Eine Kündigung seitens einer Vertragspartei muß nicht bestätigt werden.
Zitat
Nun habe ich gerade zum 30.11. mit der vereinbarten einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt, das Schreiben kam sofort mit Ablehnung zurück und Hinweis, dass die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt.
Wenn für Sie als Mieter vertraglich wirklich eine Kündigungsfrist von einem Monat vereinbart ist gilt diese natürlich. ABER ...
Zitat
Zählt der alte Mietvertrag als gekündigt und der neue als mündlich abgeschlossen?
Gute Frage.
2 Möglichkeiten:
Der alte Vertrag gilt, weil der Fortsetzung keiner widersprochen hat, weiter.
Oder, falls im alten Vertrag vorsorglich der Fortsetzung nach Vertragsende widersprochen wird, ein neuer mündlicher Vertrag gemäß den Bestimmungen des Mietrechts.
Danach gilt für den Mieter eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.