Beiträge von anitari

    Verkauf des Hauses/der Wohnung berechtigen nicht zur außerordentlichen Kündigung. Sonderkündigung ist was anderes.

    Also bleibt nur die ordentliche Kündigung.

    Allerdings könnte der Eigentümer erfreut sein die Hütte mieterfrei verkaufen zu können und darum evtl. einer vorzeitigen Entlassung aus dem Vertrag zustimmen.

    Dazu muß man ihn aber fragen.

    Was genau steht im Mieterhöhungsverlangen?

    Das Schreiben einscannen wäre am besten.

    Zitat

    Seit Januar diesen Jahres zahle ich zehn Euro mehr, also 450 Euro.

    Auf welcher Grundlage?


    Zitat

    Ab dem 1.1.2014 soll die Miete auf 495 Euro steigen, ein Jahr darauf auf 525 Euro und schließlich wieder ein Jahr darauf auf 550 Euro.

    Kann es sein das vertraglich eine Staffelmiete vereinbart wurde?

    Zitat

    Am 24.10.2013 habe ich ein Brief von Gerichtvollzieher bekommen, ein Termin zur Zwangsräumung meiner Wohnung am 19.11.2013.

    Davor muß ja schon einiges passiert sein. Keine Miete gezahlt und fristlose Kündigung aus diesem Grund.

    Krankheit bedeutet keinen besonderen Kündigungsschutz im Mietrecht.

    Diese sog. Betreuerin scheint ihren Aufgaben nicht bzw. nur ungenügend nachzukommen. Der sollte man heftig auf die Füße oder wo anders hintreten.

    Okay, da sind wir ja schonmal einen guten Schritt weiter.

    Im Normalfall sollte es doch auch für jede Wohnung einen seperaten Zähler geben und der Mieter kommt für die tatsächlichen in seiner Wohnung enstandenen Heizkosten auf. Alles andere ist doch mehr als fragwürdig.

    Normalerweise reichen sog. Heizkostenverteiler an jedem Heizkörper aus. Dann werden die Heizkosten zu 50 oder 70 %, gemäß Heizkostenverordnung, nach Verbrauch abgerechnet.

    Soweit die Theorie für den Normalfall.

    Hier handelt es sich aber um ein 2FH in dem Mieter und Vermieter gemeinsam wohnen bzw. künftig wohnen.

    Dann muß der Vermieter nicht nach Heizkostenverordnung abrechnen.

    Er kann/darf in dem Fall auch nach Wohnfläche oder, wenn vertraglich vereinbart, nach Wohneinheit abrechnen.

    Also nicht fragwürdig. Sondern zulässig.

    Zitat

    aber der Vermieter sagte das man als Mieter die Heizkosten bei Ihm zahlen würde und nicht an die örtlichen Stadtwerke

    Soweit richtig. Wenn denn vertraglich vereinbart. Und dann auch nur anteilig für die Wohnfläche, falls vertraglich nicht anders vereinbart.

    Zitat

    die Anlage würde ca. 13.000 Euro kosten und der Mieter müsste sich an den anfallenden Kosten für Instandhaltung etc. beteiligen

    Falsch. Instandhaltung und -setzung ist allein Sache des Vermieters.

    Zitat

    Das Haus wird mit einer Wärmepumpe beheizt.

    Technisch unmöglich.


    Was ist denn vertraglich zu Heizkosten vereinbart?

    In eine 2FH in dem Mieter und Vermieter gemeinsam Wohnen kann der Vermieter die Heizkosten auch, völlig verbrauchsunabhängig, nach Wohnfläche abrechnen wenn vertraglich nicht anders vereinbart.

    Und Heizkosten sind mehr als nur Wärme.

    Zum Beispiel auch der Betriebsstrom der Heizungsanlage, die Wartung und jährliche Emissionsmessung.

    Zitat

    Kaution seit 15. Sept. 2013 fällig und noch nicht bezahlt.


    Wieviel KM sind vereinbart und wann war Mietbeginn?


    Zitat

    aktuelle Miete zur Zeit nicht bezahlt und wenn,

    Der Mieter hat bis zum 3. Werk- besser gesagt Bankbuchungstag Zeit die Miete zu zahlen.

    Das ist im November 2013 der 5. und in Bundesländer mit Allerheiligen Feiertag sogar erst der 6.11.


    Zitat

    Der Untermieter hat den Wunsch geäußert, seine eigenen Möbel zu verwenden, obwohl das Zimmer nur voll möbliert vermietet werden sollte.

    Das letzte Wort ist aus meiner Sicht entscheidend.

    Sollte möbliert vermietet werden - ist es dann aber doch nicht.

    Zitat

    Unterschrieben wurde der Mietvertrag am 12.02.2012
    Wir wohnen aber seit 2011 hier der erste Mietvertrag musste erneuert werden weil mein Exmann noch mit drin stand!

    Dumm gelaufen. Einer neuer Vertrag wäre nicht nötig gewesen. Lediglich der Zusatz/Nachtrag das Herr ... ab dem ... aus dem Vetrag entlassen ist und mit Frau ... allein fortgesetzt wird.

