Das der Vermieter in der Abrechnung 2012 die Frischwassergebühr vergessen hat ist sein Problem.
Sprich nicht mehr zu zahlen, da verfristet. Welches Erstellungsdatum auf der Abrechnung steht ist egal. Es zählt wann sie zugegangen ist.
ZitatDiese Nebenkostenabrechnung wurde uns ohne Umschlag und nicht unterschrieben UND datiert auf 31.12.13 !!!!! in den Briefkasten gelegt.
Die Abrechnung muß lediglich in Textform erfolgen. Unterschrift nicht nötig. Auch die Art der Zustellung ist nicht vorgeschrieben. Der Vermieter könnte sie auch unter Wohnungstür durchschieben. Hauptsache er kann im E-Fall den fristgerechten Zugang nachweisen.
Mein Hinweis, Belegeinsicht beim Vermieter verlangen.
Ich halte es für sehr fraglich das ihm jetzt schon alle Rechnungen für 2013 vorliegen.