Beiträge von anitari

    2. Im Zuge des Widerspruchs fordere ich auch eine Einsicht in die Belege. Wie verhält es sich dort mit der Frist, falls Fehler gefunden wurden? Erstmal Zahlen oder warten?

    Solange der Vermieter, trotz Aufforderung, keine Belegeinsicht gewährt ist die Nachzahlung nicht fällig.

    Einwände gegen die Abrechnung kannst Du noch binnen 12 Monate nach Zugang erheben. Für den Fall ist Zahlung unter Vorbehalt zu empfehlen.

    Aus meiner Sicht dürfen die Hausmeisterkosten umgelegt werden. Denn es steht nirgends im Vertrag das BK die nicht ausdrücklich genannt sind, nicht umgelegt werden können/dürfen. Sowas in der Art steht nämlich in machen Vertragsvorlagen des Mieterbundes.

    Hier wurde sogar auf § 2 der Betriebskostenverordnung verwiesen.

    Am besten Du läßt den Vertrag und die Abrechnung fachlich prüfen.

    Ich schließe mich dem Rat von Köbes an.

    Mietminderung ist längst nicht so eine Wunderwaffe wie viele glauben.

    Wenn überhaupt dürftest Du die Miete nur anteilig für die Fläche und Miete des Bades, nicht der ganzen Wohnung, mindern.

    Angenommen auf das Bad entfallen 60 € der Gesamtmiete im Monat und die Mietminderung beträgt 10 %. Darüber würde der VM doch nur müde lächeln.

    So steht es geschrieben...

    Eigentlich steht geschrieben das im Mietvertrag die einzelnen Betriebskostenarten nicht aufgelistet werden müssen. Es reicht wenn dort steht das der Mieter die Betriebskosten trägt. Dann sind 16 der 17 BK-Arten, sofern sie anfallen, umlegbar.

    Aber hier wurde ein Vordruck des "Feindes" (Mieterbund) verwendet. Da kann es sein das die entsprechende Klausel BK-Arten die nicht ausdrücklich genannt sind von der Umlage ausschließt.

    Diese sandte ich per Fax und erkundigte mich telefonisch, bis wann ich mit dem Geld rechnen könne.

    Dann setz dich hin und verfasse ein Mahnung mit der Aufforderung den Betrag bis zum, sagen wir mal, 31.08.2017 zu überweisen. Geschieht das nicht Mahnbescheid erlassen. Um welchen Betrag geht es eigentlich?

    Für die Stromrückzahlung gilt doch zeitnah erstatten, auch wenn man umgezogen ist. Gelten für die Nebenkosten Rückzahlung andere Regelungen?

    Nein.

    In diesem Jahr erhalte ich jedoch eine Rückzahlung. Der Vermieter lässt sich Zeit

    Womit läßt der Vermieter sich Zeit? Mit der Abrechnung oder mit der Erstattung des Guthabens?

    Die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt fast immer.

    Bedeutet dies, dass sich der Vermieter jetzt 3 Jahre Zeit lassen darf, bis ich das Geld auf meinem Konto habe ??

    Wenn Du deine Forderung nicht geltend machst kann er sich alle Zeit der Welt lassen.

    In Frankreich, finde ich einfach die Information, aber es ist in Deutschland schwieriger.

    Es geht doch um deutsches Mietrecht?

    über die Dauer der Kündigungsfrist, ich weiss, dass es für mich 3 Monate ist, aber der exakt Text wäre besser

    BGB § 573c
    Fristen der ordentlichen Kündigung

    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

    Bitte Satz 2 beachten! Wohnst Du schon 5 Jahre dort ist die K-Frist für den Vermieter 6 und nach 8 Jahren 9 Monate.

    über wann der Mieter soll/kann umziehen. Nämlich, hat der Mieter BIS 3 Monate umzuziehen, oder kann er NUR am Ende den 3 Monate umziehen?

