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Wenn ich in meiner Wohnung keinen Wasserzähler habe, darf der Vermieter dann nach Verbrauch abrechnen oder muß er nach qm abrechnen?
Wenn für alle Wohnungen Wasserzähler vorhanden sind muß der VM nach Verbrauch abrechnen. Wo die Zähler sind ist völlig irrelevant.
In meinen Mietwohnungen ist kein einziger Zähler in den Wohnungen.
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D.h. müßte der Mieter im EG mir jederzeit Zutritt gewähren, damit ich meinen lfd. Verbrauch kontrollieren kann?
Wer kontrolliert denn jeder Zeit und laufend seinen Wasserzähler? Mit Verlaub, aber das ist Schublade Kindergarten.
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Darf der Vermieter, so wie sagt, die Kosten des Zählereinbaues und insbesondere auch dann die Kosten der Zählerablesung von mir als Mieter verlangen, falls ich darauf bestehe, meinen Zähler in meiner Wohnung zu haben?
Wie geschrieben, wo sich der Zähler befindet ist irrelevant.
Als Nebenkosten umlegbar wäre die Zählermiete und die Ablesekosten, sowie die Kosten der Erstellung der Abrechnung wenn diese von einer Firma erstellt wird.