nein da muss genau stehen: also so ungefähr: Sondervereinbarung, da es sich um ein Haus mit Einliegerwohnung, in der eigentümer mit wohnt etc. .... handelt, gilt die normale nach § XY festgelegte Kündigungsfrist von 6 Monaten......
Das muß nicht in einer Sondervereinbarung oder überhaupt im Mietvertrag stehen. Das steht im BGB und das reicht.
für Dich zählen 6 Monate...........(lass es dir morgen nochmal vom Fachmann bestätigen).........beim Schreiben an Vermieter allerdings den Auszug aus dem BGB erwähnen weil ich sicher bin dass er es selbst auch nicht weiss
Aber nur wenn der VM sich im Kündigungsschreiben auf sein erleichtertes Kündigungsrecht beruft oder der Mieter schon länger als 5 Jahre dort wohnt.
Ansonsten gelten die selben Kündigungsfristen wie für jeden anderen Mieter auch.
