Beiträge von anitari

    Mal angenommen, ein Mieter erhält zum Beginn des Jahres 2013 die Nebenkostenabrechnung des Vermieters für 2011 und diese weist Ungereimtheiten auf.

    1. Muss eine Nebenkostenabrechnung immer ein Kalenderjahr umfassen (also bspw. vom 01.01.2011 - 31.12.2011) oder sind auch andere Zeiträume möglich (bspw. 15.05.2011 - 30.05.2012)?

    Der Abrechnungszeitraum muß 12 Monate umfassen, aber nicht zwingend das Kalenderjahr. Es ist sogar möglich Betriebs- und Heizkosten mit unterschiedlichen Zeiträumen abzurechnen

    2. Müssen für die einzelnen Posten der Nebenkostenabrechnung (also etwa Wasser- und Kanalgebühren, Müllgebühren, Winterdienst usw.) immer die für das entsprechende Abrechnungsjahr gültigen Rechnungen der Gemeinde vorliegen oder können auch Rechnungen etwa aus 2009 verwendet werden um die Nebenkostenabrechnung zu erstellen?

    Abrechnungen von Ver-, Entsorgern und Dienstleistern stimmen fast nie mit dem Abrechnungszeitraum der BK-Abrechnung überein. Wichtig ist das der VM sie für den entsprechenden Zeitraum abgrenzt. Für manche Kosten bekommt der VM auch nicht jährlich eine Rechnung. Z. B. für die Grundsteuer. Da gibt es nur einen neuen Bescheid wenn sich diese ändert.

    3. Können Pauschalbeträge für Schornsteinfeger und Betriebskosten der Heizung (jeweils bspw. 100 Euro) angenommen werden?

    Wenn vertraglich hierfür eine Pauschale vereinbart wurde, warum nicht. Dann dürften diese Posten aber nicht in der Abrechnung auftauchen.

    4. Angenommen bei der Mietwohnung handelt es sich um eine Einliegerwohnung im Haus des Vermieters. Dieses Haus wird mit Holz beheizt. Das Holz stammt aus einem dem Vermieter gehördenden Waldstück, in dem er regelmäßig Bäume fällt und das Holz in brennbereite Stücke verarbeitet. Kann der Vermieter in einem solchen angenommen Fall in der Nebenkostenabrechnung so vorgehen, dass er den Wärmeverbrauch in KW/h für die gemietete Einliegerwohnung in Liter Öl umrechnet und für diesen fiktiven Ölverbrauch einen Grundwert pro Liter Öl in Rechnung stellt?
    (Beispielrechnung: Heizungsverbrauch in Abrechnungsperiode 12.000 KW/h. 12.000 KW/h = 1.200 Liter Öl. 1 Liter Öl = 0,70 €. Ergeben Kosten von 840 €.)

    Aus meiner Sicht eine ziemlich abenteuerliche und zudem umständliche Berechnung. Ob das rechtens ist wage ich zu bezweifeln.


    Ist allerdings der Abrechnungszeitraum tatsächlich z. B. der 1.1.11 - 31.12.11 und die Abrechnung tatsächlich dem Mieter erst Anfang Januar 2013 zugegangen kann sich der VM eine evtl. Nachzahlung in die Haare schmieren.

    Hallo liebe Community,

    mein Name ist Noel und ich habe mich heute angemeldet weil ich Probleme mit meiner Nebenkosetenabrechnung habe ;-).

    Wohne jetzt seid 3 Jahren in der Wohnung und immer muss nachgezahlt werden und die Preise bei einigen Positionen verändern sich von Jahr zu Jahr.

    Wurden denn die Vorauszahlungen nie angepaßt? Evtl. waren sie ja von Anfang an zu gering. Wie groß ist denn die Wohnung und wie hoch die Vorauszahlungen?

    Anbei meine 3 Nebenkostenabrechnungen

    Werte die mir Komisch vorkommen

    Grundsteuer 2009 Gesamt 817.80 Mein Teil 204,45
    Grundsteuer 2010 Gesamt 817.80 mein Teil 204,45
    Grundsteuer 2011 Gesamt 965.00 mein Teil 241.25

    1 Frage ändert sich die Grundsteuer jedes Jahr oder ist diese fest?

    Natürlich kann sich Grundsteuer bzw. der Hebesatz der Gemeinde ändern.

    Regenwasser 2009 Gesamt 266,34 Mein Teil 66,59
    Regenwasser 2010 Gesamt 272,13 Mein Teil 68,03
    Regenwasser 2011 Gesamt 330,20 Mein Teil 82,55

    2 Frage wie kann das sein es wird doch nach Fläche berechnet vom Dach und vom Grundstück und Garagen oder ?? und es ist nichts gebaut worden oder sonstiges wo nach wird es berechnet
    Regenwasser bzw. die Oberflächenentwässerung wird nach Wohnfläche abgerechnet.


