Beiträge von anitari

    Ich würde stattdessen vom Lebensgefährten schreiben, klingt besser.


    Wenn schon dann Lebenspartner. Gefährten hat man im Krieg oder in der Schule.:eek:

    Egal wie man das nennt, die Genehmigung muß trotzdem vor Einzug eingeholt werden.

    Zitat

    Was bedeutet das ? Sind die Wohnungen dann keine Sozialwohnungen mehr ?

    Richtig

    Zitat

    Zahlt dann das Sozialamt (Hartzt IV) mehr Miete ?

    Wenn die Erhöhung dort vorgelegt wird u. U. ja.

    Zitat

    Wieso nicht alle Mieter ?

    Weil andere Mieter schon eine höhere Miete haben z. B.

    Zitat

    Müssen wir zustimmen ?

    Wenn Sie dort wohnen bleiben möchten, ja.

    Zitat

    Was wenn nicht ???

    Dann wird der VM Sie, falls Sie nicht von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, auf Zustimmung Verklagen.

    Diese Hinweise müssen aber im Mieterhöhungsverlangen, eben so das der VM die Miete gemäß § 558 BGB erhöht, angegeben sein.

    Es wäre gut wenn Sie das Schreiben einscannen. Dann kann man, an Hand der Formulierungen, genaueres sagen.

    § 549
    Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften


    (2) Die Vorschriften über die Mieterhöhung (§§ 557 bis 561) und über den Mieterschutz bei Beendigung des Mietverhältnisses sowie bei der Begründung von Wohnungseigentum (§ 568 Abs. 2, §§ 573, 573a, 573d Abs. 1, §§ 574 bis 575, 575a Abs. 1 und §§ 577, 577a) gelten nicht für Mietverhältnisse über

    ...

    2. Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, sofern der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt,

    Im Klartext, bei Vermietung eines möblierten Zimmers innerhalb der vom Vermieter bewohnten Wohnung muß kein Grund für eine Befristung angegeben sein.

    Bitte nochmals um Hilfe:

    Welche Kündigungsfrist gilt für mich als Untermieter?
    Und welche Kündigungsfrist hat der Hauptmieter, wenn er mir sein möbliertes Zimmer kündigen möchte?

    Sind die Fristen identisch?
    Der Vertrag wurde zu Ungunsten des Mieters (= mir) ausgestellt, da trotz Möblierung eine Frist von 3 Monaten angegeben wurde.

    Der Vertrag war wie gesagt auf 5 Monate Mietzeit geschlossen.

    Danke!

    Immer noch nicht begriffen?:mad:

    Der Vertrag ist befristet und kann nicht fristgerecht gekündigt werden! Weder vom Mieter noch vom Vermieter.

    Zitat

    Können wir (meine Frau, ich und unsere 2 kleinen Kinder) die Sozialklausel geltend machen, um nach der Kündigung nicht in 3 Monaten raus zu müssen

    Natürlich. 3 Monate wäre übrigens nur korrekt wenn Sie noch keine 5 Jahre dort wohnen.

    Zitat

    besitzen wir als Mieter jetzt auch eine Art Sonderkündigungsrecht? Das wäre insofern gut, als dass wir dann sofort rauskönnten, wenn wir eine neue Wohnung gefunden hätten.

    Nein. Es sei denn der VM entläßt Sie vorzeitig aus dem Vertrag.

    Zitat

    Das Problem ist, wir müssen uns im Endeffekt ja eine neue Wohnung suchen, können jetzt aber noch nicht beginnen, da wir ja nicht genau wissen, wann letztlich die Kündigung erfolgt.


    Na dann erst mal abwarten und Tee trinken. Der neue Eigentümer darf erst nach erfolgtem Grundbucheintrag als Vermieter tätig werden.

    Mal davon abgesehen können Sie jeder Zeit eine neu Wohnung suchen und fristgerecht kündigen. Warum denn auf die vermutlich sichere Kündigung wegen Eigenbedarf warten?

    Zitat

    Die Frage ist entstanden, weil meine neue Vermieterin mir mal in einem Gespräch sagte, dass der Insolvenzverwalter zum Beispiel die Mietkaution heranziehen kann, falls Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung nicht beglichen werden.

    Sofern denn die Abrechnungen fristgerecht zugegangen sind!

    Und das ist wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist, für 2010 und 2011 definitiv nicht der Fall.