    Er muß spätestens nach Ende der Kündigungsfrist die Mietsache zurück geben.

    BGB § 546
    Rückgabepflicht des Mieters

    (1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.

    So die Rechtslage nach deutschem Mietrecht.

    Hallo, ich bin untermieter für 6 Monate. Die Monatliche Miete kostet 350€. In meine erste Monat ich habe 200€ bezahlt obwohl ich war da nur für 1 Woche. In Meine letze Monat ich bin nur 12 Tage da und meine Vermieter hat gesagt das ich muss 116€ bezahlen. Ich habe eine Standard Mietvertrag, meine Vermieter hat gesagt das er hat keine Erlaubnis des Vermieters in schriffliche Form, nur mundlich. Wenn ich rechnet die erste und letze Monat das ist insgesamt 18 Tage. 18 Tage kostet 210€ (350/30Tage). Kann ich nur die 10€ bezahlen (Ich habe 200€ in die erste Monat bezahlt)? Was sind meine Rechte. Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.

    Ist vertraglich eine tageweise Miete vereinbart?

    Ich denke nicht. In der Überschrift steht ja auch monatliche Miete.

    Also ist für den Monat komplett zu zahlen.

    Egal ob Du 1, 12, 18 oder 0 Tage nutzt.


    Das hat mit fair oder unfair nichts zu tun, sondern mit dem Vertrag.

    Du hast Recht. Noch ein Fehler der VM. Sie meint die Gelbe Tonne, schreibt aber Gelber Sack. Ist das ein formaler Fehler?

    Ein Formfehler ist das nicht. Erkundige dich beim Zuständigen Müllentsorger ob die Leerung der gelben Tonne kostenpflichtig ist. Aber normalerweise ist das kostenlos.

    Zitat

    korrekterweise müßte der Eigentümer des Grundstücks dem VM dann ja eine Rg schreiben, damit er diese auf die Mieter umlegen kann. Oder sehe ich das falsch?

    Korrekterweise muß dir dein Vermieter auf Verlangen die Originalbelege die der Abrechnung zu Grunde liegen vorlegen. Ob die nun von seinem Vermieter selbst kommen ist irrelevant.

    Abrechnung Teil 1, Umlage nach Personen:

    Auch wen die Umlage nach Personen nicht vereinbart ist, sehe ich sie doch als vernünftig an.

    Stell dir vor in einer gleichgroßen Wohnung wie deiner würden 5 Personen wohnen, die würden genau so viel bzw. wenig Wasser-, Abwasser-, Müll- und Allgemeinstromkosten tragen wie Du.

    Davon abgesehen scheint Wasser und Abwasser bei dir sehr billig zu sein. Ich zahle bei 5 - 6 Personen um die 1.000 € jährlich.

    Abrechnung Teil 2, Umlage nach Wohneinheiten:

    Da die Gesamtwohnfläche nicht bekannt ist kann ich nicht sagen ob die Umlage nach dieser günstiger für dich wäre.

    Dramatisch sind die Kosten definitiv nicht.

    Als Knackpunkt sehe ich deine zu geringen Vorauszahlungen.

    50 € monatlich bei 65 m² schlicht zu wenig.

    Die Nachzahlung von 133 € deckt sich so ziemlich mit der Differenz zum Durchschnitt. Der liegt nämlich bei ca. 1 € pro m² ohne Heiz- und Warmwasserkosten.

    Zitat

    Rauchmelder? Gibt es dazu keine exakte vertragliche Vereinbarung dürfen Kosten dafür, z. B. die Wartung, nicht umgelegt werden.
    Es gibt keine extra Vereinbarung für die Abrechnung der Wartung Rauchmelder. gibt es dafür eine gesetzl. Grundlage?

    Keine eindeutige. Das eine Gericht sagt ja, das andere nein. Aber bei etwas über 9 € lohnt es wohl nicht zu streiten.

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