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korrekterweise müßte der Eigentümer des Grundstücks dem VM dann ja eine Rg schreiben, damit er diese auf die Mieter umlegen kann. Oder sehe ich das falsch?
Korrekterweise muß dir dein Vermieter auf Verlangen die Originalbelege die der Abrechnung zu Grunde liegen vorlegen. Ob die nun von seinem Vermieter selbst kommen ist irrelevant.
Abrechnung Teil 1, Umlage nach Personen:
Auch wen die Umlage nach Personen nicht vereinbart ist, sehe ich sie doch als vernünftig an.
Stell dir vor in einer gleichgroßen Wohnung wie deiner würden 5 Personen wohnen, die würden genau so viel bzw. wenig Wasser-, Abwasser-, Müll- und Allgemeinstromkosten tragen wie Du.
Davon abgesehen scheint Wasser und Abwasser bei dir sehr billig zu sein. Ich zahle bei 5 - 6 Personen um die 1.000 € jährlich.
Abrechnung Teil 2, Umlage nach Wohneinheiten:
Da die Gesamtwohnfläche nicht bekannt ist kann ich nicht sagen ob die Umlage nach dieser günstiger für dich wäre.
Dramatisch sind die Kosten definitiv nicht.
Als Knackpunkt sehe ich deine zu geringen Vorauszahlungen.
50 € monatlich bei 65 m² schlicht zu wenig.
Die Nachzahlung von 133 € deckt sich so ziemlich mit der Differenz zum Durchschnitt. Der liegt nämlich bei ca. 1 € pro m² ohne Heiz- und Warmwasserkosten.
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Rauchmelder? Gibt es dazu keine exakte vertragliche Vereinbarung dürfen Kosten dafür, z. B. die Wartung, nicht umgelegt werden.
Es gibt keine extra Vereinbarung für die Abrechnung der Wartung Rauchmelder. gibt es dafür eine gesetzl. Grundlage?
Keine eindeutige. Das eine Gericht sagt ja, das andere nein. Aber bei etwas über 9 € lohnt es wohl nicht zu streiten.