Beiträge von anitari

    Ab 5 aber unter 8 Jahre Wohndauer beträgt die Kündigungsfrist für den Vermieter 6 Monate.

    Zitat

    Mein Vermiter will mich in nächster Zeit Kündigen, weil das Haus zu alt ist und er Auflagen bekommen hat , einiges zu Sanieren...z.B. Heizung , Aussenfassade Dämmen, Wasseruhren und Stromzähler erneuern soweit ich weiß.Da ihm das Ganze zu Teuer ist und er eh Verkaufen wollte hat er uns schon mal gesagt das er das Gebäude Abreisen will

    Das paßt alles nicht wirklich. Sollte die Kündigung kommen lass sie genau prüfen.

    Hier führt nicht die Quotenabgeltungsklausel für die Ungültigkeit der Renovierung sondern meines Erachtens die starren Fristen, lt, Mietvertrag.

    Die sind mit dem Zusatz

    Zitat

    Lässt in besondern Fällen der Zustand der Wohnung eine Verlängerung der Fristen oder erfordert der Grad der Abnutzung eine Verkürzung, so sind nach billigem Ermessen die Fristen des Planes bezüglich der Durchführung einzelner SR zu verlängern oder zu verkürzen.

    "aufgeweicht".

    Ohne die Quotenklausel wäre das wirksam.

    Wieso ist sie das?

    Darum:


    Zitat

    4. Befasst sich damit, dass man einen Kostenanteil an anstehenden SR zu zahlen hat, wenn man auszieht bevor die SR fällig sind.

    Das ist die sog. Quoten-/Abgeltungsklausel. Die wurde vom BGH 2015 (?) für unwirksam erklärt. Damit ist die gesamte Schönheitsreparaturklausel unwirksam.

    Sprich die Wohnung muß lediglich besenrein zurück gegeben werden.

    Zitat

    Nun hat sie die Kosten für den Noteinsatz auch an den Vermieter weiter gegeben, nur will dieser das sie sich mit 100€ an den Kosten beteiligt,

    Damit kommt sie doch gut weg. Denn sie hat den Kammerjäger gerufen, folglich müßte sie die komplette Rechnung zahlen.

    Zitat

    Ist dies rechtens, normalerweise muss der Vermieter doch bei einem einzelnen Einsatz den vollen Betrag übernehmen.

    Wenn er den Auftrag erteilte hätte. Hat er aber nicht.

    Davon abgesehen, wegen einer Ratte den Kammerjäger rufen und dann noch nachts ...

    Gibt es in der Wohnung noch ein ungenutztes Zimmer welches als Arbeitszimmer nutzbar wäre?

    Wenn nicht denke ich das eine Kündigung wegen Eigenbedarf geht.

    Du solltest Dich aber damit sputen. Geht die Kündigung in Schriftform noch heute deinem Mieter nachweisbar zu, endet der Mietvertrag am 30.09.2017. Vorausgesetzt der Mieter wohnt noch keine 5 Jahre dort.

    Eine Kombination aus Kündigung wegen Eigenbedarf und gem. §573a ist denkbar aus meiner Sicht. Halte ich aber für unklug.

    Es wäre vorstellbar das dann dein Mieter behauptet der Eigenbedarf wäre vorgetäuscht.

    Meiner Meinung nach wärst Du mit einer Kündigung gem. § 573a aber auf der ganz sicheren Seite.

    Ansonsten würde ich nur wegen Eigenbedarf kündigen.

    Hallo, ich möchte demnächst zu meiner Freundin ziehen und wir beziehen beide Alg2. Der Vermieter möchte den Mietvertrag genauso lassen wie er ist ohne mich darin aufzuführen. Nun ist meine Frage ob ich trotzdem die Hälfte der Miete vom Amt bezahlt bekomme, da ich dann ja auch dort wohne.

    Das mußt Du das Amt fragen. Mit Mietrecht hat das nix zu tun.

