Mal angenommen, ein Mieter erhält zum Beginn des Jahres 2013 die Nebenkostenabrechnung des Vermieters für 2011 und diese weist Ungereimtheiten auf.
1. Muss eine Nebenkostenabrechnung immer ein Kalenderjahr umfassen (also bspw. vom 01.01.2011 - 31.12.2011) oder sind auch andere Zeiträume möglich (bspw. 15.05.2011 - 30.05.2012)?
Der Abrechnungszeitraum muß 12 Monate umfassen, aber nicht zwingend das Kalenderjahr. Es ist sogar möglich Betriebs- und Heizkosten mit unterschiedlichen Zeiträumen abzurechnen
2. Müssen für die einzelnen Posten der Nebenkostenabrechnung (also etwa Wasser- und Kanalgebühren, Müllgebühren, Winterdienst usw.) immer die für das entsprechende Abrechnungsjahr gültigen Rechnungen der Gemeinde vorliegen oder können auch Rechnungen etwa aus 2009 verwendet werden um die Nebenkostenabrechnung zu erstellen?
Abrechnungen von Ver-, Entsorgern und Dienstleistern stimmen fast nie mit dem Abrechnungszeitraum der BK-Abrechnung überein. Wichtig ist das der VM sie für den entsprechenden Zeitraum abgrenzt. Für manche Kosten bekommt der VM auch nicht jährlich eine Rechnung. Z. B. für die Grundsteuer. Da gibt es nur einen neuen Bescheid wenn sich diese ändert.
3. Können Pauschalbeträge für Schornsteinfeger und Betriebskosten der Heizung (jeweils bspw. 100 Euro) angenommen werden?
Wenn vertraglich hierfür eine Pauschale vereinbart wurde, warum nicht. Dann dürften diese Posten aber nicht in der Abrechnung auftauchen.
4. Angenommen bei der Mietwohnung handelt es sich um eine Einliegerwohnung im Haus des Vermieters. Dieses Haus wird mit Holz beheizt. Das Holz stammt aus einem dem Vermieter gehördenden Waldstück, in dem er regelmäßig Bäume fällt und das Holz in brennbereite Stücke verarbeitet. Kann der Vermieter in einem solchen angenommen Fall in der Nebenkostenabrechnung so vorgehen, dass er den Wärmeverbrauch in KW/h für die gemietete Einliegerwohnung in Liter Öl umrechnet und für diesen fiktiven Ölverbrauch einen Grundwert pro Liter Öl in Rechnung stellt?
(Beispielrechnung: Heizungsverbrauch in Abrechnungsperiode 12.000 KW/h. 12.000 KW/h = 1.200 Liter Öl. 1 Liter Öl = 0,70 €. Ergeben Kosten von 840 €.)
Aus meiner Sicht eine ziemlich abenteuerliche und zudem umständliche Berechnung. Ob das rechtens ist wage ich zu bezweifeln.
Ist allerdings der Abrechnungszeitraum tatsächlich z. B. der 1.1.11 - 31.12.11 und die Abrechnung tatsächlich dem Mieter erst Anfang Januar 2013 zugegangen kann sich der VM eine evtl. Nachzahlung in die Haare schmieren.