Beiträge von anitari

    Zitat

    Besitzen wir jetzt nur einen mündlichen Vertrag?

    Ja

    Zitat

    Kann seitens des VM verlangt werden, diesen Entwurf jetzt noch zu unterschreiben?

    Verlangen kann er, müssen müßt Ihr aber nicht.

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    Oder wäre aus aus meiner Sicht besser, einen schriftlichen Vertrag zu verlangen?

    Nein. Denn ein mündlicher Vertrag ist immer zu Gunsten des Mieters.

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    Das Problem ist nämlich, das erhebliche Baumängel aufgetreten sind, die es jetzt zu klären gilt. Da geht es natürlich darum, wer wofür zuständig ist.

    Der Vermieter natürlich. BGB § 535

    Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

    (2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten. (Mehr nicht wenn nicht nachweisbar vereinbart)

    Nachtrag:

    Für Baumängel wäre der VM auch zuständig wenn es einen schriftlichen Vertrag gäbe.

    Zitat

    Ich würde diesen Monat gerne freiwillig gehen ...

    Kannst Du allerdings wirst Du bis zum Ende der Kündigungsfrist Miete zahlen müssen.

    Außer die Vermieterin läßt sich auf einen Mietaufhebungsvertrag ein.

    Zitat

    Kann ich einfach im Antwortschreiben erwähnen, dass diese Forderung nicht rechtens ist ...

    Kannst Du. Schick das schreiben an den Anwalt.

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    ... oder muss ich mich auf ein Urteil/ Paragraphen beziehen?

    Du kannst einfach schreiben das Du den Anwalt nicht beauftragt hast, folglich auch nicht zahlen mußt.

    Zitat

    Sie hätte mir doch ohne Probleme selbst ordentlich kündigen können ...

    Richtig. Das sie lieber einen Anwalt damit beauftragt hat ist ihr Privatvergnügen.

    Sprich Du mußt diese Kosten nicht zahlen.

    650 € für ein Schreiben ist schon heftig.


    Zitat

    Ich würde auch ohne Probleme die Wohnung verlassen diesen Monat

    Diesen Monat? Dann hätte Dir die Kündigung spätestens am 4.1.14 zugegangen sein müssen, falls Du noch keine 5 Jahre dort wohnst.

    Zitat

    Sowohl die alte Eigentümerin, als auch der Makler hatten mir mehrfach erklärt, dass sie meine Situation berücksichtigen und dafür sorgen wollten ...

    Am Wollen ist es wohl gescheitert.

    Zitat

    Eine schriftliche Kündigung würde ich noch erhalten.

    Warte die doch erst mal ab.

    Wie lange wohnst Du denn schon in der Wohnung?

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    Was ich mich frage: Ist das so machbar?

    Klar ist das so machbar. Den Wunsch des alten Eigentümers muß der neue nicht erfüllen.


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    Nun, einen Monat nach Eigentumsübergang kommt die Kündigung.

    Ich denke Du hast noch keine bekommen?

    Was ist denn daran so schwer zu verstehen?

    Für den Vermieter sind daher folgende Kündigungsfristen maßgebend:

    bei einer Mietzeit bis zu 5 Jahren 3 Monate

    bei einer Mietzeit von 5 Jahren bis zu 8 Jahren 6 Monate

    bei einer Mietzeit ab 8 Jahren 9 Monate

    Hier ist doch ganz klar auf die Mietzeit abgestellt und nicht auf das Datum, wann die Kündigung ausgesprochen wurde.

    Und wann beginnt für den VM die Kündigungsfrist von 6 Monaten?

    Nach 5 Jahren Wohndauer

    Und wann sind die 5 Jahr um?

    am 31.12.

    Entscheidend ist wann dem Mieter die Kündigung zugegangen ist. In diesem Fall vor Beginn des 5. Jahres Mietdauer.

    Zitat

    in wieweit mein Vermieter das recht hat meine Kaution einzubehalten???

    Erst mal bis zu 6 Monate um zu prüfen ob er noch Ansprüche hat.

    Ansprüche können sein:

    1. Schäden/Verdeckte Mängel

    2. Mietrückstände

    3. Evtl. Nachzahlungen aus noch zu erstellenden NK-Abrechnungen

    4. Schadensersatz wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen (sofern der Mieter dazu verpflichtet ist).

    Zitat

    Ich kenne das halt nur das sobald eigentlich das Mietverhältnis offiziell beendet ist man die Kaution ausgezahlt kriegt.

    Dann hatte der Vermieter entweder keinerlei Ansprüche mehr, er war unwissend diesbezüglich und/oder Du hast einfach Glück gehabt.


    Zitat

    Die Kaution wurde damals vom Jobcenter auf Dahrlehen genemight und diese forderten die Kaution bei meinen Vermieter schriftlich zurück.

    Das Darlehen hast Du doch bekommen, nicht der Vermieter.

    Zitat

    die Nebenkostenabrechnung vom Zeitraum 01.08.2011 - 31.07.2012 bekommen.

    Die hätte Euch spätestens am 31.07.2013 zugegangen sein müssen.


    Zitat

    hab mal gelesen, dass der Zeitraum nur 1 Jahr beträgt. dann sei sie verjährt. Stimmt das?

    Stimmt nicht. Sie ist verfristet.

    Sprich der Vermieter hat keinen Anspruch mehr auf eine Nachzahlung.

    Ein Guthaben dagegen steht dem Mieter dennoch zu.

    Das diese Mietwohnung zwei Eigentümer hat.

