Nachmieter saniert die Wohnung nach einzug ohne mir bescheid zu sagen und verlangt von mir die Kosten zu bezahlen.
Ich selber habe das Zimmer unsaniert bekommen und genau so nach 7 Monaten weitergegeben. Der nachmieter verweigert mir die Auszahlung der Kaution und den Vermieter interessiert es nicht.
Was soll ich tun ??
Sanierungskosten
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laura_tr -
26. Juni 2013 um 14:57 -
Erledigt
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"und genau so nach 7 Monaten weitergegeben."
Nein. Sie haben das Zimmer an Ihren Vermieter zurück gegeben. Dieser hat es an den neuen Mieter vermietet.
(auch wenn der Vermieter persönlich nicht bei der Übergabe dabei gewesen sein sollte und sich quasi durch die anderen vertreten gelassen hat)
Somit kann/konnte nur der Vermieter Forderungen an Sie stellen.
Wenn der neue Mieter etwas möchte, soll er sich an seinen Vertragspartner (also den Vermieter) wenden.---------------------------------------------------------------------------------------------
"Der nachmieter verweigert mir die Auszahlung der Kaution"Der neue Mieter muss eine evtl. vereinbarte Kaution an der Vermieter zahlen. Damit haben Sie nichts zu tun und das geht Sie auch nichts an.
Der Vermieter muss die Kaution, die von Ihnen gezahlt wurde, auch nur mit Ihnen abrechnen.EDIT: Falls der neue Mieter per Nachtrag Ihren Mietvertrag "übernommen" hat, so bleibt die Kaution beim Vermieter (da das Mietverhältnis nicht beendet wurde). In den Fall müssten Sie das natürlich schon zivilrechtlich mit dem Nachmieter klären.
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laura_tr: Dein Vertrags- und Ansprechpartner ist einzig und allein Dein Vermieter.
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Nachmieter saniert die Wohnung nach einzug ohne mir bescheid zu sagen und verlangt von mir die Kosten zu bezahlen.
Ich selber habe das Zimmer unsaniert bekommen und genau so nach 7 Monaten weitergegeben. Der nachmieter verweigert mir die Auszahlung der Kaution und den Vermieter interessiert es nicht.
Was soll ich tun ??Mit den Renovierungskosten des Nachmieters, wie überhaupt mit ihm, hast Du nichts zu tun. Die Kaution muß Dir der Vermieter zurückzahlen.
Notfalls wirst Du sie einklagen müssen. Wenn das Zimmer von Dir mangelfrei zurück gegeben wurde und der Vermieter keine anderen Ansprüche mehr hat, könntest Du Mahnbescheid erlassen.
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Die Kaution muß Dir der Vermieter zurückzahlen.
Zuzüglich der Zinsen (für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist), egal, ob die Kaution angelegt wurde oder nicht. -
Zuzüglich der Zinsen (für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist), egal, ob die Kaution angelegt wurde oder nicht.
Richtig. Dürfte sich aber bei 7 Monaten um einen verschwindend geringen Betetrag handeln.
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Richtig. Dürfte sich aber bei 7 Monaten um einen verschwindend geringen Betetrag handeln.
Das ist richtig, hier sollte es jedoch um's Prinzip gehen: Der Gegner soll nicht denken, ich wäre nicht informiert.
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