Beiträge von anitari

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    Macht es hier sinn, mir die Rechnungen auf basis derer die Betriebskosten entstanden sind, von dem Vermieter zu verlangen ?

    Unsinn macht es jedenfalls nicht.:cool:

    Einsicht in die Originalbelege muß der Vermieter in seinen Räumlichkeiten gewähren. Zuschicken von Kopien nur im Ausnahmefall und gegen Kostenerstattung.

    Allerdings könnten dabei schlafende Hunde wach werden. Sprich evtl. raus kommen das die Abrechnung noch andere Fehler aufweist, man das ganze noch mal überrechnet und dann kommt tatsächlich eine Nachzahlung heraus.

    Ich hab dabei immer noch die ziemlich niedrigen Vorauszahlungen im Hinterkopf.

    Der Punkt Heizkosten erscheint mir sehr eigenartig. Nur ca. 400 € für 8 Monate und das auch noch inkl. Warmwasseraufbereitung?

    Das ist, wenn es denn stimmen sollte, mehr als ein Schnäppchen.

    Das Gravierendste was mir sofort ins Auge gestochen ist, sind die läppischen 130 € inkl. Heizkosten + WW-Aufbereitung, und dann noch Fernwärme, für 92 m².

    Das sind/waren mindestens 50 € monatlich zu wenig.

    Zitat

    Auch verstehe ich nicht, die Höhe der Anrechenbaren Zahlungen insgesamt in der Abrechnung in Höhe von 700€. Laut Mietvertrag habe ich 130€ Nebenkosten vorausgezahlt. Im Zeitraum vom 02.05.2012-31.12.2012 wären es somit 8 * 130 € = 1040 €.

    Dann sollten Sie der Abrechnung widersprechen und ein Korrektur hinsichtlich der Vorauszahlungen fordern. Am besten gleich Kopien der Zahlungsbelege beifügen.

    Die Änderung der Stammdaten (vermutlich Nutzerwechselgebühr) ist nicht umlegbar.

    Bei den tatsächlichen Vorauszahlungen und abzüglich der genannten Gebühr ergibt sich ja ein Guthaben.

    Verwunderlich bei den geringen Vorauszahlungen, ist aber so.

    Die Nebenkosten wie Gas,Wasser,Strom, Abwasser werden direkt mit dem Anbieter abgerechnet, also hat die Vermieterin damit nichts zu tun. Die Betriebskosten wurden auf eine Pauschale von 35,-€ festgelegt(Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Schornsteinfeger, Wartung der Heizung, wobei wir diese selbst durchführen).


    Steht wirklich Pauschale im Vertrag?

    Wenn ja gibt es keine Abrechnung, folglich auch keine Nachzahlung oder Gutschrift.

    Allerdings kann die Pauschale, wenn vertraglich vereinbart, auch geändert werden.

    Wie kann man eine Heizungswartung selbst durchführen?

    Ausgenommen man ist von Fach.

    Aber wie der-Mieter schon schreibt, dieses Anwaltsschreiben wäre interessant.

    Zitat

    allerdings weiß ich nicht welche ?

    Wohnungsgröße?

    Höhe der Monatlichen Vorauszahlungen?

    Was heißt total überzogen?

    Heizkosten und Warmwasseraufbereitung in den NK enthalten?

    Am besten wäre es wenn Sie die Abrechnung einscannen könnten. Namen und Adressen bitte unkenntlich machen.

    Was genau/wörtlich ist denn vertraglich zu Nebenkosten vereinbart und was genau/wörtlich in dem Schreiben des Anwalts?


    Zitat

    Falls man die Nebenkostennachzahlung nicht begleicht wird es dazu kommen ,dass das Mietverhältnis seitens des Vermieters gekündigt wird.

    Das ist natürlich kein Grund den Mietvertrag zu kündigen.

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    Zu Deiner Info mal die Heizgradtagetabelle nach VDI 2065:
    Monat Heizgradtage

    Steht auch in der Abrechnung.

    Zitat

    November 120
    Dezember 160

    Macht 280 Gradzahltage oder 28 % der Jahresheizkosten bezogen auf den verbrauchsunabhängigen Teil der Heizkosten.

    Ich sehe auf dem Blatt Einzelabrechnung das für Oktober noch 15,5 Gradzahltage angerechnet werden. Und so wie ich das lese hat Fragesteller erst ab November NK und Heizkosten gezahlt.
    Also sind es Pi x Fensterkreuz sogar 30 %.

    Wären also bei monatlicher Vorauszahlung für Heizkosten von 75 € ca. 270 € für den Zeitraum Mitte Oktober bis Ende Dezember.

    Dann kommen noch die Kosten der WW-Aufbereitung und des Kaltwasserverbrauchs dazu.

    Das nur noch mal für den Fragesteller zur Erklärung.

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    Ich verstehe es nur nicht ganz wieso die HK so hoch sind wobei ich kaum geheitz habe.

    Ganz einfach weil die Grundkosten (30 % der Kosten der Heizanlage) nach Wohnfläche abgerechnet werden.

    Da zahlt man, auch wenn man selbst wenig heizt, für andere mit.

    75 € Vorauszahlung für Heizung oder Gesamtbetriebskosten?

    Zitat

    Die Wohnung wurde von Sep. 2012- Feb. 2013 bewohnt,

    Und warum steht dann in der Abrechnung Ihr Abrechnungszeitraum 1.11. - 31.12.?

    Januar und Februar 2013 zählen schon zum nächsten Abrechnungszeitraum.

    Was steht denn zu Schönheitsreparaturen und wie die Wohnung bei Auszug zu übergeben ist im Mietvertrag?

    Bitte die Passage wörtlich oder besser noch einscannen.


    Zitat

    Aber ich fürchte fast, dass sich sowas aus der Ferne einfach nicht beurteilen lässt.

    Richtig.

    Aber mal angenommen es wäre notwendig zu renovieren, dann muß Ihnen der Vermieter Gelegenheit geben das selbst zu machen bzw. machen zu lassen.

    Erst wenn Sie dem nicht nachkommen würden, dürfte er jemand damit beauftragen und Ihnen das in Rechnung stellen.

    Für Nutzungszeitraum ausschließlich Heizmonate kann das in Ordnung sein.

    Denn da sind die tatsächlichen Heizkosten 2 - 3 x so hoch wie die gezahlten.

    Hier fehlen einfach die Vorauszahlungen aus heizfreien Monaten.

    Wie groß ist denn die Wohnung und wie hoch die monatlichen Vorauszahlungen?

    Bitte nicht den Fehler machen und die Kosten dieser 2 Monate aufs Jahr hoch rechnen.

    Individualvereinbarungen werden nicht im, sondern außerhalb des Mietvertrages gesondert vereinbart.

    Aus meiner Sicht hat die sog. Fachanwältin nicht wirklich Ahnung von Mietrecht.


    Zitat

    „Alle Punkte dieses Vertrages wurden einzeln durchgesprochen und ausgehandelt. Dies ergibt sich aus den Streichungen und Ergänzungen.“

    So oder so ähnlich endet fast jeder Mietvertrag.

    Zitat

    Was würde den passieren wenn ich der Kündigung erst am 4.12 zustimme?

    Kommt auf die Uhrzeit an. Wenn sie es nicht mehr schafft die Kündigung persönlich abzugeben oder zumindest bis ca. 18 Uhr in den Briefkasten zu werfen ist sie erst zum 31.3.14 wirksam.

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