käme einer Vertragsentlassung gleich der auch Du zustimmen müßtest.
"Gesprochen" und "hat wohl auch bewilligt" ist nichts handfestes.
Wie schrieb schon olle Jöte "Denn was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen."
ZitatIm Mietvertrag haben wir beide unterschrieben.
Dann wäre seine, wenn überhaupt erfolgt, Teilkündigung unwirksam.
ZitatKleine Info, der nur Rückschein wurde mir unterschrieben wieder zugestellt. Der Empfang ist quittiert mit 4.10. Reicht das noch für den 31.12. oder ist das schon 31.01.? Ich bin hier grad etwas verwirrt...
Wenn Du den Rückschein mit Unterschrift des Empfängers ist doch alles in Butter. Der 4.10.2012 war der 3. Werktag. Somit endet die K-Frist am 31. Dezember 2012.
Zitatund wenn doch mit welcher Frist ??
Mit keiner sofern ein Betrag in Höhe von 2 MM erreicht ist.
Worum genau geht es denn? Wenn Dir die Wohnung zu teuer ist/wird lehne die Mieterhöhung ab, such eine preiswertere, kündige und gut ist.
Zitatbedingt die Verweigerung der Zustimmung zu einer gesetzlich korrekten Mieterhöhung die Kündigung des Mietverhältnisses?
Ja. Entweder seitens des Mieters weil er die höhere Miete nicht zahlen will. Oder spätestens wenn ein nicht unerheblicher Teil der Miete offen ist, seitens des Vermieters. Zuvor wird der Vermieter sicher die Zustimmung zur Mieterhöhung einklagen.
ZitatDer Kalender...
Ups, der scheint bei mir 1 Monat vorzugehen.:o
Natürlich November und endet am 31. Januar.
Danke für den Hinweis:)
ZitatZitat:
Zitat von anitari Beitrag anzeigen
Das der Vermieter das Einschreiben noch nicht abgeholt hat macht die Kündigung nicht ungültig. Sie beginnt halt, wenn er sie Morgen (4.10.) nicht abholt erst mit dem Dezember und endet am 28. Februar.
Das verstehe ich nicht.
Was ist daran bitte nicht zu verstehen?
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