Beiträge von anitari

    Unser Zähler ist der rechte. Eben der, über dem auch der Sicherungsschalter für die Heizung angebracht ist.

    Das ist ja wirklich merkwürdig.

    Darüber läuft quasi alles was der sog. Allgemeinstrom ist, eben auch die Heizung, vermutlich auch der Strom Ihrer Wohnung und was sonst noch. Zum Beispiel Treppenhaus-, Außen- und Kellerraumbeleuchtung.


    Aber wie Motzi schreibt, mal alles in der Wohnung vom Netz nehmen und sehen was passiert. Evtl. auch Treppenhaus-, Außenbeleuchtung
    und Kellerräumen einschalten.

    Leider sind die Beschriftungen unter den Sicherungen links, bis auf Herd und Hauptsicherungen, nicht alle lesbar.

    Ist das Ihr Zähler?

    Genau so gut kann es sein das dieser Zähler für beide Wohnungen ist.

    Ich würd einfach mal alle Sicherungen ausschalten und sehen was passiert.

    Zitat

    Der neue Mieter muss nur die Kosten der Renovierung/Sanierung selber tragen

    Biete doch dem VM an Eure Wohnung selbst zu sanieren. Evtl. erläßt er Euch ja für gewisse Zeit 549 € monatlich.

    Es ist rechtlich völlig OK Mieter die umfangreiche Eigenleistungen erbringen gewisse Zeit sehr günstig wohnen zu lassen. Machen sogar große Wohnungsgesellschaften ab und an.

    Zitat

    Wie gehe ich nun weiter vor?

    Ich würde jetzt erst mal Einsicht in die Originalbelege fordern. Um eine fachliche Prüfung, denke ich, werden Sie nicht drum rum kommen.

    Darum sollten Sich sich auch gleich Kopien von relevanten Belegen geben lassen. Diese gibt es aber nur gegen Bares. 26 Cent pro Kopie gelten als angemessen.


    Da sich aber die Verhältnisse zwischen uns geändert haben und auch die finanzielle Situation deutlich verschlechtert hat,
    gäbe es eine Möglichkeit trotzdem Ordentlich zu kündigen???


    Nein.

    Man kann aber versuchen Nachmieter vorschlagen zu dürfen oder die Wohnung bis zum Ablauf des Kündigungsverzichtes untervermieten.

    Ein Energieausweis sagt nur etwas über den Ist-Zustand. Das der Vermieter, bei Neuvermietung wohlgemerkt, ihn nicht vorlegt hat evtl. nur Rechtsfolgen für ihn. An den tatsächlich entstehenden und umlegbaren Heizkosten ändert das nichts.

    200 € Nebenkosten für 87 m² halte ich übrigens für sehr knapp. Allein für Heizkosten können davon schon 100 - 130 € drauf gehen.

    Wenn jedes Jahr nach gezahlt werden muß warum wurden denn die Vorauszahlungen nicht angepaßt? Das darf man als Mieter auch selbst machen.


    Zitat

    Oder wäre es hier besser schon ein Energieausweis mitzubringen?

    Woher denn? Nachträglich ist der Vermieter nicht verpflichtet diesen vorzulegen.

    Hallo
    Nach einem Streit mit unserem Vermieter, der uns mit fristloser kündigung gedroht hat,haben wir den Mietvertrag selbst zum 31.04 2014 gekündigt. Vermieter hat akzeptiert.
    Nun haben wir zum 01.01.2014 eine neue Wohnung gefunden und haben jetzt zum 31.01.2014 gekündigt ( gesetzliche 3 Monate ). Dieses will der Vermieter nicht akzeptieren, und besteht auf die Miete bis ende April 2014.
    Meine Frage, ist das rechtens?
    Können wir überaupt nochmal mit der gesetzlichen 3 Monats frist kündigen?

    Sofern es ein unbefristeter Vertrag ohne noch laufenden Kündigungsverzicht ist können Sie das natürlich.

    Der letzte/neuste Befehl, ähm die letzte/neueste Kündigung, gilt.

    Und jetzt nochmal die ganz Dummen wie mich: Kann ich eine detailierte Betriebskostenabrechnung einfordern? :D
    Man man man.... man könnte wirklich meines ich hätte meine erste Wohnung bezogen, dabei ist es doch schon die dritte :/

    Letzter Versuch.

    Ja Du kannst eine detaillierte Abrechnung fordern. Aber erst 12 Monate + 1 Tag nach Ende des Abrechnungszeitraumes.


    Welches genau der Abrechnungszeitraum in dem Haus in dem Du wohnst ist, kann Dir aus Ferne keiner Beantworten. Evtl. die Nachbarn die schon länger dort wohnen oder der Vermieter selbst.

    Ok. Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass ich bereits Strom, Internet und Fernsehgebüren selber trage, das sind zur Zeit monatlich etwa 20€. Meint ihr trotzdem, dass ich nachzahlen muss? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, da ich so gut wie nichts geheizt habe.

    Leider nein. Allerdings war es bisher immer so, dass auch kurzfristig gekündigt werden konnte unter der Vorraussetzung, dass wir einen Nachmieter gestellt haben. Damit war es bisher kein Problem.

    Gesetzten Falls also, dass es mir gelingt noch dieses Jahr auszuziehen, dann wär es doch folgerichtig, dass mir eine anteilige Auszahlung der Mietkaution zusteht oder versteh ich das jetzt falsch?

    Du hast noch nicht mal gekündigt und schreist schon nach Kaution und NK-Abrechnung?

    Fliegenden Mieterwechsel kann der Vermieter dulden, muß es aber nicht.

    Bleibt immer noch die Frage offen ob Du überhaupt allein kündigen kannst. Bist Du nämlich einer von mehreren Hauptmietern geht das nicht.

    Wenn nicht kannst Du im Moment frühestens zum 31.1.2014 kündigen.

    Kaution ist übrigens in den seltensten Fällen sofort nach Mietende fällig.

    sorry, meine Fragen waren implizierter Natur.
    Also, hier nochmals in direkter Form :)
    1. Muss ich jetzt tatsächlich noch ein Jahr warten, bevor ich irgendwas unternehmen kann?
    2. ab wann kann ich einen Anwalt beauftragen, damit ich auch Erfolg habe?

    so, hoffe, das ist jetzt klarer geworden...Schon mal danke!

    Wann war denn der Mietvertrag beendet?

    Dem Vermieter steht ein Zeitraum von 3 - 6 Monaten nach Mietende zu um zu prüfen ob er noch Ansprüche hat. Dann muß er entweder die Kaution auszahlen, zumindest aber darüber Abrechnen.

    Er muß begründen warum er wieviel wofür verwendet hat und/oder warum er wieviel noch einbehält und den Rest + Zinsen auszahlen.

    Länger als den genannten Zeitraum kann er einen angemessenen Teil der Kaution für evtl. Nachzahlungen aus NK-Abrechnungen die noch nicht fällig sind einbehalten.

    Hier Infos dazu, vor allem unter "Fristen für die Rückzahlung der Kaution, Verzug"

    R

    Zitat

    Da ich aber Angst habe, dass die wieder so was machen, wollte ich mal fragen, wie weit zurück die überhaupt Betriebskosten verlangen dürfen?

    Vorausgesetzt die Abrechnung ist fristgerecht zugegangen dürfen "die" eine evtl. Nachzahlung, bei Einleitung entsprechender rechtlicher Schritte, die Zahlung 30 (in Worten DREISSIG) Jahre verlangen.


    Geht die Abrechnung nicht fristgerecht dürfen "die" gar nichts verlangen, denn dann wäre der Anspruch verfristet.

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