Beiträge von anitari

    Zuzüglich der Zinsen (für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist), egal, ob die Kaution angelegt wurde oder nicht.

    Richtig. Dürfte sich aber bei 7 Monaten um einen verschwindend geringen Betetrag handeln.

    Nachmieter saniert die Wohnung nach einzug ohne mir bescheid zu sagen und verlangt von mir die Kosten zu bezahlen.
    Ich selber habe das Zimmer unsaniert bekommen und genau so nach 7 Monaten weitergegeben. Der nachmieter verweigert mir die Auszahlung der Kaution und den Vermieter interessiert es nicht.
    Was soll ich tun ??

    Mit den Renovierungskosten des Nachmieters, wie überhaupt mit ihm, hast Du nichts zu tun. Die Kaution muß Dir der Vermieter zurückzahlen.

    Notfalls wirst Du sie einklagen müssen. Wenn das Zimmer von Dir mangelfrei zurück gegeben wurde und der Vermieter keine anderen Ansprüche mehr hat, könntest Du Mahnbescheid erlassen.

    Schlüssel haben die, aber muss sowas nicht vorher mit uns abgesprochen werden?

    Und ausserdem ist die Vermieterin mit den neuen Mietern einverstanden nur es wäre zu kurzfristig mit dem Mietvertrag!

    Na ja, Ihr müßt/solltet der Vermieterin schon erlauben in Eurer Abwesenheit Besichtigungen mit Mietinteressenten durchzuführen. Mehr nicht.

    Und bitte nicht alle Schlüssel abgeben so lange der Vertrag nicht beendet ist.

    Das die Vermieterin mit dem neuen Mieter einverstanden ist ändert nichts daran das sie entscheidet ab wann sie einen Vertrag mit ihm abschließt.


    Ist das Rechtens?

    Ist es. Allein der Vermieter entscheidet ob, mit wem und ab wann er einen Mietvertrag abschließt.

    Er hätte genau so gut sagen können er sucht sich selbst einen Nachmieter oder will gar nicht mehr vermieten.

    Deine Doppelbelastung ist dabei völlig irrelevant.

    Mal davon abgesehen wäre mir als Vermieter das auch zu kurzfristig. Nicht wegen der Erstellung des Mietvertrages, den hat man im Normalfall parat, aber innerhalb von 4 Tagen den evtl. künftigen Mieter "prüfen" ist schon sehr kurz.

    Im Mietvertrag steht nichts von Umlage ...

    Im Mietvertrag steht nicht das Müllgebühren umgelegt werden?

    Wenn dem so ist, müßt Ihr keine zahlen.

    Oder steht im Mietvertrag nicht nach welchem Verteilerschlüssel umgelegt wird?

    In dem Fall muß der Vermieter per Gesetz nach Wohnfläche abrechnen.


    Wie der Vermieter die Kosten des jeweiligen Ver- oder Entsorgers berechnet bekommt spielt keine Rolle.

    ja okay, ich bin da leider nicht so fit, desshalb 1000 Dank für die Hilfe.

    Also ich warte einfach noch ein Jahr, vielleicht finde ich ja was.

    Wenn noch nötig schreibe ich am 01.07.2015 einen Brief mit "Hiermit kündige ich fristgerecht zum 30.09.2015".
    Ist diese Formulierung so richtig?

    Für Dich als Vermieter nicht. Denn Du mußt einen schwerwiegenden Grund zur Kündigung haben und diesen in der Kündigung angeben.

    Und ab 5 Jahre Wohndauer beträgt für Vermieter die Kündigungsfrist 6 Monate.

    Eine Kündigung könnte also frühestens zum 30.9.2015 erfolgen.

    Die im § 17 unter Punkt 2 trifft in diesem Fall nicht zu.
    Das wäre nur dann der Fall über den Zeitraum des Kündigungsausschlusses hinaus.


    Sie können jederzeit zum Ablauf des Kündigungsausschlusses mit 3-monatiger Frist kündigen, also 30.September 2015.

    Bitte beachten das am 1.7.2015 Fünf Jahre Wohndauer um sind.

    Liebes Forum,

    ich habe mich getrennt und kann nun meine Mietwohnung auf dauer alleine nicht mehr zahlen. Desshalb möchte ich in den nächsten Jahren in meine kleine - aber vermietete - Eigentumswohnung einziehen, sobald dies möglich ist.

    Folgendes steht in dem Mietvertrag meiner Eigentumswohnung:

    § Mietzeit:
    Das Mietverhältnis beginnt am: 01.07.2010, es läuft auf unbestimmte Zeit.
    Die Vertragspartner streben ein längerfristiges Mietverhältnis an, deshalb sind Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen für 5 Jahre ausgeschlossen.
    Die Kündigungsvoraussetzungen richten sich im übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften und den vertraglichen Absprachen (siehe §§ 17 bis 22 dieses Mietvertrages.)

