Beiträge von anitari

    Der Vermieter scheint was Studenten und Lärmbelästigung angeht ein "gebranntes Kind" zu sein.

    Natürlich kann er gleich bei einem erstmaligen Vorfall dieser Art den Mieter ermahnen. Wehret den Anfängen.

    Ihr müßt natürlich eine diesbezügliche Erklärung nicht unterschreiben.

    Ihr solltet aber künftig auf Zimmerlautstärke achten und pünktlich um 22 Uhr in die Heia gehen;)

    Mehrmalige Beschwerden über Lärmbelästigung können zur fristlosen Kündigung führen.

    Berny und Vermieter

    Zitat

    Da fällt mir ad hoc die Jubiläumsbaustelle Berliner Flughafen ein.

    Niemand hat die Absicht einen Flughafen zu errichten.

    :D:D:D

    max1337

    Ihr hättet Euch noch mal genau nach dem endgültigen Bezugstermin erkundigen sollen. 1- 2 Wochen sind bei einem Neubau nichts. Das können auch locker 1 - 2, oder sogar mehr Monate werden. Siehe Antwort Berny.

    Zitat

    ... Bewerber vorgeschlagen habe, der "meinen Ansprüchen" entspricht?

    Der/die Bewerber müssen den Ansprüchen der Vermieterin entsprechen. Sie kann auch beide Bewerber ablehnen bzw. sich mit Ihrer Entscheidung bis zum Ende Deiner Kündigungsfrist Zeit lassen.

    Bewerber 2 könnte jetzt ohne hin erst zum 31.01.2013 kündigen.

    Zitat

    Ich bin im Betrag einfach in 1998 "eingestiegen".

    Was heißt "einfach eingestiegen"? Sind Sie offizieller Mieter oder laut Vertrag immer noch Ihr Schwiegervater?

    Zitat

    Am Anfang April möchte meine Wohnung verlassen.

    Aber nicht vergessen fristgerecht zu kündigen. Wenn vertraglich keine kürzere Frist vereinbart ist gilt die 3monatige. Ausgenommen es wurde individuell eine längere K-Frist vereinbart.

    Sie müßten bzw. der der als Mieter im Vertrag steht müßte dann spätestens am 4. Werktag im Januar 2013 zum 31. März 2013 kündigen.

    Zitat

    Zunächst wäre sicherlich zu klären, ob es sich hier tatsächlich um einen Mietvertrag mit einem Kündigungsverzicht handelt oder aber ein Zeitmietvertrag vereinbart werden sollte. Deshalb wäre der Wortlaut der getroffenen Vereinbarung interessant.

    Stimme Dir vollkommen zu.

    Alle die bisher geantwortet haben setzen einfach voraus das es sich um einen wirksamen Zeitmietvertrag bzw. um einen wirksamen Kündigungsverzicht handelt.

    Zitat

    Er hat mit dem Vermieter gesprochen, dass er zum 1.11. auszieht und der dass wohl auch bewilligt hat.

    Das käme einer Vertragsentlassung gleich der auch Du zustimmen müßtest.

    "Gesprochen" und "hat wohl auch bewilligt" ist nichts handfestes.

    Wie schrieb schon olle Jöte "Denn was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen."

    Zitat

    Im Mietvertrag haben wir beide unterschrieben.

    Dann wäre seine, wenn überhaupt erfolgt, Teilkündigung unwirksam.

    Zitat

    Kleine Info, der nur Rückschein wurde mir unterschrieben wieder zugestellt. Der Empfang ist quittiert mit 4.10. Reicht das noch für den 31.12. oder ist das schon 31.01.? Ich bin hier grad etwas verwirrt...


    Wenn Du den Rückschein mit Unterschrift des Empfängers ist doch alles in Butter. Der 4.10.2012 war der 3. Werktag. Somit endet die K-Frist am 31. Dezember 2012.

    Zitat

    bedingt die Verweigerung der Zustimmung zu einer gesetzlich korrekten Mieterhöhung die Kündigung des Mietverhältnisses?

    Ja. Entweder seitens des Mieters weil er die höhere Miete nicht zahlen will. Oder spätestens wenn ein nicht unerheblicher Teil der Miete offen ist, seitens des Vermieters. Zuvor wird der Vermieter sicher die Zustimmung zur Mieterhöhung einklagen.

    Zitat

    Zitat:
    Zitat von anitari Beitrag anzeigen
    Das der Vermieter das Einschreiben noch nicht abgeholt hat macht die Kündigung nicht ungültig. Sie beginnt halt, wenn er sie Morgen (4.10.) nicht abholt erst mit dem Dezember und endet am 28. Februar.
    Das verstehe ich nicht.

    Was ist daran bitte nicht zu verstehen?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!