    Zitat

    DIE ORDENTLICHE Kündigung mit gesetzlicher Frist ist jedoch erstmals zum 28.02.2015 für Mieter und Vermieter zulässig.

    Diese Klausel ist wirksam.

    Sprich der Vermieter Bedingungen für eine vorzeitige Entlassung aus dem Vertrag stellen.

    Zitat

    Kann er das??

    Da es ein Klausel mit Kündigungsausschluß gibt ja.

    Frage ist ob diese Klausel wirksam ist.

    Darum bitte den genauen Wortlaut posten oder die entsprechende Seite einscannen.

    Zitat

    Für mich und meine Familie bedeutet es ja dann, WENN kein Nachmieter gefunden wird das wir weiter dort wohnen müssten oder nicht??

    Nein. Euch zwingen dort zu wohnen kann Euch keiner, nur den Vertrag zu erfüllen.

    :cool:Also ist es die Gebühr wenn die Mieter durch den Garten gehen.Wusste ich nicht das sowas auch berechnet wird :o

    die Kosten der Gartenpflege,

    hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen;

    Punkt 10 der Betriebskostenverordnung

    Eine Kündigung seitens einer Vertragspartei muß nicht bestätigt werden.

    Zitat

    Nun habe ich gerade zum 30.11. mit der vereinbarten einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt, das Schreiben kam sofort mit Ablehnung zurück und Hinweis, dass die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt.

    Wenn für Sie als Mieter vertraglich wirklich eine Kündigungsfrist von einem Monat vereinbart ist gilt diese natürlich. ABER ...

    Zitat

    Zählt der alte Mietvertrag als gekündigt und der neue als mündlich abgeschlossen?

    Gute Frage.

    2 Möglichkeiten:

    Der alte Vertrag gilt, weil der Fortsetzung keiner widersprochen hat, weiter.

    Oder, falls im alten Vertrag vorsorglich der Fortsetzung nach Vertragsende widersprochen wird, ein neuer mündlicher Vertrag gemäß den Bestimmungen des Mietrechts.

    Danach gilt für den Mieter eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

    Zitat

    Hatte ich ja gefragt, erhielt aber keine Antwort

    Nur fragen reicht halt nicht.

    Zitat

    Nachdem ich zwei Jahre dort gewohnt hatte wurden die Nebenkosten die das Haus betreffen durch 2,5 wohnungen geteilt (ausgebaute Wohnung im Dachgeschoss über mir ) Nachdem der Sohn des Vermieters dort ausgezogen war wurden die Nebenkosten nur durch 2 Wohneinheiten geteilt, ich fragte nach, und erhielt die Antwort: Die Wohnung ist bereits finanziell abgeschrieben beim Finanzamt deshalb verursacht sie keine Kosten.


    Zitat

    So langsam dämmert es mir das ich ganz schön über den Tisch gezogen worden bin

    Jepp.

    Dann sollten Sie wenigstens jetzt so klug sein und die Wohnung nur vorzeitig übergeben wenn man Sie schriftlich auf dem Vertrag entläßt.

    Ansonsten halt erst am 30.11.

    Zitat

    In meinen Mietvertrag steht, Decke weiß, Tapette runter und Löcher zu.

    Unwirksam. Besenrein reicht.

    Zitat

    Nun möchte der Nachmieter früher in die Wohnung (Sohn des Vermieters) Allerdings ohne die Miete zu übernehmen um die Wohnung zu renovieren. Ich habe zugestimmt das ich dann für den November nur noch die Kaltmiete bezahle ohne Nebenkosten (wohne ohnehin da nicht mehr)

    Ziemlich blond von Ihnen. Entweder 0 Miete + NK für November oder Schlüsselübergabe am 30.11.

    Zitat

    Bei der Nebenkostenabrechnung wurde mir 9 Jahre lang Satelittengebühren (Höhe 90€ im Jahr) und Gartenpflege ( jährlich 100€) berechnet ich habe keinen Garten wir wohnten in einen zwei Familienhaus der Garten gehörte den vermietern die im EG wohnen. Genutzt habe ich diesen Garten auch nicht. Ist das rechtens?

    Gartenpflege in den Nebenkosten hat nichts mit dem privaten Garten des Mieters zu tun.

    Ob das alles rechtens ist hätten Sie jeweils innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung fragen müssen.

    auch wenn es bei Euch selbst eine Geräuschkulisse gibt?


    er kann die Geräuschbelästigung nicht abstellen. Was man machen könnte, das Gespräch mit den mietern suchen und auf ein bisschen Rücksicht plädieren, vielleicht wissen diese gar nicht, das alles so nach unten schallt

    Die allerbeste Rücksicht nutzt nichts wenn die Trittschalldämmung fehlt oder das Laminat falsch verlegt wurde.

    dass da schnellstens ein Zwischenzähler eingebaut wird.

    Kein Zwischenzähler, sondern ein Hauptzähler nur für Ihre Wohnung. So wie der links auf dem Bild.

    Übrigens kann der Vermieter, wenn es keinen gesonderten Zähler für den Heizungsstrom gibt, ca. 6 % der Energiekosten dafür abrechnen. Das können u. U. mehr als 130 € sein.

    Da würde ich auch mal die NK-Abrechnung genau prüfen.

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