    Achso, ok das wusste ich nicht. Ja das Warmwasser wurde zentral aufbereitet.
    Die Wohnung hatte ungefähr 90qm und die Vorrauszahlung betrug 200 € monatlich, wir waren 1 Erw. und zwei Kinder.

    Dann kann es u. U. sein das die Vorauszahlungen zu gering waren. Aber trotzdem Abrechnungen einfordern. Kommt der Vermieter dem nicht nach kannst Du die Vorauszahlungen zurückfordern. Auf jeden Fall für den Zeitraum für den die Abrechnungsfrist verstrichen ist.

    Ja, wie oben schon beschrieben erwarte ich eine Erstattung, da die Heizkosten in den Nebenkosten enthalten waren, ich jedoch nur mit Holz geheizt habe.

    Das Du die von zentralen Heizungsanlage erzeugte Wärme nicht genutzt hast bedeutet nicht das Du keine Heizkosten zahlen mußt. Ein Teil der Heizkosten, 30 - 50 %, werden ja verbrauchsunabhängig nach der Wohnfläche abgerechnet.

    Wurde Warmwasser auch zentral aufbereitet?

    Wie groß war eigentlich die Wohnung und wie hoch die monatlichen Vorauszahlungen?

    Anspruch auf die Abrechnungen hat Du auf jeden Fall noch. Eventuelle Guthaben würde dir nämlich noch zustehen.

    Ist der Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr hätte der Vermieter aber keinen Anspruch mehr auf eine Nachzahlung aus der Abrechnung 2015.

    Sollte Abrechnungszeitraum 1.4.2015 - 31.3.2016 sein auch nicht mehr.

    Da das Mietverhältnis beendet ist bist Du in der "glücklichen" Position di8e Vorauszahlungen zurückfordern zu dürfen wenn der Vermieter fällige Abrechnungen nicht erstellt.

    Was ist mit Kaution? Hast Du eine hinterlegt?

    Zitat

    Sie hat bereits einen anderen Mietvertrag unterschrieben! (zwei Wohnungen, ohne Meldung?)

    Sie kann so viele Wohnungen gleichzeitig mieten wie sie will. Meldung, an wen oder wo?

    Zitat

    Ihr Zimmer ist komplett(!) ausgeräumt, es existiert kein EINZIGER Gegenstand in der Wohnung der darauf hinweisen würde das eine dritte Person im Moment in der Wohnung wohnt! (kein Bett, keine Kleidung, keine Körperpflegeprodukte, kein Essen, gar nichts!).

    Ist irrelevant. Sie ist bis 31.8. Mieter, PUNKT

    Zitat

    Aber ich sehe das so, das ein Wohnungs-Miet-Vertrag nur solange gültig ist, solange man auch in dieser Wohnung "wohnt".

    Falsch. Ein Mietvertrag, wie jeder andere Vertrag auch, läuft bis er endet. Ob man den Vertragsgegenstand tatsächlich nutzt oder nicht ist völlig egal.

    Zitat

    Kann man das juristisch regeln?

    "Juristisch" zu regeln gibt es im Augenblick nichts. Sie hat einen Vertrag und zahlt Miete. Ergo hat sie das Recht die Mietsache zu nutzen wann und so oft sie will.

    Hier mal die "Abrechnung"

    Sie hat die Rechnungen einfach 1 zu 1 umgelegt, nicht mal auf die Monate umgeschlüsselt.

    Grüße

    Das entspricht nicht den Mindestanforderungen einer korrekten Abrechnung.

    Die sollte in etwa so aussehen

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Danke erstmal für die Antworten!


    Genau da ist mein Problem. Meine Vermieterin hat einfach alle Rechnungen Komplett auf uns umgelegt. Grundsteuer, Heizungswartung, Schornsteinfeger.

    Ich werde dann erstma schnellstens widersprechen und um eine Umschlüsselung auf die Wohnfläche fordern.