    § 17 Ordentliche Kündigung
    1. Der Mieter kann den Mietvertrag von unbestimmter Dauer jederzeit unter Einhaltung der
    Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen.
    2. Der Vermieter kann den Mietvertrag von unbestimmter Dauer kündigen, wenn er die Räume als
    Wohnung für sich oder für Angehörige seines Haushalts oder für seine Familienangehörigen
    wegen bisheriger unzureichender Unterbringung benötigt oder sonst ein berechtigtes Interesse im
    Sinne des Gesetzes nachweist.
    3. Die Kündigungsfrist verlängert sich für den Vermieter nach Ablauf von 5 Jahren auf 6 Monate und
    nach Ablauf von 8 Jahren auf 9 Monate.
    4. Kündigungserklärungen müssen spätestens am 3. Werktag des Monats beim Vertragspartner
    eingegangen sein, dabei zählen Samstag und Sonntag sowie gesetzlichen Feiertage nicht mit. Die
    Vertragspartner können nur schriftlich kündigen, mündliche Kündigungen sind unwirksam.
    5. Eine Teilkündigung von Nebenräumen ist ausgeschlossen.

    Ab wann sollte ich kündigen?

    Zum Beispiel jetzt schon zum 01.07.2015?
    Lieben Dank!

    Ab dem 1.7.2015 oder heute zum 30.9.2015. Stopp, am 1.7.2015 sind ja 5 Jahre Wohndauer um, dann erst zum 31.12.2015.


    Da besagte Vereinbarung nicht zum Nachteil des Mieters ist, ist sie wirksam. Sprich für Dich bindend.

    Das heißt jetzt für mich ich habe 6 Monate zeit mir was neues zu suchen nicht nur 3?

    Ja.

    Allerdings kann es Probleme mit dem Vermieter geben wenn Dein Vermieter die Mietsache nicht vollständig geräumt, sprich auch ohne Untermieter, zurück gibt. Für Deinen Vermieter wohlgemerkt.

    Ab Wohndauer 5 Jahre beträgt die Kündigungsfrist für den Vermieter, gemäß BGB § 573c Abs. 1, 6 Monate.

    "Mit hat er gesagt das ich bis zum 30.09.2013 aus der Wohnung sein muß."
    stellt keine keine Kündigung dar.

    Eine Mietvertragskündigung muß zwingend schriftlich erfolgen und für den Vermieter nur aus wichtigem Grund den er in der Kündigung nennen muß.

    Genau genommen mußt Du, da das Mietverhältnis Deines Vermieters am 30.9. endet, auch ausziehen.

    Da Dir aber Dein Vermieter ab dem 1.10. die Mietsache entzieht könntest Du ihn schadenersatzpflichtig machen.

    In der Wohnung bleiben wirst Du sicher nicht können.

    Außer der neue Hauptmieter übernimmt Deinen Vertrag.

    Eine Frage habe ich noch ;) Wenn da dann mehr rauskommt, soll ich den ganzen Widerspruch zurücknehmen und sagen es ist okay wenn sie nach MEA errechnet?

    Zuerst mal muß sie Dir einen korrekte Abrechnung zukommen lassen. Einfach ihre Hausgeldabrechnung nehmen, die umlegbaren kosten markieren und Dir in die Hand drücken ist keine korrekte Abrechnung. Schon allein deshalb weil sie nicht an Dich gerichtet ist.

    Wenn im Vertrag kein anderer Umlageschlüssel vereinbart ist, dann ist nach Wohnfläche abzurechnen.

    Warum hast Du denn widersprochen? Es gibt doch gar keine, zumindest formell, korrekte Abrechnung.

    Sie hat auch nur die posten auf ihrer abrechnung fur uns markiert.

    Und keine an Dich gerichtete Abrechnung? Wenn dem so ist, kannst das Ding in den Papierkorb schmeißen. Das ist keine korrekte Abrechnung.

    Deine Vermieterin macht sich das ziemlich einfach.

    Was ist denn vertraglich zu Nebenkosten vereinbart?

    Selbst wenn Du eine Garage hättest, für Die Abrechnung zählt nur die Wohnraumfläche. Nebenräume außerhalb der Wohnung nicht.


    Man kann aber die Kündigung ausschließen,
    ggf. wird der VM argumentieren,
    dass eine Kündigung immer im Zeitraum vom 01.05. bis 31.01. ausgeschlossen ist.
    Und diese Form des Kündigungsausschlusses ist zulässig.

    Aber nur einmalig, nicht jedes Jahr.

    Mal sehen, ob das mein Vermieter bei der Kündigung ähnlich sieht.


    Dein Vermieter muß das nicht ähnlich sehen, er muß es akzeptieren.

    Ohne Nennung eines der 3 gesetzlich anerkannten Gründe ist die Befristung unwirksam.

    Mal davon abgesehen verlängern sich befristete Mietverträge nicht automatisch.

    Dein Vermieter verwendet scheinbar ein Uraltexemplar eines Mietvertrages.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!