Beiträge von anitari

    Zitat

    welche Frist würde dann für uns gelten?

    Wenn vertraglich nicht kürzer vereinbart 3 bzw. knapp 3 Monate zum Monatsende. Wäre also Heute der letzte Poeng um zum 31.12.13 zu kündigen.

    Wenn der alte Vertrag nicht gekündigt oder aufgehoben und der neue nicht von beiden Parteien unterschrieben wurde, gilt der alte unverändert weiter.

    Was ist daran so schwer zu verstehen?

    Übrigens müssen die 3 Personen der Partei Mieter des ursprünglichen Vertrages gemeinsam kündigen. Also die 3 vor dem letzten Mitbewohnerwechsel.

    Zitat

    Und wenn einer von uns kündigt, kündigen doch automatisch alle Mieter, da wir gleichberechtigt sind oder?

    Nein. Zudem ist/wäre die Teilkündigung eines von mehreren Hauptmietern unwirksam.

    Bitte hier K unter Erklärungsberechtigte nachlesen.

    183 € monatlich sind ziemlich viel bei 75 m².

    Fernwärme ist allerdings, gleich nach Strom, die teuerste Art zu heizen.

    Laß die Abrechnung am besten fachlich prüfen.

    Übrigens steht in der Abrechnung MWH nicht kWh.

    Wenn Ihr jeweils nur ein Zimmer gemietet habt ist dies ausschließlich Eure Mietsache. Alle anderen Räume sind, wie der Vermieter sagt bzw. es sicher auch im Mietvertrag steht, Gemeinschaftsräume.

    Es ist also eine Art Wohnheim. Da darf der Vermieter die Gemeinschaftsräume ohne zu fragen betreten, nur die Zimmer nicht.

    Du selbst kannst nach wie vor mit der für Mieter geltenden Frist von 3 Monaten kündigen.

    Der Vermieter, auch wenn die Wohnungen in ETWs umgewandelt sind, momentan mit einer Frist von 6 Monaten.

    Was der evtl. neue Eigentümer nicht kann, zumindest 3 Jahre nicht, ist wegen Eigenbedarf kündigen. An der Kündigungsfrist ändert das nichts. Das wären dann 9 Monate.

    Nachzulesen im BGB § 577a

    Hallo anitari,
    es sind m3 da die Heizkostenabrechnung nach m3 abgerechnet wird
    Gruß Gabi

    Heizkosten nach Kubikmeter?

    Das ist der Witz des Tages.

    Nach Quadratmeter, also m², wäre bestenfalls zulässig.

    Oder sind Kubikmeter Gasverbrauch gemeint?

    Selbst das wäre nicht korrekt da die Gasversorger nach Kilowattstunde (kWh) abrechnen.

    Aber wie gesagt, Abstellräume außerhalb der Wohnung und Dachböden dürfen nicht als Wohnfläche angerechnet werden. Ergo auch nicht als Fläche für die Heizkosten.

    Ab 3 Wohnungen im Haus muß zwingend nach Heizkostenverordnung abgerechnet werden.
    Was offenbar auch der Fall ist.

    Das gibt die Statistik aber nicht her. Im 10 Jahresvergleich erreicht der Heizölpreis im September sein Maximum um dann bis Januar auf sein Minimum zu sinken.

    Und wegen der Statistik sollen die Mieter frieren?

    Zitat

    Weiß da jemand Bescheid wie das normalerweise läuft in einem solchen Fall?

    Normalerweise werden Heiz- und Nebenkosten, sofern monatliche Vorauszahlung vereinbart ist, innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes abgerechnet.

    Egal wie lang oder kurz die Mietdauer war und egal wann der Mieter während des Abrechnungszeitraumes ein- oder ausgezogen ist.

    Zitat

    Wir heizen zwar im Moment, aber wenn die wüsste, dass unser Haus schon den Ofen angeschmissen hat, würde die Ärger machen.

    Wie kann ein Haus den Ofen anschmeißen:confused:

    Ansonsten schließe ich mich Mainschwimmers Ausführungen an.

    Lesen und versuchen zu verstehen was in dem Link geschrieben steht.

    Wenn Sie das nicht wollen oder können zu einem Anwalt für Mietrecht gehen. Der wird dafür bezahlt Urteile und Gesetzestexte zu verstehen.

    Zitat

    Darf er den Mietvertrag kündigen?

    Nein

    Zitat

    Wenn wir in der Wohnung bleiben darf er den Mietpreis erhöhen?

    Ja.

    Entweder um 11 % der Modernisierungskosten jährlich oder um 20 bzw. 15 % der Kaltmiete alle 3 Jahre.

    Zitat

    Gehört dieser Sitzboden überhaupt in die Berechnung?

    Nein. Abstellräume außerhalb der Wohnung dürfen nicht zur Wohnfläche gezählt werden.

    Nachzulesen in der Wohnflächenverordnung.

    Zitat

    Wenn ja, wie sind die Kosten dann zu verteilen?

    Ausschließlich anhand der Wohnfläche hinter der Wohnungstür. Wozu auch ein Teil des Balkons bzw. der Terrasse gerechnet werden darf.

    Lies den § 2 und 4 WoFlV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    Zitat

    über der Wohnung befindet sich noch ein nicht isolierter und nicht beheizter Spitzboden von ca. 60m3

    Es sind sicher m² gemeint:rolleyes:

    Zitat

    Jetzt hat sich heute bei einem gespräch mit dem Vermieter herrausgestellt das es nur Heizung gibt und das warm Wasser ( duschen baden usw ) über einen Durchlauferhitzer laufen.

    Sie hat doch die Wohnung besichtigt. Einen 80 - 100-Liter-Durchlauferhitzer übersieht man nicht.


    Zitat

    Gibt es eine möglichkeit aus dem Vertrag zu kommen?

    Ja, bis spätestens 4.10.13 zum 31.12.13 kündigen.


    Sofern es ein unbefristeter Vertrag ohne Kündigungsverzicht ist.

    Übrigens bedeutet Sonderkündigungsrecht auch mit gesetzlicher Frist. Kommt hier aber nicht zur Anwendung.

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