Beiträge von anitari

    Das der Vermieter in der Abrechnung 2012 die Frischwassergebühr vergessen hat ist sein Problem.

    Sprich nicht mehr zu zahlen, da verfristet. Welches Erstellungsdatum auf der Abrechnung steht ist egal. Es zählt wann sie zugegangen ist.

    Zitat

    Diese Nebenkostenabrechnung wurde uns ohne Umschlag und nicht unterschrieben UND datiert auf 31.12.13 !!!!! in den Briefkasten gelegt.

    Die Abrechnung muß lediglich in Textform erfolgen. Unterschrift nicht nötig. Auch die Art der Zustellung ist nicht vorgeschrieben. Der Vermieter könnte sie auch unter Wohnungstür durchschieben. Hauptsache er kann im E-Fall den fristgerechten Zugang nachweisen.

    Mein Hinweis, Belegeinsicht beim Vermieter verlangen.

    Ich halte es für sehr fraglich das ihm jetzt schon alle Rechnungen für 2013 vorliegen.

    Zitat


    Meine Frage : bedeutet Nebenkostenvorrauszahlung aus dem Mietvertrag das Gleiche wie in der Umlagenabrechnung der Begriff Umlagenvorrauszahlung?

    Aus meiner Sicht ja. Allerdings ist der Begriff ungebräuchlich.

    Es wäre hilfreich die Abrechnung zu sehen. Wenn möglich diese bitte einscannen und als Bild hochladen.

    Es ist natürlich möglich das 2 Abrechnungen erfolgen. Eine über Heizkosten und eine über die übrigen Neben-/Betriebskosten.

    Zitat

    jedoch nichts explizit zum Thema im Zusammenhang mit einem Untermietvertrag gefunden.

    Kannste auch nicht, weil es diesen Begriff im mdeutschen Mietrecht nicht gibt.

    Zitat

    Habe ich (auch) mit einem Untermietvertrag das Recht auf mein Namensschild an der Klingel & am Briefkasten? Im Untermietvertrag steht nichts darüber.

    Was vertraglich nicht zugesichert ist muß der Vermieter nicht machen.

    Aber ehrlich, ich würde mir einen eigenen Briefkasten zulegen oder ein Postfach.

    Nichts gegen den Zustellungshinweis c/o, aber es kann ja sein das der VM aus versehen Post an seine Mieter in die Papiertonne oder den Reißwolf schmeißt.

    Zitat

    Unsere Hausverwaltung äußert sich dazu, dass die Vereinbarung der Zahlung der Verwaltungskosten im Mietvertrag aber als von den Betriebskosten unabhängiger Posten möglich und rechtlich einwandfrei ist.

    In einem Formularmietvertrag ist es das definitiv nicht! Auch dann nicht wenn dies irgendwo anders im Vertrag steht.

    Auch ich rate, wie schon Mainschwimmer, die Verwaltung nach der rechtlichen Grundlage zu fragen.

    Kauf bricht nicht Miete ist kein Sprichwort sondern Gesetz. BGB § 566

    Der Käufer muß den bestehenden Mietvertrag mit Euch übernehmen und fortsetzen.

    Es kann natürlich passieren das er das Haus selbst bewohnen möchte und Euch wegen Eigenbedarf kündigt.

    Vor einer solchen Kündigung ist man, außer man mietet bei einer Wohnungsgesellschaft/-genossenschaft, eigentlich nie sicher.

    Außer weiterhin Euren vertraglichen Pflichten nachkommen könnt Ihr nichts tun.

    Sollte dann irgend wann die Kündigung doch ins Haus flattern könnt Ihr von Eurem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und natürlich auch die Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen.

    Der Vertrag läuft auf meinen Namen.

    Das ist natürlich blöd.

    Einfachste Lösung wäre den Vertrag zu kündigen. Aber dann stehst auch Du ohne Heizung und Warmwasser da.

    Andere Möglichkeit den Vermieter auf seine Pflicht hinweisen das er Heizkosten gemäß Heizkostenverordnung abrechnen muß.

    Ehrlich gesagt, ich bin hier überfragt was man da machen kann.

    Warten wir noch Antworten von kompetenteren Usern ab.

    Was der Vermieter mit dem Zusatz "jedoch mindestens 3 Jahre" zum Ausdruck bringen wollte ist doch wohl einleuchtend. Die Bedeutung ist, dass der Vertrag einen Kündigungsausschluss für diesen Zeitraum darstellt. Nach Ablauf der 3 Jahre ist der Vertrag unbefristet.

    Was der VM da zum Ausdruck bringen wollte/will ist keineswegs einleuchtend.

    Zumal nur eine Zeile tiefer die korrekte Formulierung für einen gegenseitigen Kündigungsverzicht vorgegeben ist.

    Bleibt aber immer noch meine Frage ob es ein Staffelmietvertrag ist.

    Da darf der Kündigungsverzicht auch einseitig nur für den Mieter vereinbart werden.

    anitari: Entschuldigen Sie bitte, Ihre Antwort hat sich mit meinem Beitrag überschnitten.

    In meinem Fall ist eine Abrechnung vereinbart wobei tatsächlich nur eine Abrechnung der Heizungskosten erfolgt. Betriebskosten werden separat nicht in Rechnung gestellt, sind aber lt. Mietvertrag in den Nebenkosten enthalten.

    @ Mainschwimmer: Ich wohne in einem Familienhaus mit insgesamt 3 Parteien (Vermieter + 2 Mieter)

    Verziehen :o

    Dann ist das so wie ich schrieb. Für Heizkosten Vorauszahlungen und Abrechnung. Das ist gesetzeskonform.


    Betriebskosten Pauschale, keine Abrechnung, folglich auch keine Nachforderung.

    Ist allerdings vertraglich vereinbart das die Pauschale angepaßt werden kann, könnte der VM das tun. Aber nichts nachfordern.

    Keine Vereinbarung über die Anpassung der Pauschale - Keine Anpassung, fertisch.

    Zitat

    Ich habe den Mietvertrag gerade nicht zur Hand ...

    Dann sollten Sie ihn zur Hand nehmen und uns kundtun was genau dort zu Nebenkosten steht.

    Pauschale - keine Abrechnung - keine Nachforderungen

    Vorauszahlung - Abrechnung - Nachforderungen bestenfalls für den letzten Abrechnungszeitraum

    Das wäre bei kalenderjähriger Abrechnung für 2013. Alles davor ist verfristet.

    Es wäre natürlich auch möglich das für Betriebskosten eine Pauschale und für Heizkosten monatliche Vorauszahlung zu vereinbaren.

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