Betriebskostenabrechnung

  • Hallo, liebes Forum,

    Ich habe heute meine Abrechnung bekommen.
    223€ schlagen zu Buche ( im letztem Jahr: 322€)
    Die Erhöhung bezieht sich auf gestiegenen Wasser und Heizkosten.
    Die Miete wurde gleich um 20€ angepasst.
    Meine Frage:
    Wir bewohnen in einer Stadtvilla die untere Etage,also über einen nicht beheizten und isolierten Keller, die Wohnung ist dadurch immer kälter- gegenüber der Nachbarwohnung mit beheizten Keller (weil die Wärmeaufbereitungsanlage dort installiert wurde)
    In wieweit kann ich Mietminderung aufgrund des aufgeführten Mangel verlangen?

    Danke

    ureika

  • Gar keine! Es liegt kein Mangel vor.
    Sie haben einfach die falsche Wohnung gemietet und dafür sollen nun andere Leute die Kosten tragen.
    Es gehört zum allgemeinen Grundwissen, das eine Erdgeschoßwohnung immer kälter als eine Mittelwohung ist.

  • Ich habe heute meine Abrechnung bekommen.
    223€ schlagen zu Buche ( im letztem Jahr: 322€)


    Hmm, jährlich 99 Euronen weniger an Betriebskosten würde ich mir doch gerne gefallen lassen...

  • Berny ...

    er zahlt nicht 99 Euro weniger sondern die Nachzahlung ist diese Jahr nur 99 Euro geringer ausgefallen als letztes Jahr.

    Kolinum kann ich nur zustimmen. Eine Mietminderung können Sie hier natürlich nicht rechtfertigen.
    Wobei ich schon krassere Mietminderungsideen gehört habe. :)

  • Zitat

    In wieweit kann ich Mietminderung aufgrund des aufgeführten Mangel verlangen?

    Keine. Oder wurde vertraglich ein beheizter Keller unter der Wohnung zugesagt? Ich glaube sicher nicht.

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