    Grüße

    Wenn Du kannst und möchtest lade die Abrechnung als Bild(er) hoch. Persönliche Daten unkenntlich machen.

    Zitat

    dort steht nur das der Mieter anteilig alle Betriebskosten gemäß der Betriebskostenverordnung tragen muss. Ist damit auch die Grundsteuer inkludiert?

    Ist sie.
    Betriebskosten im Sinne von § 1 sind:
    1. die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks,

    hierzu gehört namentlich die Grundsteuer;

    Inkludiert sind auch die anderen 16 Betriebskostenarten. Nur Kosten gemäß Punkt 17. sonstige Betriebskosten müßten namentlich im Mietvertrag benannt sein wenn der Vermieter Kosten die dazu zählen, z. B. Wartung Rauchwarnmelder, Dachrinnenreinigung oder Wartung Feuerlöscher, umlegen will.

    Hier die Aufstellung aller BK-Arten

    https://dejure.org/gesetze/BetrKV/2.html

    Zitat

    Außerdem gibt es noch einen Hof und eine Garage die wir nicht benutzen.

    Die Grundstücksgröße und Räume die keine Wohn- oder Gewerberäume sind, sind für die Berechnung der Grundsteuer ohne bzw. nur von sehr geringer Bedeutung.

    Zitat

    Kann die Vermieterin dann die komplette Grundsteuer umlegen oder wird das nach m² umgerechnet?

    Ja, umgerechnet nach m² Wohnfläche.


    Zitat

    Falls ich überhaupt zahlen muss verstehe ich nicht das ich 70m² miete und dann die Grundsteuer für ein ganzes Haus zahlen soll.


    Mußt Du doch nur anteilig für deine Wohnfläche.

    Kann es sein das dir die Höhe spanisch vorkommt?

    Für eine 70 m² große Wohnung würde bei mir die Grundsteuer etwa 135 € im Jahr betragen.

    In einer anderen Region, z. B. München oder Bremen, locker um 300 €.

    Was deine Vermieterin aber nicht darf, ist die gesamte Grundsteuer des Hauses auf dich umlegen weil Du aktuell der einzige Mieter/Nutzer bist.

    Die Grundsteuer der übrigen Wohnungen, auch wenn sie nicht nutzbar sind, muß die Vermieterin tragen. Ebenso alle übrigen Kosten die nicht nach Verbrauch abgerechnet werden.

    Bin leider mit mehreren Monaten im Rückstand, kann mich der Vermieter kündigen und welche Rechte habe ich noch?

    Kann er.

    Rechte? Iss nich dein Ernst?

    Wenn Du den Mietrückstand unverzüglich und vollständig zahlst ist die fristlose Kündigung vom Tisch.

    Außer dir wurde in den letzten 2 Jahren schon mal wegen Mietrückstand fristlos gekündigt.


    Wie muss ich jetzt weiter vorgehen ?

    Beim Vermieter Einsicht in die Originalbelege verlangen.

    Wobei 350 € monatlich für einen Hausmeister nun wirklich nicht zu viel ist.

    Bei Mindestlohn wären das Pi x Fensterkreuz ca. 40 Stunden Arbeitszeit pro Monat, anders gesagt ca. 10 Stunden pro Woche.

    Zitat

    Für einmal die Woche Hausflur putzen und die Mülleimer rausbringen und alle 4 Wochen die Waschküche zu reinigen

    Das sind ja lediglich die Tätigkeiten (Aufgaben) die man als Mieter mitbekommt.

    Zitat

    Die Vormieterin hat uns am Tag der Schlüsselübergabe erzählt, dass sie immer Geld zurück erhalten hat.

    Ah ja, die Vormieterin hat gesagt ...:cool:

    Welche Wohnfläche?

    60 € für Heizkosten. Das passt evtl. bei 40 m².

    Wenn ich aber sehe das die übrigen Nebenkosten 95 € betragen, vermute ich mal die die Wohnung ca. 80 - 90 m² hat.

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