Hallo, liebes Forum,
Ich habe heute meine Abrechnung bekommen.
223€ schlagen zu Buche ( im letztem Jahr: 322€)
Die Erhöhung bezieht sich auf gestiegenen Wasser und Heizkosten.
Die Miete wurde gleich um 20€ angepasst.
Meine Frage:
Wir bewohnen in einer Stadtvilla die untere Etage,also über einen nicht beheizten und isolierten Keller, die Wohnung ist dadurch immer kälter- gegenüber der Nachbarwohnung mit beheizten Keller (weil die Wärmeaufbereitungsanlage dort installiert wurde)
In wieweit kann ich Mietminderung aufgrund des aufgeführten Mangel verlangen?
Danke
ureika