    Wäre so zu verstehen, das zwei Personen zusammen Eigentümer sind. Dann müsste aber der Mietvertrag auch so lauten. Infolgedessen müssten schon zwei Unterschriften gefordert sein.
    Ein Kopie des Mieterhöhungsverlangen würde ich sowieso nicht akzeptieren, denn das Verlangen ist nicht an die Hausverwaltung gerichtet sondern an Sie. Die HV sollte eine Kopie bekommen.

    Was ist daran so ungewöhnlich das eine Wohnimmobilie 2 oder mehr Eigentümer hat?

    Warum müßte der Mietvertrag auch so lauten?

    Wo steht da etwas von Kopie der Mieterhöhung?

    Überhaupt nicht. Ein Mieterhöhungsbegehren kann NUR von Deinem (nachweislich aktuellen) VERMIETER kommen.

    Mit entsprechender Vollmacht auch von einem Dritten. Zum Beispiel der Verwaltung.

    Die aufgezählten Kostenarten können alle auf den Mieter umgelegt werden, wenn im Vertrag vereinbart.

    Im Vertrag vereinbart bedeutet das die Kostenarten entweder aufgelistet sind oder auf den § 2 der Betriebskostenverordnung verwiesen wird.

    Die Umlage nach Personen ist zulässig, wenn vertraglich so vereinbart. Ansonsten muß der Vermieter, wenn nach Verbrauch nicht möglich, nach der Wohnfläche abrechnen.

    Heizkosten muß er allerdings, da das Haus mehr als 2 Wohnungen hat, nach der Heizkostenverordnung abrechnen. Tut er das nicht könnt Ihr 15 % der Heizkosten abziehen.

    Zu den Heizkosten gehören neben den Kosten für Heizöl auch die Kosten des Kaminkehrers, des Betriebsstroms der Wartung der Heizungsanlage.

    Kundendienst Heizung - dahinter könnte sich ein Wartungsvertrag verstecken, der auch Kosten beinhaltet die nicht umlagefähig sind. Zum Beispiel kleine Reparaturen.

    Diese, wie auch die anderen, Rechnungen/Belege solltet Ihr Euch vom Vermieter vorlegen lassen. Dazu ist er verpflichtet. Solange er dem nicht nachkommt ist die Zahlung nicht fällig.

    150 € Vorauszahlungen, für welche Wohnfläche? Für 75 m² wäre das das Minimum.

    Zitat

    und ich verstehe nicht, wo wir mehr verbraucht haben sollten..?

    Mehr Heizöl z. B. weil der Winter bis Ende April ging, sehr kalt und auch der Mai noch wirklich heizfrei war.

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    Eine Nebenkostenabrechnung wurde nie erstellt in den 3 Jahren obwohl Vorauszahlungen geleistet wurden !!!!

    Na dann wird es aller höchste Zeit die Abrechnungen einzufordern.

    Keine Abrechnungen - keine Vorauszahlungen mehr. Jedenfalls nicht bis die Abrechnungen er- und zugestellt sind.

    Meintest du den Achmed von der Mittagsschicht?

    Bitte verzeih einem Atheisten wenn er nicht weiß wie Amen geschrieben wird.


    Zitat

    Verrate nur niemanden, wieviel Nebenkosten du bezahlst hast, man könnte dir eventuell eine passende Antwort geben.

    Der Schmetterling hat Probleme mit der Macke dieser Seite. Darum hat er mich per PN angeschrieben.

    Monatliche Vorauszahlungen waren 80 € ohne Heizkosten.

    Zitat

    Wie kann man so etwas am besten vertraglich regeln? Eine NK-Abrechnung für das untervermiete Zimmer scheidet aus o.g. Gründen aus.

    In dem man künftig Miete + Nebenkostenpauschale vereinbart und, ganz wichtig, die Möglichkeit diese Pauschale anpassen zu können/dürfen.

    Zitat

    Und eben noch mal die Frage - vielleicht weiß das jemand? - ob man bei einer Pauschalmiete eine obere Grenze des Strom- und Gasverbrauchs setzen kann, die dem üblichen Verbrauch entspricht und darüber hinausgehendes umgelegt wird?

    In einer, vom eigentlichen Mietvertrag getrennten, individuellen Vereinbarung kann man das.

    Ich würde aber den o. g. Weg wählen.

    Zitat

    Jetzt soll ich ca. 160 Euro nachzahlen für das Jahr 2013 obwohl ich nur einen Monat dort gewohnt habe.
    Ist das korrekt?????

    Für Nutzungszeitraum ausschließlich in der Heizperiode, dazu noch dem heizkostenintensivsten Monat des Jahres, ist eine Nachzahlung so sicher wie das Ahmen in der Kirche.

    Ob die Abrechnung korrekt ist kann man ohne sie zu sehen nicht beurteilen.

    neue Sachlage :
    wie ich gestern abend noch erfahren habe gehöhrt meinem Vorvermieter noch 1 Wochnung in dem Haus und noch eine mit seiner Lebensgefährtin zusammen

    Meine Frage : wenn man mehrere Wohnungen im selben Haus besitzt sind das dann Mietwohnungen ? Oder kann ein Eigentümer selbst entscheiden ob seine Wohnungen Miet- oder Eigentumswohnungen sind ?

    Miet- oder Eigentumswohnung : steht das im Grundbuch ?

    Eine Wohnung ist dann eine Mietwohnung wenn sie vermietet ist/wird. Ob dem Vermieter nun das ganze Haus gehört oder nur eine bis mehrere Wohnungen ist völlig wurscht.

    Im Grundbuch steht vermutlich nur Wohnung.

    Die "neue Sachlage" ändert nichts an der Kündigung.

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