    Müllabfuhr 2009 Gesamt 533,82 Mein Teil 152,52
    Müllabfuhr 2010 Gesamt 487,78 Mein Teil 139.37
    Müllabfuhr 2011 Gesamt 508,07 Mein Teil 145,16

    3 Frage wieso mal günstiger und mal teurer hatte die Müllabfuhr 2010n ein gutes Jahr und 2011 ein schlechtes

    Weil auch Entsorger Ihre Preise ändern oder sich das Müllaufkommen des Hauses ändert.

    Gartenpflege und Reinigung 2009 Gesamt 240 Mein Teil 60
    Gartenpflege und Reinigung 2010 Gesamt 240 Mein Teil 60
    Gartenpflege und Reinigung 2011 Gesamt 320 Mein Teil 80

    4 Frage kann er das einfach so berechnen der Garten sieht absolut sche.... aus oder kann ich Quittungen verlangen dafür

    Kannst Du.

    Wasserpreise 2009 2,140€/m² für Trinkwasser
    wasserpreise 2010 1,720€/m² für Trinkwasser
    Wasserpreise 2011 2,730€/m² für Trinkwasser

    Habe beim Wasserversorger angerufen und auch ein Preisliste bekommen seit 01.04.2005 preis 1,72€/m²
    und keine Veränderung bis Heute 03.01.2013.

    Grundgebühr EVL 2009 49,22€
    Grundgebühr EVL 2010 77,67€
    Grundgebühr EVL 2011 77,67€

    das währe ja ein 38% Steigerung und auch hier habe ich die EVL angerufen und auch hier konnte sie mir sagen das die Grundgebühren nicht gestiegen sind seid 2005.


    Anlagen:
    -EVL Preisliste
    -Nebenkosten
    -Nebenkosten Wasser

    Sorry für so viel TEXT ich hoffe es liest sich dennoch einer durch und kann mir meine Fragen beantworten

    Du hast übrigens das Recht auf Einsicht in die Originalbelege. Gewährt der VM diese nicht mußt Du nicht zahlen bzw. erst nach Einsicht.

    Zitat

    Kann man eigentlich gucken, wann genau ein Brief im Briefkasten war? Ich bin nicht 100% sicher ob ich am 31.12.2012 in den Briefkasten geschaut hatte...

    Genau "gucken" kann das der VM nur wenn er die Abrechnung per Einwurfeinschreiben geschickt oder unter Zeugen persönlich eingeworfen hat. Letzteres natürlich zu einer postüblichen Zustellzeit. Also nicht nach 18 - 18:30.

    Hast Du eigentlich das ganze Jahr dort gewohnt? Wenn nicht welchen Zeitraum?

    Zitat

    Eigentlich hätte mir diese doch zum 31.12.2012 vorliegen müssen,

    Wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist, ja.

    Zitat

    Nun habe ich HEUTE (02.01.2012) meine Nebenkostenabrechnung bekommen.

    Heute bekommen oder heute aus dem Briefkasten genommen?

    Moin, beste Wünsche auch Dir und den anderen Helferlein hier im Forum!:)
    So werden wir mit Deinem Anliegen nicht weiterkommen...:

    Also bitte erst mal DEINE einscannen (oder wortwörtlich abpinnen), dann können hier Nägel mit Köpfen gemacht werden

    Ich schließe mich Berny in allen Punkten an.

    Die Passagenbeleuchtung dürfte aus meiner Sich nur auf die Gewerbemieter umgelegt werden.

    Grundsteuer solltest Du auch prüfen. Denn die ist für Gewerbeflächen meißt höher als für Wohnflächen. Bei mir z. B. doppelt so hoch.

    Warum Müllgebühren nicht nach Personen? Weil es a) nicht vorgeschrieben und b) in einem so großen Haus schier unmöglich ist. Da hätte ein Mitarbeiter der HV nichts anderes zu tun ständig zu prüfen wie viele Personen wie lange dort gewohnt haben.

    Das beste wird sein Du läßt die Abrechnung fachlich prüfen. Mieterbund oder Fachanwalt. Mir scheint da, nach dem was Du schreibst, einiges, Wohnen und Gewerbe, in einen Topf geworfen zu sein.

    Zitat

    das gleiche gilt auch für feuerlöscher, brandmeldeanlage, hauswartskosten, schädlingsbekämpfung, winterdienst, straßenreinigung und aufzugskosten... alle mit 29.847 angesetzt.

    Das ist eigentlich in Ordnung. Hier bei sind alle Mieter "gleich", egal ob Wohnung oder Gewerbe.

    Die Knackpunkte, aus meiner Sicht, sind Grundsteuer, Versicherung und Allgemeinstrom.

    Bei Wohnfläche 35 m² hätten die Vorauszahlungen mindestens 70 € betragen sollen. Wenn ich die Posten so sehe, wie z. B. Treppenhausreinigung, Aufzug und Hauswart, wären 100 € besser gewesen.

    Zitat

    das klingt für mich als ob ich für strom und versicheurng der einkaufshäuser mitbezahle?

    Allgemeinstrom ist z. B. die Treppenhausbeleuchtung. Da zahlst nichts für andere mit.

    Bei der Versicherung würde ich allerdings nach haken, sprich die Policen vorlegen lassen.

