Ich habe mir besagt Sendung angesehen. Der Mensch beruft sich auf eine Rechtsprechung wonach die Kündigungsfrist in so einem Fall nur 4 - 6 Wochen beträgt. Behauptet also das es so ist.
Was aber so pauschal falsch ist.
Ich habe folgendes gefunden:
Die Rechtsprechung ist - mit zum Teil unterschiedlicher Begründung - einhellig der Ansicht, dass betagte Mieter einen Anspruch auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis haben. Der Umzug in ein Altenpflegeheim oder Seniorenheim stellt einen gewichtigen Grund dar, der zur vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses durch den betagten Mieter berechtigt..
Aber auch das:
Die Kündigungsfrist kann jedoch nur angemessen verkürzt werden (in der Regel 4-6 Wochen), wobei die jeweilige Situation auf dem Wohnungsmarkt zu berücksichtigen ist. Eine sehr leichte Möglichkeit einer Neuvermietung kann eine entsprechend kurze Kündigungsfrist rechtfertigen.
Quelle und mehr dazu Mietrecht: vorzeitige Vertragsaufhebung bei Einweisung in ein Pflegeheim
Die dort genannten Urteile sind übrigens allesamt von Amts- und Landgerichten. Also Einzelfallentscheidungen die nicht allgemein gültig sind.
Wer sich das ansehen möchte hier ab Minute 16:55 Escher | MDR.DE