Beiträge von anitari

    Ich habe mir besagt Sendung angesehen. Der Mensch beruft sich auf eine Rechtsprechung wonach die Kündigungsfrist in so einem Fall nur 4 - 6 Wochen beträgt. Behauptet also das es so ist.

    Was aber so pauschal falsch ist.

    Ich habe folgendes gefunden:

    Die Rechtsprechung ist - mit zum Teil unterschiedlicher Begründung - einhellig der Ansicht, dass betagte Mieter einen Anspruch auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis haben. Der Umzug in ein Altenpflegeheim oder Seniorenheim stellt einen gewichtigen Grund dar, der zur vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses durch den betagten Mieter berechtigt..

    Aber auch das:

    Die Kündigungsfrist kann jedoch nur angemessen verkürzt werden (in der Regel 4-6 Wochen), wobei die jeweilige Situation auf dem Wohnungsmarkt zu berücksichtigen ist. Eine sehr leichte Möglichkeit einer Neuvermietung kann eine entsprechend kurze Kündigungsfrist rechtfertigen.

    Quelle und mehr dazu Mietrecht: vorzeitige Vertragsaufhebung bei Einweisung in ein Pflegeheim

    Die dort genannten Urteile sind übrigens allesamt von Amts- und Landgerichten. Also Einzelfallentscheidungen die nicht allgemein gültig sind.

    Wer sich das ansehen möchte hier ab Minute 16:55 Escher | MDR.DE

    Meine Eltern mussten auch die Miete per Lastschrift überweisen. Da sie beide schon über 80 Jahre sind, musste ich zur Bank und den Auftrag erteilen. Ich habe mich damals auch gefragt für was das gut ist. Aber das ist sicher einfacher. Erstens können die Abbuchen und der Kunde trägt die Kosten für eine Rückbuchung und zweitens merken es viele Kunden sicherlich nicht, wenn sich an der Höhe der Miete etwas ändert.

    Es ist unnötig Uhraltfragen zu kommentieren.

    Zitat

    Ist eine nachträgliche Mieterhöhung (fast ein Jahr nach Auszug aus der Wohnung und NACH Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum) überhaupt rechtens?

    Das hätten Sie besser gefragt bzw. anwaltlich prüfen lassen bevor Sie gezahlt haben.

    Die 129 € zurückzufordern kostet bestimmt noch mal so viel.

    Eine Rückwirkende Mieterhöhung ist natürlich nicht rechtens. Mit dieser Begründung übrigens überhaupt nicht.

    Die Gesamtkosten der Heizungsanlage dürfen zu 30 % nach der Wohnfläche umgelegt werden. Dazu gehört auch ein Teil des Verbrauchs.

    Zitat

    Im Prinzip so als würde man bei einer zentralen Gastherme den Gesamtverbrauch an Gas zu 30% auf alle Mieter verteilen und nur die restlicheb 70% entfallen dann verbrauchsabhängig.

    Korrekt. Ist nun mal gesetzlich so vorgeschrieben. Mit nur 30 % nach Wohnfläche kommen sie doch noch gut weg. In manchen Objekten sind des sogar 50%.


    Zitat

    Dadurch sindndie Kosten für Wenigheizer viel höher. Und für Nichtheizer äusserst fragwürdig.

    Ob Sie das fragwürdig finden interessiert den Gesetzgeber aber nicht.

    Wenn Sie nicht zahlen wollen wenn nicht geheizt wird sollten Sie ein EFH kaufen.

    Wie soll ich dem Vermieter gegenüber begründen das ich nicht unterschreibe??

    Gar nicht oder mit dem was ich schrieb.

    Zitat

    Änderungen gesetzlicher Regelungen oder Bestimmungen machen es nicht notwendig einen neuen Vertrag abzuschließen.

    Mainschwimmers Argument wäre auch nicht ohne Bedeutung für Sie.

    Zitat

    Bei 5 Jahren Mietzeit hast du eine Kündigungsfrist von 6 Monaten, wenn die VM dich kündigen will. Das ginge dann verloren.

    Noch mehr Hilfe kann man nun wirklich nicht geben.

    Jetzt am vergangenen Sonntag stand meine Vermieterin bei mir vor der Tür und meinte das
    währe der neue Mietvertrag da sich ja so viele Gesetze geändert hätten.

    Hat sich die Vermieterin nett ausgedacht, ist aber Blödsinn.

    Änderungen gesetzlicher Regelungen oder Bestimmungen machen es nicht notwendig einen neuen Vertrag abzuschließen.

    Also nicht unterschreiben!

    Jetzt stellt sich die Frage warum man auf eine Baustelle zieht.

    Zu wann war denn eine bewohnbare Wohnung zugesichert?

    Das es keinen schriftlichen Vertrag gibt bedeutet nicht das es gar keinen gibt. Mit Inbesitznahme der Wohnung ist ein mündlicher Vertrag zustande gekommen.

    Je nach schwere der Mängel kann die Miete gemindert werden. Über die gerechtfertigte Höhe kann nur jemand Urteilen der die genauen Umstände persönlich kennt. Sprich ein Fachanwalt.

    Nachtrag zu den Kosten der Warmwasseraufbereitung.

    Werden Wärme und Warmwasser in einer Anlage erzeugt bzw. aufbereitet schreibt die Heizkostenverordnung § 9.2 genau vor wie die Kosten der WW-Aufbereitung zu ermitteln sind.

    Demnach können die Kosten der WW-Aufbereitung nur einen prozentualen Anteil der Gesamtkosten der Heizungsanlage ausmachen.

    Nach ganz grober Rechnung komme ich hier auf ca. 490 € WW-Kosten. Danach ergäbe sich dann ein Preis von ca. 11 € pro m³ Warmwasser. Also schon mal etwa 30 € weniger.

    Für mich ist vor allem die Heizkostenabrechnung mehr als fragwürdig.

    Abrechnung der Heizkosten zu 100 % nach Wohnfläche ist unzulässig.

    Eigenartigerweise sind die Brennstoffkosten der Heizung genau so hoch wie die Brennstoffkosten der Warmwasseraufbereitung. Das kann nie und nimmer stimmen. Kein Wunder das der m³ warmes Wasser über 40 €ronen kosten soll.


    Auch sehe ich nirgends den Abrechnungszeitraum des Hauses. Nur den Nutzungszeitraum (in der Abrechnung als Abrechnungszeitraum genannt).

    Das sind nur die Sachen die mir auf Anhieb auffallen.

    Ich würde die Abrechnung fachlich prüfen lassen.

    Von wem wurde denn die Abrechnung erstellt?

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