Beiträge von anitari

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    Ist die Kündigung wirksam?

    Nein. Kündigung eines Mietvertrages muß in Schriftform erfolgen und vom Vermieter, nicht dessen Sohn.

    Kündigungsfrist des Vermieters bei unmöbliertem Wohnraum, auch bei sog. Untermietverhältnissen und egal was vertraglich vereinbart wurde, mindestens 3 Monate. Und der Vermieter kann nur aus schwerwiegendem Grund, der in der Kündigung anzugeben ist, kündigen.

    Wie verhalten?

    Eigentlich wie immer. Ein braver Mieter sein und pünktlich die Miete zahlen.

    Die Beweggründe könnte ich sogar verstehen: Neben der Heizungsanlage Wäsche zu trocknen ist nicht besonders schlau (Stichwort Korrosion).

    Jepp. Und wenn warum auch immer irgend was anfängt zu brennen ist die Wäsche ein toller Brandbeschleuniger.

    Sorry, der Doppelpost war nicht gewollt.

    Die Beweggründe könnte ich sogar verstehen: Neben der Heizungsanlage Wäsche zu trocknen ist nicht besonders schlau (Stichwort Korrosion).

    Jepp. Und wenn warum auch immer irgend was anfängt zu brennen ist die Wäsche ein toller Brandbeschleuniger.

    Das der alte Vermieter nichts gegen Grün hatte muß nicht heißen das der neue auch nichts dagegen haben muß. Ich befürchte hier ist der VM im Recht zumindest das Streichen in gedeckten Farben, nicht zwingend weiß, zu Fordern. Allerdings nur die nötigen Flächen.

    Eine generelle Endrenovierungsklausel ist unwirksam.

    Zitat

    Ich wundere mich auch, wieso eine Rechnung für einen Monat ein Jahr dauern soll..

    Geht aber nicht eher, da der VM erst nach Ende des Abrechnungszeitraumes die Gesamtkosten des Hauses abwarten muß.

    Er darf einen Teil der Kaution für evtl. Nachzahlungen aus BK-Abrechnungen einbehalten. Das ist rechtens.

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    nein sie ist mit einem freund [ kein Paar ] als wg da eingezogen und mit jobcenter war das alles geklärt man muss ja erst eine genehmigung für einen umzug haben.

    Also sollte es so sein das Jeder von den Beiden einen separaten Mietvertrag hat oder einen gemeinsamen?

    Wenn jeder einen separaten wäre die Neuaufteilung, sprich jeder ca. 45 m², wie ich schon schrieb, zu ihren Gunsten.

    Denn selbst für 2 Personen, wenn gemeinsamer Vertrag, übernimmt das Jobcenter nicht die KdU für eine fast 100 m² große Wohnung.

    Zitat

    Erwähnenswert wäre es an dieser Stelle vielleicht, dass der Eigentümer Versicherungsmakler ist

    Nchtijall ick hör die trapsen.

    Dann sollte der Herr Versicherungsmakler aber wissen das eine Einbauküche nicht Hausrat sondern Bestandteil des Gebäudes ist. Folglich würde hier Gebäudeversicherung zuständig sein.

    Er kann Euch zwar empfehlen eine Haftpflicht- und Hausratversicherung abzuschließen, aber nicht dazu zwingen.

    Zitat

    Der Eigentümer schreibt uns wöchentlich und ruft uns auch wöchentlich an um uns Druck zu machen bezüglich der Versischerung. Kann man sich irgendwie wehren dagegen?

    Teilt ihm schriftlich mit das Ihr diese unaufgeforderte, massive Werbung nicht wünscht und fordert ihn auf das zu unterlassen.

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    Wenn ich in meiner Wohnung keinen Wasserzähler habe, darf der Vermieter dann nach Verbrauch abrechnen oder muß er nach qm abrechnen?

    Wenn für alle Wohnungen Wasserzähler vorhanden sind muß der VM nach Verbrauch abrechnen. Wo die Zähler sind ist völlig irrelevant.

    In meinen Mietwohnungen ist kein einziger Zähler in den Wohnungen.

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    D.h. müßte der Mieter im EG mir jederzeit Zutritt gewähren, damit ich meinen lfd. Verbrauch kontrollieren kann?

    Wer kontrolliert denn jeder Zeit und laufend seinen Wasserzähler? Mit Verlaub, aber das ist Schublade Kindergarten.

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    Darf der Vermieter, so wie sagt, die Kosten des Zählereinbaues und insbesondere auch dann die Kosten der Zählerablesung von mir als Mieter verlangen, falls ich darauf bestehe, meinen Zähler in meiner Wohnung zu haben?

    Wie geschrieben, wo sich der Zähler befindet ist irrelevant.

    Als Nebenkosten umlegbar wäre die Zählermiete und die Ablesekosten, sowie die Kosten der Erstellung der Abrechnung wenn diese von einer Firma erstellt wird.

    Danke für Deine Antwort Kolinum :)

    Ich hab mal gehört, dass ein Kündigungsausschluss bei Schülern/Studenten/Auszubildenden nicht rechtens ist. Kann das sein?


    Kann nicht sein.

    Und wäre zu tun, wegen des Schlüssels, den die Vermieter einbehalten haben?

    Schließzylinder austauschen. Den Originalen aber aufheben und bei Auszug wieder einsetzen. Aber nur an der Tür zur vertraglich vereinbarten Mietsache. Ist das ausschließlich die Wohnung, an der Wohnungstür, bei einem kompletten EFH, an der Haustür und ist das Grundstück mit vermietet auch, falls vorhanden, an Tür zum Grundstück.


    Zitat

    Darf der Vermieter sich ständig auf dem Gelände aufhalten?

    Wenn das Gelände nicht zur Mietsache gehört, darf er das.


    Falls es noch ein Tipp zur schnellen Wohnungsfindung gibt, bitte ich sehr darum es zu Posten.


    Nicht suchen, sondern sich finden lassen. Sprich selbst inserieren. Im Internet kostenlos z. B. auf ebaykleinanzeigen, meinestadt oder quoka und gleich mit dem Hinweis "nur provisionsfrei".


    Oder in örtlichen Zeitungen. Ist zwar nicht kostenlos aber nach meiner Erfahrung immer noch am erfolgreichsten.

    [ da meine tochter eine wg angegeben hatte die dort einzieht]


    Und nun zieht keine WG ein sondern die Tochter allein?

    Wenn dem so sein sollte wäre die Neuaufteilung der Wohnung eigentlich ein Entgegenkommen der Vermieterin.

    Denn kein Jobcenter in Deutschland übernimmt die KdU für 97 m² bei 1 Person. Bestenfalls für 50 m².

    1. Zimmer möbliert in der von Ihnen selbst bewohnten Wohnung und an Nur eine Person vermietetet?

    2. Wenn nicht Grund der Befristung?


    Wenn 1. kann der Untermieter nicht kündigen. Jedenfalls nicht fristgerecht.

    Achtung es müssen alle 3 Kriterien zutreffen. Also möbliert, von Ihnen selbst bewohnte Wohnung und an nur eine Person vermietet.

    Wenn 2. dann kann der Mieter kündigen wenn der Grund der Befristung fehlt oder nicht den 3 gesetzlich anerkannten entspricht.

    In beiden Fällen jedoch nur fristgerecht.

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