Beiträge von anitari
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Hast Du keine Kaution hinterlegt?
Davon kann der VM normalerweise einen Teil für evtl. Nachzahlungen für noch zu erstellende BK-Abrechnungen einbehalten. Sofern Nachzahlungen zu erwarten sind. Einen Teil heißt das 2 - 4fache einer monatlichen Vorauszahlung.
ZitatYes, he can.
No, he can not. Meine ich. Das käme meiner Ansicht nach einer, falls vertraglich nicht vereinbart, nachträglichen Kautionsforderung oder einer "Aufstockung" der Kaution über den vereinbarten Betrag oder sogar über die zulässigen 3 KM gleich.
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also wenn der dachboden nicht laut mietvertrag gemietet wurde, dann dürfte der vermieter jederzeit durch unsere wohnung auf den dachboden?
Natürlich nicht jeder Zeit und so er will. Dazu muß er sich schon anmelden. 24 Stunden vorher ist das Minimum.
Mal davon abgesehen, wie will er denn in Eure Wohnung kommen? Oder hat er etwa einen Schlüssel?
Wenn ja, schnellstens den Schließzylinder austauschen.
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Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vermieters ( Kündigung wegen Eigenbedarf als Einliegerwohnung, Teilkündigung und Verwertungkündigung §§ 573, 573a 573b BGB) ist daher ausgeschlossen.
Da diese Vereinbarung nicht zum Nachteil des Mieters ist, ist sie wirksam. Auch für den neuen Eigentümer der den Vertrag unverändert übernehmen muß.
So ein s...blonder Vermieter:D
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und was sollte ich deiner meinung nach machen, um zu verhindern, dass meine nette Vermieterin sich nen schönen wintermantel von meiner kohle kauft?
Prüfen bzw. prüfen lassen ob die Renovierungsklausel wirksam ist.
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Diese Klausel kam mir schon etwas seltsam vor.
Etwas seltsam formuliert, aber nicht unrechtens.
Zitatist der Betrag von 520€ für Renovierungen in der Wohnung (86qm/ 2 1/2 Zimmer) rechtfertigend?
Das wäre ein echtes Schnäppchen:D
ZitatMuss ich nun die gesamte Wohnung streichen?
Das ist die wichtigste Frage und kann nur beantwortet werden wenn man den genauen Wortlaut der Renovierungsklausel kennt und was vereinbart ist wie die Wohnung bei Auszug zu übergeben ist.
Eins nur vorab. Eine Klausel wonach der Mieter, unabhängig von Wohndauer und tatsächlichem Renovierungsbedarf, bei Auszug renovieren muß ist unwirksam.
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Welche Frist ist angemessen bezüglich der Kautionsrückzahlung?
Wenn die Kaution fällig ist, keine Frist.
Aber so wie ich das lese ist die Kaution noch gar nicht fällig. Es müssen mit Sicherheit noch Betriebskostenabrechnungen erstellt werden. Und wenn da Nachzahlungen zu erwarten sind kann der VM einen Teil der Kaution dafür einbehalten. Um das prüfen und ob evtl. noch andere Ansprüche bestehen, hat der VM bis 6 Monate nach Mietende Zeit.
Frühestens dann kann man als Mieter zumindest die Abrechnung über die Kaution fordern.
Da haben sie etwas zu früh gedroht.
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Begriffserklärung Mietsache:
Mietsache sind die Räume die dem Mieter vertraglich zur alleinigen Nutzung überlassen werden.
Wurde Dir neben dem Zimmer auch die alleinige Nutzung von Küche und Bad zugesichert?
Wenn nicht darf der Vermieter oder eine von ihm bevollmächtigte Person (z. B. der Hausmeister) Küche und Bad ohne Erlaubnis betreten. Das er das ohne Voranmeldung macht finde ich zwar unhöflich, wird aber wohl seine Ursachen haben.
Das die nicht mitgemieteten Räume lediglich Gemeinschaftsräume sind hätte nicht mal einer Änderung der Hausordnung bedurft. Das versteht sich von selbst.
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denn im August können keinerlei Wasser- und Heizkosten entstanden sein.
Meine Antwort bezüglich der Heizkosten nicht verstanden?
Dann noch mal gaaanz langsam und vielleicht etwas einfacher.
Die monatlichen Vorauszahlungen für Heizkosten sind der Mittelwert der Jahresheizkosten. Die selten mit den tatsächlichen Heizkosten übereinstimmen.
Würde man nur die in den jeweiligen Monaten tatsächlichen Heizkosten zahlen, würdest Du beispielsweise im Januar 300 statt 100 € zahlen müssen.
In den heizfreien Monaten (Mai - September) "spart" man also sog. Guthaben an, von dem man dann in den Heizmonaten (Oktober - April) profitiert. Und da Du nur 2 statt 5 Monate Guthaben für den Winter ansparen konntest, fehlt Dir das jetzt halt.
Mal davon abgesehen, wenn über die Heizungsanlage auch das Warmwasser aufbereitet wird, entstehen ja auch in den heizfreien Monaten, mal abgesehen von den Grundkosten, tatsächliche Heizkosten.
