ZitatBesitzen wir jetzt nur einen mündlichen Vertrag?
Ja
ZitatKann seitens des VM verlangt werden, diesen Entwurf jetzt noch zu unterschreiben?
Verlangen kann er, müssen müßt Ihr aber nicht.
ZitatOder wäre aus aus meiner Sicht besser, einen schriftlichen Vertrag zu verlangen?
Nein. Denn ein mündlicher Vertrag ist immer zu Gunsten des Mieters.
ZitatDas Problem ist nämlich, das erhebliche Baumängel aufgetreten sind, die es jetzt zu klären gilt. Da geht es natürlich darum, wer wofür zuständig ist.
Der Vermieter natürlich. BGB § 535
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten. (Mehr nicht wenn nicht nachweisbar vereinbart)
Nachtrag:
Für Baumängel wäre der VM auch zuständig wenn es einen schriftlichen Vertrag gäbe.