    Zitat

    Nachweise für die entstandenen Kosten muß ich anfordern. Vielleicht ist dann ersichtlich, warum ich die Abrechnungen erst jetzt bekomme.

    Für verfristete Abrechnungen muß der Vermieter bzw. Verwalter nachweisen warum die Abrechnungen verspätet er- und zugestellt wurden.

    Also erst mal rundweg wegen Verfristung die Zahlung ablehnen.

    Mal dummfrag, gibt es im Haus auch eine Zentralheizung?

    Wenn ja kommt eh 1x jährlich der Schornsteinfeger und der schaut in aller Regel auch nach dem Kachelofen bzw. der Esse/dem Schornstein. Sofern ihm bekannt ist das es einen gibt.

    Zitat

    Heute flattert ein Brief vom Vermieter ein das ein Schornsteinfeger den Ofen überprüft hat und festgestellt hat das der Ofeneinsatz zu erneuern wäre .

    Ein Ofeinsatz der innerhalb von 2 Jahren kaputt geht halte ich für einen Scherz. Außer das Ding war vorher schon Schrott.

    Sollte der Einsatz wirklich durch Ihr Verschulden kaputt gegangen sein, was nachzuweisen wäre, hätte er Ihnen zunächst die Gelegenheit geben müssen das selbst zu beheben bzw. beheben zu lassen.

    Einfach Handwerker beauftragen und in Rechnung stellen geht definitiv nicht.

    Bitte die Abrechnung einscannen.

    Eine Abrechnung nach Wohnfläche oder einem anderen Umlageschlüssel ist nur in einem 2FH in dem Mieter und Vermieter gemeinsam wohnen zulässig.

    Ansonsten muß nach Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Selbst dann ist keine 100%ige Abrechnung nach Verbrauch vorgesehen.

    Rechnet der VM, obwohl dazu verpflichtet, nicht nach Heizkostenverordnung ab ist der Mieter berechtigt 15 % der Heizkosten abzuziehen.

    Wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist, sind die Abrechnungen für 2010 und 2011 verfristet. Außer der Verwalter hat die verspätete Abrechnung nicht zu verschulden. Dazu müßte er aber schon einen sehr triftigen Grund haben und diesen auch in der Abrechnung nennen.

    Nachzahlungen aus BK-Abrechnungen sind, egal was in der Abrechnung steht, 30 Tage nach Erhalt fällig. So lange steht dem Mieter eine Prüfungsfrist zu.

    Ich würde die Abrechnungen 2010 und 2011 trotzdem prüfen lassen. Kann sein das sie rechnerisch fehlerhaft sind in Wirklichkeit ergibt sich ein Guthaben.

    Auf das hätten Sie nämlich trotz verspäteter Zustellung Anspruch.

    Hier haben aus meiner Sich beide Parteien ziemlich blauäugig gehandelt.

    Der Vermieter mit seinem "klar freilich", ihm war sicher nicht bewußt was für eine Gartenhaus Sie aufstellen wollen, auf Ihre Anfrage und Sie ohne sich das schriftlich bestätigen zu lassen.

    Aber wie Mainschwimmer schon schreibt, die entsprechende Klausel zur Gartennutzung und, falls vorhanden, auch die zu baulichen Veränderungen ist entscheidend.

    Gegen das Aufstellen eines Pools ist sicher nichts einzuwenden. Das bedeutet je keine bauliche Veränderung.

    Zitat

    Beim Nachmessen mit Lasermessgeräten ergab sich lediglich eine Wohnfläche von 150qm (!).

    Wurden denn auch alle Flächen vermessen? Auch die Abstellkammer innerhalb der Wohnung und der evtl. vorhandene Balkon/die Terrasse?

    Das wird gerne übersehen bzw. vermeintlich nicht zur Wohnfläche gehörend betrachtet.

    Berny


    Zitat

    Und das Schmutzwasser wird im Grundsteuerbescheid berechnet.

    Hier geht mit Sicherheit nicht Schmutzwasser im Sinne von Abwasser, sondern um die sog. Oberflächenentwässerung, Regenwassereinleitung, Kanalgebühr oder wie das Kind sonst noch genannt wird.

    Diese Gebühr wird von der Kommune erhoben und richtet sich nach der versiegelten Fläche des Grundstücks.

    Etwas ähnliches hatten wir vor ein paar Tagen erst. Aber ich glaube mich zu erinnern das es da um Deinen Kopf ging:p

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