    Denn ich kann mir gut vorstellen das die Gewerbeflächen, schon allein wegen großer Glasflächen, wesentlich teurer versichert sind als die Wohnflächen.

    Zitat

    betriebkosten doch weniger: 1100-400=700 was ich aber immer noch viel finde

    Sprich Du hast 700 € vorausgezahlt? Ist für den "Rundumservice" nicht zu viel.

    450 € Vorauszahlung für welche Wohnfläche, wie viel Personen, welchen Nutzungs- und Abrechnungszeitraum?

    Die Abrechnung von Müll nach Wohnfläche ist, wenn nicht anders vereinbart, rechtens.

    Zitat

    gibt es hier gesetzliche regelungen (zb betriebskostenverordnung) die sowas verbieten?

    Was verbieten?

    Die Vorauszahlungen erscheinen auch mir ziemlich gering. Außer es wäre eine Miniwohnung von etwa 20 - 25 m².

    Richtwert für Betriebskosten inkl. Heizkosten ca. 2 - 3 € pro m² im Monat.

    Hallo,

    ich wohne seit jetzt fast 5 Jahren in einer 1,5 Zimmer Wohnung (48qm).

    Was muss ich beachten, wenn ich jetzt kündige?

    Ich habe im Mietvertrag drin stehen, das Küche und Bad nach 3 Jahren, und der Rest nach 5 Jahren Schönheitsreparaturen bekommen müssen.

    Nach meinen Einzug damals hab ich noch nichts verändert.

    Im Flur und Wohnzimmer sind teilweise Mustertapeten geklebt und der Rest ist ordentlich gestrichen auf damals neuer Rauhfasertapete.

    Ich habe auf das PVC Laminat verlegt, aber keine Scheuerleisten dran gemacht.

    Muss ich alles weißen? Muss dazu die Mustertapete runter und neue dran? Muss ich die Scheuerleisten anbringen? oder sogar das Laminat entfernen?

    Bitte helft mir mal mit Euren Profitipps.

    Vielen Dank im Voraus!!!

    Gruß Chris

    Bei der Kündigung ist zu beachten das sie schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen muß. Sie muß spätestens am 3. Werktag (Achtung, Samstag zählt mit) eines Monats beim Vermieter sein um noch zum Ende des übernächsten Monats kündigen zu können.

    Ob und was, wenn überhaupt, gemacht werden muß kommt auf die genaue Formulierung der entsprechenden Klausel im Mietvertrag an.

    Ohne diese zu kennen kann man die Frage nicht beantworten.

    wie man bei Vermietern erst immer denkt: voll nett und bescheißt uns nicht - pustekuchen :mad:
    Ich habe jetzt gemerkt nach 1,5 Jahren, das ich pro Monat 20 Euro zu viel gezahlt habe (zahlendreher).Dies kann ich auch nachweisen.Die Vermieterin meldet sich nicht und kassiert.
    Jetzt kam die Nebenkostenabrechnung und damit zieht uns das Geld richtig aus der Tasche: Wir sollen das ganze Hausgeld & die Verwaltungskosten = nicht umlagefähige Kosten bezahlen.Soviel als ob dies unsere Eigentumswohnung wäre.Der Zeitraum der Abrechnung ist auch nicht korrekt und damit unwirksam.
    Was meint ihr dazu?

    Das Du das alles bei der Vermieterin schriftlich bemängeln solltest.

    Evtl. hat sie den Zahlendreher nicht bemerkt und weiß gar nicht das sie nicht das gesamte Hausgeld umlegen darf.

    Natürlich darfst Du dem VM eine Frist setzen und die Miete Mindern. Ich werde mich hüten irgend welche %zahlen zu nennen.

    Laß Dich da unbedingt fachlich beraten bzw. das ganze von jemanden machen der sich damit auskennt. Fachanwalt oder Mieterbund.

    Als Laie kann man bezüglich Mietminderung sehr viel falsch machen und hat im Handumdrehen Mietschulden.

    So wichtige Sachen erledigt man übrigens besser Schriftlich. Mails können im Spamordner landen und mündliches in Vergessenheit geraten.

    Wir haben schon etwas im Internet gelesen - so in dieser Form ist die Kündigung garnicht rechtens?

    Nicht nur nicht rechtens, sondern unwirksam. Reaktionen, wie Anrufe oder Widerspruch, unnötig bzw. nicht ratsam. Einfach ignorieren.

    Wie schrieb Mainschwimmer sehr treffend?

    Für mich sieht dieser Wisch nach einem Schreiben aus, das im Suff verfasst wurde.

    Die monatlichen Vorauszahlungen darf der Vermieter nur erhöhen wenn die Abrechnung eine Nachzahlung ergeben hat. Und das auch nur um 1/12 des Nachzahlungsbetrages. Einen Sicherheitszuschlag, wie z. B. bei Stromanbietern üblich, darf der Vermieter nicht erheben.

    Rein rechtlich gesehen mußt den "Zuschlag" nicht zahlen. Aber was spricht dagegen es freiwillig zu tun?

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