ZitatMacht es hier sinn, mir die Rechnungen auf basis derer die Betriebskosten entstanden sind, von dem Vermieter zu verlangen ?
Unsinn macht es jedenfalls nicht.![]()
Einsicht in die Originalbelege muß der Vermieter in seinen Räumlichkeiten gewähren. Zuschicken von Kopien nur im Ausnahmefall und gegen Kostenerstattung.
Allerdings könnten dabei schlafende Hunde wach werden. Sprich evtl. raus kommen das die Abrechnung noch andere Fehler aufweist, man das ganze noch mal überrechnet und dann kommt tatsächlich eine Nachzahlung heraus.
Ich hab dabei immer noch die ziemlich niedrigen Vorauszahlungen im Hinterkopf.
Der Punkt Heizkosten erscheint mir sehr eigenartig. Nur ca. 400 € für 8 Monate und das auch noch inkl. Warmwasseraufbereitung?
Das ist, wenn es denn stimmen sollte, mehr als ein Schnäppchen.