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dort steht nur das der Mieter anteilig alle Betriebskosten gemäß der Betriebskostenverordnung tragen muss. Ist damit auch die Grundsteuer inkludiert?
Ist sie.
Betriebskosten im Sinne von § 1 sind:
1. die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks,
hierzu gehört namentlich die Grundsteuer;
Inkludiert sind auch die anderen 16 Betriebskostenarten. Nur Kosten gemäß Punkt 17. sonstige Betriebskosten müßten namentlich im Mietvertrag benannt sein wenn der Vermieter Kosten die dazu zählen, z. B. Wartung Rauchwarnmelder, Dachrinnenreinigung oder Wartung Feuerlöscher, umlegen will.
Hier die Aufstellung aller BK-Arten
https://dejure.org/gesetze/BetrKV/2.html
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Außerdem gibt es noch einen Hof und eine Garage die wir nicht benutzen.
Die Grundstücksgröße und Räume die keine Wohn- oder Gewerberäume sind, sind für die Berechnung der Grundsteuer ohne bzw. nur von sehr geringer Bedeutung.
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Kann die Vermieterin dann die komplette Grundsteuer umlegen oder wird das nach m² umgerechnet?
Ja, umgerechnet nach m² Wohnfläche.
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Falls ich überhaupt zahlen muss verstehe ich nicht das ich 70m² miete und dann die Grundsteuer für ein ganzes Haus zahlen soll.
Mußt Du doch nur anteilig für deine Wohnfläche.
Kann es sein das dir die Höhe spanisch vorkommt?
Für eine 70 m² große Wohnung würde bei mir die Grundsteuer etwa 135 € im Jahr betragen.
In einer anderen Region, z. B. München oder Bremen, locker um 300 €.
Was deine Vermieterin aber nicht darf, ist die gesamte Grundsteuer des Hauses auf dich umlegen weil Du aktuell der einzige Mieter/Nutzer bist.
Die Grundsteuer der übrigen Wohnungen, auch wenn sie nicht nutzbar sind, muß die Vermieterin tragen. Ebenso alle übrigen Kosten die nicht nach Verbrauch abgerechnet werden.