ZitatIch hätte selbst mit 120 € monatlich gerecht,
Allein für Heizkosten richtig. Und für die übrigen Betriebskosten noch ein mal so etwa viel.
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Ist dieser Satz vielleicht rechtswidrig?
Dieser?
ZitatDas Recht zur ordentlichen Kündigung wird auf die Dauer von 2 Jahren ab Abschluss des Mietvertrages für beide Parteien ausgeschlossen.
Nein. Ein gegenseitiger Kündigungsverzicht ist, in einem Formularmietvertrag, bis 4 Jahre rechtens.
Was hätten Sie, aus Sicht als Mieter, gesagt wenn Ihnen der VM trotz "diesem Satz" vor Ablauf der 2 Jahre gekündigt hätte?
ZitatGibt es irgendeine Möglichkeit bereits vorher raus zu kommen?
Außer dem VM die Kaution zu "schenken"? Ihn höflichst bitten Nachmieter vorschlagen zu dürfen und hoffen das der VM, schnellstmöglich, wenn überhaupt, für einen entscheidet und Sie aus dem Vertrag entläßt.
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da man uns sowohl im Pflegeheim als auch beim Sozialamt gesagt hat, dass wir nicht zahlen sollen.
Man sagte uns wortwörtlich: Dann hat der Vermieter Pech gehabt!
Ebenfalls sagte man uns, dass der Vermieter keine Lust hätte sich mit dem Sozialamt anzulegen und somit auf die Mietrückstände verzichten würde.
Da hat man Euch ganz großen Mist erzählt, der teuer werden kann. Für Euch.
Das Mieter ins Heim kommen oder versterben ändert nichts an dem Mietvertrag bzw. der Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist und somit auch der Zahlung der Miete.
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Kann mir jemand sagen, ob es eine sogenannte Grundausstattung für Wohnungen gibt?
Gibt es nicht. Gemietet wie gesehen ... oder man läßt es.
ZitatEs kann nicht sein, das eine Tür zum Schlafzimmer fehlt und es keinen gängigen TV- Anschluss gibt, oder??????
Du siehst doch das es das gibt.
ZitatAuf das ganze will sie Kaution ( 3 MM) und das in bar.
Kaution hat nichts mit der Ausstattung einer Wohnung zu tun.
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Bin ich recht in der Annahme, dass der Makler mit der Wohnungsübergabe gar nix zu tun hat, das machen wir mit dem Vermieter?
Völlig recht. Ausgenommen der Makler ist mit dem VM wirtschaftlich "verbandelt". Dann allerdings dürfte er gar keine Provision verlangen.
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Entscheidend ist der Vertragsbeginn, nicht wann Du eingezogen bist.
Weiterhin ist zu beachten das Du nur 2 heizfreie Monate (August und September) hattest. Ab Oktober können die tatsächlichen Heizkosten 2 - 3 x so hoch sein wie die gezahlten. Außerdem werden Heizkosten zu 30 - 50 % nach Wohnfläche abgerechnet. Was bei 113 m² natürlich ganz schön zu buche schlägt.
Wie hoch waren denn die monatlichen Vorauszahlungen? Bei der Wohnfläche hätten es mindestens 230 € sein sollen.
Sind nun die 1500 € die Gesamtkosten oder die Nachzahlung?
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Habe ich eine Chance, dass der Mietvertrag abgeändert wird?
Wenn Du mit Deinem Vermieter gemeinsam in einem 2FH wohnst und/oder eine Verbrauchserfassung, z. B. durch Wasserzähler, nicht gegeben ist, nein.
Ansonsten müssen zumindest die Heizkosten gemäß Heizkostenverordnung abgerechnet werden.
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Wie uns mitgeteilt wurde ist es ja so, dass Richter durchaus abwägen und Einzelfallentscheidungen treffen.
Und so lange diese nicht in Karlsruhe getroffen wurden sind und bleiben es genau auf den Einzelfall bezogene Entscheidungen eines Richters der an diesem Tag gerade gute Laune Hatte oder besonders katzenlieb ist

Daran kann auch der versierte Berny mit seinen vielen Posts nichts ändern.
Für den BGH sind Katzen und Hunde keine Kleintiere und sind folglich Genehmigungspflichtig.
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Ich habe meine Badewanne komplett sanieren lassen
Sprich Sie haben den Auftrag dazu erteilt? Wenn ja zahlen Sie auch.
Das sich der VM daran beteiligen will ist reine Kulanz.
Mit den sog. Kleinreparaturen hat das nichts zu tun.
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Kann man den Mietbetrag ohne Antwaltunterstützung zurück buchen ?
Kann man. Ist aber sehr riskant. Wie wärs denn mit dem preisgünstigeren Mieterbund? Manchmal datiert dieser die Mitgliedschaft zurück, so das die 3monatige Wartezeit umgangen wird.
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Wissen Sie ob ich mich auf den Paragraphen § 573 Abs. 2 Nr.1 BGB berufen kann?:
Wie jetzt, sind Sie über Nacht der Vermieter geworden?

Natürlich kann der VM auch wegen anderer schwerwiegender Vertragsverletzungen kündigen. Ob fristlos oder fristgerecht kommt auf die Schwere der Vertragsverletzung an.
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